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Beschlussvorlage (Neuwahl des Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 76/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Neuwahl des Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.04.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 76/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Querbach 11.04.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Neuwahl des Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Nachdem Olaf Krah seinen Rücktritt als Vorsitzender des Jugendhilfeausschuss erklärt hat, ist ein/e neue/r Vorsitzende/r zu wählen. Nach § 4 Abs. 5 1.AG-KJHG wird der/die Vorsitzende und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gewählt. § 4 Abs. 5 1. AG-KJHG verlangt, dass der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses gleichzeitig Ratsmitglied ist. Gleiches gilt für den Stellvertreter. (IV. Nr. 4 der Erläuterungen zu § 57 GO NRW) Diese Spezialvorschrift geht der Vorschrift des § 58 Abs. 5 GO NRW (Zugriff auf die Ausschussvorsitze gemäß dem Höchstzahlverfahren) vor. 2. Lösung Nach Beratungsergebnis 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine