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Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
470 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
23.11.16, 18:02
Aktualisiert
18.01.17, 13:28

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9181/2016 2. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 25.10.2016 Haupt- und Finanzausschuss 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2016 Rat der Stadt Bedburg 20.12.2016 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (Zustimmung der SPDFraktion, FWG-Fraktion, des Herrn vom Berg und des Bürgermeisters; Gegenstimmen der CDUFraktion) Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Form unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2017 wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 25.10.2016 gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW zugeleitet und in gedruckter Form bereitgestellt. Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises erfolgte am 02.11.2016 erfolgen. Die Frist gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW, in der Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen erheben dürfen, beträgt 14 Tage. Einwohner und Abgabepflichtige haben demnach in der Zeit vom 02.11.2016 bis zum 17.11.2016 die Gelegenheit, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen zu erheben. Bisher wurden keine Einwendungen erhoben. Der Entwurf soll am 22.11.2016 vom Haupt- und Finanzausschuss beraten werden. Die abschließende Beratung sowie die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg sind für den 13.12.2016 vorgesehen. Landesprogramm „Gute Schule 2020“ Wie auf den Seiten 35 und 43 des Vorberichtes bzw. den textlichen Darstellungen in den Teilplänen dargestellt, wurden teilweise Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zur Finanzierung verschiedener Maßnahmen und Projekte im vorliegenden Haushaltsplan planerisch bereits berücksichtigt. Einerseits wurden die nachstehend aufgeführten an Schulen bzw. Sporthallen vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung planerisch aus dem o.g. Programm finanziert. Sachkonto 5215000 – Unterhaltung der baulichen Anlagen 304001 Grundschule Bedburg (Abdichtung Außenwand) 2017 2018 2019 2020 € € € € 10.000 304002 Turnhalle Oeppenstraße (Erneuerung Hallendecke) 305001 Grundschule Kirdorf (Erneuerung Schulhof) 305001 Grundschule Kirdorf (Neue Schließanlage) 305001 Grundschule Kirdorf (Neue Beleuchtung 5 Klassen) 305002 Mehrzweckhalle Kirdorf (Erneuerung Tür + Notausgang) 307002 Mehrzweckhalle Kirchherten (Dachsanierung Anbau über Gesellschaftszimmer) 309001 Realschule (Verkabelung Pavillon) 310001 Gymnasium (Verdunklung PC-Raum) 310005 Mensa (Malerarbeiten) 40.000 65.000 7.000 12.500 8.000 60.000 40.000 7.000 4.000 141.500 8.000 60.000 44.000 Die SPD hat am 16.11.2016 beantragt, die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Schulgebäude zunächst zurückzustellen, bis im Laufe des ersten Quartals 2017 mit den Schulen, Eltern, und Schülervertretungen gesprochen wurde. Einige der vorgesehenen Maßnahmen können nicht zurückgestellt werden (Abdichtung Außenwand GS Bedburg, Beleuchtung GS Kirdorf, Dachsanierung Anbau Gesellschaftszimmer MZH Kirchherten). Die Verkabelung des Beschlussvorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Pavillons an der Realschule sowie die Verdunklung des PC-Raums am Gymnasium betreffen IT-Maßnahmen. Es wäre nun zu entscheiden, ob die übrigen Maßnahmen zurückgestellt werden oder ob bei allen Maßnahmen lediglich auf die Förderung verzichtet werden soll. Eine Rücknahme der Förderung der Maßnahmen aus dem Landesprogramm bedeutet zunächst eine Verschlechterung im Planjahr 2017. Weiterhin wurden die nachstehend aufgeführten Investitionen in die Verbesserung der ITAusstattung an städtischen Schulen planerisch als weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung aus dem o.g. Landesprogramm finanziert. Sachkonto 0811003 – Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung 2017 2018 2019 2020 € € € € 207004 IT - Grundschule Bedburg 32.800 2.200 2.230 2.260 208004 IT - Grundschule Kirdorf 35.600 2.200 2.230 2.260 209004 IT - Grundschule Kaster 25.700 2.200 2.230 2.260 210004 IT - Grundschule Kirchherten 30.600 2.200 2.230 2.260 211004 IT - Hauptschule 37.100 2.900 2.930 2.960 212004 IT - Realschule 40.000 2.900 2.930 2.960 213008 IT - Gymnasium 88.700 7.500 7.580 7.660 290.500 22.100 22.360 22.620 Die Finanzierung dieser Investitionen wirkt durch die Ausweisung von Sonderposten und die entsprechende ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer ergebnisverbessernd und zwar wie folgt: Sachkonto 4161100 – Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2017 2018 2019 2020 € € € € 207004 IT - Grundschule Bedburg -3.280 -7.000 -7.450 -7.900 208004 IT - Grundschule Kirdorf -3.560 -7.560 -8.000 -8.450 209004 IT - Grundschule Kaster -2.570 -5.580 -6.030 -6.480 210004 IT - Grundschule Kirchherten -3.060 -6.560 -7.010 -7.460 211004 IT - Hauptschule -3.710 -8.000 -8.600 -9.200 212004 IT - Realschule -4.000 -8.600 -9.200 -9.800 213008 IT - Gymnasium -8.900 -19.200 -20.600 -22.300 -29.080 -62.500 -66.890 -71.590 Auch hier würde eine Streichung oder Einschränkung dieser Konsolidierungsmaßnahme ggf. zu entsprechenden Haushaltsverschlechterung führen. Beschlussvorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Insgesamt sind in den Planjahren folgende Beträge planerisch gebunden: 2017 2018 2019 2020 € € € € Im Entwurf berücksichtigte Summe 432.000 30.100 82.360 66.620 Jährlich bereitstehende Summe 422.000 422.000 422.000 422.000 noch verfügbar -10.000 391.900 339.640 355.380 Erkennbar ist, dass das Jahr 2017 planerisch „überzeichnet“ ist, so dass eine Maßnahme nicht oder nur teilweise gefördert werden kann. Selbstverständlich obliegt es den Ratsvertretern, die politischen Entscheidungen bei der Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm Gute Schule 2020 zu treffen. Zu beachten ist, dass sich dadurch ggf. die Planjahre 2017 bis 2020 verschlechtern. Mit Schnellbrief Nr. 303/2016 veröffentlichte der Städte-und Gemeindebund den Entwurf des Schuldendiensthilfegesetzes NRW, in der die Verbuchung der Kredite von der NRW-Bank und der Schuldendiensthilfe des Landes im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ im kommunalen Haushalt geregelt wird (s. Anlage). Die bereits im Entwurf berücksichtigten Finanzierungen aus dem vorgenannten Programm werden hinsichtlich der nunmehr bekannten Kontierungen korrigiert werden müssen. Allerdings ändert die dies nichts an den ausgewiesenen Ergebnissen. November-Steuerschätzung Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung wurden mit Schnellbrief Nr. 309/2016 des NWSTGB am 04.11.2016 veröffentlicht. In Relation zur Mai-Steuerschätzung sinken die Einnahmeerwartungen für die Gemeinden um 0,8 Mrd. €. Dies verteilt sich auf die einzelnen Jahre wie folgt: 2016: 2017: 2018: 2019: 2020: 0,7 Mrd. € 0,0 Mrd. € 0,3 Mrd. € 0,5 Mrd. € 0,7 Mrd. € Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat aufgrund der Regionalisierung der Ergebnisse der Novembersteuerschätzung die im Orientierungsdatenerlass genannten Werte bestätigt. Diese liegen der Haushaltsplanung 2017 ff. zugrunde. Schlüsselzuweisungen Aufgrund der ersten Modellrechnung durch IT.NRW erhöht sich der Betrag der Schlüsselzuweisungen für 2017 in Höhe von rd. 61 T€. Kreisumlage 2017/2018 Die Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt auf der Grundlage des vom Rhein Rhein-Erft-Kreis mitgeteilten Umlagesatzes von 41,3%. Beschlussvorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die Kreisumlage reduziert sich gegenüber der Festsetzung im Entwurf um rd. 411 T€ auf rd. 11,3 Mio. €. Dieser absolute Betrag wird für die Folgejahre entsprechend der Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) bezogen auf die Transferaufwendungen (maßgeblicher Posten im Kreishaushalt) fortgeschrieben. Differenzierte Kreisumlage aus der Mehrbelastung ÖPNV Hier geht der Rhein-Erft-Kreis für 2017 von einer Umlage von rd. 403.000 € aus und für 2018 in Höhe von rd. 428.000 € aus. Im Entwurf des städtischen Haushaltes wurden 382.000 € in 2017 und 385.000 € in 2018 veranschlagt, so dass eine Korrektur vorzunehmen ist. Der prozentuale Anstieg von 2017 nach 2018 ist mit 6,2% relativ hoch. Die Berechnungen beruhen lt. Mitteilung des REK auf einer Prognoserechnung vom 08.08.2016 seitens der REVG. Im Entwurf wurde der Wert 2017 lediglich mit + 1% jährlich fortgeschrieben. Es wird eine Anpassung der Fortschreibung auf jährlich + 2% vorgenommen. Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Mit Schnellbrief Nr. 305/2016 teilte der NWSTGB mit, dass zum 01.01.2017 eine Änderung im UVG vorgesehen ist. Auszug aus dem Schnellbrief: „Nach § 8 Abs. 1 UVG werden die Kosten der Unterhaltsvorschussgewährung zu 33 % vom Bund und zu 66 % von den Ländern getragen, wobei das Gesetz eine angemessene Aufteilung der nicht vom Bund zu zahlenden Geldleistungen auf Länder und Gemeinden in die Befugnis der Länder legt. Das Gesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes NRW regelt, dass die Kommunen 80 % des Landesanteils tragen. Eine Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss hätte demnach eine deutliche weitere Belastung der Kommunen zur Folge. Unabhängig davon, ob es gelingen wird, in dieser Frage zu einer für die nordrhein westfälischen Kommunen sachgerechten Lösung in den Gesprächen zwischen Bund und Ländern zu kommen, ist allerdings zudem hervorzuheben, dass die beabsichtigten Regelungen – unabhängig von ihren sozialpolitischen Zielsetzungen – massive personelle und organisatorische Folgewirkungen aufgrund der Vervielfachung der Fallzahlen auf die Kommunen hätten. Insbesondere das in Aussicht gestellte Inkrafttreten zum 01.01.2017 dürfte schlichtweg faktisch unmöglich sein. Den Kommunen fehlen hierzu die personellen und sächlichen Ressourcen, die – unabhängig von der Finanzierung – auch nicht so kurzfristig aufgebaut werden könnten.“ Nach ersten Schätzungen des zuständigen Fachdienstes ist jährlich mit einer Mehrbelastung in Höhe von rd. 170 T€ zu rechnen. Hierin enthalten sind Personalaufwendungen für eine zusätzliche Kraft. Energiewirtschaftliche Beteiligungen Der Rat der Stadt Bedburg hat am 25.10.2016 beschlossen, sich an einer Strom- sowie einer Gasnetzgesellschaft mit jeweils 51% zu beteiligen. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt waren in den Anlagen zur Sitzungsvorlage WP9-169/2016 2. Ergänzung bzw. zur Sitzungsvorlage WP9-165/2016 1. Ergänzung dargestellt. Im Haushaltsentwurf 2017 sind Beträge hinsichtlich dieser energiewirtschaftlichen Beteiligungen enthalten. Diese sind aufgrund der o.g. aktuelleren Werte entsprechend anzupassen. In den Jahren 2017 bis 2019 ist die Veränderung geringfügig schlechter. In den Jahren 2020 bis 2022 Beschlussvorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 dann im Durchschnitt um jährlich 20 T€ besser als geplant. Danach wird es dann im Durchschnitt um jährlich rd. 80 T€ schlechter. Hauptursache sind die veranschlagten Zinsaufwendungen. Änderungen aufgrund der Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung Aufgrund der Beitragsprognose des Erftverbandes kann der Ansatz für Transferaufwendungen um 70 T€ gesenkt werden. Aufgrund der nunmehr für den HFA vorbereiteten Gebührenkalkulation ist der Ansatz der Benutzungsgebühren in 2017 um 250 T€ zu reduzieren. Demgegenüber steht allerdings ein Mehrertrag aus der Auflösung des Sonderposten für Gebührenausgleich aus Vorjahren in Höhe von 56 T€. Abfallbeseitigung Die Haushaltsansätze sind in gleichem Maße bei den Erträge aus Benutzungsgebühren und bei den Aufwendungen für Unternehmerentschädigung und Gebühren des Rhein-Erft-Kreises geringfügig anzupassen. Personalaufwand Stellenplanerweiterungen Aufgrund der Änderungen des § 2b des Umsatzsteuergesetzes werden gravierende Änderungen auf die Kommunen in Bezug auf zu versteuernde Aufgabenbereiche zukommen. Die Stadt Bedburg hat die Option wahrgenommen bis 2020 das „alte Recht“ anzuwenden gezogen (jederzeit widerrufbar). Dennoch ist ein hohes Maß an Vorbereitungsarbeiten bis 2020 zu leisten. Weiterhin ist aufgrund der Mehrheitsbeteiligung an den Netzgesellschaften ab 2017 die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Stadt Bedburg pflichtig. Die steuerlichen Belange hinsichtlich der Betriebe gewerblicher Art (Bäder, Windpark, Netzgesellschaften) bzw. des evtl. zu gründenden Stadtwerkes sind ebenfalls sehr komplex. Von daher soll schnellstmöglich eine Stellenausschreibung zur Einstellung eines Steuerfachangestellten bzw. Finanzwirtes (ggf. Diplomfinanzwirt) schnellstmöglich durchgeführt werden, um den Fachdienst 2 –Finanzen – entsprechend der wahrzunehmenden Aufgaben aufzustellen. Die Aufwendungen werden sich auf rd. 50 T€ pro Jahr belaufen. Die Aufstockung im Bereich des UVG wurde bereits zuvor erwähnt (Mehraufwand rd. 50 T€). Aufgrund der anstehenden Verbesserung der IT-Ausstattung an städtischen Schulen (s. auch Programm Gute-Schule-2020) soll eine zusätzliche Fachkraft eingestellt werden (Mehraufwand rd. 50 T€); derzeit wird allerdings auch noch geprüft, ob die entsprechenden Dienstleistungen bei einer externen Vergabe mit effektiverem Ergebnis eingekauft werden können. Änderung von Stellenwertigkeiten Weiterhin sind gegenüber dem Entwurf des Stellenplans die Wertigkeiten verschiedener Stellen anzupassen, was im Ergebnis zu einer jährlichen durchschnittlichen Mehrbelastung des Haushaltes in Höhe von rd. 25 T€ führen wird. Der geänderte Stellenplan bzw. die Erläuterungen des Fachdienstes 1 – Personal, Organisation und Ratsangelegenheiten zum Stellenplan sind als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Die bisher bekannten Änderung des Haushaltes sind nachstehend saldiert aufgeführt: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan 6.959.697 3.819.679 2.675.862 854.703 578.943 -391.438 -631.615 -1.015.657 -1.502.817 -2.339.358 124.000 80.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Veränderung Allg. Finanzwirtschaft; Pr.-Gr. 16.415 -472.000 -465.000 -478.000 -484.000 -504.000 -508.000 -515.000 -521.000 -526.000 -512.000 Veränderung UVG; Pr.-Gr. 168.400 169.400 169.900 170.400 170.900 171.400 171.900 172.400 172.900 173.400 21.000 43.000 44.000 45.000 46.000 47.000 48.000 49.000 50.000 51.000 1.000 8.000 6.000 -11.000 -22.000 -31.000 34.000 95.000 102.000 88.000 Veränderung Innere Verwaltung – Finanzen Pr.-Gr. 01.111 47.900 49.100 49.700 50.200 50.600 51.100 51.700 52.200 52.700 53.100 Veränderung Innere Verwaltung – IT Pr.-Gr. 01.111 48.900 49.900 50.400 50.900 51.400 51.900 52.400 52.900 53.400 53.900 Veränderung Innere Verwaltung – Personal Pr.-Gr. 01.111 1.500 4.500 4.550 4.600 4.650 4.700 4.750 4.800 4.850 4.900 Veränderung Innere Verwaltung – Öffentlichkeitsarbeit Pr.-Gr. 01.111 9.000 9.200 9.290 9.380 9.470 9.560 9.660 9.760 9.860 9.960 Veränderung Schulträgeraufgaben - allg. Schulverwaltung Pr.-Gr. 03.243 1.500 4.500 4.550 4.600 4.650 4.700 4.750 4.800 4.850 4.900 Veränderung Innere Verwaltung – Pensionsrückstellungen Pr.-Gr. 01.111 20.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 Neuer Saldo 6.930.897 3.778.279 2.572.252 730.783 426.613 -554.078 -733.455 -1.059.797 -1.542.257 -2.376.198 Veränderung -28.800 -41.400 -103.610 -123.920 -152.330 -162.640 -101.840 -44.140 -39.440 -36.840 Saldo lt. Entwurf Veränderung Abwasserbeseitigung; Pr.-Gr. 11.538 Veränderung ÖPNV; Pr.-Gr. 12.547 Veränderung energiew. Beteiligungen Pr.-Gr. 15.573 Im Durchschnitt verbessern sich die einzelnen Planjahre um rd. 83 T€ gegenüber den Festsetzungen im Haushaltsentwurf 2017. Hinzuweisen ist allerdings an dieser Stelle, dass gewisse Risiken durch die Regionalisierung der Novembersteuerschätzung bestehen und zumindest für die Aufstellung des Haushaltsplans 2018 ggf. eine Verschlechterung bei der Kreisumlage nicht ausgeschlossen werden kann. Weitere Änderungen, die sich u.a. aufgrund des SPD-Antrages vom 16.11.2016 (s. Anlage) ergeben, werden beratungsfähig vorbereitet und schnellstmöglich nachgereicht. Beschlussvorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Freiwillige Leistungen Auf Seite 300 des vorliegenden Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 wurde darauf hingewiesen, dass der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 13.05.2016 verfügt hat, dass der Vorlage des fortgeschriebenen HSK 2017 eine Auflistung der freiwilligen Leistungen beizufügen ist. Die Kommunalaufsicht beruft sich in der Verfügung auf einen Erlass vom 06.03.2009. Als Anlage sind die im vorgenannten Erlass enthaltenen Definitionen und Klassifizierungen städtischer Aufgaben sowie Handlungsempfehlungen dargestellt. Als Anlage sind eine Zusammenfassung der Darstellungen im o.g. Erlass sowie Erläuterungen und Beispiele beigefügt. An der Auflistung der freiwilligen Leistungen wird noch gearbeitet. Die Auflistung stellt aktuell einen eher grob geschätzten zahlenmäßigen Spielraum dar, der sinnvollerweise politisch erst dann beraten werden kann, wenn durch die einzelnen Fachdienste ergänzende Erläuterungen vorliegen. Daher wird verwaltungsseitig folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Der Kommunalaufsicht wird die verwaltungsseitig erstellte Auflistung mit dem Antrag auf Genehmigung des HSK 2017 vorgelegt. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss berät ab Januar 2017 bis 30.06.2017 über die einzelnen Positionen der Auflistung mit dem Ziel, für die Aufstellung des HSK 2018 ein Einsparpotenzial zu generieren. 3. Nach Zuleitung des Entwurfs des Haushaltes 2018 an den Rat (voraussichtlich September 2017) finden Bürgerforen statt, in denen die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung die Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 23.11.2016 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung Seite: 9 Seite 9