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Verwaltungsergänzung (Schließung der ärztlichen Notdienstambulanz am Krankenhaus in Schleiden hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2013 Alternativen zur Notdienstpraxis am St.-Antonius-Krankenhaus in Schleiden hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
10.06.13, 12:01
Aktualisiert
10.06.13, 12:01

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / A 3/2013 Z 2 / A 4/2013 Datum: 04.06.2013 Schließung der ärztlichen Notdienstambulanz am Krankenhaus in Schleiden hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2013 Alternativen zur Notdienstpraxis am St.-Antonius-Krankenhaus in Schleiden hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2013 Haus- und fachärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hatte die Kreise und die kreisfreien Städte im August 2009 auf das Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen und Versorgung in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Anlass waren Prognosen des Landes Nordrhein-Westfalen der Annahme, dass Städte und Gemeinden in naher Zukunft von einer hausärztlichen Unterversorgung bedroht sind. Aus dem Kreis Euskirchen wurden die Orte Dahlem, Hellenthal, Blankenheim und Weilerswist genannt. Aus diesem Anlass erfolgte eine Beratung dieser Problematik in der kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen am 2. September 2009. Nach Beschluss der kommunalen Gesundheitskonferenz wurde ein Arbeitskreis zu diesem Thema eingerichtet. Schon im Jahr 2010 wurde auf Initiative dieses Arbeitskreises 3 Weiterbildungsverbünde zwischen den niedergelassenen Hausärzten/Allgemeinmedizinern und den Akutkrankenhäusern im Kreis Euskirchen gegründet. In diesen Weiterbildungsverbünden können junge Medizinern die komplette Ausbildung zur Allgemeinmedizin in Klinik und niedergelassenen Praxis angeboten werden. Nach einer öffentlichen Diskussion in den Medien über die Verweigerung einer Zulassung für einen Augenarzt in dem “Südkreis“ wurde der Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 14. November 2012 entsprechend den Anträgen F 15/2012 und A94/2012 über die allgemeine ärztliche Versorgung, Bedarfsplanung und Zulassungsbedingungen für niedergelassene Ärzte im Kreis Euskirchen informiert. Nachdem zum 1. Februar 2013 die an Wochenenden geöffnete ärztliche Notfallpraxis am St. Antonius Krankenhaus Schleiden nicht mehr zur Verfügung stand, wurde die ärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erneut gemäß A/2013 und A 4/2013 am 28. Februar 2013 diskutiert. Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses TOP 3.2 haben unter Moderation des Kreises Euskirchen Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Kreisstelle Euskirchen, Ärztekammer Kreisstelle Euskirchen und dem St. Antonius Krankenhaus Schleiden stattgefunden. Rechtsgrundlagelage der ambulanten ärztlichen Versorgung Wesentliche rechtliche Grundlage für die ärztliche und sonstige medizinische Behandlung regelt das Sozialgesetzbuch (SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung). Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist in den §§ 72 SGB V -Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung- und 75 -Inhalt und Umfang- geregelt: "§ 72 (1) SGB V: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen wirken zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten zusammen.Soweit sich die Vorschriften dieses Kapitels auf Ärzte beziehen, gelten sie entsprechend für Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist." "§ 75 (1) SGB V -Inhalt und Umfang der Sicherstellung-: Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfasst auch die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung und die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können den Notdienst auch durch Kooperationen und eine organisatorische Verknüpfung mit Krankenhäusern sicherstellen." Der Paragraph 99 SGB V regelt die Bedarfsplanung nach der Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 91 SGB V - Gemeinsamer Bundesausschuss) erlassenen Richtlinien auf Landesebene zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Zitat "soweit es zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere der regionalen Demographie und Morbidität, für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist, kann von den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses abgewichen werden." Die Zusammensetzung des Landesausschusses regelt § 90 SGB V -Landesausschüsse-. "(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden für den Bereich jedes Landes einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und einen Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. …" (2) Die Landesausschüsse bestehen aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, neun Vertretern der Ärzte, drei Vertretern der Ortskrankenkassen, drei Vertretern der Ersatzkassen, je einem Vertreter der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie einem gemeinsamen Vertreter der landwirtschaftlichen Krankenkasse und der Knappschaft-Bahn-See. Über den Vorsitzenden und die zwei weiteren unparteiischen Mitglieder sowie deren Stellvertreter sollen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände sowie die Ersatzkassen einigen. …" Die kommunale Seite ist weder mit Sitz und Stimme oder auch nur beratend in den Landesausschüsse vertreten. Es gibt immer wieder Diskussionen über die offizielle Bedarfsplanung. Zitat aus -die Zukunft der Allgemeinmedizin in Deutschland-Gutachten im Auftrag des GKVSpitzenverbandes im Jahr 2013 - Norbert Schmacke-: "Einigkeit besteht darüber, dass die Debatte sich immer wieder auf die Zahlen der offiziellen Bedarfsplanung stützt, die nichts anderes darstellt als eine Fortschreibung des Ist-Zustandes zum Zeitpunkt der gesetzlich geforderten Vereinbarung zwischen kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen." Der weiter fortgeschriebene Ist-Zustand bezieht sich auf die Zeit Anfang der Neunzigerjahre. Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung regelt § 95 SGB V - Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung: "(1) An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen teil. Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister nach Absatz 2 Satz 3 eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Der ärztliche Leiter muss in dem medizinischen Versorgungszentrum selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein; er ist in medizinischen Fragen weisungsfrei…" Die ambulante ärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen Zur Beschreibung der jetzigen Situation in der ambulanten ärztlichen fachärztlichen Versorgung wird auf die Ausführungen in Z 1/A 94/2012 und Z 1/F 15/2012 verwiesen. Wesentliche aktuelle Veränderungen haben sich zu diesen Ausführungen bis jetzt nicht ergeben. Jedoch existiert eine neue vorläufige Bedarfsplanung die auf den Seiten der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein publiziert ist. Die ambulante vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in 3 Bereiche š die hausärztliche Versorgung (Allgemeinmedizin, Internisten mit hausärztlicher Versorgung) š die allgemeine fachärztliche Versorgung (Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, Hals-Nasen-Ohren Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Urologen) š spezialisierte fachärztliche Versorgung (Anästhesisten, Fachinternisten (Kardiologen usw.), Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen) Bisher war der Kreis oder die kreisfreie Stadt die räumliche Basis für eine Bedarfsplanung. Daher war es möglich, dass Arztsitze (Ort der Arztpraxis) innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt frei verlegt werden konnten. Durch neue gesetzliche Regelungen können jetzt auf Landesebene kleinräumigere Bereiche als Kreise oder kreisfreie Städte bei der Bedarfsplanung für Hausärzte berücksichtigt werden. Durch diese Maßnahme kann verhindert werden, dass Hausarztpraxen aus ländlicheren Bereichen z.B. in Städte verlegt werden, so dass möglicherweise Bereiche nicht mehr ausreichend ärztlich versorgt werden könnten. Die jeweilige Bedarfsplanung für die hausärztliche Versorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung und spezialärztliche Versorgung kann auf der Homepage der kassenärztlichen Vereinigung eingesehen werden http://www.kvno.de/downloads/niederlassung/bedarfsplanung_hausarzt.pdf http://www.kvno.de/downloads/niederlassung/bedarfsplanung_fachallgemein.pdf http://www.kvno.de/downloads/niederlassung/bedarfsplanung_fachspezial.pdf http://www.kvno.de/downloads/niederlassung/bedarfsplanung_fachgesondert.pdf Leider lassen sich die Dateien nicht fehlerfrei in das hier sonst übliche Dateiformat konvertieren. Beispiele für den Kreis Euskirchen sind: Auszug KV Nordrhein: Hausärztliche Versorgung Auswirkungen der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie ab 2013: Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung ist der Mittelbereich in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).- (§ 11 Abs. 3 BedarfsplanungsRichtlinie) š 94 nordrheinische Planungsbereiche Für die Arztgruppe der Hausärzte gibt es bundesweit einheitlich eine Verhältniszahl (1.671), mit Ausnahme der Sonderregion Ruhrgebiet, für die zunächst für fünf Jahre die alte Verhältniszahl (2.134) beibehalten wird. Sie finden die Hausärzte dargestellt in alphabetischer Reihenfolge der Kreise auf jeweils zwei Seiten: 1. Karten auf Kreisebene mit den entsprechenden Mittelbereichen 2. Tabelle mit Berechnungen für die Mittelbereiche ohne das Ruhrgebiet Kreistyp alt Planungsbereich (Mittelbereich) Gemeinden im Mittelbereich Bad Münstereifel, Stadt Euskirchen, Stadt Weilerswist Zülpich, Stadt 3 Euskirchen, Kreis Euskirchen 3 Euskirchen, Kreis Mechernich 3 Euskirchen, Kreis Schleiden Summe « Kreisstelle Mechernich, Stadt Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Nettersheim Schleiden, Stadt Überhang ab Ggf. zusätzlich 2013 frei werdende (Istanzahl abzügSitze vorauslich Anzahl Ärzte sichtl. ab Mitte bis zur Sperr2013 grenze) Einwohner am 31.12.2011 IST-Anzahl Hausärzte am 30.06.2012 Vorgesehene Sitze bis zur Sperrgrenze 2012 Vorgesehene Sitze bis zur Sperrgrenze 2013 1.671 110.481 64,00 69,0 73,0 -9,00 9,0 1.767 1.671 27.086 17,00 17,0 18,0 -1,00 1,0 1.767 1.671 53.024 39,00 33,5 35,0 4,00 190.591 120,00 Verhältsniszahl bis 31.12.2012 (alt) Verhältsniszahl ab 01.01.2013 (neu) 1.767 10,0 Hinsichtlich der Bedarfsplanung für die hausärztliche Versorgung lässt sich für den Kreis Euskirchen feststellen, dass der bisherige Planungsbereich “gesamter Kreis Euskirchen“ jetzt in 3 Bereiche aufgegliedert ist. Es gibt einen eigenständigen Planungsbereich Euskirchen für die Städte Bad Münstereifel, Euskirchen, Zülpich und die Gemeinde Weilerswist. Ein weiterer Planungsbereich Mechernich ist die Stadt Mechernich. Der dritte. Planungsbereich Schleiden besteht aus den bisher nicht genannten Städten und Gemeinden im Südkreis. Nach dieser Bedarfsplanung gibt es in dem Planungsbereich Schleiden 4 Hausarztsitze zu viel, im Planungsbereich Mechernich gibt es einen zusätzlichen Hausarztsitz und in dem Planungsbereich Euskirchen können 9 zusätzliche Hausarztsitze besetzt werden. Die fachärztlichen Planungsbereiche beziehen sich nicht nur auf das Kreisgebiet Euskirchen, sondern gehen auch über die Kreisgrenzen hinaus. Allgemeine fachärztliche Versorgung Auch für die fachärztliche Versorgung liegen neue Bedarfszahlen vor. Die Bedarfszahlen beziehen sich wieder auf die Kreisebene. Auszug KV Nordrhein: Allgemeine fachärztliche Versorgung Auswirkungen der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie ab 2013 Zu der Versorgungsebene der allgemeinen fachärztlichen Versorgung gehören zehn Arztgruppen: š š š š š š š š š š Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis und die Kreisregion (§ 12 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie š 27 nordrheinische Planungsbereiche Für jede Arztgruppe existieren, je nach Typ-Zuordnung, fünf verschiedene Verhältniszahlen. Insgesamt gibt es für die allgemeine fachärztliche Versorgung bundesweit 50 verschiedene Verhältniszahlen. Beispiel Augenärzte Kreistyp Kreistyp Planungsbereich alt neu 1 2 1 3 1 3 2 3 1 1 1 2 1 2 1 2 2 2 2 1 2 1 1 2 1 3 1 4 4 5 1 1 2 2 1 5 2 2 2 2 4 2 2 1 Aachen, Stadt Aachen, Kreis Bonn, Stadt Düren, Kreis Düsseldorf, Stadt Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Kreis Köln, Stadt Krefeld, Stadt Leverkusen, Stadt Mettmann, Kreis Mönchengladbach, Stadt Oberberg. Kreis Remscheid, Stadt Rhein.-Berg. Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg-Kreis Solingen, Stadt Viersen, Kreis Wuppertal, Stadt Summe Nordrhein ohne Ruhrgebiet Verhältsniszahl bis 31.12.2012 (alt) Verhältsniszahl ab 01.01.2013 (neu) Einwohner am 31.12.2011 IST-Anzahl Augenärzte am 30.06.2012 Vorgesehene Sitze bis zur Sperrgrenze 2012 13.177 20.840 13.177 23.298 13.177 23.298 20.840 23.298 13.177 13.177 13.177 20.840 13.177 20.840 13.177 20.840 20.840 20.840 20.840 13.177 20.840 13.177 13.399 20.229 13.399 24.729 13.399 22.151 22.151 20.664 13.399 13.399 20.229 20.229 13.399 20.664 20.229 20.229 20.229 20.229 22.151 20.229 20.229 13.399 260.454 306.362 327.913 267.104 592.393 190.591 254.786 308.085 1.017.155 234.396 161.195 494.457 257.208 279.532 109.596 276.173 465.578 443.850 600.432 159.699 299.842 349.470 22,00 17,00 31,00 15,00 55,00 10,00 14,00 15,00 85,00 20,00 14,00 27,00 22,00 16,00 9,00 15,00 25,00 24,00 32,00 14,00 17,00 31,00 22,0 16,5 27,5 13,0 49,5 9,0 13,5 15,0 85,0 20,0 13,5 26,5 21,5 15,0 9,5 15,0 25,0 23,5 32,0 13,5 16,0 29,5 7.656.271 530,00 Überhang ab Ggf. zusätzVorgesehene 2013 lich frei werSitze bis zur (Istanzahl abzüg- dende Sitze Sperrgrenze lich Anzahl Ärzte voraussichtl. 2013 bis zur Sperrab Mitte 2013 grenze) 21,5 0,50 17,0 0,00 27,0 4,00 12,0 3,00 49,0 6,00 9,5 0,50 13,0 1,00 16,5 -1,50 1,50 84,0 1,00 19,5 0,50 9,0 5,00 27,0 0,00 21,5 0,50 15,0 1,00 6,0 3,00 15,5 -0,50 0,50 25,5 -0,50 0,50 24,5 -0,50 0,50 30,0 2,00 9,0 5,00 16,5 0,50 29,0 2,00 3,00 Bedarfplanung überregional » KV Nordrhein - Auszug: Spezialisierte fachärztliche Versorgung Auswirkungen der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie ab 2013 Zu der Versorgungsebene der spezialisierten fachärztlichen Versorgung gehören vier Arztgruppen: š š š š Anästhesisten Fachinternisten Kinder- und Jugendpsychiater Radiologen Planungsbereich für die spezialisierte fachärztliche Versorgung ist die Raumordnungsregion in der Zuordnung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). (§ 13 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie) š 5 nordrheinische Planungsbereiche Für jede Arztgruppe gibt es bundesweit einheitlich eine Verhältniszahl. Beispiel Kinder- und Jugendpsychiater Planungsbereich Raumordnungsregion Aachen Kreise und kreisfreie Städte in der Raumordnungsregion Aachen, Stadt Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Bonn Duisburg/Essen Düsseldorf Köln Summe Nordrhein Heinsberg, Kreis Bonn, Stadt Rhein-Sieg-Kreis Duisburg, Stadt Essen, Stadt Kleve, Kreis Mülheim, Stadt Oberhausen, Stadt Wesel, Kreis Düsseldorf, Stadt Krefeld, Stadt Mettmann, Kreis Mönchengladbach, Stadt Remscheid, Stadt Rhein-Kreis-Neuss Solingen, Stadt Viersen, Kreis Wuppertal, Stadt Köln, Stadt Leverkusen, Stadt Oberbergischer Kreis Rhein.-Bergischer Kreis Rhein-Erft-Kreis Einwohner je Kreis am 31.12.2011 260.454 306.362 267.104 190.591 254.786 327.913 600.432 488.005 573.468 308.085 167.156 212.568 467.274 592.393 234.396 494.457 257.208 109.596 443.850 159.699 299.842 349.470 1.017.155 161.195 279.532 276.173 465.578 9.564.742 Einwohner gesamt am 31.12.2011 1.279.297 928.345 2.216.556 2.940.911 2.199.633 9.564.742 Einwohner unter 18 Jahre je Kreis am 31.12.2011 35.217 53.819 45.626 33.471 45.327 53.798 107.794 80.261 87.316 53.975 25.459 33.930 75.468 89.157 37.381 80.392 42.985 18.803 76.112 26.804 51.626 56.228 159.141 26.890 50.988 48.923 79.375 1.576.266 Einwohner unter 18 Jahre gesamt am 31.12.2011 Verhältsniszahl ab 01.01.2013 (neu) IST-Anzahl Kinder- und Jugendpsychiater am 01.10.2012 Vorgesehene Sitze bis zur Sperrgrenze 2013 Überhang ab 2013 (Istanzahl abzüglich Anzahl Ärzte bis zur Sperrgrenze) 213.460 16.909 20,00 14,00 6,00 161.592 16.909 20,00 11,00 9,00 356.409 16.909 25,50 23,5 2,00 479.488 16.909 33,25 31,50 1,75 365.317 16.909 42,75 24 18,75 1.576.266 141,50 Ggf. frei werdende Sitze voraussichtl. ab Mitte 2013 0,00 Auch ohne die neuen Bedarfszahlen für die ambulante ärztliche Versorgung lässt sich feststellen, dass die ambulante ärztliche Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzten derzeit im Kreis Euskirchen ausreichend gut ist. Organisation des ärztlichen Notdienstes außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten im Kreis Euskirchen Zum 1. Februar 2013 steht die Notarztpraxis am St. Antonius Krankenhaus Schleiden den Patientinnen und Patienten an den Wochenenden und Feiertagen zu den Sprechstundenzeiten von 08:30 bis 20:00 Uhr nicht mehr zur Verfügung. Die vertragsärztliche (kassenärztliche) Versorgung ist im Sozialgesetzbuch V (gesetzliche Krankenversicherung) geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Sozialgesetzbuch V geben vor, dass die ambulante ärztliche Versorgung nach dem so genannten Sicherstellungsauftrag rund um die Uhr über 24 Stunden durch die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in einem definierten regionalen Gebiet (Landkreis oder kreisfreie Stadt) sichergestellt sein muss. Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen versorgen ihre Patienten an den Wochentagen zu ihren angegebenen Praxiszeiten oder nach telefonischer Absprache zwischen 7:30 Uhr und 19:00 Uhr selbst. Außerhalb dieser "Praxiszeiten" ist die ärztliche Versorgung unterschiedlich geregelt. An den Wochentagen Montag, Dienstag, und Donnerstag zwischen 19:00 Uhr und 7:30 Uhr sowie freitags von 13.00 Uhr bis 7.30 Uhr des Folgetages ist der Notdienst kleinräumig geregelt. Seit 01.02.20013 ist Schleiden, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Blankenheim und Dahlem ein gemeinsamer Notdienstbezirk Anders ist der ärztliche Notdienst mittwochs ab 13.00 Uhr, an den Wochenenden und an den Feiertagen organisiert. Die beiden Notdienstpraxen an den Krankenhäusern Mechernich und Euskirchen sind mittwochs von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr und am Wochenende bzw. feiertags von 7.30 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Fahrdienste versorgen den Kreis mittwochs von 13.00 Uhr bis Donnerstag 7.30 Uhr bzw. am Wochenende und an Feiertagen 24.00 Stunden lang. Die Notdienstzentrale ist bundesweit telefonisch unter der Nummer 116 117 zu erreichen. Die Notdienstpraxen können ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden. Bei der ambulanten Behandlung in Notdienstpraxen oder durch Ärztinnen und Ärzte des ambulanten Fahrdienstes im ärztlichen Notdienst muss wie in den Arztpraxen ein Facharztstandard gewährleistet sein. Die Möglichkeit eines Arztes oder einer Ärztin im ärztlichen Notdienst tätig zu sein, ist an qualitativen Voraussetzungen gebunden, nicht nur eine fachärztliche Qualifikation, sondern auch eine Qualifikation in Notfallbehandlung muss vorliegen. Die Notdienstbezirke und die Organisation des Notdienstesplans werden von den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte der Kreisstellen Euskirchen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer erarbeitet und dann vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf jeweils genehmigt. Bis zum 31. Januar 2013 bestanden im Kreis Euskirchen 3 Notdienstbezirke: - der Notdienstbezirk für die Stadt Euskirchen und die Gemeinde Weilerswist - der Notdienstbezirk für die Städte Mechernich, Zülpich und Bad Münstereifel - der Notdienstbezirk für den „Südkreis“ mit den Städten und Gemeinden Schleiden, Kall, Hellenthal, Dahlem, Nettersheim und Blankenheim. Je für einen der o. g. Bezirke war eine Notdienstpraxis an den jeweiligen Krankenhäusern Marienhospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich und St. Antonius Krankenhaus Schleiden eingerichtet. Die freie Arztwahl für die einzelnen Patienten bleibt von dieser Regelung unberührt. Neben - 11 dem so genannten "Sitzdienst" mit Anwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes in der Notarztpraxis bestand und besteht ein so genannter "ärztlicher Fahrdienst". Unabhängig davon gibt es im Kreis Euskirchen noch einen augenärztlichen Notdienst und einen palliativmedizinischen Hintergrunddienst. Die Notarztpraxen an den Krankenhäusern sind und waren über Tag nur zu bestimmten Sprechstundenzeiten zwischen 07:30 Uhr morgens und 22:00 Uhr abends im Kreiskrankenhaus Mechernich und Marien-Hospital Euskirchen sowie am St. Antonius Krankenhaus Schleiden (Krankenhaus Schleiden jetzt nicht mehr) von 08:30 Uhr bis 20:00 Uhr mit Ärztinnen und Ärzten besetzt. Zu diesen Zeiten konnten die Notarztpraxen unangemeldet von Patienten, die ärztliche Behandlung benötigten, aufgesucht werden. Patienten, die krankheitsbedingt oder behinderungsbedingt nicht in der Lage waren die Notdienstpraxis aufzusuchen, wurden von Ärztinnen und Ärzten des Fahrdienstes im häuslichen Umfeld aufgesucht. Außerhalb der Sprechstundenzeiten der Notdienstpraxis wurden und werden alle Patientinnen und Patienten im gesamten Kreis Euskirchen grundsätzlich vom ärztlichen Fahrdienst im häuslichen Umfeld aufgesucht. Die Kosten für den Betrieb der Notdienstpraxen einschließlich Personalgestellung und des Fahrdienstes werden von den niedergelassenen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen getragen. Der Ertrag aus den mit den Krankenkassen abrechenbaren Behandlungsscheinen war in den verschiedenen Notdienstbezirken unterschiedlich hoch. Durch die unterschiedlich strukturierten Notdienstbezirke wurden die Notdienstpraxen in unterschiedlich hohem Ausmaß von den Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen. Werden an den Standorten Euskirchen und Mechernich durchschnittlich 60-100 Patienten an einem Tag behandelt, waren es an dem Standort Schleiden zwischen 15 und 30 Patienten . Des Weiteren war die zeitliche Belastung und auch finanzielle Belastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch die Notdienste in den einzelnen Notdienstbezirken unterschiedlich. Während im Südkreis ca. 50 Ärzte über das ganze Jahr den ärztlichen Notdienst organisieren mussten, wurde der Notdienst in den anderen Notdienstbezirken von jeweils ca. 100 Ärzten getragen. Unter dem Gesichtspunkt einer gerechteren und effizienteren Aufteilung der Notdienstbezirke wurden im Kreis Euskirchen die Notdienstbezirke von der Kreisstelle der Ärztekammer und der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung des Kreises Euskirchen nach einer schriftlichen Befragung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Südkreis neu geordnet. Ab dem 1. Februar 2013 gibt es nur noch 2 Notdienstbezirke: - für den Notdienstbezirk für die Städte und Gemeinden Euskirchen, Weilerswist, Bad Münstereifel steht die Notarztpraxis am Marienhospital Euskirchen zur Verfügung. - für den Notdienstbezirk für die Städte und Gemeinden Zülpich, Mechernich, Kall, Blankenheim, Nettersheim, Schleiden, Hellenthal und Dahlem steht die Notarztpraxis am Kreiskrankenhaus Mechernich zur Verfügung. Für den gesamten Kreis Euskirchen ist außerhalb der Praxiszeiten weiterhin neben den Notarztpraxen der ärztliche Fahrdienst über 24 Stunden organisiert. Die Notdienstpraxis am Krankenhaus Schleiden ist seit dem 1. Februar 2013 geschlossen. Der ärztliche Notdienst ist so organisiert, dass potentielle Patientinnen und Patienten sich auf eine verlässliche Struktur verlassen können. Aber auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wollen und müssen sich auf eine klar geregelte Struktur verlassen können. Bei allen Verletzungen stehen an allen 3 Krankenhäusern weiterhin rund um die Uhr die chirurgischen Ambulanzen zur Behandlung zur Verfügung. Suchen Patientinnen und Patienten in subjektiv empfundenen Notfällen direkt ein Krankenhaus auf, entscheiden die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte darüber, ob eine stationäre Behandlung erforderlich ist oder nicht. Eine ambulante Behandlung von Patienten in den Einrichtungen des Kranken- - 12 hauses selbst ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern haben nicht die Möglichkeit Kassenrezepte für ambulante medikamentöse Behandlungen auszustellen oder bei ambulant behandelbaren Erkrankungen Atteste über Arbeitsunfähigkeiten auszustellen. Die Patientinnen und Patienten müssen dann am 1. folgenden Arbeitstag ihren Hausarzt aufsuchen oder direkt den ambulanten ärztlichen Notdienst konsultieren. Durch die Schließung der Notfallpraxis am St. Antonius Krankenhaus Schleiden haben insbesondere die Bürger der Gemeinde Hellenthal und der Stadt Schleiden, wenn sie an den Wochenenden und Feiertagen über Tag im Falle einer Erkrankung einen Arzt in der Notfallpraxis konsultieren müssen/wollen, einen längeren Anfahrtsweg bis zur Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Mechernich. Besonders betroffen sind die Bürger der Gemeinde Hellenthal, der zusätzliche Weg beträgt ca. 20 Kilometer. Von der Ortslage Dahlem ist es, bei vergleichbarer Fahrzeit, bis zum KKH ca. 10 Kilometer weiter als bis zum St. Antonius Krankenhaus. Für die Bürger der Gemeinde Blankenheim ergeben sich in der Regel keine weiteren Anfahrtswege. Von der Gemeinde Nettersheim ist das Kreiskrankenhaus je nach Ortslage sogar näher. Für die Bürger der Gemeinde Kall ergeben sich in der Regel auch keine weiteren Anfahrtswege. In der Ausschusssitzung Gesundheit und Soziales des Kreises Euskirchen vom 28. Februar 2013 wurde die Verwaltung des Kreises Euskirchen aufgefordert in einem Gespräch mit der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung des Kreises Euskirchen, der Kreisstelle der Ärztekammer Euskirchen und dem St. Antonius Krankenhaus zu erörtern, inwieweit die ärztliche Notdienstpraxis am Krankenhaus Schleiden zukünftig wieder an den Wochenenden für Patientinnen und Patienten als ärztliche Notdienstpraxis geöffnet werden kann. Abstimmungsgespräch vom 24. März 2013 Teilnehmer: Am 24 März 2013 gab es ein Abstimmungsgespräch zwischen der kassenärztlichen Vereinigung Kreisstelle Euskirchen, Ärztekammer Kreisstelle Euskirchen, St. Antonius Krankenhaus Schleiden und dem Kreis Euskirchen. Nicht Gegenstand dieses Abstimmungsgesprächs waren die stationäre Krankenhausbehandlung und die Organisationen des Rettungsdienstes im Kreis Euskirchen. Bei dem Abschlussgespräch lagen vor: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Ordnung, Kultur und Sport vom 4. März 2013 der Stadt Schleiden Anschreiben an den Landrat Günter Rosenke der Stadt Hellenthal vom 15. April 2013 und ein Schreiben der Gemeinde Dahlem an die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kreisstelle Euskirchen vom 18. April 2013. Tenor der Schreiben ist, dass die Notfallpraxis am St. Antonius Krankenhaus Schleiden an den Wochenenden für die Bürger wieder zugänglich sein soll. Gibt es organisatorische Möglichkeiten, dass die Notfallpraxis an dem St. Antonius Krankenhaus in Schleiden wieder an den Wochenenden den Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht? Mögliche Optionen: 1. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beschließen die zum 1. Februar 2013 bestehende Notdienstregelung zu ändern. - 13 Die beiden ärztlichen Vertreter in der Gesprächsrunde erklärten ausdrücklich, dass die jetzt bestehende Notdienstregelung nicht geändert werden kann, da die ärztliche Versorgung im Notdienst gesichert ist und mit dieser neuen Regelung eine gerechtere Dienstbelastung für die einzelnen Ärztinnen und Ärzte im Kreis Euskirchen erreicht wurde. Insbesondere besteht jetzt gerade für die Ärztinnen und Ärzte im „Südkreis“ eine deutliche Entlastung. Und nur so wird der Südkreis für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte weiterhin attraktiv bleiben. 2. Das St. Antonius Krankenhaus stellt Ärztinnen und Ärzte, Assistenzpersonal und die Räumlichkeiten zur Verfügung. Der gesamte ärztliche Notdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten ist zentral organisiert und von den damit befassten Gremien genehmigt. Eine Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Notfallpraxis im St. Antonius Krankenhaus Schleiden in eigener Regie des Krankenhauses wäre, dass eine begrenzte Zulassung zur Behandlung von ambulanten Patienten durch das Krankenhaus von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden müsste. Voraussetzung wäre, dass zu den Sprechstundenzeiten ein Facharzt zur Behandlung der Patienten zur Verfügung stehen müsste. Damit wäre dann eine Ausnahme geschaffen, die neben dem organisierten ärztlichen Notfalldienst bestünde. Es bestand Konsens zwischen dem kaufmännischen Direktor des St. Antonius Krankenhauses Schleiden und den ärztlichen Vertretern der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung, dass eine Fortführung der Notdienstpraxis am Krankenhaus Schleiden unter der Regie des Krankenhauses Schleiden unter den oben genannten Bedingungen nicht sinnvoll ist. In einem weiteren Abstimmungsgespräch des Kreises Euskirchen mit den Bürgermeistern der Stadt Schleiden und der Gemeinde Hellenthal am 15. April 2013 und einem weiteren Abstimmungsgespräch am 29. April 2013 an dem dann die kassenärztliche Vereinigung Kreisstelle Euskirchen und die Ärztekammer Kreisstelle Euskirchen teilgenommen haben, wurde thematisiert, inwieweit niedergelassene Ärzte der Stadt Schleiden und der Gemeinde Hellenthal an den Wochenenden zusätzlich zum organisierten ärztlichen Notfalldienst der Ärztekammer und der kassenärztlichen Vereinigung Notfalldienste im Südkreis in ihren eigenen Praxen durchführen können. Durch diesen zusätzlichen ärztlichen Notfalldienst könne der Wegfall der Notfallpraxis am St. Antonius Kranken aus Schleiden kompensiert Als Ergebnis dieses Abstimmungsgespräche bleibt festzuhalten: - grundsätzlich steht es jeder niedergelassenen Ärztin und jedem niedergelassenen Arzt frei auch am Wochenende seine Praxis zu öffnen - eine organisatorische Einbindung dieser ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in den offiziellen organisierten ärztlichen Notdienst der Ärztekammer und der kassenärztlichen Vereinigung zum Beispiel über die zentrale Notfallrufnummer ist grundsätzlich nicht möglich - nicht alle niedergelassenen Ärzte und Ärzte in der Gemeinde Hellenthal und der Stadt Schleiden sind bereit sich an diesem zusätzlichen Notfalldienst an den Wochenenden zu beteiligen Als Ergebnis der Gespräche bleibt festzuhalten, dass die Notfallpraxis am Krankenhaus Schleiden nicht wieder eröffnet wird. Ein zusätzlicher organisierter ärztlicher Notfalldienst für den Südkreis am Wochenende ist nicht realisierbar. Die Gesprächspartner der Abstimmungsgespräche haben ebenfalls schon vereinbart, dass zukünftig alle relevanten Themen der gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen in der Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen gemeinsam mit den anderen lokalen Entscheidungsträgern der öffentlichen Belange und des Gesundheitswesens angesprochen werden. - 14 Stationäre Krankenhausbehandlung im Kreis Euskirchen Das Sozialgesetzbuch V ist ebenfalls die gesetzliche Grundlage für die stationäre Behandlung. Grundlage für die Krankhausplanung ist das Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Kreis Euskirchen befindet sich im Versorgungsgebiet 6. Das Versorgungsgebiet 6 umfasst die Stadt Bonn, den Rhein-Sieg Kreis und den Kreis Euskirchen. Derzeit gibt es eine neue Krankenhausplanung für das Jahr 2015. Relevante Veränderungen wird es für den Kreis Euskirchen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht geben. Im Kreis Euskirchen gibt es derzeit die 3 Akutkrankenhäuser: š Marien-Hospital Euskirchen, š Kreiskrankenhaus Mechernich und das š St. Antonius Krankenhaus in Schleiden. Die stationäre psychiatrische Versorgung erfolgt in der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Marienborn Zülpich und im der Abteilung Psychiatrie des Marien-Hospitals Euskirchen. Einen Handlungsbedarf bei der stationären Versorgung der Bevölkerung des Kreises Euskirchen wird derzeit nicht gesehen. Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen Gemäß dem Paragraphen 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NordrheinWestfalen ist auch im Kreis Euskirchen eine kommunale Gesundheitskonferenz aus Vertretern der an der Gesundheitsförderung unter der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für die Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz eingerichtet. Die Mitglieder der kommunalen Gesundheitskonferenz werden durch den Ausschuss des Kreistage bestellt. Die kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten. Die kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Kreistag zugeleitet. Bei Veränderungen in der Krankenhausplanung kann die kommunale Gesundheitskonferenz eine Stellungnahme abgeben. Zukünftige medizinische Versorgung im Kreis Euskirchen Es bleibt weiterhin die Sorge inwieweit, insbesondere unter Berücksichtigung des demographischen Wandels, auch in Zukunft die hausärztliche Versorgung gesichert ist und die Bürgerinnen und Bürger auch in adäquater Nähe Zugang zu fachärztlicher Diagnostik und Behandlung haben. Ein 1. Schritt, niederlassungswillige Hausärztinnen und Hausärzte auch in Zukunft für den Kreis Euskirchen zu gewinnen, wurde mit den Weiterbildungsverbünden für Allgemeinmedizin gemacht. Weiterbildungsverbünde für Allgemeinmedizin bestehen jedoch im Ärztekammerbezirke Nordrhein in fast allen Gebietskörperschaften. Der Schritt zur Niederlassung für Allgemeinmedizin hängt von vielen Faktoren ab, die auf kommunaler Seite nicht oder nur sehr marginal beeinflussbar sind. Beispielhaft sind hier genannt: š š š š Anzahl der Studienplätze für Medizin Rahmenbedingungen für eine bessere Positionierung der Allgemeinmedizin an den Universitäten besseres Verständnis für die Bedeutung der Allgemeinmedizin für eine angemessene Versorgung der Bevölkerung Honorarsituation für niedergelassene Ärzte - 15 - In dem Gutachten "Die Zukunft der Allgemeinmedizin in Deutschland“ (IPP Schriften 11 2013) wird ausgeführt, "dass es motivationsfördernd sei, einen frühen Kontakt zu Medizinstudierende mit den Allgemeinarztpraxen herzustellen. Von überragender Bedeutung sei schließlich auch die Frage, wie die Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Medizin vorangebracht werden könne. Das bisherige Maß an ungewollten Erwerbsunterbrechungen von Frauen lässt sich sowohl durch die prinzipielle Verfügbarkeit von Teilzeitstellen wie auch durch die Erleichterung der Ausübung einer Vollzeittätigkeit deutlich senken." Inwieweit auf kommunaler Ebene Maßnahmen zur Sicherung einer zukünftigen ärztlichen Versorgung gerade im ländlichen Bereich möglich sind, ist Gegenstand intensiver Diskussionen. Einige Gebietskörperschaften, auch in Nordrhein-Westfalen, beteiligen sich aktiv an Änderungen der vorhandenen Struktur, zum Beispiel durch das zur Verfügung stellen von Praxisräumen oder durch Stipendien für Abiturienten, die sich zu einer vorgegebenen Niederlassung verpflichten. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz lässt auch Kassenarztsitze in kommunaler Trägerschaft zu. “Siehe auch - SGB V §105 (5) und Perspektiven in der kommunalen Gesundheitspolitik/Das Rathaus Februar/2013“. Die beteiligten Entscheidungsträger für gesundheitliche Belange im Kreis Euskirchen sollten in weiteren regelmäßigen Gesprächen die Fragen erörtern, inwieweit weitere lokale Maßnahmen im Kreis Euskirchen gemeinsam mit den Städten, Gemeinden, Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung zur Sicherstellung der ärztlichen und gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung des Kreises Euskirchen notwendig sind. Eine besondere Problematik besteht auch darin, dass sich nicht nur die Frage stellt, inwieweit nach der Bedarfsplanung aus Arztsitze vorhanden oder besetzt sind, sondern wie kann durch Maßnahmen die Nachfolge ausscheidender Hausärztinnen und Hausärzte gesichert werden, um den Status quo zu erhalten. Eine entsprechende Plattform wäre eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen, wie sie schon zum Thema Weiterbildungsverbund für Allgemeinmedizin bestanden hat. gez. I. V Poth __________________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)