Daten
Kommune
Bedburg
Größe
161 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
1.
Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen o. g. Planungen bestehen von Seiten des Entfällt.
14.03.2017
Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine Bedenken, da kein Wald betroffen ist.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 15.03.2017
3.
Stadt Bedburg, FD 3, Be- Anbei die Stellungnahme bezüglich der vorgese6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
dburg, 16.03.2017
henen Bebauungsplanänderung BP 39a/Kaster, 4.
Änderung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
(siehe lfd. Nr. 3b).
Die betroffene Fläche wurde in der Vergangenheit Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird
bereits seitens des Kampfmittelbeseitigungsdiens- gemäß Abwägung unter lfd. Nr. 3b verfahren.
tes (KBD) z. T. mehrfach auf mögliche Kampfmittel/Militäreinrichtungen etc. mittels Luftbildauswertung geprüft.
Aktenzeichen:
22.5-3-5362004-108/10
(v.
02.08.2010)
Aktenzeichen:
22.5-3-5362004-148/15
(v.
6 die Mitteilung zur
Im o. g. Verfahren gibt die Bundewehr bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende StelKenntnis zu nehmen.
lungnahme ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Eine Gebäudehöhe von 30m kann aufgrund der
gen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile geplanten Festsetzungen nicht erreicht werden.
– eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle
mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung zuzuleiten.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
02.07.2015)
Ich habe die Luftbildauswertungen zu den beiden
vorgenannten Aktenzeichen mit in den Anhang
gelegt. Den hierbei jeweils von Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlenen Maßnahmen bezüglich
der festgestellten Kampfmittel/Militäreinrichtungen
in Bezug auf die von der Bebauungsplanänderung
BP 39a/Kaster, 4. Änderung betroffenen Fläche,
schließe ich mich hiermit vollumfänglich an.
3b.
Bezirksregierung
Düsseldorf, Düsseldorf, 02.08.2010
(Datum der bereits erfolgten
Luftbildauswertung)
Die Auswertung des o. g. Bereiches war möglich.
Die beantragte Fläche liegt in einem Kampfgebiet.
Zusätzliche liegen mit Hinweise auf eine mögliche
Existenz von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben) vor. Ich empfehle eine geophysikalische Untersuchung der
Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen sowie der zu
überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese
bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender
Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen
sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn
durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des
abzuschiebenden Bereiches und der weiteren
Vorgehensweise wird um Terminabsprache für
einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD
gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und
eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitun-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.
Da es sich bei der bebauten Fläche um eine ehemaligen, nach 1945 aufgeschlossenen Tagebau handelt, kann auf die Durchführung von Kampfmitteluntersuchungen verzichtet werden.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
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Stadt Bedburg ...
gen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist
dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/service/index.html
4.
PLEdoc
GmbH,
16.03.2017
Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung:
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung
mit uns.
5.
Evonik
GmbH,
17.03.2017
Marl, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind keine Entfällt.
von uns betreuten Fernleitungen betroffen.
6.
Stadt Bergheim, Bergheim, Mit Schreiben vom 22.02.17 beteiligen Sie die
06.03.2017
Kreisstadt Bergheim am o. g. Bebauungsplanänderungsverfahren, das die Ansiedlung eines Sanitär-Logistikbetriebes im Industriepark Mühlenerft
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzu-
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Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
intendiert. Vorgesehen ist eine Betriebsfläche von
47.000 qm mit einer Verkaufsfläche von 5.000 qm
(4.500 qm nichtzentrenrelevantes Kernsortiment
an Bad- und Sanitärprodukten sowie 500 qm zentralrelevantes Sortiment an Leuchten und Zubehör).
Im Rahmen der von Ihnen gewünschten frühzeitigen und qualifizierten nachbargemeindlichen Abstimmung nimmt die Kreisstadt Bergheim gerne
wie folgt Stellung:
Gegen die geplante Bebauungsplanänderung, und
hierbei insbesondere gegen die nicht zentrenrelevanten Sortimente sowie die Höhenfestsetzung,
bestehen dem Grunde nach keine Bedenken.
Bezüglich der zentralrelevanten Sortimente ist
auszuführen, dass hierunter gemäß Bergheimer
Sortimentsliste des verbindlichen Einzelhandelskonzeptes der Kreisstadt das Sortiment „Lampen
und Leuchten“ fällt, so dass zunächst nicht ohne
Weiteres negative Auswirkungen auf die zentralen
Versorgungsbereiche der Kreisstadt Bergheim
ausgeschlossen werden können.
Da die beabsichtigte Ansiedlung jedoch schwerpunktmäßig einem Logistikbetrieb dient, dem eine
zusätzliche Verkaufsfläche (Ausstellungsräume)
von 5.000 qm angegliedert ist, kann hierbei unterstellt werden, dass es sich nicht um einen klassischen Einzelhandelsbetrieb, sondern einen atypischen Betrieb handelt, von dem keine für die ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe typischen städtebaulichen Folgen ausgelöst werden.
Daher ist auch nicht konkret anzunehmen, dass
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Einschätzung der Stadt Bergheim, das aufgrund
einer atypischen Fallgestaltung keine negativen
städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind
(verkürzt formuliert), wird begrüßt und entsprechend
in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt.
Hierzu wurden seitens der Stadt Bedburg auch eine
juristische Fachkanzlei und ein renommiertes Planungsbüro hinzugezogen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
gehen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
das Vorhaben negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Kreisstadt Bergheim haben wird. Umso mehr, da die geplanten
500 qm für Lampen und Leuchten den Umfang der
zentralrelevanten Sortimente mit 10 % der Gesamtverkaufsfläche nicht überschreiten.
Das vorgesehene Kernsortiment (Bad- und Sanitäreinrichtungen) fällt laut Bergheimer sortimentsliste nicht unter die Zentralrelevanten Sortimente,
sondern zählt zu den Nicht nahversorgungs- und
nicht zentrenrelevanten Sortimenten.
Aus diesen Gründen bestehen seitens der Kreisstadt Bergheim keine Bedenken, wenn die Stadt
Bedburg im weiteren Verfahren den entsprechenden Nachweis für die zuvor beschriebenen unterstellten Annahmen erbringt.
7.
LVR-Amt für Bodendenk- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunmalpflege im Rheinland, terlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den
Bonn, 20.03.2017
o. g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§
15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Verände-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Der Nachweis einer atypischen Fallgestaltung und
nicht zu erwartender negativer städtebaulicher Auswirkungen gemäß § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO wird
unter Hinzuziehung einer juristischen Fachkanzlei
und eines renommierten Planungsbüros erbracht
und in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den
Bebauungsplan
aufzunehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
rungsverbot bei Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390,
Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
8.
Bezirksregierung
Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere
dorf, Düsseldorf, 02.07.2015 historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver(siehe auch lfd. Nr. 3b)
mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich.
Insbesondere existiert eine konkreter Verdacht auf
Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben, Schützenloch und militärische Anlage). In der beigefügten Karte sind lediglich die konkreten Verdachte dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung der konkreten Verdachte
sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt
über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Da es sich bei der bebauten Fläche um eine ehemaligen, nach 1945 aufgeschlossenen Tagebau handelt, können archäologische Funde ausgeschlossen
werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.
Da es sich bei der bebauten Fläche um eine ehemaligen, nach 1945 aufgeschlossenen Tagebau handelt, kann auf die Durchführung von Kampfmitteluntersuchungen verzichtet werden.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
schen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits
ausgewertet worden. Bezüglich der alten Ergebnisse verweise ich auf die Stellungnahmen 22.5BM 144/2995 vom 25.08.2005 und 22.5-35362004-108/10 vom 02.08.2010. Die obigen
Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich
auf den übrigen, ergänzenden Bereich.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/index.jsp
9.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
20.03.2017
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
10.
Landesbetrieb
NRW,
15.03.2017
Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
Euskirchen, der Straßenbauverwaltung keine Bedenken, sofern
keine zusätzliche Anbindung an die Landesstraße
hergestellt wird.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegen- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
über der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr der L 279 (nicht L
213), auch künftig nicht. Dabei weise ich auch
darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24
BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort von
Werbeanlagen sind im Bebauungsplantext näher
zu definieren. Grundsätzlich sind Werbeanlagen
nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der
Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von
20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den
Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet
werden. Innerhalb von 40,0 m gemessen vom
Fahrbahnrand ist die Zustimmung des Straßen-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
baulastträgers erforderlich und bedarf eines separaten Antrages.
Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so
abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht
geblendet oder anderweitig abgelenkt werden.
11.
Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
21.03.2017
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
12.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
Dortmund, 22.03.2017
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Tollhaus“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
„Tollhaus“ ist die RWE Power Aktiengesellschaft,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegen- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand ungsplan aufgenommen.
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.4263-2000-1-) von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende
Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider
& Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B,
8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Köl-
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den
Bebauungsplan
aufzunehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
ner Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der
Grundwasserstände
im
Planungs/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt.
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln,
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o. g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigungen an der Planungsmaß-
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Stadt Bedburg ...
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
nahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
13.
Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die
10.03.2017
Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH &
Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit
der Betriebsführung beauftragt hat.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns
die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen
beauftragt hat.
In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten Sie uns
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
betroffen.
Insbesondere die kundeneigene Trafostation
„Werner-von-Siemens-Str. Fa. Sany“, sowie das
Übergabegebäude der Fa. Sany für Wasser und
Gas.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an im weiteren Verlauf berücksichtigt.
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 (M)
„Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zur
berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig
werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
14.
Kreispolizei
Rhein-Erft- Gegen das im Betreff genannte Verfahren besteKreis, Hürth, 30.03.2017
hen keine Bedenken.
Ich möchte nochmals auf die Mail vom 13.07.2016
hinweisen und wir würden es begrüßen, wenn Sie
die Vorhabenträgerin frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hinweisen würden.
Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung,
Der Hinweis wird begrüßt und an die Untere Bau- 6 die Mitteilung zur
aufsicht weitergegeben. Es obliegt letztendlich den Kenntnis zu nehmen.
privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer individuell, objektiv und kostenlos von uns durchgeführt.
Eine Terminabsprache unter der Telefonnummer
der polizeilichen Beratung Rhein-Erft-Kreis unter
02233 52-4816 Herr Kümpel oder – 4817 Herr
Schmickler ist erforderlich.
15.
Landesbetrieb Straßenbau Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den
6 die Mitteilung zur
NRW, Krefeld, 30.03.2017
Betrieb und die Unterhaltung der süd-westlich des
Kenntnis zu nehmen.
Plangebietes in einem Abstand von ca. 2950 m
verlaufenden Autobahn 61, Abs. 17 und damit für
die anbaurechtliche Beurteilung zuständig.
Sofern nachfolgende Stellungnahme Beachtung
findet, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken
gegen das Vorhaben.
Gemäß mir vorliegendem Kartenmaterial (Straßeninformationsbank NRW (NWSIB) grenzt das
Plangebiet unmittelbar an die L 279 und nicht an
die L 213.
Als zuständiger Straßenbaulastträger für die Land- Die Regionalniederlassung Ville-Eifel wurde beteistraßen ist die Regionalniederlassung Ville-Eifel in ligt.
Euskirchen ebenfalls am Verfahren zu beteiligen.
Planungsziel ist die Errichtung einer Logistikhalle
mit 47.000 qm Nutzfläche und integrierter Ausstellungshalle mit 5.500 qm Verkaufsfläche.
Die verkehrliche Anbindung soll im Schwerpunkt
über den vorhandenen Kreisverkehr „Sany“ erfolgen. Eine mehr als ausreichende Leistungsfähigkeit zur Aufnahme der zusätzlichen Verkehre aus
dem Plangebiet im umliegenden klassifizierten
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Straßennetz wird unter Pkt. 3.5 der Begründung
als gewährleistet angenommen.
Ich weise darauf hin, dass sich die Straßenbau- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
verwaltung vorbehält, auch nachträglich erforderliche Straßenumbau- und Verkehrssteuerungsmaßnahmen zur Leistungssteigerung und verkehrssicheren Abwicklung auf Kosten der Stadt / des Vorhabenträgers zu fordern, sofern diese ursächlich
auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen aus dem
o. a. Plangebiet zurückzuführen sind.
Die verkehrlichen Belange bitte ich im Detail federführend mit der Regionalniederlassung Ville-Eifel
abzustimmen.
Ausgleichsmaßnahmen werden durch die Umsetzung der Planung nicht erforderlich.
6 die Mitteilung zur
Bergheim, Leitungen, Messstellen und Anlagen des ErftverKenntnis zu nehmen.
bandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme
nicht betroffen. Wir weisen darauf hin, dass die Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebie- Thematik findet in einem Hinweis im Bebauungsplan
tes im oberen Grundwasserstockwerk durch den Berücksichtigung.
Braunkohlentagebau abgesenkt. [sic]
Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden
flurnahe Grundwasserstände gemessen. Des Weiteren bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
seitens des Erftverbandes keine Bedenken.
16.
Erftverband,
28.03.2017
17.
Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt.
venbroich, 28.03.2017
der Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
18.
IHK Köln, Geschäftsstelle Mit Schreiben vom 10.03.2017 baten Sie die IHK
Rhein-Erft,
Bergheim, zu Köln um Stellungnahme zum Bebauungsplan
31.03.2017
Nr. 39a/Bedburg, 4. Änderung – Industriepark
Mühlenerft. Gerne nehmen wir zu dem Vorhaben
wie folgt Stellung:
Die in den Unterlagen dargestellte Ansiedlung
einer Logistikhalle innerhalb eines ausgewiesenen
Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) begrüßen wir ausdrücklich.
Die in den Unterlagen skizzierte und zusätzlich
geplante Ausstellungshalle mit der Möglichkeit des
Direkteinkaufs durch Endverbraucher ist unserer
Auffassung nach im GIB hingegen planungsrechtlich nicht zulässig. Gemäß Regionalplan für den
Regierungsbezirk Köln dienen Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) der
„Ansiedlung, dem Ausbau und der Bestandssicherung solche gewerblichen Betriebe, die wegen
ihres großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen
oder ihrer besonderen Standortanforderungen
nicht in den ASB integriert werden können.“ Darüber hinaus legt Ziel 1 des Regionalplanes fest,
dass in GIB „die Ansiedlung oder wesentliche Erweiterungen von Handelsbetrieben im Sinne von §
11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung bauleitplanerisch auszuschließen ist.“ Zu prüfen wäre, ob die
Ansiedlung der Ausstellungshalle mit der Möglichkeit des Direkteinkaufs durch Endverbraucher gegebenenfalls in einem nahegelegenen ASB (als
Die Stadt Bedburg erwartet im weiteren Verfahren
eine intensive Unterstützung des Vorhabens und
damit der Ansiedlung des Unternehmens. Derzeit
erfolgen umfangreiche gutachterliche Erhebungen
und Untersuchungen durch Fachbüros zum Nachweis der Atypik des Betriebes; dies in enger Abstimmung und Rückkopplung mit der Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 und 35. Es wird auf die bisherigen Ausführungen hierzu in der Begründung
verwiesen und auf die o.g. Untersuchungen im laufenden Verfahren. Insofern ist § 11 Abs. 3 der
BauNVO durchaus bekannt.
Zudem verweist die Stadt Bedburg auf die hohe
Bedeutung eines Unternehmens, das sich den 4.0
Herausforderungen stellt und mit einer gezielten
Unternehmensstrategie den Wandel im (Online)Handel mitgestaltet. Das spezielle OnlineVertriebskonzept stellt eine Besonderheit dar, das
zusammen mit den weiteren in der Begründung
dargelegten Kriterien die Annahme der Atypik des
Betriebes rechtfertigt.
Eine Standortalternativuntersuchung hat stattgefunden, jedoch konnte kein geeigneter Standort identifiziert werden. Hierzu wird in der Begründung zur
Offenlage noch entsprechend ausgeführt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und den Hinweisen im
weiteren
Verfahren
Rechnung zu tragen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Sondergebiet) ermöglicht werden könnte.
Darüber hinaus sind wir grundsätzlich der Auffassung, dass Industriegebiete den Unternehmen zur
Verfügung stehen müssen, deren Ansiedlung eine
entsprechende Flächenausweisung benötigt. Das
Gewerbeflächenentwicklungskonzept
Rhein-Erft
attestiert eindeutig einen Mangel an großen industriell nutzbaren Flächen im gesamten Rhein-ErftKreis. Eine Neuausweisung von GIB-Flächen wird
durch die Landesplanung auch zukünftig restriktiv
gehandhabt. Die IHK Köln setzt sich für den Erhalt
von gewerblich und industriell nutzbaren Flächen
ein.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Im Übrigen kann bei einer Gesamtgrundstücksfläche
von ca. 125.000 m² der Schutz von wichtigen GIB
Flächen in einer Größenordnung von 5000 m² nicht
die Rede sein, da es nur einen marginalen Anteil
von 4 % ausmacht.
19.
Westnetz GmbH, Dormund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
28.03.2017
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten
Anlagen
des
110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
20.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
20.03.2017
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Entfällt.
GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
21.
Unitymedia NRW
Kassel, 04.04.2017
22.
Siehe lfd. Nr. 3b
23.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre31.03.2017
tenden Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271
8317036
Zu o. a. Bebauungsplan ergeht nachfolgende Stellungnahme aus Sicht der Unteren Wasserbhörde:
Es bestehen keine Bedenken.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den
Bebauungsplan
aufzunehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Die Entwässerung des anfallenden Nieder- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und ein
schlagswassers ist frühzeitig mit meiner Unteren entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufWasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten genommen.
Entwässerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass
jedes Gewässer (Fließgewässer und Grundwasser) den guten ökologischen Zustand bzw. das
gute ökologische Potential erreichen muss. Um
den chemischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen muss. Um den chemischen Zustand nicht weiter zu belasten, bitte ich
für kommende Bebauungen und Änderungen an
bestehender Bedachung um den Hinweis, dass
eine Bedachung mit unbeschichteten Metalldächern nicht zugestimmt werden kann.
Bodenschutz
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271 8317062
Bei dem Plangebiet handelt es sich um im Rahmen des Braunkohletagebaus abgebaggerte und
anschließend wieder verfüllte Flächen. Neben
Abraum wurde nach mir vorliegenden Unterlagen
auch Braunkohlesache als Verfüllungsmaterial
genutzt.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen
die geplante Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft
Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...