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Beschlussvorlage (Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9156/2015 4. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.08.2015 Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2015 Stadtentwicklungsausschuss 03.11.2016 Abstimmungsergebnis: Betreff: Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis und beschließt, die WLAN-Versorgung in der Stadt Bedburg mittels Freifunk durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Prozess unterstützend zu begleiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach über die Einrichtung eines öffentlichen WLANNetzes in den zentralen Geschäftsbereichen von Bedburg und Kaster aufgrund von politischen Anträgen beraten. (Auf die Vorlagen WP9-156/2015, 1. – 3. Ergänzung wird verwiesen.) Trotz vorliegender Angebote konnte bisher keine Entscheidung zwischen einem kommerziellen Anbieter und der möglichen Inanspruchnahme des kostenlosen „Verbundes freier Netzwerke NRW e.V.“ (Freifunk) beschlossen werden. Aktueller Sachstand zur Sitzung am 03.11.2016: Mit der Novellierung des Telemediengesetzes (TMG) ist die so genannte Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Netze, die nicht bereits Internet-Provider sind, weggefallen. Die Gesetzesänderung ist am 27.07.2016 in Kraft getreten. Durch eine textliche Ergänzung in Gestalt eines neuen Absatzes 3 zu § 8 TMG wird das so genannte Providerprivileg auf WLAN-Anbieter ausgedehnt. Auf den Haftungsausschluss kann man sich als Anbieter von frei zugänglichem, nicht passwortgeschütztem WLAN allerdings nur berufen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: 1. der Diensteanbieter hat die Übermittlung nicht veranlasst und 2. den Adressaten der übermittelten Kommunikation nicht ausgewählt und 3. die übermittelten Informationen weder ausgewählt noch verändert. Der EuGH hat am 15.09.2016 ein Urteil zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Netzen gesprochen. Wie es bereits die Novelle des deutschen Telemediengesetzes vorsieht, sollen sich HotspotAnbieter nicht mehr vor Abmahn-Anwälten fürchten müssen. Hotspot-Anbieter können bei Rechtsverstößen nicht mehr automatisch belangt werden. Kritiker hatten allerdings bemängelt, dass eine mögliche Unterlassungserklärung nicht explizit ausgeschlossen sei. Das deutsche Gesetz sieht auch vor, dass keine weiteren Zugangshürden zum Netz verpflichtend sein sollen - das sehen, zumindest in konkreten Missbrauchsfällen, die EuGH-Richter anders. Laut Entscheidung vom 15.09.2016 sollen Betreiber angewiesen werden können, den Zugang per Passwort zu sichern und dabei die Identität der Nutzer zu registrieren. Ein entsprechende Pressemitteilung (Nr. 99/16) des EUGH ist als Anlage beigefügt. Nach bisherigen Bemühungen ist die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Bereiches für die Geschäftsstraßen von Bedburg und Kaster mittels Sponsoring nicht absehbar. Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, am 10.11.2016 eine Informationsveranstaltung im Rathaus Kaster für die betreffenden Geschäftsleute aus Bedburg und Kaster und die Öffentlichkeit durchzuführen. Ein Vertreter vom „Verbund freier Netzwerke Nordrhein-Westfalen e.V.“ soll bei dieser Veranstaltung den möglichen Aufbau (Technik, Kosten, etc.) eines Freifunknetzes in der Stadt Bedburg erläutern. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-156/2015 4. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 11.10.2016 ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-156/2015 4. Ergänzung Seite 3