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Beschlussvorlage (Planzeichnung Bp 33.8)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Beschlussvorlage (Planzeichnung Bp 33.8)

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Inhalt der Datei

1. 345 359 3 376 305 303 336 322 334 323 324 325 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO) 2.1 Grundflächenzahl (GRZ) (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 19 Abs. 4 BauNVO) 105 8 348 94 3. Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 7 320 375 Erftkanal Erftstraße 2 Versc höne 352 rung 377 1 TH 6,0m FH 12,0m WA II o 1. 0,4 0,5 92 # 19, 438 3 38 97 361 362 sch 360 35 273 34 359 ______________ ortsüblich bekanntge- ausschusses vom ______________ auf- macht worden. Kaufhaus Baugrundverhältnisse 24 Bodendenkmäler 5 10 20 Aufstellungsbeschluss ist am Kartengrundlage Flurgrenze gestellt worden. 354 Bedburg, den _____________________ 10 Stra ße 192 WA Allgemeines Wohngebiet II Maximale Zahl der Vollgeschosse Flurstücksnummer o offene Bauweise 0,4 Grundflächenzahl Gebäude mit Hausnummer ________________________________ ________________________________ (ÖbVI) (Bürgermeister) (Bürgermeister) 0,5 Geschossflächenzahl als Höchstmaß TH Traufhöhe FH Firsthöhe 128 (Ratsmitglied) Offenlegungsbeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Dieser Plan wurde gemäß § 3 139 (2) BauGB Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 Bedburg, den _____________________ Bedburg, den ____________________ 96 lungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. 262 25 Bedburg, den _____________________ BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Bauweise, Baugrenzen Baugrenze ________________________________ ________________________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Bürgermeister) (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Sonstige Planzeichen (Ratsmitglied) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 33/Verschönerung Bekanntmachung des 35 Satzungsbeschlusses Abgrenzung unterschiedlicher Geschossigkeiten und Höhen Der Satzungsbeschluss wurde am 36 _______________ ortsüblich bekannt- 50 Art und Maß der baulichen Nutzung ________________________________ am _____________ vom Stadtentwick- 259 50 m Flurstücksgrenze 34 48 40 ZEICHENERKLÄRUNG 95 Bedburg, den _____________________ Im Plangebiet liegen keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern vor. Trotzdem sind archäologische Funde nicht auszuschließen. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW, insbesondere die Anzeigepflicht 258zu beachten. Beim gemäß §§ 15 und 16 DSchG NRW, sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen 47 Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, 45 Tel. 02425 / 9039-0, Fax 02425 / 9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den193 Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 191 36 rftbu durch Beschluss des Stadtentwicklungs- 289 257 Im E Der mit dem amtlichen Katasternachweis Hinweise 1. 275 Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB eindeutig ist. 27 37 271 Aufstellungsbeschluss städtebaulichen Planung geometrisch Der gesamte Bereich des Bebauungsplanes liegt im Auebereich der Erft, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche 243 Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. ‚Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau', der DIN 18196 ‚Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Das gesamte Plangebiet wird daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche 260 gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, 242 erforderlich sind. 3,0 # 3,0 0 2. 39 Planunterlage 92 129 91 Es wird bescheinigt, dass die Darstellung 21 übereinstimmt und die Festlegung der 244 # 3,0 o # 10, 0 I TH 4,5m FH 9,0m 0 81 Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des prognostizierten Überschwemmungsgebietes der Erft. WA Gemäß der ‚Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 82 Überschwemmungsgebiet Bedburg 46 Maßstab 1:500 76 94 351 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW 2016 S. 966). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Gemarkung: Flur: Erdbebengefährdung 84 23 Kennzeichnungen 40 5. 22 365 354 272 83 18 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 BauNVO) 3,0 0,4 0,8 353 80 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. 41 Dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) liegen nach Auswertung der vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln bzw. Bombenblindgängern vor, da der Bereich im ehemaligen 131 Bombenabwurfgebiet / Kampfgebiet liegt. Deswegen wird eine geophysikalische Untersuchung angeregt. Auch wenn Bodenuntersuchungen den Verdacht nicht bestätigen sollten, wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von130 Kampfmitteln bzw. Bombenblindgängern Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen ist. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, 77 Verbauarbeiten etc., wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 78 44 5. Inhalt: 145 Kampfmittel 79 Nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 Abs. 5 BauNVO) 376 # 4,3 412 # 5,5 # 13, 7 3 4. In den Vorgartenflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO 47 sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandflächen zulässig sind, mit Ausnahme von nicht überdachten Stellplätzen,19 Stützmauern, Einfriedungen und Abfallbehältern, ausgeschlossen. Abfallbehälter 46 sind einzuhausen oder allseitig 93 einzugrünen. Der Anteil der Stellplatzflächen in Vorgärten darf 50 % der Gesamtfläche nicht überschreiten. 45 Vorgartenflächen werden begrenzt durch die vordere Baugrenze und deren seitliche Verlängerung bis zur 20 Grundstücksgrenze. 42 Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 8. vereinf. Änd. - Erftstr./Verschönerung - 107 85 360 4. Die geplante Bebauung liegt innerhalb des prognostizierten Überschwemmungsgebietes der Erft. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die zu planenden Gebäude hochwasserangepasst ausgeführt werden. Hierzu ist für die Baukörper die Wasserspiegellage des prognostizierten 100-jährlichen Hochwasserabflusses beim Erftverband zu erfragen und zu berücksichtigen. 89 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind maximal 2 Wohnungen (Wohneinheiten - WE) 90 je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte (DHH) gilt dabei als ein Gebäude. 319 Hochwasserschutz Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 18 BauNVO) 43 324 3. 106 86 332 323 8 9 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante des höchsten Punktes der Verkehrsfläche, die unmittelbar vor dem jeweiligen Grundstück liegt. 363 Das Maß der Traufhöhe (TH) ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante 87 Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe (FH) ergibt sich aus der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. Bei Pultdächern entspricht die Traufe der Schnittlinie 361 des niedrigeren 362 aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut, der First der Schnittlinie des höheren aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut. Bei Pultdächern kann die 88 angegebene Traufhöhe jeweils um maximal 0,50 m auf ganzer Länge überschritten werden. 49 333 Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund wird es für sinnvoll gehalten, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung 253 herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' vorzusehen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei der Planung Berücksichtigung finden. 104 Die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im55 Sinne des § 14 BauNVO ist im Geltungsbereich dieses 419 Bebauungsplanes bis zu 25 von Hundert zulässig. 138 2.2 Grundwasserverhältnisse 39 11 82 335 2. Die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes 346 2. sonstige nicht störende 306 Gewerbebetriebe 3. Anlagen für Verwaltungen 60 4. Gartenbaubetriebe 5. Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 33 / Bedburg, 8. vereinfachte Änderung. 364 10 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) 119 103 Graf- 11a 365 347 234 Salm -Stra 63 233 38 1314 199 ße 15 64 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 5 8 353 gemacht. 37 194 282 Bedburg, den ____________________ 281 269 280 268 ________________________________ 267 (Bürgermeister) Entwurf und Bearbeitung: Stand 11.04.2017 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen