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Beschlussvorlage (Neuwahl eines sachkundigen Bürgers für den Stadtentwicklungsausschuss hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
138 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
07.12.16, 18:03
Aktualisiert
18.01.17, 18:02
Beschlussvorlage (Neuwahl eines sachkundigen Bürgers für den Stadtentwicklungsausschuss
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2016) Beschlussvorlage (Neuwahl eines sachkundigen Bürgers für den Stadtentwicklungsausschuss
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2016)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9231/2016 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 20.12.2016 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (24 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen) Betreff: Neuwahl eines sachkundigen Bürgers für den Stadtentwicklungsausschuss hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2016 Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 58 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der CDU-Fraktion, als Ersatz für das bisherige Ausschussmitglied Herrn Stefan Heffels nunmehr Herrn Robert Wassenberg zum sachkundigen Bürger für den Stadtentwicklungsausschuss zu bestellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 11.11.2016 hat Herr Stefan Heffels auf seine Mitgliedschaft im Stadtentwicklungsausschuss verzichtet. Mit Schreiben vom 28.11.2016 hat die CDUFraktion im Rat der Stadt Bedburg die im Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgeregelung übermittelt und beantragt. Gemäß § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW (GO) wählen die Ratsmitglieder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied im Zeitpunkt seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. Eine aktuelle Auflistung über die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses ist dieser Sitzungsvorlage in der Anlage beigefügt.  Der Bürgermeister hat bei der Wahl der Ausschussmitglieder kein Stimmrecht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 05.12.2016 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Stolz ----------------------------------Solbach Stellv. Leiter Fachdienst 1 Leiterin Fachdienst 1 Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-231/2016 Seite 2