Daten
Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
27.10.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-68/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
28.09.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der
vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung zuzustimmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Rekultivierung im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV ist in großen
Teilen weiter fortgeschritten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – hat nun festgestellt, dass im
Bereich zwischen dem Peringssee und der Aschedeponie Rath / Niederaußem die katastermäßige
Gemeindegrenze Bedburg / Bergheim teilweise nicht mehr mit der aktuellen Topographie sowie
mit dem Zuschnitt der Ackerflächen übereinstimmt, und empfiehlt daher die Gemeindegrenze im
Rahmen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens so zu regulieren, dass sie künftig
entlang der bereits hergestellten Wege verläuft.
Die Flurbereinigungsbehörde hat einen Regulierungsvorschlag vorgestellt, der von den
Stadtverwaltungen Bedburg und Bergheim befürwortet wird.
Die Stadt Bedburg wird von der Stadt Bergheim eine Fläche von ca. 46,79 ha erhalten. Im
Gegenzug wird die Stadt Bergheim von der Stadt Bedburg eine Fläche von ca. 47,90 ha erhalten.
Bei der Regulierung entsteht eine Flächendifferenz von ca. 1,11 ha zugunsten der Stadt
Bergheim, sodass das Stadtgebiet Bedburg ca. 1,11 ha kleiner wird. Ein flächengleicher Tausch
ist bei Anhaltung der topographischen Grenzen nicht möglich. Eine andere Aufteilung mit einer
wäre möglich. Diese würde aber zu einer „Zerschneidung“ von Wegen führen, was u.a.
Unstimmigkeiten und Überschneidungen bei der Unterhaltungspflicht mit sich bringen würde.
Nach der Gemeindegrenzänderung wird die Aschedeponie in Rath komplett auf dem Stadtgebiet
Bedburg liegen.
Eine Abstimmung mit der Stadt Bergheim ist erfolgt. Die Stadtverwaltung Bergheim hat der
vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung ebenfalls zugestimmt und bereitet eine
entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates am 16. Oktober 2017 vor.
In der Anlage ist die „alte Gemeindegrenze“ in rot markiert, und die „neue“ in Grün gestrichelt.
Um eine klare Abgrenzung, gerade auch in Bezug auf die Unterhaltungspflicht für die Wege
herzustellen, rät die Verwaltung, der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung zuzustimmen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Minimale Einzahlungsverluste im Bereich der Grundsteuer.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Leiter Fachdienst 5
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-68/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-68/2017
Sitzungsvorlage
Seite: 3
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