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Beschlussvorlage (Gesamtkonzept bezüglich der öffentlichen Veranstaltungs- und Begegnungsräume in Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
04.02.2010
Erstellt
29.01.10, 21:22
Aktualisiert
29.01.10, 21:22
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 1/2010 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FSB FamilienServiceBüro Auskunft erteilt: Herr Taron Herr Oortman Telefon: 05208/991-300 05208/991-260 Datum: 29. Januar 2010 Gesamtkonzept bezüglich der öffentlichen Veranstaltungs- und Begegnungsräume in Asemissen Beratungsfolge Rat Termin 01.10.2009 Ausschuss für Bildung und Kultur 19.01.2010 Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport 19.01.2010 Haupt- und Finanzausschuss 04.02.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: In der o.a. Angelegenheit hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Fragenkatalog erarbeitet und der Verwaltung zugeleitet. Die diesbezügliche Stellungnahme liegt an. Es sind folgende Entscheidungen zu treffen: 1.) Sollen Räume im Seniorenzentrum der AWO für die Bücherei vorgesehen werden, die seitens der Gemeinde Leopoldshöhe angemietet werden? 2.) Soll ein Mietverhältnis bezüglich der Nutzung eines Versammlungsraumes durch die Gemeinde begründet werden? 3.) Wird ein Abriss der Festhalle befürwortet oder ist die Sanierung des Gebäudes angebracht? Die Verwaltung vertritt folgende Auffassung: 1.) Unter Abwägung der Kosten auf der einen Seite und den erheblichen Vorteilen, die im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten gesehen werden, wird ein Umzug befürwortet. Die Büchereien mit den vielfältigen Medienangeboten und Programmen für alle Altersklassen haben in Leopoldshöhe einen sehr hohen Stellenwert. Im Jahr 2008 belief sich die Zahl der Entleihungen auf insgesamt 122.270. Bei einem Bestand von 20.645 Medien ist ein durchschnittlicher Umsatz von ca. 6 Entleihungen je Medium (Durchschnitt NRW = 3,0) zu verzeichnen. Es handelt sich hierbei um ein Ergebnis, mit dem unsere Einrichtung bundesweit einen Spitzenplatz einnimmt. Es wäre falsch, die Bücherei in Asemissen hinsichtlich ihrer Bedeutung als „Zweigstelle“ zu bezeichnen, zumal 49 % der Entleihungen dort unter -2- nicht gerade vorteilhaften Bedingungen vorgenommen werden. Ein ganz wichtiges Argument für ein besseres Raumangebot ist auch die Zusammenarbeit mit der Grundschule Süd, die dann wesentlich intensiviert werden könnte. Die Bücherei Asemissen hätte dann auch endlich die Möglichkeit, Veranstaltungen wie z.B. Autorenlesungen in „eigenen Räumen“ durchzuführen. 2.) Auch diese Frage wird seitens der Verwaltung bejaht. Es besteht die seltene Chance, dass nicht nur ein Senioren- sondern auch ein Begegnungszentrum für das südliche Gemeindegebiet zur Verfügung steht, mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Gruppen/Vereine/Verbände. Der geplante Standort kann aufgrund der zentralen Lage als ideal bezeichnet werden. Die Gemeinde könnte Synergieeffekte nutzen und auf sowieso vorhandene Strukturen zurückgreifen, die lediglich etwas erweitert werden müssten. Da die Finanzierungsverantwortung bezüglich der Erstellung und Unterhaltung des Gebäudes in der Hand des Investors liegen würde, hält sich die Belastung für die Gemeinde in Grenzen. Ferner hat der Investor bereits Anträge auf Bewilligung von Fördermitteln verschiedener Stiftungen bezüglich der Errichtung eines Begegnungszentrums gestellt. Die Bewilligungsbescheide liegen inzwischen vor. Hiervon würde auch die Gemeinde mittelbar profitieren, da sich diese Tatsache auf den Mietpreis auswirken wird. Details werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung genannt. 3.) Bezüglich der Festhalle muss man bedenken, dass es sich um ein über 40 Jahre altes Gebäude handelt. Sollte eine weitere Nutzung erfolgen, wären erhebliche Modernisierungsmaßnahmen in der Größenordnung > 600.000 € erforderlich. In diesem Zusammenhang wird u.a. auf das vorliegende Klimaschutzkonzept des e&u Energiebüros hingewiesen, wonach sich der Aufwand allein für die Erneuerung der Lüftungsanlage auf ca. 110.000 € belaufen würde. Die Kosten für einen evtl. Umbau sind in der Gesamtsumme noch nicht enthalten. Ferner stellt sich die Frage nach den Bedingungen in Sachen Lärmschutz, da ja vorgesehen ist, den Sportplatz künftig als Wohnbaufläche auszuweisen. Der diesbezügliche Kostenaufwand kann erst im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens (Aufstellung BPlan) beziffert werden. Beschlussvorschlag: Es ist eine Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss zu den v.g. Punkten zu geben. Schemmel