Daten
Kommune
Bedburg
Größe
126 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
07.12.16, 18:03
Aktualisiert
18.01.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9232/2016
Fachdienst 1 - Personal, Organisation,
Ratsangelegenheiten
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
20.12.2016
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Änderung der Gemeindeordnung NRW
hier: Information des Rates
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Informationen der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 10.11.2016 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung beschlossen, das grundsätzlich am 29.11.2016 in Kraft getreten ist. Mit
dem Gesetz werden größtenteils die Ergebnisse der sog. Ehrenamtskommission
umgesetzt.
Auf die erläuternden Ausführungen des Schnellbriefs 343/2016 des Städte- und
Gemeindebundes NRW vom 05.12.2016, der dieser Mitteilungsvorlage als Anlage
beigefügt ist, wird verwiesen.
Eine wesentliche Änderung ist in § 46 GO NRW die Einführung einer
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende, die eine einfach erhöhte
Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind
grundsätzlich der Wahlprüfungsausschuss, der Wahlausschuss sowie der Haupt- und
Finanzausschuss.
In der Hauptsatzung können allerdings weitere Ausschüsse von dieser Regelung
ausgenommen werden. Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes wird es nach
derzeitigen Erkenntnissen sogar als zulässig erachtet, dass alle Ausschüsse von dieser
Regelung ausgenommen werden können, da das Gesetz keine Untergrenze normiert.
Hinsichtlich der erforderlichen Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg wird
darauf verwiesen, dass eine Beratung voraussichtlich in der ersten Ratssitzung in 2017
erfolgen wird. Eine Anpassung der Muster-Hauptsatzung durch den Städte- und
Gemeindebund, die als Vorlage für die hiesige Hauptsatzung dient, ist bereits
angekündigt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Stolz
----------------------------------Solbach
Stellv. Leiter Fachdienst 1
Leiterin Fachdienst 1
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-232/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-232/2016
Sitzungsvorlage
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