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Beschlussvorlage (Tagespflege - Änderungen der Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen in Kindertagespflegestellen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
16.05.17, 18:00
Aktualisiert
12.07.17, 18:01
Beschlussvorlage (Tagespflege - Änderungen der Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen in Kindertagespflegestellen) Beschlussvorlage (Tagespflege - Änderungen der Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen in Kindertagespflegestellen) Beschlussvorlage (Tagespflege - Änderungen der Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen in Kindertagespflegestellen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-84/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.05.2017 Betreff: Tagespflege - Änderungen der Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen in Kindertagespflegestellen Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung und beschließt die neuen Richtlinien zur Tagespflege. Mit Wirkung vom 01.08.2017 treten diese in Kraft. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Kindertagespflege zeichnet sich als eine familienähnliche, flexible Betreuungsform aus, die auf die individuellen Bedarfe von Eltern eingeht. Die qualifizierte Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Kindertageseinrichtung und stellt zur Deckung des stadtweiten Betreuungsbedarfes eine wichtige Stütze dar. Besonders bei Eltern mit Kindern unter drei Jahren (im speziellen 1 -2 Jährige) ist diese Form der Tagesbetreuung sehr beliebt. Seit Gründung des Jugendamtes im Jahr 2011 hat sich die Zahl der Tagespflegekinder nahezu verdreifacht und die Richtlinien zur Gewährung von laufenden Geldleistungen sind seit 2012 unverändert. Da sich in den letzten fünf Jahren der Sektor der Kindertagesbetreuung –und somit auch die Kindertagespflege - enorm weiter entwickelt hat und die Rahmenbedingungen im Kinderbildungsgesetz geändert wurden, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Richtlinien an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die folgenden Aspekte bilden die prägnantesten Eckpunkte der neuen Richtlinien. - Stufenweise Anpassung der Pauschalen für alle Altersklassen - Festlegung eines Grundanspruchs - Anhebung der betreuungsfreien Zeiten (Krankheit / Urlaub) - Regelungen für inklusive Kinder - Dokumentation der Betreuungsstunden - Festlegung Rahmenbedingungen in Tages- / Großtagespflege Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt - Anlage 1: Neue Richtlinien ab 01.08.2017 - Anlage 2: Synopse Richtlinien neu / alt - Anlage 3: Rahmenbedingungen Großtagespflege - Anlage 4: Stundenzettel - Anlage 5: Checkliste Hausbesuch - Anlage 6: Nachweis Arbeitgeber Bei Zustimmung des Jugendhilfeausschusses werden die neuen Richtlinien zum 01.08.2017 umgesetzt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-84/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Die stufenweise Anpassung der laufenden Geldleistungen bedeutet Mehraufwendungen von rund 6.000,- € monatlich. Seit der letzten Anpassung der Stundensätze im Jahr 2012 wurden die Stundensätze nicht verändert. Eine Anpassung gemäß Verwaltungsvorschlag würde demnach eine jährliche Steigerung von 1% (seit 2012) bedeuten und ist somit absolut vertretbar. (Zum Vergleich: Die Pauschalen der Kindergartenförderung steigen jährlich um 1,5 % bzw. 3%.) Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gloyer ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-84/2017 Seite 3