Daten
Kommune
Bedburg
Größe
183 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
30.10.17, 11:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-78/2017
Fachdienst 1 - Personal, Organisation,
Ratsangelegenheiten
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
09.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
Betreff:
Einführung und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Albert Blum (CDU)
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Solbach führt Herrn Albert Blum in sein Amt ein und verpflichtet ihn in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverordnete Christian Eckl hat durch Verzichtserklärung vom 07.04.2017 sein
Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) wurde durch den Wahlleiter
festgestellt, dass für Herrn Eckl nunmehr entsprechend der Reserveliste der CDU Herr
Albert Blum, wohnhaft Schunkenhof 0, 50181 Bedburg, in den Rat der Stadt Bedburg
nachrückt.
Die Feststellung und Bekanntmachung dieser Ersatzbestimmung wurde zwischenzeitlich
im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen. Die Einspruchsfrist läuft bis zum
24.05.2017. Inwieweit Einsprüche gegen diese Feststellung der Ersatzbestimmung
erhoben werden, bleibt abzuwarten.
Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) werden die Ratsmitglieder vom
Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, wird sie
dennoch im Rahmen einer Ratssitzung durchgeführt.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein
Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem
Wissen und Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der
Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-78/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, 25.04.2017
----------------------------------Koehl
----------------------------------Stolz
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-78/2017
Seite 3