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Info GB (Anlage zur Info 16/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
265 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
31.05.13, 12:02
Aktualisiert
31.05.13, 12:02

Inhalt der Datei

Arbeitsbericht für das Jahr 2012 der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen (Berichtszeitraum: Jahr 2012, Berichterstatter: Hatto Christian; 8. Februar 2013; mit Ergänzungen am 24. Mai 2013) 1. Trägerschaft und Arbeitsplanung Der Kreis Euskirchen mit dem Allgemeinen Vertreter des Landrats und Geschäftsbereichsleiter, Herrn Manfred Poth, und der Leiterin der Abteilung Schulen, Frau Cornelia Fathmann, ebenso wie das Land NRW mit der Dezernentin der Bezirksregierung Köln, Frau Dr. Heidi Scheffel und mit dem Dezernenten Herrn Peter Bunse, planen in Rücksprachen im „Kooperativen Einsatzmanagement“ die Arbeit der Schulberatungsstelle und stehen in Dienstbesprechungen mit dem Team der Schulberatungsstelle in Verbindung. 2. Anmeldungszahlen im Kreisgebiet und Stellenstruktur an den Standorten Im Jahre 2012 erfolgten 340 Anmeldungen für die schulpsychologische Einzelberatung (Vergleichszahlen der Vorjahre: Im Jahr 2011: 424 Anmeldungen, 2010: 414 Anmeldungen, 2009: 376, 2008: 375, 2007: 361, 2006: 218). Dieser Rückgang in den Anmeldungszahlen ist möglicherweise dem Anwachsen der Wartezeiten für jene Anmeldungen geschuldet, die in der Dringlichkeitseinschätzung hinter den zeitnah zu versorgenden Anmeldungen zurück stehen mussten. Zu letzteren gehören neben anderen Anmeldungen mit Krisenanlass wie Drohungen, Selbstgefährdungen, akutes Angsterleben, Kindeswohlfürsorge; und auch Anmeldungen, die von Schulleitungen, Lehrer/innen und anderen Fachleuten aus ihrer Kenntnis der jeweiligen Situation mit zeitnaher Dringlichkeit erkannt werden; dann auch zeitnah anstehende Laufbahn- und Förderentscheidungen, zum Beispiel in Förderkonferenzen. Bei besonderen akuten Krisenanlässen, die freilich nur einen kleineren Anteil ausmachen, ist auch ein sofortiger Beratungsbeginn angezeigt. Allen Ratsuchenden steht aber auf Wunsch jedenfalls eine telefonische Erstberatung zur Verfügung, in der eine erste Bestandsaufnahme erfolgen und dann auch eine Perspektive entwickelt werden kann für die Gestaltung und das Fortschreiten seitens der Ratsuchenden bis zur Fortsetzung der Beratung an der Schulberatungsstelle. Die Wartezeiten wurden zum einen durch die hohe Anzahl der Anmeldungen in den vergangenen Jahren beeinflusst, zum anderen wurde die personelle Kapazität der Schulberatungsstelle etwas zurück gefahren, seitdem sich eine Kollegin in Mutterschutz befindet, wonach ja durch die rechtlichen Vorgaben erst nach einigen Monaten eine Vertretung eingesetzt werden kann. Die folgende Tabelle weist die Verteilung der Anmeldungen auf die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen aus, bezogen auf den Wohnort der Familien. Ergänzend als Information werden die Anteile der Einwohner im Alter von 6 bis 19 Jahren genannt, um einen Vergleich zu er möglichen, inwieweit die Anmeldungszahlen den Anteilen der tatsächlichen Schülerzahlen am Wohnort (geschätzt über die Zahl der Einwohner im schulpflichtigen Altersbereich) entsprechen. -1- Anmerkung: Bei den Anmeldungszahlen für Einzelberatungen stammten 13 Anmeldungen von Familien mit Wohnsitz außerhalb des Kreisgebietes, deren Kinder entweder im Kreis Euskirchen zur Schule gingen, oder die einen Umzug mit einer Beschulung im Kreis in Planung hatten. Tabelle 1: Schülerzahlen und Anmeldungszahlen nach Städten/Gemeinden Einwohner/innen im Alter von 6-19 Jahren1 (als Indikator für Schülerzahlen) Anmeldungszahlen für Einzelberatungen im Berichtszeitraum Einwohner/innen Anteil in Prozent Anmeldungen Anteil in Prozent2 Bad Münstereifel 2.526 9,2 22 6,8 Blankenheim 1.353 4,9 11 3,4 624 2,3 6 1,8 Euskirchen 7.686 28.0 112 34,3 Hellenthal 1.237 4,5 22 6,8 Kall 1.717 6,3 8 2,4 Mechernich 4.042 14,7 55 16,8 Nettersheim 1.176 4,3 17 5,2 Schleiden 1.966 7,2 23 7,0 Weilerswist 2.148 7,8 20 6,1 Zülpich 2.982 10,9 31 9,5 13 (3,8 % von 340) 340 1003 Stadt/Gemeinde (Wohnort) Dahlem (Von außerhalb) Gesamt 1 2 3 27457 1003 Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW/Landesdatenbank) Bevölkerungsentwicklung*) in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens 2011 bis 2030. Pressemitteilung vom 29.11.2012. www.it.nrw.de. Entnommen wurden die letzten vorliegenden empirischen Zahlen für das Schuljahr 2011/12. Dies wurde als statistischer Vergleichswert verwendet, um zu zeigen, dass die Anteile der Anmeldungen aus den Kommunen den Bevölkerungsanteilen entsprechen. Die Zahl der Schüler/innen im Kreisgebiet liegt in Wirklichkeit noch etwas höher, weil sie über den gewählten Alterszeitraum von 6-19 Jahren hinausreicht. (Sie beträgt laut IT.NRW im Schuljahr 2011/12 im Kreisgebiet 24493 in den allgemeinbildenden Schulen und 4762 an den Berufsbildenden Schulen und Berufskollegs). Bei der Anteilsberechnung wurden nur die Anmeldungen mit Schulort innerhalb des Kreises Euskirchen als Basis berücksichtigt, um den Vergleich mit den Einwohnerzahlen im Kreisgebiet zu ermöglichen. Geringfügige Abweichung von der Gesamtsumme von 100 hinter dem Komma aufgrund von Rundungseffekten -2- Kreis Euskirchen: politische Karte mit Städten/Gemeinden und Nachbarkreisen 4 Die Städte/Gemeinden Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Nettersheim, Kall und natürlich Schleiden sind für die Einzelberatung dem Standort Schleiden zugeordnet, die Städte/Gemeinden Weilerswist, Zülpich, Bad Münstereifel und Euskirchen dem Standort Euskirchen. Mechernich wurde je zur Hälfte den beiden Standorten zugeordnet. Dies entspricht Schülerzahlen von 10094 (36,8 Prozent) für Schleiden und von 17363 (63,2 Prozent) für Euskirchen. Diese Anteile entsprechen angenähert den Stellenanteilen, die jetzt in den beiden Stellen (mit 3 Beratungsräumen in Euskirchen und einem Beratungsraum in Schleiden) vorgehalten werden. Dies sind in Schleiden 1,0 (= 30,8 Prozent) und Euskirchen 2,25 (= 70,2 Prozent) Stellenanteile. Die meisten Beratung für das System Schule (Projektkooperationen, Pädagogische Konferenzen und Fortbildungen) erfolgen in der Vorbereitung vom Standort Euskirchen aus, so dass hier ein etwas höherer prozentualer Anteil an Stellenbelegung sinnvoll ist, als er sich bei den Beratungsleistungen der Einzelberatungen ergibt. 4 Quelle: Wikipedia; Autor: Wikoli; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Kreis_Euskirchen_Political.png#filehistory -3- Durch diese neue Zuordnung seit dem 1. August 2008, die mit der Neueröffnung der Stelle zunächst in Kall vorgenommen wurde, sollte eine wohnortnähere Erreichbarkeit der Beratungsstelle auch für die Familien gewährleistet werden, die im südwestlichen Teil des Kreises wohnen. Im Verlauf des Jahres 2011 wurde diese Standortstelle nach Schleiden verlegt. Die regionalen Anmeldungszahlen haben sich angeglichen an die geschätzte Veranteilung der Schülerzahlen in den jeweils Standort-nahen Orten: Auf das Einzugsgebiet der Stelle in Schleiden entfielen in 2012 108 Anmeldungen, entsprechend 33,8 % der Anmeldungen (gegenüber ebenfalls 33,8 % in 2011, 33,2 % in 2010 und 27,3 in 2009), auf das Einzugsgebiet von Euskirchen 212, entsprechend 66,2 %. Auch die Anmeldungen nach Schulort92en entsprechen in ihren Anteilen größenordnungsmäßig den geschätzten Schülerzahlanteilen der Wohnorte. Dies unterstützt die Einschätzung, dass durch die zusätzliche Einrichtung des Standortes Schleiden das schulpsychologische Angebot für die Einzelberatung der Familien auch im südwestlichen Kreisgebiet mit den dadurch auch günstiger erreichbaren Anfahrtswegen im gleichen Maße genutzt wird wie im gesamten Kreisgebiet. Die Zuständigkeiten der Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner bei der Einzelberatung waren zumeist folgenden Städten und Gemeinden zugeordnet: Dipl.-Psych. Ingrid Amandi: Euskirchen, Mechernich, Nettersheim, Weilerswist Dipl.-Psych. Rebecca Bühl: Bad Münstereifel, Blankenheim, Euskirchen Dipl.-Psych. Dr. Hatto Christian: Euskirchen, Zülpich, Hellenthal, Kall, Schleiden Dipl.-Sozpäd. Ralf Recht: Blankenheim, Dahlem, Euskirchen Im Sekretariat in Euskirchen nimmt Frau Lydia Eicks die vielfältigen Kommunikations- und Ver waltungsaufgaben wahr - und zwar für beide Standorte, was sich bislang als gut gangbar erwiesen hat. Zu den Aufgaben gehören: Erstinformation/Rücksprache über die Beratungsmöglichkeiten und das Anmeldungsverfahren und andere Anliegen mit den Ratsuchenden, Klientenverwaltung mit der eigenen Software „Psypro“, Organisieren des Team-Terminkalenders auf dem Server, Einscannen von Fortbildungsliteraturen nebst Verwaltung der Literaturlisten, Online-Bestellung von Fachliteratur an der Unversitätsbibliothek Bonn. Für Fortbildungen und Projektkooperationen mit Schulen werden die Moderationsteams Regionen-übergreifend und nach Themengebieten zusammengestellt. An den Konzeptentwicklungen und Durchführungen für Projektkooperationen und Lehrerfortbildungen sind alle Kolleginnen und Kollegen der Schulberatungsstelle beteiligt. -4- 3. Beratungskonzept und Übersicht der Aufgabenbereiche A. Beratungskonzept Das Beratungskonzept der Schulberatungsstelle folgt den Vorgaben des Landes und des Kreises wie sie im Erlass5 und dann auch in der Dienstvereinbarung6 festgelegt sind. Diese Zielsetzung schließt an die der Schule an, die Leistungsentwicklung und die Sozialintegration der Schüler/innen zu fördern. Dafür werden die Konzepte, Methoden und Vorgehensweisen der Schulpsychologie7 für die Unterstützung der Schulen in ihrer ganzen Bandbreite verfügbar gehalten und angewendet. Ausführliche Konzeptbeschreibungen sind zu großen Anteilen als Kursmaterialien für Pädagogische Konferenzen und für Fortbildungen zugänglich. Zentrale Bestandteile des Beratungskonzepts entsprechen dem „Lösungsorientierten Ansatz“, wobei auch andere Ansätze mit hinzugezogen werden. B. Übersicht der Aufgabenbereiche (a) Einzelberatung (vgl. Abschnitt 4.) • Zur Förderung der Leistungsentwicklung bei/zur ◦ Unterschreitung der Leistungsanforderungen/Versetzungsgefährdung ◦ Lese-Rechtschreibschwierigkeiten ◦ Rechenschwierigkeiten/Dyskalkulie ◦ (Hoch-)Begabten-/Begabungsförderung ◦ Erlebtem Leistungsstress/Leistungsangst ◦ Einschulungsvorbereitung ◦ Schullaufbahnwahl, Schullaufbahnaufstieg ◦ und immer bei alledem: Lernmotivation und Arbeitsverhalten/-methodik • Zur Förderung der Sozialintegration bei/zur ◦ Sozialen Verträglichkeit und Akzeptanz in der Schülerschaft (Akzeptieren und selbst Akzeptanz erleben) ◦ Konfliktdeeskalation ◦ Krisenereignisse/-entwicklungen (Drohung zielgerichteter Gewalt, selbstschädigendes Verhalten/darunter Suiziddrohung, Konflikteskalationen oder Traumtisierungen nach tragischen Ereignissen, praktizierter Schulabsentismus, bedrohte Kindeswohlfürsorge, Mobbingerleben) 5 6 7 Ministerium für Schule und Weiterbildung: Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen, Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Runderlass vom 8. 1. 2007. Genannt werden: Unterstützung der Schulen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen (dabei auch niedrigschwellige Angebote), Krisenintervention, Einzelfallberatung für Schüler/innen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten (auch im Zusammenhang mit SGB VIII), Schullaufbahnberatung, Beratung von Schule bei psychosozialen Problemstellungen, Supervision und Fortbildungen für Lehrer/innen, Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. („Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, sowie die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie.“) Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Barbara Sommer, und dem Kreis Euskirchen vertreten durch den Landrat Herrn Günter Rosenke zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen. Düsseldorf und Euskirchen, den 15.10.2007. z. B. Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen BdP (Hrsg. 2008): Schulpsychologie in Deutschland – Berufsprofil. -5- (b) Beratung für das System Schule (vgl. Abschnitt 5.) • Kooperation mit Fachleuten, Institutionen und Gremien • Kooperation mit der Abteilung Jugend und Familie für Familien bei drohender seelischer Behinderung aufgrund von Teilleistungsstörungen • Schulkultur, Gewaltprävention und Krisenintervention • Fortbildungsmodule für die Grundschulen • Fortbildungsmodule für die weiterführenden Schulen • Beratungslehrer/innen-Kurse, -Arbeitskreise • Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung' 4. Einzelberatungen A. Kooperationspartner/Ratsuchende, Beratungsanlässe, Problem-/Aufgabenstellungen Zumeist wenden sich die Eltern an die Schulberatungsstelle, häufig auf Anraten der Lehrer/innen ihrer Kinder, nicht selten auch nach einem Vorgespräch der Lehrer/innen mit den Schulpsychologen/-innen. Ein Beratungskontrakt kann nur mit den Eltern abgeschlossen werden sowie mit volljährigen Schüler/innen (und auch hier wird versucht, die Eltern als Kooperationspartner jedenfalls zum Weichen stellenden Beginn einzubeziehen). Bisweilen, wenn die erlebte Schwelle für die Familien den Lehrer/innen hoch erscheint, erfolgt auch auf Wunsch der Schulleitungen und der Lehrer/innen ein Erstgespräch in der Schule gemeinsam mit den Lehrer/innen und/oder Schulsozialarbeiterinnen und/oder anderen Fachleuten, oder die Lehrer/innen begleiten die Familie zum Erstgespräch und gestalten anfangs direkt die Beratung mit. Zu den Rahmenbedingungen der Beratung gehört gegenüber den Familien neben der Kostenfreiheit und Freiwilligkeit auch die Schweigepflicht. Immer wird aber angeregt, die Lehrer/innen an der Beratung in consiliarischer Abstimmung mit den Schulpsychologen/-innen zu beteiligen, was günstig ist für die Zielgenauigkeit der Förderplanungen und fast immer auch gelingt. In 2012 betrafen 159, entsprechend 46,8 % der Anmeldungen Schüler/innen von den Grundschulen; die restlichen umfassten alle anderen Schulformen, mit jeweils etwa gleich großen Schwerpunkten von Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Aber auch Förderschulen, Berufskollegs und Abendschulen waren beteiligt. Die Problemstellungen bzw. Zielsetzungen werden in der Datenerfassung nach den Beratungsanlässen rubriziert, die bei der Anmeldung erfragt und benannt werden. Im Verlauf der Bestandsaufnahme ergeben sich aber häufig Förderbedarfe, die über die ursprünglich genannten Anlässe hinausgehen und dann Bestandteil der Beratungsvereinbarung werden. Es wird ein breites Spektrum von Beratungsanlässen und Zielsetzungen genannt und die Schulberatungsstelle bietet eben darauf abgestimmte Formen der Einzelberatung an (vgl. die in der Übersicht genannten Bereiche). Die Schulberatung ist immer für alle Themenbereiche ansprechbar. Dabei betrifft die deutlich am häufigste – aber nicht die einzige - Problemstellung bzw. Zielsetzung der Familien das Thema Leistungsentwicklungswünsche. Häufig aber nicht immer geht dies einher mit Teilleistungsschwierigkeiten (wie Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten), die wiederum oft durch Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsentwicklung entstanden sind. Dann kann es auch eine Herausforderung für die Eltern werden, gute Wege zu finden, ihr Kind zum häuslichen Arbeiten zu motivieren, was wiederum die Leistungsentwicklung hemmen kann. Ein solcher Kreislauf wie-6- derum führt zu einer „untererwartungsgemäßen Schulleistung (underachievement)“ - das bedeutet dann günstigerweise aber auch: die Schülerin oder der Schüler hat noch Leistungspotentiale, die seine aktuellen Schulleistungen übersteigen und noch künftig aktualisiert werden können. Die Eltern und die Lehrer/innen entwickeln dann die Zielorientierung, möglichst eine Klassenwiederholung zu vermeiden und die Perspektive für die gegebene Schulform zu erhalten. Bisweilen können Leistungsenttäuschungen, aber auch lebensgeschichtliche Einflüsse die soziale Anpassung erschweren, was wiederum die Leistungsentwicklung beeinträchtigen kann und umgekehrt. (Ungenutzte Leistungspotentiale können übrigens auch dann gegeben sein, wenn Schüler/innen zwar recht gut mitkommen, aber noch Weiterentwicklungsmöglichkeiten für ihre Schullaufbahn haben, etwa eine Schulform mit schwierigerem Lernstoff zu schaffen oder etwa von einer Realschule auf die Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule über zu gehen.) Das Beratungskonzept der Schulberatungsstelle bei der genannten Aufgabenstellung zielt auf eine „Förderberatung“: Die Lernmotivation und das Arbeitsverhalten der Schüler/innen sind die Ursachenfaktoren für die Schulleistungsentwicklung, die am schnellsten durch Beratung und Förderung verändert werden können – im Vergleich zu den Fertigkeiten und Fähigkeiten, die freilich mittel- und längerfristig auch wachsen können. Wenn Motivation und Arbeitsverhalten sich verbessern, verbessern sich die Leistungen, was wiederum neues Erfolgserleben fördert, womit sich dann ein eigendynamischer positiver Kreislauf stabilisiert. Diese Stabilisierung wiederum begünstigt eine weitere Stabilisierung: Die Eltern werden ermutigt und darin bestätigt, günstige fördernde Erziehungsstile und Lernhilfen anzuwenden. Noch eine weitere eigendynamische Stabilisierung kann dabei entstehen. Falls nämlich die Enttäuschungen über die Lernschwierigkeiten auch die soziale Anpassung erschwert hatte oder besser: sich beides gegenseitig erschwert hatte, dann kann jetzt auch beides sich wechselseitig unterstützen für eine günstige Entwicklung sowohl im Leistungs- wie auch im sozialen Bereich. Diese Eigendynamiken für eine dauerhafte, sich dann teilweise (mit Unterstützungen) selbst tragende Stabilisierung zu stärken, ist Ziel der Förderberatung. Ergänzt wird dies durch die Vermittlung von Lernmethoden und -medien, etwa für bestimmte Teilleistungsbereiche sowie für Hausaufgabengestaltung und Klassenarbeitsvorbereitung. Die Einzelberatung zur Leistungsentwicklung vertieft und intensiviert also die Beratung für die Familien, die auch durch Lehrer/innen erfolgt, aber nicht mit solchen Zeitaufwand erfolgen kann. Mit den Lehrer/innen wird dabei eine consiliarische Zusammenarbeit aufgesucht, um die Förderziele und -wege vertrauensvoll miteinander abzustimmen und die gute pädagogische Arbeit zu unterstützen. Dies gilt auch für den anderen Bereich von Beratungsanlässen, die Förderung der Sozialintegration. Ebenso für entwicklungsorientierte Anlässe, wie Begabten- und Begabungsförderung, wie auch für alle krisenhaften Anlässe. Eine ausführliche Beschreibung der Beratungsvorgehensweisen enthalten die Konzeptpapiere der Schulberatungsstelle, die vom Team für die Projektkooperationen und Fortbildungen selbst erstellt bzw. aus der Literatur zusammen gestellt worden sind. -7- B. Statistiken Tabelle 2: Beratungsleistungen in der Einzelberatung 2012 Leistung Einzelberatung neubegonnen 1) (Erstgespräche) Standort 2) Anzahl Prozent Einzelhilfen insgesamt 1) Gesamt der Beratungseinheiten (Summe der Erstgespräche, Tes(einschließlich Weiterführungen tungen, Explorationen, Beratungsvon Beratungen aus dem Vorjahr) gespräche, Consilien mit Lehrer/innen/anderen Fachleuten, Schulbesuche etc.) Anzahl (von Standort) Prozent Anzahl (von Standort) Prozent (von Standort) Euskirchen 188 65,8 165 68,4 1454 64,9 Schleiden 97 34,2 122 31,6 773 34,7 Gesamt 285 100 387 100 2227 100 1) Die Anzahl der der Neuanmeldungen weicht von der Anzahl der Anzahl der Anmeldungen ab, weil Wartezeiten aufgrund eines Nachfrageüberhanges entstehen, wodurch für einen Teil erst im Folgejahr der Anmeldung die Beratung beginnt. 2) Die Leistungen nach Standorten wurden mittels Wohnort der Klienten abgeschätzt Anteile der Einzelberatungen nach Themengebieten Bei der Anmeldung werden die Anlässe erfasst. Im Verlauf der Beratung kommen aber oft noch weitere Gebiete hinzu. Beispielsweise wird bei einer Anmeldung wegen einer Verhaltensauffälligkeit im sozialen Bereich innerhalb der Beratung dann häufig auch noch eine Förderberatung für den Leistungsbereich benötigt. Deshalb werden oft mehrere Themengebiete im Verbund beraterisch versorgt. (Dies erklärt auch, warum die Summe der Prozentzahlen über 100 liegt). -8- Tabelle 3: Übersicht zu Bereichen der Einzelberatung 20123) Aufgabenbe reich Einzelbereiche Anzahl Anteil Auftrag/erwartet 4) er Nutzen 1. Förderung (Vgl. Tabelle 3) Leistungsentwicklung 173 69,8% Reduzierung von Leistungsversagen/Klassenwiederholung, Nutzung der Potentiale, Kosteneinsparung für das Schulsystem 2. Förderung Anpassungsschwierigkeiten von Schüler/innen Sozialintegration 48 19,5% Verbesserung der Sozialintegration 3. Förderbe- Bei Teilleistungsschwierigkeiten, also Lese-Rechtratung bei schreibschwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten drohender seelischer Behinderung/Wiedereingliederungshilfeantrag 21 8,3% 4. Krisenintervention 64 25,6% Abwendung von Gefahren, psychosoziale Versorgung der Schüler/innen (Krisenopfer und auch „Droher“), Vermeidung von Folgekosten (vgl. Tabelle 4 auf S. 10 oben) Abwendung der Drohung seelischer Behinderung, Nachhaltiger Ausbau der häuslichen Förderung durch Beratung, Reduzierung des Bedarfs für Nachhilfe und Wiedereingliederungshilfe 3) Basis: 248 Einzelberatungen in 2012, für die Bestandsdiagnosen vorliegen. Einige mit Rücksichtnahme auf das Anliegen der Klienten kurze Beratungen ohne alle Bereiche umfassende Diagnostik und Bestandsaufnahme wurden nicht in die Berechnungen einbezogen, da dies bei den Prozentsätzen irreführende Anteilsschätzungen über das Vorkommen bestimmter Aufgabenbereiche ergeben hätte. Bei den Krisenanlässen in Tabelle 5 hingegen besteht die Basis hingegen aus allen in 2012 neu begonnenen Einzelberatungen, weil hier immer eine umfassende Beratung erfolgt. 4) Die Anteile der 4 Aufgabenbereiche ergeben in der Summe mehr als 100 %, weil häufig mehrere Bereiche bei pro Schüler/in berate risch versorgt werden. -9- Tabelle 4: Beratungsbereiche zur Förderung der Leistungsentwicklung Anzahl In Prozent (Basis: 248 umfassend auswertbare Beratungen in 2012; vgl Fussnote 3 unter Tabelle 2) Rechtschreibschwierigkeiten 111 44,9 Leseschwierigkeiten 61 24,6 Rechenschwierigkeiten/Dyskalkulie 50 20,3 Deutsch 18 7,2 Mathematik 21 8,5 Fremdsprachen 9 3,8 Begabungsförderung/Begabtenförderung 25 10,2 „Underachievement“ (Potentialeinschätzung höher als die aktuelle Leistung; also ungenutzte Potentiale) 141 57 Gesamtzahl der Beratungen mit einem oder mehreren Bereichen zur Förderung der Leistungsentwicklung (Erläuterung: Bei einer Beratung können mehrere Förderbereiche gegeben sein; deshalb ist diese Gesamtzahl niedriger als die Summe der einzelnen Beratungsbereiche zur Förderung der Leistungsentwicklung) 173 69,8 Schullaufbahnfrage (wird begleitend bei allen Förderberatungen mitberaten) Anmerkung: Die Beispiele (umrandet) auf dieser Seite sowie auf der nächsten Seite waren bereits im Ar beitsbericht des Vorjahres enthalten. Beispiel zum Bereich 1. Förderung der Leistungsentwicklung: Ein Schüler der 6. Klasse steht in der 2. Hälfte in 2 Fächern „mangelhaft“; die Versetzung ist gefährdet. Lehrer/innen und Eltern beantragen eine Förderberatung. Der Schüler traut sich die Versetzung nicht mehr zu und nimmt die Hilfen der Eltern nicht mehr an, wodurch diese hilfloser werden, ihn zu motivieren. Das Arbeitsverhalten lässt nach, der Schüler ist durch wachsende Misserfolge noch mehr entmutigt. In der Förderberatung wird nach Abstimmung mit den Lehrer/innen den Eltern geholfen, den Schüler zu motivieren und dabei gute Lernmethoden anzuwenden. Dadurch werden nun die beiden ungünstigen sich selbst verstärkenden Eigendynamiken 'Eltern-KindInteraktion (Druck und Vermeidung) und 'Lernmotivation' (Entmutigung-nachlassendes ArbeitsverhaltenMisserfolge-noch mehr Entmutigung) umgewendet: Der Schüler intensiviert sein Arbeitsverhalten, beginnende Erfolge bestärken ihn dabei. Die Eltern wiederum fühlen sich dadurch bestärkt, ihre jetzt erfolgreichen ermutigenden Hilfen zu intensivieren, dadurch wiederum nimmt der Schüler immer mehr die Hilfen der Eltern an. Nach 8 Beratungseinheiten erreicht er die Versetzung. Beispiel zum Bereich 3. Förderberatung bei drohender seelischer Behinderung/Wiedereingliederungshilfeantrag: Eine Schülerin der 2. Klasse hat starke Rechtschreibschwierigkeiten. Ein Antrag auf Wiedereingliederungshilfe ist gestellt. Sie kommt auf Anraten der Schule und des Jugendamtes in die schulpsychologische Förderberatung. Ihre Teilleistungsschwierigkeit ist auf eine Wahrnehmungstörung im Bereich der Lautverarbeitung („phonologische Bewusstheit“) zurückzuführen. In der Förderberatung in Kooperation mit der Lehrerin werden erreichbare kleinschrittige Ziele mit längerfristiger Perspektive für die Rechtschreibungswicklung geplant. Den Eltern werden Motivierungsstrategien und Materialien und Methoden für die häusliche Förderung vermittelt als Ergänzung zur schulischen Förderung. Ergänzend wird logopädische Behandlung ins Auge gefasst. Die Schülerin verbessert sich stetig. Die Gefahr für das Scheitern der Schullaufbahn wird ohne Wiedereingliederungshilfe abgewendet. - 10 - Tabelle 5: Beratungsbereiche zur Krisenintervention Anzahl In Prozent (Basis: 285 neu begonnene Beratungen in 2012) Drohungen zielgerichteter Gewalt 6 2,1 Schulabsentismus 23 8,1 Akute dysfunktionale Leistungsängste/posttraumatische Belastungsreaktionen 25 8,8 Selbstschädigendes Verhalten (teilweise mit Suizidgedanken) 7 2,5 Anzeichen für bedrohte Kindeswohlfürsorge 4 1,4 Mobbingerleben (Kommentar zur Anfrage in der vergangenen Sitzung des Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des Kreistages: Eine Differenzierung nach Schulformen ließ sich bei der gegebenen Datenerfassung nicht kurzfristig errechnen; dies wäre nur in sehr aufwändiger Einzelauszählung möglich gewesen; zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich um ein Erleben handelt, das im Jugendalter schulformübergreifend anzutreffen ist. Die Intervention richtet sich auf eine Deeskalation entsprechend dem „No-blame-approach“.) 22 7,7 Gesamtzahl der Beratungen mit einem oder mehreren Krisenbereichen (Erläuterung: Bei einer Beratung können mehrere Krisenbereiche zu versorgen sein; deshalb ist diese Gesamtzahl weniger als die Summe der Zahlen in den einzelnen Beraeichen zur Krisenintervention) 73 25,6 Beispiele zum Bereich 4. Krisenintervention: a) Drohung: Ein Schüler der 8. Klasse droht bei einer Auseinandersetzung Mitschülern eine Gewalttat an. Das Krisenteam der Schule mit Schulleitung, Lehrer/innen, Polizei, Schulpsychologe/-in plant die Krisenintervention. Die polizeiliche Durchsuchung zeigt keine Vorbereitungshandlungen des Schülers. Er hatte die Drohung im Zorn gesagt, weil er sich durch Verspottung von Mitschüler/innen abgewertet fühlte. Es folgen Disziplinarmaßnahmen und Wiedergutmachungshandlungen des Schülers (Gespräch mit den Bedrohten, Entschuldigung, Lösung des vorherigen Konflikts). Die Bedrohten werden versorgt (Opferschutz). Der Schüler lernt in einer anschließenden Förderberatung, wie er sich sozial in der Schule zurecht kommen kann und auch leistungsmäßig. Die Lehrer/innen bearbeiten in der Klasse erneut die Umgangsregeln unter den Schüler/innen. b) Schulabsentismus: Eine Schülerin der 7. Klasse hat zunehmende Fehlzeiten – zeitweise war sie krank, dann ist sie auch ohne Wissen der Eltern nicht zur Schule gegangen. Die Lernlücken werden größer, ihr Fehlen ist ihr peinlich. (Sie war ohnehin schon empfindsam, wenn sie sich von Mitschüler/innen abgelehnt fühlte.) Deshalb fällt es ihr noch schwerer, zur Schule zu gehen. Chronifizierung droht. In der Förderberatung in Kooperation mit den Lehrer/innen entwickelt sie in kleinen stetigen Schritten ihr Leistungsverhalten und gewinnt wieder guten Kontakt zu den Mitschüler/innen. C. Exkurs: Nähere Erläuterungen zur Krisenintervention (ähnlich schon im Bericht des Vorjahres) Die Beratungsanlässe zur Krisenintervention werden grundsätzlich sehr zeitnah begonnen. Ansonsten sind angesichts des Nachfrageüberhanges (340 Neuanmeldungen bei einer Kapazität von ca. 100 neu begonnenen Einzelberatungen pro Vollzeitstelle) Wartezeiten unvermeidbar. Bei den Beratungsanlässen zur Krisenintervention geht die Initiative zur Beratung zumeist von den Schulen aus und die Beratung erfolgt in enger Absprache mit den Lehrer/innen. Sie bezieht sich zunächst auf den Krisenanlass und ist dabei zunächst eine Intervention zur Erstversorgung. Bei Bedarf werden andere Soziale Einrichtungen hinzugezogen wie psychiatrische (z. B. Tages-)Kliniken und niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten/-innen, Jugendamt, gegebenenfalls zur Gefahrenabwehr auch die Polizei. - 11 - Häufig ist die Erstversorgung gemeinsam mit den Lehrern/-innen auch hinreichend zur Stabilisierung, um die Krise abzuwenden. Immer, also auch wenn andere Fachleute mit ihren Interventionen hinzugezogen werden (etwa Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Tagesklinik, Kliniken zur zeitweisen stationären Unterbringung, wird aber eine Förderberatung angeboten, um den Bereich von Leistungsentwicklung und Sozialintegration bei den Schüler/innen und die Unterstützungsformen durch ihre Familien zu festigen und damit auch das diesbezügliche Erleben der Schüler/innen. Dieses Angebot wird sehr häufig auch von den Familien angenommen. Im Jahre 2012 konnten alle Kriseninterventionen zu einer Stabilisierung führen. Noch ein Hinweis zum Aufgabengebiet „Schulpsychologische Krisenintervention“: Die Krisenintervention gehört nach den Vorgaben des Schulministeriums zum Aufgabengebiet der Schulpsychologen/-innen. Zuständig sind Herr Christian (als „Benannter“ des Ministeriums) und Frau Amandi (als „Stellvertretende Benannte“). Beide haben inzwischen die Fortbildungen des Ministeriums (insgesamt ca. 10 Tage) inzwischen abgeschlossen, nehmen aber noch an den Tagungen der „Regionalgruppe“ sowie an Erweiterungstagungen teil, wenn diese vorgehalten werden. Frau Bühl und und Herr Recht haben die in 2010 begonnene Fortbildungsreihe auch weitgehend abgeschlossen und bereits an Kriseneinsätzen teilgenommen. 5. Beratung für das System Schule (Institutions-/Gremienzusammenarbeiten sowie Projektkooperationen, Fortbildungen, Gruppenberatungen) Hinweis zur Struktur der Berichterstattung in diesem Abschnitt:: Die Arbeiten in diesem Bereich werden für den Berichtszeitraum, also das Jahr 2012 aufgelistet. Ergänzend aber werden auch Maßnahmen aus den Vorjahren (mit jeweiliger Jahresangabe) benannt, weil nur so die Gesamtplanung über mehrere Jahre in den jeweiligen Projektbereichen verdeutlicht werden kann und damit auch die Sinnhaftigkeit des Projektaufbaues und der weiteren Projektplanung beurteilt werden kann. (Die Maßnahmen der Vorjahre werden dabei selbstver ständlich nur inhaltlich aufgeführt; in den Statistiken für 2012 sind sie natürlich nicht enthalten.) Die im Berichtszeitraum gestalteten Maßnahmen sind also jeweils am Ende der betreffenden Abschnitte zu finden. Statistiken: • • • Gesamtzahl der Stunden (bezogen auf die Durchführung ohne vorbereitende Arbeiten): 518 Anzahl der Durchführungen (einschließlich Vorbereitungsgespräche mit den Teilnehmern): 112 Teilnehmerzahl insgesamt: 1440; durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Durchführung: 12,9 Für den Bereich der Projektkooperationen und Lehrerfortbildungen („Beratung des Systems Schule“) wird vom Team der Schulberatungsstelle angezielt, die Konzeptbereiche in einer umfassenden Bandbreite der schulpsychologischen Beratungspraxis für alle Schulformen zu gestalten. Freilich können dabei gelegentlich – wie auch bei der Einzelberatung (siehe Abschnitt 2.) - Wartezeiten entstehen, was beim Umfang der Arbeitsgebiete vermutlich auch zukünftig der Fall sein wird. - 12 - Themengebiete: Die Themengebiete werden zunächst tabellarisch als Übersicht dargestellt; für detailliertere Informationen erfolgt anschließend noch eine Beschreibung der Gebiete in Textform. Übersicht zu 'Beratung von Schule' (ebenfalls schon im Bericht des Vorjahres enthalten) Projektbereich Kooperation mit Vorgehen Auftrag/erwarteter Nutzen A. Kooperation mit Fach- u. a. Schulen/Schulauf- Planungsabsprachen leuten/Gremien Institutio- sichten, Abt. Jugend und nen Familie, Erziehungsberatung, Kompetenzzentrum, Bildungsbüro Abstimmung der Kooperation, Kooperation Vermeidung von Dopplungen mit den Aufgaben der Schulen und anderer Fachleute B. Planung mit Abt. Ju- Abt. Jugend und Familie Konzeptentwicklung gend und Familie zur Beratung bei drohender seelischer Behinderung Beitrag der Schulberatung bei Drohung seelischer Behinderung abstimmen; drohende Behinderung durch schulpsychologische Förderberatung abwenden C. Planungsgruppe 'Schulkultur und Krisenintervention' Abt. Gefahrenabwehr, Jugend und Familie, Kreispolizei, Opfernetzwerk, Schulleitungen Planung und Durch- Gefahrenabwehr und Krisenführung der Tagungen intervention mit Schulleitungen und der Bildung der Krisenteams D. Elterngruppenberatung Schulrätin, Schulärzte/- Elternschulungen zur Kompensierung von Wahr'Gute Einschulungsvorbe- innen, Schulleitungen, häuslichen Frühförde- nehmungsentwicklungsreitung' Bildungsbüro – für Eltern rung schwierigkeiten, dadurch später bessere Schulleistungen E. + F. Fortbildungsmodu- Schulleitungen/Kollegien Pädagogische Konfe- Unterstützung der Anwenle für Grundschulen/für renzen/Projektplanun- dungen der Schulen weiterführende Schulen gen G. Beratungslehrerkurse/ Schulleitungen/BeraArbeitskreise tungslehrer/innen Kurse/Arbeitskreise Innerschulische Beratung durch Lehrer/innen unterstützen H. Intervisionsgruppe mit Schulsozialpädagogen/- Kooperationsplanung Kooperationsabstimmung Schulsozialpädagogen/-in- innen der Stadt Euskir- und Fallbesprechun- und Unterstützung der Beranen chen gen tung I. Schulpsychologische Unterstützung der Schulen bei Gestaltung einer inklusiven Schule Schulräte/-innen, Schulleitungen, Kollegien, Eltern, Förderkonferenzen an Schulen zusammen mit anderen Fachleuten Förderkonferenzen Inklusionsprozesse an Schubei Einzelberatungen, len unterstützen Projektberatungen, und Fortbildungsmodule für Schulen A) Kooperation mit Fachleuten, Institutionen und Gremien (zusätzlich zu den Dienstaufsichten): • Konzeptgespräche u. a. mit der Abteilung Jugend und Familie, (besonders für den Bereich der drohenden seelischen Behinderung, erfolgt fortlaufend), dem Schulamt, der Schulrätin und den Schulräten, der Erziehungsberatungsstelle, mehreren Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen, dem Kompetenzzentrum der Stephanusschule in Zülpich, den Schulsozialarbeiter/innen der Stadt Euskirchen, im Netzwerk für Schulberatung und Schulpsychologie der Bezirksregierung Köln, in Planungsgruppen für die Beratungslehrer/innenkurse der Bezirksregierung sowie für die Krisenintervention des Kreises, im Regionalen Bildungsnetzwerk des Kreises (AK 'Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule'), im Psychosozialen Arbeitskreis des Kreises PSAG - 13 - Perspektive: Wird fortgesetzt bei anstehenden Tagungen und Themen B) Kooperation mit der Abteilung Jugend und Familie für Familien bei drohender seelischer Behinderung aufgrund von Teilleistungsstörungen • Das kooperative Arbeitskonzept für diesen Beratungsbereich wurde in 2011 in Gesprächen mit dem Teamkoordinator der Abteilung Jugend und Familie, Herrn Michael Hörter, sowie in einer gemeinsamen Tagung mit dem Team dieser Abteilung fortgeplant unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse mit einem weiter entwickelten Kriterienkonzept. Seit 2010 wird den Antrag stellenden Familien von die mit der Abteilung Jugend und Familie und der Schulrätin für die Grundschulen, Frau Renate Katz, vereinbarte Praxis erklärt: Das Angebot für die Familien für eine Förderberatung an der Schulberatungsstelle (mit Wartezeitverkürzung). In 2011 erfolgte eine Gespräch gemeinsam mit Herrn Hörter und dem Team des Sozialpädiatrischen Zentrums in Mechernich. Dabei wurde über die Kriterien der Abteilung Jugend und Familie für Wiedereingliederungshilfe informiert, und es wurde abgesprochen, wie die Beratungs- und Förderhilfen der Beratungsinstitutionen den Familien bei drohender seelischer Behinderung helfen können schon vor dem Notwendig-Werden einer Wiedereingliederungshilfe. Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt der Kollege Ralf Recht schwerpunktmäßig an dieser Projektkooperation mit. • Einzelberatungen zu diesem Bereich: Aus der Abteilung 'Jugend und Familie' wurden bei 20 Antragstellungen – gegenüber 43 in2011 - für Wiedereingliederungshilfe die Schulberatungsstelle hinzugezogen und dafür schulpsychologische Stellungnahmen erstellt. Bei 3 Anfragen wurde von der Schulberatungsstelle Wiedereingliederungshilfe gegenüber den Kollegen/Kolleginnen von der Abteilung Jugend und Familie befürwortet. Bei allen Anfragen wurde den Familien Einzelberatung in der Schulberatungsstelle angeboten, die zumeist dann auch von den meisten Familien aufgesucht wurde und zeitnah mit Dringlichkeitseinstufung in der Schulberatungsstelle durchgeführt wurde. Nahezu alle Familien, die diese Beratung aufsuchten, kamen im Verlauf der Förderberatung in Entwicklungsprozesse, nach denen sie keinen Bedarf mehr für Wiedereingliederungshilfe sahen. Der Rückgang in 2012 gegenüber 2011 ist nach unserer Vermutung dadurch entstanden, dass inzwischen bei den Familien und bei anderen Institutionen die Kriterien für die Wiedereingliederungshilfe bekannter sind und deshalb die anderen Möglichkeiten der Förderung und Förderberatung stärker genutzt werden. C) Schulkultur, Gewaltprävention und Krisenintervention: • In den Jahren 2007 und 2008 erfolgte die Vorstellung der Notfallpläne für alle Schulleitungen der Sekundarstufe und der Grundschulen im Kreisgebiet, geplant durch die interdisziplinäre 'Planungsgruppe für Schulkultur und Krisenintervention' (Schulamt/Schulberatungsstelle/Schulräte/-in, Abteilung für Gefahrenabwehr, Polizei, Abteilung Jugend und Familie, Opferhilfswerk e. V.) • Regelmäßig erfolgt die Teilnahme an den Tagungen der 'Regionalgruppe Krisenintervention'. Durchgeführte Folgeveranstaltungen: • Erneute Tagungen der Planungsgruppe in 2009 und 2010 mit Planung der Zusammenarbeiten bei Krisenanlässen an Schule • Verschiedene Tagungen an Schulen 2008 und 2009 zu Themen wie ''Lösungsorientiertes Fallmanagement bei schulischen Krisenanlässen“, „Einrichtung des Krisenteams an Schule“ „Belastungsanalyse und Ressourceneinsatz von Lehrer/innen“, „Umgang mit schwierigen - 14 - • • • • • • • • Schülern“ In 2010 wurden Tagungen an Schulen durchgeführt zu den Themen „Weiterentwicklung des Krisenteams (mit Beispielszenarios)“, „Förderung von Sozialintegration und präventive Aufmerksamkeit an der Schule“, „Lösungsorientiertes Fallmanagement bei Drohungen zielgerichteter Gewalt“, „Vorgehen gegen Cybermobbing“; 2011 wurde vom Schulamt des Kreises mit der Schulberatungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Opfernetzwerk e. V. eine 4stündige Tagung durchgeführt zum Thema „Von der Prävention über die Notfallpläne zu den Krisenteams: Interventionen bei Drohungen zielgerichteter Gewalt“ für die Schulleitungen des Kreisgebietes (der Schulen der Sekundarstufe) mit einer externen Referentin, Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg. Dabei erfolgte auch die Darstellung des Beratungs- und Kooperationskonzepts der Schulberatungsstelle bei Drohungen. Zudem wurde das Fortbildungsangebot der Schulberatungsstelle zum Bereich Krisenintervention mit den verschiedenen Modulen vorgestellt. Dazu können nach Anfrage der Schulleitungen Tagungen mit den Kollegien durchgeführt werden. Drei Tagungen zu diesen Modulen wurden in 2011 anschließend bereits mit Kollegien gestaltet: „Lösungsorientiertertes Fallmanagement bei zielgerichteten Drohungen an Schule“ an einer Hauptschule „Chat-Kompetenz und Kommunikation im Cyberspace – Anti-Mobbing-Prävention und – Intervention“ mit dem Kollegium an einer Realschule mit nachfolgendem Elternabend „Emotionale Unterstützung und Vorgehen bei Selbstgefährdungstendenzen“ an einer Förderschule für emotionale Unterstützung Zudem wurden seit 2009 in den Beratungslehrer/innen-Kursen der Bezirksregierung, an denen Beratungslehrer/innen des Kreisgebiets als Teilnehmer sowie eine Schulpsychologin und ein Schulpsychologe des Kreises als Moderatoren beteiligt waren, jeweils ein Studientag durchgeführt zum Themenbereich: „Konfliktberatung/Mediation/Peer Education/AntiMobbing“ sowie jeweils ein weiterer Studientag zum Themenbereich „Krisenintervention/Gewaltprävention“. In 2012 wurden beim Beratungslehrer/innen-Kurs ebenfalls diese Studientage gestaltet; An einer Förderschule fand ein Informationsgespräch mit der Schulleitung über den Umgang mit Schüler/innen bei emotionalen Krisen statt, an einer weiteren Förderschule eine Serie von Förderplanungsgesprächen für Schüler/innen mit akutem emotionalem Unterstützungsbedarf (von den manche dann in Einzelberatungen an der Beratungsstelle übergingen; An einer Förderschule wurde ein Pädagogischer Tag gestaltet mit kollegialer Einzelfallberatung für Schüler in emotionalen Krisen. Perspektive für weitere Folgeveranstaltungen: (Diese Planungen erfolgen jeweils gemeinsam in der Planungsgruppe 'Planungsgruppe für Schulkultur und Krisenintervention' des Kreises Euskirchen.) 2013 soll eine Tagung zum Thema: „Chat-Kompetenz und Kommunikation im Cyberspace – Anti-Mobbing-Prävention und –Intervention“ stattfinden mit externem Fachreferentin/-referenten sowie der Vorstellung der Ansätze von Schulberatung und Polizei in diesem Bereich; 2014 wird eine neue Veranstaltung für alle Schulleitungen der Sekundarstufe angeboten („Update“ zur Tagung in 2007, alle Fachleute der Planungsgruppe können – soweit selbst gewünscht - ihre Ansätze vorstellen, was wir zuvor gemeinsam planen werden), Titel etwa: „Bewältigungsmanagement an Schulen gegenüber Krisenereignissen – Wege für Prävention, Intervention und Nachsorge sowie Anwendung der Notfallpläne NRW“ Weitere Tagungen an Schulen auf Anfrage. - 15 - • Einzelberatungen zu diesem Bereich: Vgl. Statistiken zur Krisenintervention in Abschnitt 4. D) Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung': Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten der Abteilung Gesundheit, die auch die schulärztlichen Schuleingangsuntersuchungen gestalten, der Schulrätin für die Grundschulen und dem Team der Schulberatungsstelle wurde die Planungsgruppe 'Gute Einschulungsvorbereitung' gegründet. Sie hat die Organisation und das Konzept für diese modular aufgebaute Elterngruppenberatung geplant; • 2010 wurde die Pilotphase durchgeführt: 3 jeweils1,5stündige Elternabende, in denen den Eltern die Bereiche „Wahrnehmungsförderbereiche vor der Einschulung für den späteren Schulerfolg“, „Fördermedien“ und „Motivationsförderung im Elternhaus“ vorgestellt wurden; mit der Schulrätin und den Schulärztinnen wurde aufgrund der Erfahrungen die Projektplanung fortgeführt; • In 2011 fanden 11 Veranstaltungen statt in 11 Kindertagesstätten im Kreisgebiet , jeweils als „Basismodul“, bei denen die Eltern sich eintragen können für „Vertiefungsmodule“, je eines zu den Bereichen „Fördermedien“ (empfohlen für Eltern, für deren Kind in der schulärztlichen Einschulungsuntersuchung ein Förderung empfohlen wurde) und „Motivationsförderung“ empfehlbar für alle Eltern); 6 Veranstaltungen fanden zum Vertiefungsmodul statt; an den Basismodulen wirkten teilweise auch die Schulleiter/innen der jeweiligen Region sowie die Schulärzte/-innen und die Kindertagesstättenleitungen mit und gestalten auch im Anschluss an die Vortragsteile den beratenden Dialog mit den Eltern mit - sehr gewinnbringend; • Auch in 2012 wurden 11 Tagungen zum Basismodul durchgeführt; zu den Vertiefungsmodulen entstand keine Nachfrage; stattdessen suchten einige Familien anschließend Einzelberatung auf. Perspektive für Folgeveranstaltungen: Wird in diesem Jahr erneut im selben Umfang durchgeführt. • Materialien: Die Erstellung der Materialien wurde im Berichtszeitraum weiter entwickelt. Für den Bereich der phonologischen Bewusstheit wurde ein neu erschienenes Paket erworben und verwendet, das speziell für Eltern konzipiert und für das auch ermutigende Evaluationsbefunde vorliegen. Insgesamt umfassen die Materialien: Ein Konzeptpapier für Fachleute, ein Konzeptpapier für Eltern, eine Präsentation, Übungsmaterialien für Eltern für die alltagsnahe häusliche Förderung der auditiven und der visuellen Wahrnehmung. Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt die Kollegin Rebecca Bühl schwerpunktmäßig an diese Projekt mit. E) Fortbildungsmodule für die Grundschulen (in Abstimmung mit der Schulrätin): Angebot von 6 Modulen, die initial jeweils einen Nachmittag umfassen: Lese-Rechtsschreibförderung, Rechenförderung, Motivationsförderung, Begabungs-/Begabtenförderung, Elternberatung an Schulen, Inklusionsunterstützung; das Angebot wurde den Schulleitungen durch die Schulrätin für die Grundschulen, Frau Renate Katz, übermittelt; • In 2010 eine Tagung zum Thema Lese-Rechtschreibförderung • In 2011 2 Tagungen zu den Themen „Dyskalkulie und Rechenförderung“ sowie „Elternberatung“ • In 2012 2 Tagungen an Grundschulen zum Thema „Elternberatung“ - 16 - Perspektive/Folgeveranstaltungen: Wird fortgesetzt bei Nachfragen der Schulleitungen An diesen Tagungen wirkt das ganze Team mit. F) Fortbildungsmodule für die weiterführenden Schulen: Module (Neben den schon genannten Themen zur Krisenintervention liegen aus dem Beratungslehrerkurs vor): u. a. für: Lernförderung, Motivationsförderung, Förderung von Sozialintegration und Gewaltprävention, Begabungsförderung und inzwischen auch Inklusionsunterstützung; die Themenliste ist auch im Flyer enthalten; derzeit soll angesichts der hohen Arbeitsauslastung keine gesonderte Ankündigung erfolgen, jedoch werden auf Anfrage Veranstaltungen durchgeführt. Über Tagungen in2012 wurde im Abschnitt C) unter Krisenintervention berichtet. G) Beratungslehrer/innen-kurse, -Arbeitskreise: • Januar 2010 bis Januar 2011 (16 Studientage) Arbeitskreise der Beratungslehrer/innen: • In 2011 Moderation eines Arbeitskreises aus dem dem laufenden Kurs, dessen Studientage vom Brühler Team moderiert wurden. • Februar 2012 bis Februar 2013: Kurs mit 16 Studientagen und 4 Arbeitskreissitzungen sowie einer ergänzend angebotenen Tag mit einer Referentin der Bezirksregierung zum Thema ADS/ADHS für 19 Beratungslehrerinnen • Derzeit 2 Arbeitskreise (4-6 Nachmittage im Schuljahr, die Beratungslehrer/innen von Schulen aus dem Kreisgebiet sind zu einem der Arbeitskreise hinzugekommen) • Perspektive/Folgeveranstaltungen: Weitere Kurse mit Beratungslehrern/-innen aus dem Kreis Euskirchen sind sinnvoll, damit weitere Beratungslehrer/innen ausgebildet werden und dann tätig werden können. Seit 2011 wird gemäß Beschluss der Planungsgruppe der Bezirksregierung die Moderation des Kurses, an dem auch Lehrer/innen aus dem Kreis Euskirchen teilnehmen, im jährlichen Wechsel vom Euskirchener Moderationsteam (Ingrid Amandi, Hatto Christian) und vom Brühler Moderationsteam (jeweils gemeinsam mit der Kölner Beratungslehrerin Angelika Lesemann) geleistet werden. 2013 ist das Brühler Team tätig. Turnusmäßig wird das Euskirchener Team 2014 mit dem neuen Kurs beginnen. H) Intervisionsgruppe mit Schulsozialarbeitern/-innen • Mit einer Gruppe von Sozialpädagogen/-innen der Stadt Euskirchen und dem Team der Schulberatungsstelle wurde 2009 eine Intervisionsgruppe zur Abstimmung der Zusammenarbeit und zur Besprechung von Einzelberatungen und Projektvorhaben gegründet. Die Gruppe tagt seither alle 4 bis 6 Monate. In 2012 fanden 3 Tagungen statt. Perspektive/Folgeveranstaltungen: Wird fortgesetzt; könnte für weitere Gruppen im Kreisgebiet als Arbeitsform auf Wunsch ebenfalls durchgeführt werden. - 17 - I) Schulpsychologische Unterstützung der Schulen bei Gestaltung einer inklusiven Schule • In 2011 wurde dieses Thema bei den Dienstbesprechungen der Dezernentin und in verschiedenen Gremien schulberaterischer Kooperation (Netzwerk Schulberatung und Schulpsychologie im Regierungsbezirk Köln, Arbeitskreis kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW) als neuer Aufgabenbereich der Schulpsychologie umrissen. • In 2011 begann die Schulberatungsstelle mit der Planung ihrer Beiträge. Mit der Schulrätin für die Grundschulen und dem Schulrat für die Förderschulen wurden die Beiträge der Schulberatungsstelle vereinbart: Bereitschaft zur Mitwirkung der Schulpsychologen/-innen an den Förderkonferenzen, die bei Antrag der Schulleitungen auf förderpädagogische Unterstützung an den Schulen mit einer Inklusionsperspektive auch unter Einbeziehung externer Fachleute durchgeführt werden. Diese Förderkonferenzen sind vom Schulrat für die Förderschulen im Kreis Euskirchen an die Stelle des klassischen Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gesetzt worden. Zudem wurde mit dem Schulrat und der Schulrätin sowie mit den Inklusionskoodinatorinnen die Erstellung einer Präsentation (Powerpoint) der Schulberatungsstelle für die Schulleitungen zu den schulpsychologischen Unterstützungsangeboten für den Bereich Inklusion vereinbart. • In 2012 hat die Schulberatungsstelle an 4 Förderkonferenzen mitgewirkt. In eine kollegiumsinternen Fortbildungen wurde das Thema 'Inklusion' integriert. Dies war die schon oben genannte Veranstaltung für eine Grundschule zum Thema „Elternberatung“ sowie der Pädagogische Tag mit kollegialer Einzelfallberatung für Schüler in emotionalen Krisen. Mit 3 Förderschulpädagogen/-innen, die inzwischen an Grund- bzw. Hauptschulen tätig sind, wurden Informationsgespräche geführt über die Gestaltung von Elternberatung und kollegialer Beratung sowie die Verwendung verschiedener Testverfahren an den Schulen An der Regionalen Bildungskonferenz 2012 des Kreises zum Thema Inklusion hat der Berichterstatter mitgewirkt. Im Beratungslehrerkurs wurde das Thema in das Curriculum von 2 Studientagen (Lernförderung, Konfliktberatung/Mediation/Peer Education/Antimobbing/emotionale Unterstützung) integriert. Mit den beiden Inklusionskoordinatorinnen des Kreises wurden 3 Planungsgespräche zur Zusammenarbeit bei Einzelberatungen und Förderkonferenzen sowie beim Angebot für Pädagogische Tagungen für die Schulen durchgeführt. Für die Einzelberatung ist diese Zusammenarbeit günstig, um die jeweiligen Möglichkeiten für eine Förderung in der Kombination an den Schulen zu nutzen. Für die Beitragsformen an Pädagogischen Konferenzen ergaben sich aus diesen Gesprächen noch zusätzliche Perspektiven für das Team der Schulberatungsstelle. Dazu wurde eine Präsentation (PDF) erstellt, die den Schulleitungen, der Schulrätin/den Schulräten und den Inklusionskoordinatorinnen übermittelt wurde (vgl. nächster Abschnitt). Perspektive • Die Unterstützungsformen der Schulberatungsstelle für den Themenbereich wurden in einer Präsentation benannt und sollen den Schulen auf Anfrage verfügbar sein; da 'Inklusion' ein Querschnittthema ist, sind dabei auch traditionelle Arbeitsformen enthalten. Die Beitragsformen: • Einzelberatung/Förderberatung für Familien in Absprache mit den Lehrer/innen • Teilnahme an Förderkonferenzen (bei Wunsch der Schule/Schulaufsicht/Eltern, kombinierbar mit Einzelberatung) • Curriculare Module (Konzepte/Materialien/Übungen) zum Thema 'Inklusion' für Projektkooperationen/Pädagogische Konferenzen an Schulen aller Formen oder für die Beratungslehrer/innen-Kurse (vgl. nächster Abschnitt) - 18 - • Kooperation/Beratung bei Schulentwicklungsvorhaben • Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung' (vgl. PDF 'Gute Einschulungsvorbereitung') • Kollegiale Fall- und Projektbesprechungsgruppen, Intervision • Studieneinheit 'Inklusion' und Querschnittthema im Kurs für Beratungslehrer/innen der Bezirksregierung Köln (vgl. Kursliteratur) • Ergänzend verfügbar: Module aus dem Bereich 'Krisenintervention' • Die currularen Module (auch im Beratungslehrer/innen-Kurs verwendet, in der Präsentation ausgeführt): • Übersichtsinformationen zu 'Inklusion' • Strategische Sichtweisen: Gesellschaftliche Wertsetzung, Leitbilder/Paradigmen für Inklusion • Diagnose- und Prognosemodelle für Lernentwicklung bzw. Ursachenmodelle für emotionale Entwicklung • Das RTI-Modell als pädagogisches Vorgehen • Curriculumbasierte Lernfortschrittsmessung und Testverfahren bzw. Skalen zur Einschätzung • Förderung zur Lernentwicklung (z. B. bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit und Rechenschwierigkeit) bzw. Unterstützung zur emotionalen Entwicklung • Motivationsförderung • Beratung von Eltern und Schülern (in der Schule) - 19 -