Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 202 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9189/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.11.2016 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss; 1. den Bürgerantrag hinsichtlich der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Heinsberger Straße/Elsdorfer Straße (L277) abzulehnen und 2. a) den Bürgerantrag hinsichtlich der weiteren Geschwindigkeitsreduzierung auf der St.Matthias-Straße abzulehnen oder b) für den Bereich der St.-Matthias-Straße die Einrichtung einer geschwindigkeitsreduzierten-Zone-20 zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 08.07.2016 wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtteil Kirchtroisdorf in Form eines Bürgerantrages nach § 24 GO beantragt (siehe Anlage 1). Dieser Antrag beinhaltet zwei Antragsgegenstände: 1. Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich Heinsberger Straße (Höhe Begegnungsstätte) bis zur Elsdorfer Straße (Einmündung Oberweg) von bisher 50 km/h auf 30 km/h. 2. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der St.-Matthias-Straße von einer bisher geschwindigkeitsreduzierten Zone 30 km/h auf Höchstgeschwindigkeit 10 km/h. Zu 1. Heinsberger Straße: Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass die Straße häufig als „private Rennstrecke“ zweckentfremdet werde. Weiterhin sollen landwirtschaftliche Gespanne oftmals mit zwei schwer beladenen Anhängern diesen Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Da an dieser Straße die Begegnungsstätte, ein Fußgängerüberweg, ein Kinderspielplatz und ein Supermarkt lägen bestehe ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Fußgänger, Radfahrer und Kinder. Weiterhin werde auf der Elsdorfer Straße durch das Parken am Fahrbahnrand - aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite - eine „erhöhte Gefahrenlage“ geschaffen. Bei dem Bereich der Heinsberger Straße sowie Elsdorfer Straße (L 277) handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt, die sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet. Auf Nachfrage der Verwaltung wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Schreiben vom 09.09.2016 (siehe Anlage 2) mitgeteilt, dass es sich bei der L 277 um eine Straße des klassifizierten Straßennetzes handele, welches für die Abwicklung des innerörtlichen Ziel- und Quellverkehrs, des überörtlichen Verkehrs sowie des Durchgangsverkehrs und Schwerlastverkehrs diene. Die tägliche durchschnittliche Verkehrsbelastung liege bei ca. 1.600 Fahrzeugen. Die Straßenbreite betrage 7 m. Somit verbleibt nach Auffassung der Verwaltung selbst für den Fall, dass Fahrzeuge im Straßenraum abgestellt werden, eine ausreichende Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall PKW/PKW. Zusätzlich trägt dieser Umstand zu einer Geschwindigkeitsreduzierung bei. Weiterhin wird durch den Landesbetrieb mitgeteilt, dass die L 277 im Ortseingangsbereich aus Niederembt kommend mit geschwindigkeitsdämpfenden Einbauten versehen sei, aus der anderen Richtung kommend werde, bedingt durch den Kreisverkehrsplatz, die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit für einfahrende Kraftfahrzeuge wirksam erzielt. Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung gelte innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Kommune könne darüber hinaus festlegen, welche Anliegerstraßen als Tempo-30-Zonen oder als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden. Auf klassifizierten Straßen - insbesondere mit Verbindungsfunktion oder Hauptverkehrscharakter - sei die Ausweisung einer linienhaft geschwindigkeitsreduzierten Strecke jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen. Denkbar wäre daher allenfalls eine auf wenige Meter begrenzte, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung - speziell vor sozialen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, und Seniorenheimen - sofern diese eine unmittelbare Erschließung von der klassifizierten Straße aus haben würden. Derartige Einrichtungen sind weder auf der Elsdorfer Straße noch auf der Heinsberger Straße vorhanden. Beschlussvorlage WP9-189/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Nach Einschätzung des Landesbetriebes erfülle der Zugangsbereich einer Begegnungsstätte diese Bedingung nicht. Weiterhin weise der Bereich der L 277 zwischen Kreisverkehrsplatz und Ortsausgang keine gesteigerte Unfalllage aus, es bestehe dort nach Aktenlage keine Unfallhäufungsstelle, womit insgesamt aus den beschriebenen Gründen eine Zustimmung des Landesbetriebes zu der beantragten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme nicht erteilt werden könne. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss unter Verweis auf die nicht erteilte Zustimmung des Straßenbaulastträgers vorzuschlagen, dem Bürgerantrag zu 1. nicht stattzugeben. Zu 2. St.-Matthias-Straße: Die St.-Matthias-Straße ist zurzeit als geschwindigkeitsreduzierte-Zone-30 ausgewiesen. Durch den Antragsteller wird ausgeführt, dass die Fahrbahnbreite stellenweise lediglich 3,5m betrage. Teilweise biete die enge Bebauung - unmittelbar an die Fahrbahn angrenzend - keinen Platz für Gehwege. In der Folge seien Fußgänger gezwungen, unmittelbar nach Verlassen des Hauses die Fahrbahn zu betreten. Dies stelle insbesondere für Kinder eine „lebensgefährliche Situation“ dar. Auf der St.-Matthias-Straße ist eine Unfalllage oder Unfallhäufung weder bekannt noch ersichtlich. Gemäß § 45 Abs. 1 d StVO kann in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) auch eine Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 30 km/h angeordnet werden. Ein entsprechender verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ist im Bereich der St.-Matthias-Straße nicht vorhanden. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches kommt für die St.-Matthias-Straße nicht in Betracht, da aufgrund der Fahrbahnbreite keine Möglichkeit besteht, Einbauten vorzunehmen und Stellplätze auszuweisen, welche Voraussetzungen für die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen sind. Die Verwaltung schlägt daher für den Bereich der St.-Matthias-Straße Stadtentwicklungsausschuss vor, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, dem a) dem Bürgerantrag zu 2 nicht stattzugeben oder alternativ b) die Einrichtung einer geschwindigkeitsreduzierten-Zone-20 zu beschließen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-189/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 17. Oktober 2016 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-189/2016 Seite 4