Daten
Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
20.12.16, 17:47
Aktualisiert
18.01.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9233/2016
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.: 66 10 60
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
20.12.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Widmung einer Gemeindestraße im Bereich der Stadt Bedburg
hier: Sanyallee
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NRW) in
der Fassung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, S. 141), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 312), wird die in der Anlage
aufgeführte Straße im Bereich der Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet.
Lfd.
Nr.
Name der Straße
Beschränkung der Widmung
Hinweise
Die Gemeindestraße unter der lfd. Nr. 1 ist eine Straße, bei denen die Belange der
Erschließung der angrenzenden Grundstücke überwiegen
(§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW)
1.
Stadtteil Kaster
Sanyallee
Mit a, b, c und d bestimmte
Teilfläche aus dem
Teilfläche aus dem Grundstück Grundstück Gemarkung
Gem. Kaster, Flur 15, Nr. 75 gemäß Kaster, Flur 15, Nr. 75 in
beigefügtem Plan
einer Größe von ca.
1.150 m²
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die
Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen. In der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört
und Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder
Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten festzulegen (Widmungsinhalt).
Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße – auch wenn sie durch die Öffentlichkeit
genutzt wird – eine Privatstraße.
Im Industriepark Mühlenerft befindet sich die Sany Europe GmbH, Sanyallee 1, 50181 Bedburg.
Dieses Unternehmen ist über den Kreisverkehr an der Stadtgebietsgrenze zur Stadt Grevenbroich
angeschlossen. Die öffentlichen Flächen und damit die Erschließung enden unmittelbar am
Kreisverkehr selbst. Die angelegten Verkehrsflächen sind private Erschließungsstraßen und
dienen überwiegend der inneren Erschließung des Geländes. Im Zuge der Baumaßnahme wurde
aufgrund der derzeit alleinigen Eigentumssituation die Straßen- und Hausnummernbezeichnung
Sanyallee 1 vergeben.
Um perspektivisch die freien Restflächen des Unternehmens im Zuge des Strukturwandels
möglicherweise einer Drittnutzung in einer Größenordnung von ca. 10 ha zuzuführen, ist es
erforderlich, eine geordnete öffentliche Erschließung herzustellen. Dies kann für einen Teilbereich
der innerbetrieblichen Flächen des Unternehmens in Abstimmung mit dem Unternehmen selbst
erfolgen.
Die Fläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Auszug ersichtlich und verfügt über einer Fläche
von 1.150 m². Es handelt sich hierbei um den Zufahrtsbereich des Unternehmens, der eine
Drittnutzung ermöglicht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Stroben
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-233/2016
Seite 2