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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:12
Aktualisiert
27.04.15, 18:12
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 nach § 22 GemHVO)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 29/2015 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 23.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 nach § 22 GemHVO Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sowie Auszahlungen (investiv) sind übertragbar (§ 22 Abs. 1 Satz 1 GemHVO). Sie erhöhen dann insoweit die jeweiligen Haushaltsansätze des Folgejahres (§ 22 Abs. 2 GemHVO). Die anliegend beigefügte Übersicht beinhaltet den Umfang und die sonstigen Regelungen zur Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO vom Haushaltsjahr 2014 nach 2015. Sie wird Ihnen hiermit zur Kenntnis und Zustimmung gegeben (§ 22 Abs. 4 GemHVO). Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die Ergebnisrechnung (Aufwendungen) und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 375.898,31 €. Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 2.266.608,17 €. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Die vorliegende Übersicht der Übertragungen von Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 einschließlich der Erläuterung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). (Harzheim) (Klein)