Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-56/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
02.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft – gemäß § 2 Abs. 1
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg – RLB-Gelände / Mobau Erft ist in der Gänze seit dem
28.01.1998 rechtskräftig. Er weist im Plangeltungsbereich ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 9 der
Baunutzungsverordnung aus.
An der Hauptachse der Adolf-Silverberg-Straße grenzend befindet sich ein Baustoffzentrum nebst
Gartencenter mit zugehörigen Stellplatzflächen sowie Lagergebäuden und weiteren
innerbetrieblichen Abstell- und Ausstellungsflächen.
Auf den beigefügten Übersichtsplan zum Plangeltungsbereich wird zunächst verwiesen.
Der Betreiber des Baustoffzentrums ist auf die Stadt Bedburg zugekommen und hat erklärt, dass
er zur Verfestigung des Standortes und damit auch der Standortsicherung konkret den Erwerb der
im Fremdeigentum liegenden Logistikhallen (Adolf-Silverberg-Straße 41) vorsieht. Die
diesbezüglichen Verhandlungen sind bereits abgeschlossen.
Zwischen den dann perspektivisch zusammenliegenden Flächen befindet sich jedoch noch eine
städtische Verkehrsfläche, die zur Arrondierung seitens des Unternehmens als innerbetriebliche
Verkehrsfläche benötigt wird.
Hier wurde der entsprechende Grunderwerb eines Teils dieser Verkehrsfläche beantragt.
(siehe nichtöffentlicher Teil der Sitzung WP9-59/2017).
Gegen die geplante Gesamtkonzeption bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken. Die
Erschließung der übrigen Grundstücke im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist auch
ohne die seitens des Unternehmens benötigte Verkehrsfläche künftig möglich.
In der Konsequenz wird die Rücknahme der öffentlichen Verkehrsfläche bei grundbuchrechtlicher
Sicherung des Kanalstauraumes unterhalb dieser Fläche erforderlich.
Verwaltungsseitig sei angemerkt, dass eine Bebauung dieser benötigten Verkehrsfläche nicht
vorgesehen ist.
Die Verwaltung schlägt daher auch zur Standortsicherung und -bindung des Unternehmens an
den Standort Bedburg vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit: Durch geringfügige bauleitplanerische Maßnahmen kann der Betrieb langfristig an den Standort Bedburg
gebunden werden. Die Arbeitsplätze vor Ort werden langfristig gesichert und führen zu einer reduziert erforderlichen Mobilität der
Mitarbeiter.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-56/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, 13.04.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-56/2017
Seite 3