Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abwägungsliste Bp 39a.4 Frühzeitige)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
161 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1. Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen o. g. Planungen bestehen von Seiten des Entfällt. 14.03.2017 Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine Bedenken, da kein Wald betroffen ist. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 15.03.2017 3. Stadt Bedburg, FD 3, Be- Anbei die Stellungnahme bezüglich der vorgese6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. dburg, 16.03.2017 henen Bebauungsplanänderung BP 39a/Kaster, 4. Änderung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (siehe lfd. Nr. 3b). Die betroffene Fläche wurde in der Vergangenheit Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird bereits seitens des Kampfmittelbeseitigungsdiens- gemäß Abwägung unter lfd. Nr. 3b verfahren. tes (KBD) z. T. mehrfach auf mögliche Kampfmittel/Militäreinrichtungen etc. mittels Luftbildauswertung geprüft. Aktenzeichen: 22.5-3-5362004-108/10 (v. 02.08.2010) Aktenzeichen: 22.5-3-5362004-148/15 (v. 6 die Mitteilung zur Im o. g. Verfahren gibt die Bundewehr bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende StelKenntnis zu nehmen. lungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Eine Gebäudehöhe von 30m kann aufgrund der gen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile geplanten Festsetzungen nicht erreicht werden. – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung zuzuleiten. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 02.07.2015) Ich habe die Luftbildauswertungen zu den beiden vorgenannten Aktenzeichen mit in den Anhang gelegt. Den hierbei jeweils von Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlenen Maßnahmen bezüglich der festgestellten Kampfmittel/Militäreinrichtungen in Bezug auf die von der Bebauungsplanänderung BP 39a/Kaster, 4. Änderung betroffenen Fläche, schließe ich mich hiermit vollumfänglich an. 3b. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 02.08.2010 (Datum der bereits erfolgten Luftbildauswertung) Die Auswertung des o. g. Bereiches war möglich. Die beantragte Fläche liegt in einem Kampfgebiet. Zusätzliche liegen mit Hinweise auf eine mögliche Existenz von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben) vor. Ich empfehle eine geophysikalische Untersuchung der Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen sowie der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitun- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Da es sich bei der bebauten Fläche um eine ehemaligen, nach 1945 aufgeschlossenen Tagebau handelt, kann auf die Durchführung von Kampfmitteluntersuchungen verzichtet werden. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... gen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/service/index.html 4. PLEdoc GmbH, 16.03.2017 Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. - Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 5. Evonik GmbH, 17.03.2017 Marl, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind keine Entfällt. von uns betreuten Fernleitungen betroffen. 6. Stadt Bergheim, Bergheim, Mit Schreiben vom 22.02.17 beteiligen Sie die 06.03.2017 Kreisstadt Bergheim am o. g. Bebauungsplanänderungsverfahren, das die Ansiedlung eines Sanitär-Logistikbetriebes im Industriepark Mühlenerft 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzu- Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. intendiert. Vorgesehen ist eine Betriebsfläche von 47.000 qm mit einer Verkaufsfläche von 5.000 qm (4.500 qm nichtzentrenrelevantes Kernsortiment an Bad- und Sanitärprodukten sowie 500 qm zentralrelevantes Sortiment an Leuchten und Zubehör). Im Rahmen der von Ihnen gewünschten frühzeitigen und qualifizierten nachbargemeindlichen Abstimmung nimmt die Kreisstadt Bergheim gerne wie folgt Stellung: Gegen die geplante Bebauungsplanänderung, und hierbei insbesondere gegen die nicht zentrenrelevanten Sortimente sowie die Höhenfestsetzung, bestehen dem Grunde nach keine Bedenken. Bezüglich der zentralrelevanten Sortimente ist auszuführen, dass hierunter gemäß Bergheimer Sortimentsliste des verbindlichen Einzelhandelskonzeptes der Kreisstadt das Sortiment „Lampen und Leuchten“ fällt, so dass zunächst nicht ohne Weiteres negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Kreisstadt Bergheim ausgeschlossen werden können. Da die beabsichtigte Ansiedlung jedoch schwerpunktmäßig einem Logistikbetrieb dient, dem eine zusätzliche Verkaufsfläche (Ausstellungsräume) von 5.000 qm angegliedert ist, kann hierbei unterstellt werden, dass es sich nicht um einen klassischen Einzelhandelsbetrieb, sondern einen atypischen Betrieb handelt, von dem keine für die ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe typischen städtebaulichen Folgen ausgelöst werden. Daher ist auch nicht konkret anzunehmen, dass Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Einschätzung der Stadt Bergheim, das aufgrund einer atypischen Fallgestaltung keine negativen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind (verkürzt formuliert), wird begrüßt und entsprechend in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt. Hierzu wurden seitens der Stadt Bedburg auch eine juristische Fachkanzlei und ein renommiertes Planungsbüro hinzugezogen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... gehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. das Vorhaben negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Kreisstadt Bergheim haben wird. Umso mehr, da die geplanten 500 qm für Lampen und Leuchten den Umfang der zentralrelevanten Sortimente mit 10 % der Gesamtverkaufsfläche nicht überschreiten. Das vorgesehene Kernsortiment (Bad- und Sanitäreinrichtungen) fällt laut Bergheimer sortimentsliste nicht unter die Zentralrelevanten Sortimente, sondern zählt zu den Nicht nahversorgungs- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Aus diesen Gründen bestehen seitens der Kreisstadt Bergheim keine Bedenken, wenn die Stadt Bedburg im weiteren Verfahren den entsprechenden Nachweis für die zuvor beschriebenen unterstellten Annahmen erbringt. 7. LVR-Amt für Bodendenk- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunmalpflege im Rheinland, terlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den Bonn, 20.03.2017 o. g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Verände- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Der Nachweis einer atypischen Fallgestaltung und nicht zu erwartender negativer städtebaulicher Auswirkungen gemäß § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO wird unter Hinzuziehung einer juristischen Fachkanzlei und eines renommierten Planungsbüros erbracht und in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. rungsverbot bei Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 8. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere dorf, Düsseldorf, 02.07.2015 historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver(siehe auch lfd. Nr. 3b) mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesondere existiert eine konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben, Schützenloch und militärische Anlage). In der beigefügten Karte sind lediglich die konkreten Verdachte dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung der konkreten Verdachte sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Da es sich bei der bebauten Fläche um eine ehemaligen, nach 1945 aufgeschlossenen Tagebau handelt, können archäologische Funde ausgeschlossen werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Da es sich bei der bebauten Fläche um eine ehemaligen, nach 1945 aufgeschlossenen Tagebau handelt, kann auf die Durchführung von Kampfmitteluntersuchungen verzichtet werden. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. schen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits ausgewertet worden. Bezüglich der alten Ergebnisse verweise ich auf die Stellungnahmen 22.5BM 144/2995 vom 25.08.2005 und 22.5-35362004-108/10 vom 02.08.2010. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den übrigen, ergänzenden Bereich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/index.jsp 9. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 20.03.2017 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 10. Landesbetrieb NRW, 15.03.2017 Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Euskirchen, der Straßenbauverwaltung keine Bedenken, sofern keine zusätzliche Anbindung an die Landesstraße hergestellt wird. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegen- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. über der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr der L 279 (nicht L 213), auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort von Werbeanlagen sind im Bebauungsplantext näher zu definieren. Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Innerhalb von 40,0 m gemessen vom Fahrbahnrand ist die Zustimmung des Straßen- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... baulastträgers erforderlich und bedarf eines separaten Antrages. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. 11. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. 21.03.2017 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 12. Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Dortmund, 22.03.2017 über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Tollhaus“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Tollhaus“ ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegen- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand ungsplan aufgenommen. 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.4263-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Köl- 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. ner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt. die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaß- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. 13. Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die 10.03.2017 Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. betroffen. Insbesondere die kundeneigene Trafostation „Werner-von-Siemens-Str. Fa. Sany“, sowie das Übergabegebäude der Fa. Sany für Wasser und Gas. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an im weiteren Verlauf berücksichtigt. Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zur berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 14. Kreispolizei Rhein-Erft- Gegen das im Betreff genannte Verfahren besteKreis, Hürth, 30.03.2017 hen keine Bedenken. Ich möchte nochmals auf die Mail vom 13.07.2016 hinweisen und wir würden es begrüßen, wenn Sie die Vorhabenträgerin frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hinweisen würden. Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Der Hinweis wird begrüßt und an die Untere Bau- 6 die Mitteilung zur aufsicht weitergegeben. Es obliegt letztendlich den Kenntnis zu nehmen. privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer individuell, objektiv und kostenlos von uns durchgeführt. Eine Terminabsprache unter der Telefonnummer der polizeilichen Beratung Rhein-Erft-Kreis unter 02233 52-4816 Herr Kümpel oder – 4817 Herr Schmickler ist erforderlich. 15. Landesbetrieb Straßenbau Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den 6 die Mitteilung zur NRW, Krefeld, 30.03.2017 Betrieb und die Unterhaltung der süd-westlich des Kenntnis zu nehmen. Plangebietes in einem Abstand von ca. 2950 m verlaufenden Autobahn 61, Abs. 17 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Sofern nachfolgende Stellungnahme Beachtung findet, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Gemäß mir vorliegendem Kartenmaterial (Straßeninformationsbank NRW (NWSIB) grenzt das Plangebiet unmittelbar an die L 279 und nicht an die L 213. Als zuständiger Straßenbaulastträger für die Land- Die Regionalniederlassung Ville-Eifel wurde beteistraßen ist die Regionalniederlassung Ville-Eifel in ligt. Euskirchen ebenfalls am Verfahren zu beteiligen. Planungsziel ist die Errichtung einer Logistikhalle mit 47.000 qm Nutzfläche und integrierter Ausstellungshalle mit 5.500 qm Verkaufsfläche. Die verkehrliche Anbindung soll im Schwerpunkt über den vorhandenen Kreisverkehr „Sany“ erfolgen. Eine mehr als ausreichende Leistungsfähigkeit zur Aufnahme der zusätzlichen Verkehre aus dem Plangebiet im umliegenden klassifizierten Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Straßennetz wird unter Pkt. 3.5 der Begründung als gewährleistet angenommen. Ich weise darauf hin, dass sich die Straßenbau- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. verwaltung vorbehält, auch nachträglich erforderliche Straßenumbau- und Verkehrssteuerungsmaßnahmen zur Leistungssteigerung und verkehrssicheren Abwicklung auf Kosten der Stadt / des Vorhabenträgers zu fordern, sofern diese ursächlich auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen aus dem o. a. Plangebiet zurückzuführen sind. Die verkehrlichen Belange bitte ich im Detail federführend mit der Regionalniederlassung Ville-Eifel abzustimmen. Ausgleichsmaßnahmen werden durch die Umsetzung der Planung nicht erforderlich. 6 die Mitteilung zur Bergheim, Leitungen, Messstellen und Anlagen des ErftverKenntnis zu nehmen. bandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Wir weisen darauf hin, dass die Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebie- Thematik findet in einem Hinweis im Bebauungsplan tes im oberen Grundwasserstockwerk durch den Berücksichtigung. Braunkohlentagebau abgesenkt. [sic] Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen. Des Weiteren bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. 16. Erftverband, 28.03.2017 17. Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt. venbroich, 28.03.2017 der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 18. IHK Köln, Geschäftsstelle Mit Schreiben vom 10.03.2017 baten Sie die IHK Rhein-Erft, Bergheim, zu Köln um Stellungnahme zum Bebauungsplan 31.03.2017 Nr. 39a/Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft. Gerne nehmen wir zu dem Vorhaben wie folgt Stellung: Die in den Unterlagen dargestellte Ansiedlung einer Logistikhalle innerhalb eines ausgewiesenen Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) begrüßen wir ausdrücklich. Die in den Unterlagen skizzierte und zusätzlich geplante Ausstellungshalle mit der Möglichkeit des Direkteinkaufs durch Endverbraucher ist unserer Auffassung nach im GIB hingegen planungsrechtlich nicht zulässig. Gemäß Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln dienen Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) der „Ansiedlung, dem Ausbau und der Bestandssicherung solche gewerblichen Betriebe, die wegen ihres großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder ihrer besonderen Standortanforderungen nicht in den ASB integriert werden können.“ Darüber hinaus legt Ziel 1 des Regionalplanes fest, dass in GIB „die Ansiedlung oder wesentliche Erweiterungen von Handelsbetrieben im Sinne von § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung bauleitplanerisch auszuschließen ist.“ Zu prüfen wäre, ob die Ansiedlung der Ausstellungshalle mit der Möglichkeit des Direkteinkaufs durch Endverbraucher gegebenenfalls in einem nahegelegenen ASB (als Die Stadt Bedburg erwartet im weiteren Verfahren eine intensive Unterstützung des Vorhabens und damit der Ansiedlung des Unternehmens. Derzeit erfolgen umfangreiche gutachterliche Erhebungen und Untersuchungen durch Fachbüros zum Nachweis der Atypik des Betriebes; dies in enger Abstimmung und Rückkopplung mit der Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 und 35. Es wird auf die bisherigen Ausführungen hierzu in der Begründung verwiesen und auf die o.g. Untersuchungen im laufenden Verfahren. Insofern ist § 11 Abs. 3 der BauNVO durchaus bekannt. Zudem verweist die Stadt Bedburg auf die hohe Bedeutung eines Unternehmens, das sich den 4.0 Herausforderungen stellt und mit einer gezielten Unternehmensstrategie den Wandel im (Online)Handel mitgestaltet. Das spezielle OnlineVertriebskonzept stellt eine Besonderheit dar, das zusammen mit den weiteren in der Begründung dargelegten Kriterien die Annahme der Atypik des Betriebes rechtfertigt. Eine Standortalternativuntersuchung hat stattgefunden, jedoch konnte kein geeigneter Standort identifiziert werden. Hierzu wird in der Begründung zur Offenlage noch entsprechend ausgeführt. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Hinweisen im weiteren Verfahren Rechnung zu tragen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Sondergebiet) ermöglicht werden könnte. Darüber hinaus sind wir grundsätzlich der Auffassung, dass Industriegebiete den Unternehmen zur Verfügung stehen müssen, deren Ansiedlung eine entsprechende Flächenausweisung benötigt. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft attestiert eindeutig einen Mangel an großen industriell nutzbaren Flächen im gesamten Rhein-ErftKreis. Eine Neuausweisung von GIB-Flächen wird durch die Landesplanung auch zukünftig restriktiv gehandhabt. Die IHK Köln setzt sich für den Erhalt von gewerblich und industriell nutzbaren Flächen ein. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Im Übrigen kann bei einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 125.000 m² der Schutz von wichtigen GIB Flächen in einer Größenordnung von 5000 m² nicht die Rede sein, da es nur einen marginalen Anteil von 4 % ausmacht. 19. Westnetz GmbH, Dormund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 28.03.2017 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 20. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. 20.03.2017 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Entfällt. GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 21. Unitymedia NRW Kassel, 04.04.2017 22. Siehe lfd. Nr. 3b 23. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre31.03.2017 tenden Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271 8317036 Zu o. a. Bebauungsplan ergeht nachfolgende Stellungnahme aus Sicht der Unteren Wasserbhörde: Es bestehen keine Bedenken. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Die Entwässerung des anfallenden Nieder- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und ein schlagswassers ist frühzeitig mit meiner Unteren entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufWasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten genommen. Entwässerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass jedes Gewässer (Fließgewässer und Grundwasser) den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen muss. Um den chemischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen muss. Um den chemischen Zustand nicht weiter zu belasten, bitte ich für kommende Bebauungen und Änderungen an bestehender Bedachung um den Hinweis, dass eine Bedachung mit unbeschichteten Metalldächern nicht zugestimmt werden kann. Bodenschutz Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271 8317062 Bei dem Plangebiet handelt es sich um im Rahmen des Braunkohletagebaus abgebaggerte und anschließend wieder verfüllte Flächen. Neben Abraum wurde nach mir vorliegenden Unterlagen auch Braunkohlesache als Verfüllungsmaterial genutzt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 4. Änderung – Industriepark Mühlenerft Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ...