Daten
Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
23.02.15, 13:12
Aktualisiert
23.02.15, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 8/2015
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 18.02.2015
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C3 im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung und Anordnung der
Offenlage
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 10.05.2012 die Aufstellung
der 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 in der Ortschaft Merzenich gemäß
§ 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. V. m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO gemäß § 13
BauGB als vereinfachtes Verfahren beschlossen.
Zur Sicherung der vorhandenen und angestrebten Nutzungen und zur Wahrung der
städtebaulichen Ordnung werden mit den geplanten Änderungen der textlichen
Festsetzungen die folgenden, in Mischgebieten derzeit allgemein bzw. ausnahmsweise
zulässigen Nutzungen ausgeschlossen:
1.
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen
Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht
zulässig.
2.
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach
§ 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des
§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden
ausgeschlossen.
Am 25.05.2012 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich.
Zur Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens ist nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden können, durchzuführen.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im vereinfachten
Verfahren abgesehen.
Drucksache 8/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
den Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 in der Ortschaft
Merzenich einschließlich der
Begründung zu genehmigen und den
Änderungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die Bekanntmachung hierzu erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(Harzheim)
(Lüssem)