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Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Änderung der Gemeindegrenzen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
27.10.17, 18:02
Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Änderung der Gemeindegrenzen) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Änderung der Gemeindegrenzen) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-68/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 28.09.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Gemeindegrenzregulierung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung zuzustimmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Rekultivierung im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV ist in großen Teilen weiter fortgeschritten. Die Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – hat nun festgestellt, dass im Bereich zwischen dem Peringssee und der Aschedeponie Rath / Niederaußem die katastermäßige Gemeindegrenze Bedburg / Bergheim teilweise nicht mehr mit der aktuellen Topographie sowie mit dem Zuschnitt der Ackerflächen übereinstimmt, und empfiehlt daher die Gemeindegrenze im Rahmen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens so zu regulieren, dass sie künftig entlang der bereits hergestellten Wege verläuft. Die Flurbereinigungsbehörde hat einen Regulierungsvorschlag vorgestellt, der von den Stadtverwaltungen Bedburg und Bergheim befürwortet wird. Die Stadt Bedburg wird von der Stadt Bergheim eine Fläche von ca. 46,79 ha erhalten. Im Gegenzug wird die Stadt Bergheim von der Stadt Bedburg eine Fläche von ca. 47,90 ha erhalten. Bei der Regulierung entsteht eine Flächendifferenz von ca. 1,11 ha zugunsten der Stadt Bergheim, sodass das Stadtgebiet Bedburg ca. 1,11 ha kleiner wird. Ein flächengleicher Tausch ist bei Anhaltung der topographischen Grenzen nicht möglich. Eine andere Aufteilung mit einer wäre möglich. Diese würde aber zu einer „Zerschneidung“ von Wegen führen, was u.a. Unstimmigkeiten und Überschneidungen bei der Unterhaltungspflicht mit sich bringen würde. Nach der Gemeindegrenzänderung wird die Aschedeponie in Rath komplett auf dem Stadtgebiet Bedburg liegen. Eine Abstimmung mit der Stadt Bergheim ist erfolgt. Die Stadtverwaltung Bergheim hat der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung ebenfalls zugestimmt und bereitet eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates am 16. Oktober 2017 vor. In der Anlage ist die „alte Gemeindegrenze“ in rot markiert, und die „neue“ in Grün gestrichelt. Um eine klare Abgrenzung, gerade auch in Bezug auf die Unterhaltungspflicht für die Wege herzustellen, rät die Verwaltung, der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung zuzustimmen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Minimale Einzahlungsverluste im Bereich der Grundsteuer. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Leiter Fachdienst 5 Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-68/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-68/2017 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3