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Beschlussvorlage (Verkehrskonzept der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
96 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
16.11.15, 13:11
Aktualisiert
26.11.15, 14:03
Beschlussvorlage (Verkehrskonzept der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (Verkehrskonzept der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 71/2015 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 13.11.2015 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung Gemeinderat Verkehrskonzept der Gemeinde Merzenich Ausgangslage:  Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 seine Einigkeit darüber festgestellt, dass die anliegend erneut beigefügten Anträge der CDU-Fraktion vom 24.10.2015 zur Verkehrsführung am S-Bahnhof und zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes weiterverfolgt werden sollen. Die Hinzuziehung von Verkehrsexperten wird empfohlen.  Er hat weiterhin einstimmig beschlossen, die v. g. Anträge im AWS und HFA zu beraten und anschließend grundsätzlich hierüber zu beschließen.  Am 17.11.2015 findet ein Auftaktgespräch der Verwaltung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren statt. Der Bürgermeister wird in der Ausschusssitzung berichten. Handlungsfelder/Schwerpunkte:  Die Verbesserung der Verkehrssituation wird bereichsweise bzw. nach Schwerpunkten entwickelt: Bereich/Thema Ortsdurchfahrt Merzenich (Steinweg, Bergstraße, Dürener Straße bzw. Händelstraße) Lindenstraße Bereich vor den Arztpraxen Am Weinberg und Kammweg Parksituation und Geschwindigkeitsübertretungen in allen Ortsteilen … Priorität 1 (hoch) 2 (mittel) 1 (hoch) 2 (mittel) Die Vervollständigung der Liste und endgültige Priorisierung erfolgt durch den Ausschuss.  Die Bevölkerung soll durch geeignete Maßnahmen in den Entscheidungs- und Lösungsprozess eingebunden werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung empfahl: 1. Die Verkehrsprobleme werden entlang der o. g. Bereiche und Themen entschieden. 2. Der Bedarf für die Aufstellung eines Verkehrskonzeptes der Gemeinde Merzenich wird festgestellt. Mit der Erstellung soll ein externes Fachbüro beauftragt werden. Drucksache 71/2015 Seite - 2 - 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtlichen Kosten hierfür zu ermitteln und im Haushaltsplan 2016 einzustellen. 4. Bei entsprechendem Beschluss über den Haushaltsplan wird die Verwaltung beauftragt, die externen Konzeptionsleistungen auszuschreiben. (Gelhausen) (Klein)