Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
16.05.17, 18:00
Aktualisiert
12.07.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-84/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.05.2017
Betreff:
Tagespflege - Änderungen der Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von
laufenden Geldleistungen in Kindertagespflegestellen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung und beschließt die
neuen Richtlinien zur Tagespflege. Mit Wirkung vom 01.08.2017 treten diese in Kraft.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Kindertagespflege zeichnet sich als eine familienähnliche, flexible Betreuungsform
aus, die auf die individuellen Bedarfe von Eltern eingeht. Die qualifizierte
Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Kindertageseinrichtung
und stellt zur Deckung des stadtweiten Betreuungsbedarfes eine wichtige Stütze dar.
Besonders bei Eltern mit Kindern unter drei Jahren (im speziellen 1 -2 Jährige) ist diese
Form der Tagesbetreuung sehr beliebt.
Seit Gründung des Jugendamtes im Jahr 2011 hat sich die Zahl der Tagespflegekinder
nahezu verdreifacht und die Richtlinien zur Gewährung von laufenden Geldleistungen sind
seit 2012 unverändert. Da sich in den letzten fünf Jahren der Sektor der
Kindertagesbetreuung –und somit auch die Kindertagespflege - enorm weiter entwickelt
hat und die Rahmenbedingungen im Kinderbildungsgesetz geändert wurden, sieht die
Verwaltung die Notwendigkeit, die Richtlinien an die aktuellen Gegebenheiten
anzupassen.
Die folgenden Aspekte bilden die prägnantesten Eckpunkte der neuen Richtlinien.
- Stufenweise Anpassung der Pauschalen für alle Altersklassen
- Festlegung eines Grundanspruchs
- Anhebung der betreuungsfreien Zeiten (Krankheit / Urlaub)
- Regelungen für inklusive Kinder
- Dokumentation der Betreuungsstunden
- Festlegung Rahmenbedingungen in Tages- / Großtagespflege
Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt
- Anlage 1: Neue Richtlinien ab 01.08.2017
- Anlage 2: Synopse Richtlinien neu / alt
- Anlage 3: Rahmenbedingungen Großtagespflege
- Anlage 4: Stundenzettel
- Anlage 5: Checkliste Hausbesuch
- Anlage 6: Nachweis Arbeitgeber
Bei Zustimmung des Jugendhilfeausschusses werden die neuen Richtlinien zum
01.08.2017 umgesetzt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-84/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Die stufenweise Anpassung der laufenden Geldleistungen bedeutet Mehraufwendungen von rund
6.000,- € monatlich. Seit der letzten Anpassung der Stundensätze im Jahr 2012 wurden die
Stundensätze nicht verändert. Eine Anpassung gemäß Verwaltungsvorschlag würde demnach eine
jährliche Steigerung von 1% (seit 2012) bedeuten und ist somit absolut vertretbar. (Zum Vergleich:
Die Pauschalen der Kindergartenförderung steigen jährlich um 1,5 % bzw. 3%.)
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gloyer
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-84/2017
Seite 3