Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
04.02.2010
Erstellt
29.01.10, 21:22
Aktualisiert
29.01.10, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
1/2010
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und
Kultur
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FSB FamilienServiceBüro
Auskunft erteilt:
Herr Taron Herr Oortman
Telefon:
05208/991-300 05208/991-260
Datum:
29. Januar 2010
Gesamtkonzept bezüglich der öffentlichen Veranstaltungs- und Begegnungsräume in
Asemissen
Beratungsfolge
Rat
Termin
01.10.2009
Ausschuss für Bildung und Kultur
19.01.2010
Ausschuss für Generationen,
Soziales, Gleichstellung und Sport
19.01.2010
Haupt- und Finanzausschuss
04.02.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der o.a. Angelegenheit hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Fragenkatalog erarbeitet und der
Verwaltung zugeleitet. Die diesbezügliche Stellungnahme liegt an. Es sind folgende Entscheidungen zu
treffen:
1.) Sollen Räume im Seniorenzentrum der AWO für die Bücherei vorgesehen werden, die seitens der
Gemeinde Leopoldshöhe angemietet werden?
2.) Soll ein Mietverhältnis bezüglich der Nutzung eines Versammlungsraumes durch die Gemeinde
begründet werden?
3.) Wird ein Abriss der Festhalle befürwortet oder ist die Sanierung des Gebäudes angebracht?
Die Verwaltung vertritt folgende Auffassung:
1.) Unter Abwägung der Kosten auf der einen Seite und den erheblichen Vorteilen, die im Hinblick auf die
neuen Räumlichkeiten gesehen werden, wird ein Umzug befürwortet. Die Büchereien mit den
vielfältigen Medienangeboten und Programmen für alle Altersklassen haben in Leopoldshöhe einen
sehr hohen Stellenwert. Im Jahr 2008 belief sich die Zahl der Entleihungen auf insgesamt 122.270. Bei
einem Bestand von 20.645 Medien ist ein durchschnittlicher Umsatz von ca. 6 Entleihungen je Medium
(Durchschnitt NRW = 3,0) zu verzeichnen. Es handelt sich hierbei um ein Ergebnis, mit dem unsere
Einrichtung bundesweit einen Spitzenplatz einnimmt. Es wäre falsch, die Bücherei in Asemissen
hinsichtlich ihrer Bedeutung als „Zweigstelle“ zu bezeichnen, zumal 49 % der Entleihungen dort unter
-2-
nicht gerade vorteilhaften Bedingungen vorgenommen werden. Ein ganz wichtiges Argument für ein
besseres Raumangebot ist auch die Zusammenarbeit mit der Grundschule Süd, die dann wesentlich
intensiviert werden könnte. Die Bücherei Asemissen hätte dann auch endlich die Möglichkeit,
Veranstaltungen wie z.B. Autorenlesungen in „eigenen Räumen“ durchzuführen.
2.) Auch diese Frage wird seitens der Verwaltung bejaht. Es besteht die seltene Chance, dass nicht nur ein
Senioren- sondern auch ein Begegnungszentrum für das südliche Gemeindegebiet zur Verfügung
steht, mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Gruppen/Vereine/Verbände. Der geplante Standort
kann aufgrund der zentralen Lage als ideal bezeichnet werden. Die Gemeinde könnte Synergieeffekte
nutzen und auf sowieso vorhandene Strukturen zurückgreifen, die lediglich etwas erweitert werden
müssten. Da die Finanzierungsverantwortung bezüglich der Erstellung und Unterhaltung des Gebäudes
in der Hand des Investors liegen würde, hält sich die Belastung für die Gemeinde in Grenzen. Ferner
hat der Investor bereits Anträge auf Bewilligung von Fördermitteln verschiedener Stiftungen bezüglich
der Errichtung eines Begegnungszentrums gestellt. Die Bewilligungsbescheide liegen inzwischen vor.
Hiervon würde auch die Gemeinde mittelbar profitieren, da sich diese Tatsache auf den Mietpreis
auswirken wird. Details werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung genannt.
3.) Bezüglich der Festhalle muss man bedenken, dass es sich um ein über 40 Jahre altes Gebäude
handelt. Sollte eine weitere Nutzung erfolgen, wären erhebliche Modernisierungsmaßnahmen in der
Größenordnung > 600.000 € erforderlich. In diesem Zusammenhang wird u.a. auf das vorliegende
Klimaschutzkonzept des e&u Energiebüros hingewiesen, wonach sich der Aufwand allein für die
Erneuerung der Lüftungsanlage auf ca. 110.000 € belaufen würde. Die Kosten für einen evtl. Umbau
sind in der Gesamtsumme noch nicht enthalten. Ferner stellt sich die Frage nach den Bedingungen in
Sachen Lärmschutz, da ja vorgesehen ist, den Sportplatz künftig als Wohnbaufläche auszuweisen. Der
diesbezügliche Kostenaufwand kann erst im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens (Aufstellung BPlan) beziffert werden.
Beschlussvorschlag:
Es ist eine Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss zu den v.g. Punkten zu geben.
Schemmel