Daten
Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
1.
345
359
3
376
305
303
336
322
334
323
324
325
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO)
2.1
Grundflächenzahl (GRZ) (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 19 Abs. 4 BauNVO)
105
8
348
94
3.
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
7
320
375
Erftkanal
Erftstraße
2
Versc
höne
352
rung
377
1
TH 6,0m
FH 12,0m
WA
II o
1.
0,4 0,5
92
# 19,
438
3
38
97
361
362
sch
360
35
273
34
359
______________ ortsüblich bekanntge-
ausschusses vom ______________ auf-
macht worden.
Kaufhaus
Baugrundverhältnisse
24
Bodendenkmäler
5
10
20
Aufstellungsbeschluss
ist
am
Kartengrundlage
Flurgrenze
gestellt worden.
354
Bedburg, den _____________________
10
Stra
ße
192
WA
Allgemeines Wohngebiet
II
Maximale Zahl der Vollgeschosse
Flurstücksnummer
o
offene Bauweise
0,4
Grundflächenzahl
Gebäude mit Hausnummer
________________________________
________________________________
(ÖbVI)
(Bürgermeister)
(Bürgermeister)
0,5
Geschossflächenzahl als Höchstmaß
TH
Traufhöhe
FH
Firsthöhe
128
(Ratsmitglied)
Offenlegungsbeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Dieser Plan wurde gemäß § 3 139
(2) BauGB
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
Bedburg, den _____________________
Bedburg, den ____________________
96
lungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
262
25
Bedburg, den _____________________
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bauweise, Baugrenzen
Baugrenze
________________________________
________________________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Bürgermeister)
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Sonstige Planzeichen
(Ratsmitglied)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Nr. 33/Verschönerung
Bekanntmachung des
35
Satzungsbeschlusses
Abgrenzung unterschiedlicher
Geschossigkeiten und Höhen
Der Satzungsbeschluss
wurde am
36
_______________ ortsüblich bekannt-
50
Art und Maß der baulichen Nutzung
________________________________
am _____________ vom Stadtentwick-
259
50 m
Flurstücksgrenze
34
48
40
ZEICHENERKLÄRUNG
95
Bedburg, den _____________________
Im Plangebiet liegen keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern vor. Trotzdem sind archäologische Funde
nicht auszuschließen. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW, insbesondere die Anzeigepflicht
258zu beachten. Beim
gemäß §§ 15 und 16 DSchG NRW, sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen
47
Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen,
45
Tel. 02425 / 9039-0, Fax 02425 / 9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den193
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
191
36
rftbu
durch Beschluss des Stadtentwicklungs-
289
257
Im E
Der
mit dem amtlichen Katasternachweis
Hinweise
1.
275
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
eindeutig ist.
27
37
271
Aufstellungsbeschluss
städtebaulichen Planung geometrisch
Der gesamte Bereich des Bebauungsplanes liegt im Auebereich der Erft, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann.
Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche
243 Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich.
‚Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau', der DIN 18196 ‚Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu
beachten.
Das gesamte Plangebiet wird daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche
260
gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich,
242
erforderlich sind.
3,0
#
3,0
0
2.
39
Planunterlage
92
129
91
Es wird bescheinigt,
dass die Darstellung
21
übereinstimmt
und die Festlegung der
244
#
3,0
o
# 10,
0
I
TH 4,5m
FH 9,0m
0
81
Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des prognostizierten Überschwemmungsgebietes der Erft.
WA
Gemäß der ‚Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes NRW', Juni
2006 zur DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S. Die Vorgaben der
DIN 4149 sind zu beachten.
82
Überschwemmungsgebiet
Bedburg
46
Maßstab 1:500
76
94
351
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW 2016 S. 966).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Gemarkung:
Flur:
Erdbebengefährdung
84
23
Kennzeichnungen
40
5.
22
365
354
272
83
18
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 BauNVO)
3,0
0,4 0,8
353
80
Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie
zurückliegen.
41
Dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) liegen nach Auswertung der vorliegenden Luftbilder Hinweise auf
das Vorhandensein
von Kampfmitteln bzw. Bombenblindgängern vor, da der Bereich im ehemaligen
131
Bombenabwurfgebiet / Kampfgebiet liegt. Deswegen wird eine geophysikalische Untersuchung angeregt.
Auch wenn Bodenuntersuchungen den Verdacht nicht bestätigen sollten, wird darauf hingewiesen, dass beim
Auffinden von130
Kampfmitteln bzw. Bombenblindgängern Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und
umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen ist.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
77
Verbauarbeiten
etc., wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
78
44
5.
Inhalt:
145
Kampfmittel
79
Nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 Abs. 5 BauNVO)
376
# 4,3
412
# 5,5
# 13,
7
3
4.
In den Vorgartenflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO
47 sowie Anlagen, die nach
Landesrecht in den Abstandflächen zulässig sind, mit Ausnahme von nicht überdachten Stellplätzen,19
Stützmauern, Einfriedungen und Abfallbehältern, ausgeschlossen. Abfallbehälter
46
sind einzuhausen oder allseitig
93
einzugrünen.
Der Anteil der Stellplatzflächen in Vorgärten darf 50 % der Gesamtfläche
nicht überschreiten.
45
Vorgartenflächen werden begrenzt durch die vordere Baugrenze und deren seitliche Verlängerung bis zur
20
Grundstücksgrenze.
42
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg,
8. vereinf. Änd. - Erftstr./Verschönerung -
107
85
360
4.
Die geplante Bebauung liegt innerhalb des prognostizierten Überschwemmungsgebietes der Erft. Im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die zu planenden Gebäude hochwasserangepasst
ausgeführt werden. Hierzu ist für die Baukörper die Wasserspiegellage des prognostizierten 100-jährlichen
Hochwasserabflusses beim Erftverband zu erfragen und zu berücksichtigen.
89
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind maximal 2 Wohnungen (Wohneinheiten - WE)
90 je
Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte (DHH) gilt dabei als ein Gebäude.
319
Hochwasserschutz
Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 18 BauNVO)
43
324
3.
106
86
332
323
8
9
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen bestimmt.
Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante des höchsten Punktes der Verkehrsfläche, die
unmittelbar vor dem jeweiligen Grundstück liegt.
363
Das Maß der Traufhöhe (TH) ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante
87
Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe (FH) ergibt sich aus der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. Bei Pultdächern entspricht die Traufe der Schnittlinie
361 des niedrigeren
362 aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut, der
First der Schnittlinie des höheren aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut. Bei Pultdächern kann die
88
angegebene Traufhöhe jeweils um maximal 0,50 m auf ganzer Länge überschritten werden.
49
333
Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch
künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen
Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche
Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund wird es für sinnvoll gehalten, im Interesse der
vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung
253
herrschenden
Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den
Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' vorzusehen.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten
geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei der Planung Berücksichtigung finden.
104
Die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) für Garagen und
Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im55
Sinne des § 14 BauNVO ist im Geltungsbereich dieses
419
Bebauungsplanes
bis
zu
25
von
Hundert
zulässig.
138
2.2
Grundwasserverhältnisse
39
11
82
335
2.
Die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
346
2. sonstige nicht störende
306 Gewerbebetriebe
3. Anlagen für Verwaltungen
60
4. Gartenbaubetriebe
5. Tankstellen
sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 33 / Bedburg, 8. vereinfachte
Änderung.
364
10
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
119
103
Graf-
11a
365
347
234
Salm
-Stra
63
233
38
1314
199
ße
15
64
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
5
8
353
gemacht.
37
194
282
Bedburg, den ____________________
281
269
280
268
________________________________
267
(Bürgermeister)
Entwurf und Bearbeitung:
Stand 11.04.2017
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen