Daten
Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
30.10.17, 11:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-76/2017
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
09.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt den in den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen 1 und 2
aufgelisteten Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) i.V.m. der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) sind Ermächtigungen für
Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden Ermächtigungen übertragen, erhöhen sie
die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres (zum so genannten fortgeschriebenen
Ansatz).
Mit der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen wurden
entsprechend des § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragung geregelt.
Die beigefügten Auflistungen beinhalten Übertragungen von deckungsgleichen Aufwands- und
Auszahlungsermächtigungen sowie Übertragungen von konsumtiven Auszahlungsermächtigungen
(Anlage 1).
Die Übertragungen von investiven Auszahlungsermächtigungen sind in Anlage 2 dargestellt.
Sollte sich aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlussarbeiten bzw. –buchungen ein
Änderungsbedarf ergeben, wird dies dem Rat der Stadt Bedburg umgehend mitgeteilt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 25.04.2017
----------------------------------Bremer
Sachbearbeiter
----------------------------------Eßer
Fachdienstleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-76/2017
Seite 2