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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Albert Blum (CDU))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
183 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
30.10.17, 11:31
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-78/2017 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 09.05.2017 Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Betreff: Einführung und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Albert Blum (CDU) Beschlussvorschlag: Bürgermeister Solbach führt Herrn Albert Blum in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtverordnete Christian Eckl hat durch Verzichtserklärung vom 07.04.2017 sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) wurde durch den Wahlleiter festgestellt, dass für Herrn Eckl nunmehr entsprechend der Reserveliste der CDU Herr Albert Blum, wohnhaft Schunkenhof 0, 50181 Bedburg, in den Rat der Stadt Bedburg nachrückt. Die Feststellung und Bekanntmachung dieser Ersatzbestimmung wurde zwischenzeitlich im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen. Die Einspruchsfrist läuft bis zum 24.05.2017. Inwieweit Einsprüche gegen diese Feststellung der Ersatzbestimmung erhoben werden, bleibt abzuwarten. Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, wird sie dennoch im Rahmen einer Ratssitzung durchgeführt. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-78/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, 25.04.2017 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Stolz ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-78/2017 Seite 3