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Beschlussvorlage (Widmung einer Gemeindestraße im Bereich der Stadt Bedburg hier: Sanyallee)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
20.12.16, 17:47
Aktualisiert
18.01.17, 18:02
Beschlussvorlage (Widmung einer Gemeindestraße im Bereich der Stadt Bedburg
hier: Sanyallee) Beschlussvorlage (Widmung einer Gemeindestraße im Bereich der Stadt Bedburg
hier: Sanyallee)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9233/2016 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: 66 10 60 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 20.12.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Widmung einer Gemeindestraße im Bereich der Stadt Bedburg hier: Sanyallee Beschlussvorschlag: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NRW) in der Fassung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, S. 141), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 312), wird die in der Anlage aufgeführte Straße im Bereich der Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Lfd. Nr. Name der Straße Beschränkung der Widmung Hinweise Die Gemeindestraße unter der lfd. Nr. 1 ist eine Straße, bei denen die Belange der Erschließung der angrenzenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW) 1. Stadtteil Kaster Sanyallee Mit a, b, c und d bestimmte Teilfläche aus dem Teilfläche aus dem Grundstück Grundstück Gemarkung Gem. Kaster, Flur 15, Nr. 75 gemäß Kaster, Flur 15, Nr. 75 in beigefügtem Plan einer Größe von ca. 1.150 m² STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. In der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört und Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten festzulegen (Widmungsinhalt). Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße – auch wenn sie durch die Öffentlichkeit genutzt wird – eine Privatstraße. Im Industriepark Mühlenerft befindet sich die Sany Europe GmbH, Sanyallee 1, 50181 Bedburg. Dieses Unternehmen ist über den Kreisverkehr an der Stadtgebietsgrenze zur Stadt Grevenbroich angeschlossen. Die öffentlichen Flächen und damit die Erschließung enden unmittelbar am Kreisverkehr selbst. Die angelegten Verkehrsflächen sind private Erschließungsstraßen und dienen überwiegend der inneren Erschließung des Geländes. Im Zuge der Baumaßnahme wurde aufgrund der derzeit alleinigen Eigentumssituation die Straßen- und Hausnummernbezeichnung Sanyallee 1 vergeben. Um perspektivisch die freien Restflächen des Unternehmens im Zuge des Strukturwandels möglicherweise einer Drittnutzung in einer Größenordnung von ca. 10 ha zuzuführen, ist es erforderlich, eine geordnete öffentliche Erschließung herzustellen. Dies kann für einen Teilbereich der innerbetrieblichen Flächen des Unternehmens in Abstimmung mit dem Unternehmen selbst erfolgen. Die Fläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Auszug ersichtlich und verfügt über einer Fläche von 1.150 m². Es handelt sich hierbei um den Zufahrtsbereich des Unternehmens, der eine Drittnutzung ermöglicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Stroben ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-233/2016 Seite 2