Daten
Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
76/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neuwahl des Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.04.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 76/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Querbach
11.04.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Neuwahl des Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Nachdem Olaf Krah seinen Rücktritt als Vorsitzender des Jugendhilfeausschuss erklärt hat, ist ein/e neue/r
Vorsitzende/r zu wählen.
Nach § 4 Abs. 5 1.AG-KJHG wird der/die Vorsitzende und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gewählt. § 4 Abs. 5 1. AG-KJHG verlangt, dass der Vorsitzende
des Jugendhilfeausschusses gleichzeitig Ratsmitglied ist. Gleiches gilt für den Stellvertreter. (IV. Nr. 4 der
Erläuterungen zu § 57 GO NRW)
Diese Spezialvorschrift geht der Vorschrift des § 58 Abs. 5 GO NRW (Zugriff auf die Ausschussvorsitze gemäß dem Höchstzahlverfahren) vor.
2. Lösung
Nach Beratungsergebnis
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine