Daten
Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
23.11.16, 18:02
Aktualisiert
23.11.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWURF
Dreizehnte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege
und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom xx.xx.2016
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015
(GV. NRW. S. 496), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2
Absatz 8 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), und der §§ 3 und 4 des
Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S.
706), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW.
S. 622), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.12.2016 folgende Dreizehnte
Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:
Artikel I
§ 5 erhält folgende Fassung:
Gebührensatz
(1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,89 €
0,84 €
0,78 €
0,72 €
(2) Wird zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr (für Winterwartung und Straßenreinigung zusammen) jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
2,57 €
2,43 €
2,28 €
2,13 €
Artikel II
Das Straßenverzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist, wird mit der beigefügten
Anlage geändert.
Artikel III
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.