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Beschlussvorlage (Änderung der Gemeindeordnung NRW hier: Information des Rates)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
126 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
07.12.16, 18:03
Aktualisiert
18.01.17, 18:02
Beschlussvorlage (Änderung der Gemeindeordnung NRW
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9232/2016 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 20.12.2016 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Änderung der Gemeindeordnung NRW hier: Information des Rates Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Informationen der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 10.11.2016 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen, das grundsätzlich am 29.11.2016 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz werden größtenteils die Ergebnisse der sog. Ehrenamtskommission umgesetzt. Auf die erläuternden Ausführungen des Schnellbriefs 343/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 05.12.2016, der dieser Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Eine wesentliche Änderung ist in § 46 GO NRW die Einführung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende, die eine einfach erhöhte Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind grundsätzlich der Wahlprüfungsausschuss, der Wahlausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss. In der Hauptsatzung können allerdings weitere Ausschüsse von dieser Regelung ausgenommen werden. Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes wird es nach derzeitigen Erkenntnissen sogar als zulässig erachtet, dass alle Ausschüsse von dieser Regelung ausgenommen werden können, da das Gesetz keine Untergrenze normiert. Hinsichtlich der erforderlichen Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg wird darauf verwiesen, dass eine Beratung voraussichtlich in der ersten Ratssitzung in 2017 erfolgen wird. Eine Anpassung der Muster-Hauptsatzung durch den Städte- und Gemeindebund, die als Vorlage für die hiesige Hauptsatzung dient, ist bereits angekündigt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Stolz ----------------------------------Solbach Stellv. Leiter Fachdienst 1 Leiterin Fachdienst 1 Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-232/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-232/2016 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3