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Beschlussvorlage (Anlage 3.1)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
23.11.16, 18:02
Aktualisiert
23.11.16, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage 3.1)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Dreizehnte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom xx.xx.2016 Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.12.2016 folgende Dreizehnte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen: Artikel I § 5 erhält folgende Fassung: Gebührensatz (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 0,89 € 0,84 € 0,78 € 0,72 € (2) Wird zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr (für Winterwartung und Straßenreinigung zusammen) jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 2,57 € 2,43 € 2,28 € 2,13 € Artikel II Das Straßenverzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist, wird mit der beigefügten Anlage geändert. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.