Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
265 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
31.05.13, 12:02
Aktualisiert
31.05.13, 12:02
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Inhalt der Datei
Arbeitsbericht für das Jahr 2012 der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen
(Berichtszeitraum: Jahr 2012, Berichterstatter: Hatto Christian; 8. Februar 2013; mit Ergänzungen am 24. Mai 2013)
1. Trägerschaft und Arbeitsplanung
Der Kreis Euskirchen mit dem Allgemeinen Vertreter des Landrats und Geschäftsbereichsleiter,
Herrn Manfred Poth, und der Leiterin der Abteilung Schulen, Frau Cornelia Fathmann, ebenso
wie das Land NRW mit der Dezernentin der Bezirksregierung Köln, Frau Dr. Heidi Scheffel und
mit dem Dezernenten Herrn Peter Bunse, planen in Rücksprachen im „Kooperativen Einsatzmanagement“ die Arbeit der Schulberatungsstelle und stehen in Dienstbesprechungen mit dem Team
der Schulberatungsstelle in Verbindung.
2. Anmeldungszahlen im Kreisgebiet und Stellenstruktur an den Standorten
Im Jahre 2012 erfolgten 340 Anmeldungen für die schulpsychologische Einzelberatung (Vergleichszahlen der Vorjahre: Im Jahr 2011: 424 Anmeldungen, 2010: 414 Anmeldungen, 2009: 376,
2008: 375, 2007: 361, 2006: 218). Dieser Rückgang in den Anmeldungszahlen ist möglicherweise
dem Anwachsen der Wartezeiten für jene Anmeldungen geschuldet, die in der Dringlichkeitseinschätzung hinter den zeitnah zu versorgenden Anmeldungen zurück stehen mussten. Zu
letzteren gehören neben anderen Anmeldungen mit Krisenanlass wie Drohungen, Selbstgefährdungen, akutes Angsterleben, Kindeswohlfürsorge; und auch Anmeldungen, die von Schulleitungen,
Lehrer/innen und anderen Fachleuten aus ihrer Kenntnis der jeweiligen Situation mit zeitnaher
Dringlichkeit erkannt werden; dann auch zeitnah anstehende Laufbahn- und Förderentscheidungen, zum Beispiel in Förderkonferenzen. Bei besonderen akuten Krisenanlässen, die freilich nur
einen kleineren Anteil ausmachen, ist auch ein sofortiger Beratungsbeginn angezeigt.
Allen Ratsuchenden steht aber auf Wunsch jedenfalls eine telefonische Erstberatung zur Verfügung, in der eine erste Bestandsaufnahme erfolgen und dann auch eine Perspektive entwickelt werden kann für die Gestaltung und das Fortschreiten seitens der Ratsuchenden bis zur Fortsetzung
der Beratung an der Schulberatungsstelle.
Die Wartezeiten wurden zum einen durch die hohe Anzahl der Anmeldungen in den vergangenen Jahren beeinflusst, zum anderen wurde die personelle Kapazität der Schulberatungsstelle etwas zurück gefahren, seitdem sich eine Kollegin in Mutterschutz befindet, wonach ja durch die
rechtlichen Vorgaben erst nach einigen Monaten eine Vertretung eingesetzt werden kann.
Die folgende Tabelle weist die Verteilung der Anmeldungen auf die Städte und Gemeinden des
Kreises Euskirchen aus, bezogen auf den Wohnort der Familien. Ergänzend als Information werden die Anteile der Einwohner im Alter von 6 bis 19 Jahren genannt, um einen Vergleich zu er möglichen, inwieweit die Anmeldungszahlen den Anteilen der tatsächlichen Schülerzahlen am
Wohnort (geschätzt über die Zahl der Einwohner im schulpflichtigen Altersbereich) entsprechen.
-1-
Anmerkung: Bei den Anmeldungszahlen für Einzelberatungen stammten 13 Anmeldungen von Familien mit
Wohnsitz außerhalb des Kreisgebietes, deren Kinder entweder im Kreis Euskirchen zur Schule gingen, oder die
einen Umzug mit einer Beschulung im Kreis in Planung hatten.
Tabelle 1: Schülerzahlen und Anmeldungszahlen nach Städten/Gemeinden
Einwohner/innen im Alter von 6-19 Jahren1 (als Indikator für Schülerzahlen)
Anmeldungszahlen für
Einzelberatungen im Berichtszeitraum
Einwohner/innen
Anteil in Prozent
Anmeldungen
Anteil in Prozent2
Bad Münstereifel
2.526
9,2
22
6,8
Blankenheim
1.353
4,9
11
3,4
624
2,3
6
1,8
Euskirchen
7.686
28.0
112
34,3
Hellenthal
1.237
4,5
22
6,8
Kall
1.717
6,3
8
2,4
Mechernich
4.042
14,7
55
16,8
Nettersheim
1.176
4,3
17
5,2
Schleiden
1.966
7,2
23
7,0
Weilerswist
2.148
7,8
20
6,1
Zülpich
2.982
10,9
31
9,5
13
(3,8 % von 340)
340
1003
Stadt/Gemeinde
(Wohnort)
Dahlem
(Von außerhalb)
Gesamt
1
2
3
27457
1003
Quelle:
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW/Landesdatenbank)
Bevölkerungsentwicklung*) in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens 2011 bis
2030. Pressemitteilung vom 29.11.2012. www.it.nrw.de.
Entnommen wurden die letzten vorliegenden empirischen Zahlen für das Schuljahr 2011/12. Dies wurde als
statistischer Vergleichswert verwendet, um zu zeigen, dass die Anteile der Anmeldungen aus den Kommunen
den Bevölkerungsanteilen entsprechen. Die Zahl der Schüler/innen im Kreisgebiet liegt in Wirklichkeit noch
etwas höher, weil sie über den gewählten Alterszeitraum von 6-19 Jahren hinausreicht. (Sie beträgt laut
IT.NRW im Schuljahr 2011/12 im Kreisgebiet 24493 in den allgemeinbildenden Schulen und 4762 an den
Berufsbildenden Schulen und Berufskollegs).
Bei der Anteilsberechnung wurden nur die Anmeldungen mit Schulort innerhalb des Kreises Euskirchen als Basis
berücksichtigt, um den Vergleich mit den Einwohnerzahlen im Kreisgebiet zu ermöglichen.
Geringfügige Abweichung von der Gesamtsumme von 100 hinter dem Komma aufgrund von Rundungseffekten
-2-
Kreis Euskirchen: politische Karte mit Städten/Gemeinden und Nachbarkreisen 4
Die Städte/Gemeinden Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Nettersheim, Kall und natürlich
Schleiden sind für die Einzelberatung dem Standort Schleiden zugeordnet, die Städte/Gemeinden
Weilerswist, Zülpich, Bad Münstereifel und Euskirchen dem Standort Euskirchen. Mechernich wurde je zur Hälfte den beiden Standorten zugeordnet. Dies entspricht Schülerzahlen von 10094 (36,8
Prozent) für Schleiden und von 17363 (63,2 Prozent) für Euskirchen.
Diese Anteile entsprechen angenähert den Stellenanteilen, die jetzt in den beiden Stellen (mit 3
Beratungsräumen in Euskirchen und einem Beratungsraum in Schleiden) vorgehalten werden. Dies
sind in Schleiden 1,0 (= 30,8 Prozent) und Euskirchen 2,25 (= 70,2 Prozent) Stellenanteile. Die
meisten Beratung für das System Schule (Projektkooperationen, Pädagogische Konferenzen und
Fortbildungen) erfolgen in der Vorbereitung vom Standort Euskirchen aus, so dass hier ein etwas
höherer prozentualer Anteil an Stellenbelegung sinnvoll ist, als er sich bei den Beratungsleistungen
der Einzelberatungen ergibt.
4
Quelle: Wikipedia; Autor: Wikoli; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Kreis_Euskirchen_Political.png#filehistory
-3-
Durch diese neue Zuordnung seit dem 1. August 2008, die mit der Neueröffnung der Stelle zunächst in Kall vorgenommen wurde, sollte eine wohnortnähere Erreichbarkeit der Beratungsstelle
auch für die Familien gewährleistet werden, die im südwestlichen Teil des Kreises wohnen. Im Verlauf des Jahres 2011 wurde diese Standortstelle nach Schleiden verlegt.
Die regionalen Anmeldungszahlen haben sich angeglichen an die geschätzte Veranteilung der
Schülerzahlen in den jeweils Standort-nahen Orten: Auf das Einzugsgebiet der Stelle in Schleiden
entfielen in 2012 108 Anmeldungen, entsprechend 33,8 % der Anmeldungen (gegenüber ebenfalls
33,8 % in 2011, 33,2 % in 2010 und 27,3 in 2009), auf das Einzugsgebiet von Euskirchen 212, entsprechend 66,2 %. Auch die Anmeldungen nach Schulort92en entsprechen in ihren Anteilen größenordnungsmäßig den geschätzten Schülerzahlanteilen der Wohnorte. Dies unterstützt die Einschätzung, dass durch die zusätzliche Einrichtung des Standortes Schleiden das schulpsychologische Angebot für die Einzelberatung der Familien auch im südwestlichen Kreisgebiet mit den dadurch
auch günstiger erreichbaren Anfahrtswegen im gleichen Maße genutzt wird wie im gesamten Kreisgebiet.
Die Zuständigkeiten der Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner bei der Einzelberatung
waren zumeist folgenden Städten und Gemeinden zugeordnet:
Dipl.-Psych. Ingrid Amandi: Euskirchen, Mechernich, Nettersheim, Weilerswist
Dipl.-Psych. Rebecca Bühl: Bad Münstereifel, Blankenheim, Euskirchen
Dipl.-Psych. Dr. Hatto Christian: Euskirchen, Zülpich, Hellenthal, Kall, Schleiden
Dipl.-Sozpäd. Ralf Recht: Blankenheim, Dahlem, Euskirchen
Im Sekretariat in Euskirchen nimmt Frau Lydia Eicks die vielfältigen Kommunikations- und Ver waltungsaufgaben wahr - und zwar für beide Standorte, was sich bislang als gut gangbar erwiesen
hat. Zu den Aufgaben gehören: Erstinformation/Rücksprache über die Beratungsmöglichkeiten
und das Anmeldungsverfahren und andere Anliegen mit den Ratsuchenden, Klientenverwaltung
mit der eigenen Software „Psypro“, Organisieren des Team-Terminkalenders auf dem Server, Einscannen von Fortbildungsliteraturen nebst Verwaltung der Literaturlisten, Online-Bestellung von
Fachliteratur an der Unversitätsbibliothek Bonn.
Für Fortbildungen und Projektkooperationen mit Schulen werden die Moderationsteams Regionen-übergreifend und nach Themengebieten zusammengestellt. An den Konzeptentwicklungen
und Durchführungen für Projektkooperationen und Lehrerfortbildungen sind alle Kolleginnen und
Kollegen der Schulberatungsstelle beteiligt.
-4-
3. Beratungskonzept und Übersicht der Aufgabenbereiche
A. Beratungskonzept
Das Beratungskonzept der Schulberatungsstelle folgt den Vorgaben des Landes und des Kreises
wie sie im Erlass5 und dann auch in der Dienstvereinbarung6 festgelegt sind.
Diese Zielsetzung schließt an die der Schule an, die Leistungsentwicklung und die Sozialintegration der Schüler/innen zu fördern. Dafür werden die Konzepte, Methoden und Vorgehensweisen
der Schulpsychologie7 für die Unterstützung der Schulen in ihrer ganzen Bandbreite verfügbar gehalten und angewendet. Ausführliche Konzeptbeschreibungen sind zu großen Anteilen als Kursmaterialien für Pädagogische Konferenzen und für Fortbildungen zugänglich. Zentrale Bestandteile
des Beratungskonzepts entsprechen dem „Lösungsorientierten Ansatz“, wobei auch andere Ansätze
mit hinzugezogen werden.
B. Übersicht der Aufgabenbereiche
(a) Einzelberatung (vgl. Abschnitt 4.)
• Zur Förderung der Leistungsentwicklung bei/zur
◦ Unterschreitung der Leistungsanforderungen/Versetzungsgefährdung
◦ Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
◦ Rechenschwierigkeiten/Dyskalkulie
◦ (Hoch-)Begabten-/Begabungsförderung
◦ Erlebtem Leistungsstress/Leistungsangst
◦ Einschulungsvorbereitung
◦ Schullaufbahnwahl, Schullaufbahnaufstieg
◦ und immer bei alledem: Lernmotivation und Arbeitsverhalten/-methodik
• Zur Förderung der Sozialintegration bei/zur
◦ Sozialen Verträglichkeit und Akzeptanz in der Schülerschaft (Akzeptieren und selbst
Akzeptanz erleben)
◦ Konfliktdeeskalation
◦ Krisenereignisse/-entwicklungen (Drohung zielgerichteter Gewalt, selbstschädigendes
Verhalten/darunter Suiziddrohung, Konflikteskalationen oder Traumtisierungen
nach tragischen Ereignissen, praktizierter Schulabsentismus, bedrohte Kindeswohlfürsorge, Mobbingerleben)
5
6
7
Ministerium für Schule und Weiterbildung: Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen, Eingruppierung von
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Runderlass vom 8. 1. 2007.
Genannt werden: Unterstützung der Schulen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen (dabei auch niedrigschwellige Angebote), Krisenintervention, Einzelfallberatung für Schüler/innen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten (auch im Zusammenhang mit SGB VIII), Schullaufbahnberatung, Beratung von Schule bei psychosozialen Problemstellungen, Supervision und Fortbildungen für Lehrer/innen, Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. („Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, sowie die Schülerinnen
und Schüler sowie die Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen und Methoden der
Psychologie.“)
Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Barbara Sommer, und dem Kreis Euskirchen vertreten durch den
Landrat Herrn Günter Rosenke zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen. Düsseldorf und Euskirchen, den 15.10.2007.
z. B. Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen BdP (Hrsg. 2008): Schulpsychologie in
Deutschland – Berufsprofil.
-5-
(b) Beratung für das System Schule (vgl. Abschnitt 5.)
• Kooperation mit Fachleuten, Institutionen und Gremien
• Kooperation mit der Abteilung Jugend und Familie für Familien bei drohender seelischer Behinderung aufgrund von Teilleistungsstörungen
• Schulkultur, Gewaltprävention und Krisenintervention
• Fortbildungsmodule für die Grundschulen
• Fortbildungsmodule für die weiterführenden Schulen
• Beratungslehrer/innen-Kurse, -Arbeitskreise
• Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung'
4. Einzelberatungen
A. Kooperationspartner/Ratsuchende, Beratungsanlässe, Problem-/Aufgabenstellungen
Zumeist wenden sich die Eltern an die Schulberatungsstelle, häufig auf Anraten der Lehrer/innen ihrer Kinder, nicht selten auch nach einem Vorgespräch der Lehrer/innen mit den Schulpsychologen/-innen. Ein Beratungskontrakt kann nur mit den Eltern abgeschlossen werden sowie mit
volljährigen Schüler/innen (und auch hier wird versucht, die Eltern als Kooperationspartner jedenfalls zum Weichen stellenden Beginn einzubeziehen). Bisweilen, wenn die erlebte Schwelle für die
Familien den Lehrer/innen hoch erscheint, erfolgt auch auf Wunsch der Schulleitungen und der
Lehrer/innen ein Erstgespräch in der Schule gemeinsam mit den Lehrer/innen und/oder Schulsozialarbeiterinnen und/oder anderen Fachleuten, oder die Lehrer/innen begleiten die Familie zum
Erstgespräch und gestalten anfangs direkt die Beratung mit.
Zu den Rahmenbedingungen der Beratung gehört gegenüber den Familien neben der Kostenfreiheit und Freiwilligkeit auch die Schweigepflicht. Immer wird aber angeregt, die Lehrer/innen an
der Beratung in consiliarischer Abstimmung mit den Schulpsychologen/-innen zu beteiligen, was
günstig ist für die Zielgenauigkeit der Förderplanungen und fast immer auch gelingt.
In 2012 betrafen 159, entsprechend 46,8 % der Anmeldungen Schüler/innen von den Grundschulen; die restlichen umfassten alle anderen Schulformen, mit jeweils etwa gleich großen Schwerpunkten von Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Aber auch Förderschulen, Berufskollegs und Abendschulen waren beteiligt.
Die Problemstellungen bzw. Zielsetzungen werden in der Datenerfassung nach den Beratungsanlässen rubriziert, die bei der Anmeldung erfragt und benannt werden. Im Verlauf der Bestandsaufnahme ergeben sich aber häufig Förderbedarfe, die über die ursprünglich genannten Anlässe hinausgehen und dann Bestandteil der Beratungsvereinbarung werden. Es wird ein breites Spektrum
von Beratungsanlässen und Zielsetzungen genannt und die Schulberatungsstelle bietet eben darauf
abgestimmte Formen der Einzelberatung an (vgl. die in der Übersicht genannten Bereiche).
Die Schulberatung ist immer für alle Themenbereiche ansprechbar. Dabei betrifft die deutlich
am häufigste – aber nicht die einzige - Problemstellung bzw. Zielsetzung der Familien das Thema
Leistungsentwicklungswünsche. Häufig aber nicht immer geht dies einher mit Teilleistungsschwierigkeiten (wie Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten), die wiederum oft
durch Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsentwicklung entstanden sind. Dann kann es auch eine
Herausforderung für die Eltern werden, gute Wege zu finden, ihr Kind zum häuslichen Arbeiten
zu motivieren, was wiederum die Leistungsentwicklung hemmen kann. Ein solcher Kreislauf wie-6-
derum führt zu einer „untererwartungsgemäßen Schulleistung (underachievement)“ - das bedeutet
dann günstigerweise aber auch: die Schülerin oder der Schüler hat noch Leistungspotentiale, die
seine aktuellen Schulleistungen übersteigen und noch künftig aktualisiert werden können. Die Eltern und die Lehrer/innen entwickeln dann die Zielorientierung, möglichst eine Klassenwiederholung zu vermeiden und die Perspektive für die gegebene Schulform zu erhalten.
Bisweilen können Leistungsenttäuschungen, aber auch lebensgeschichtliche Einflüsse die soziale
Anpassung erschweren, was wiederum die Leistungsentwicklung beeinträchtigen kann und umgekehrt.
(Ungenutzte Leistungspotentiale können übrigens auch dann gegeben sein, wenn Schüler/innen
zwar recht gut mitkommen, aber noch Weiterentwicklungsmöglichkeiten für ihre Schullaufbahn haben, etwa eine Schulform mit schwierigerem Lernstoff zu schaffen oder etwa von einer Realschule
auf die Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule über zu gehen.)
Das Beratungskonzept der Schulberatungsstelle bei der genannten Aufgabenstellung zielt auf
eine „Förderberatung“: Die Lernmotivation und das Arbeitsverhalten der Schüler/innen sind die
Ursachenfaktoren für die Schulleistungsentwicklung, die am schnellsten durch Beratung und Förderung verändert werden können – im Vergleich zu den Fertigkeiten und Fähigkeiten, die freilich
mittel- und längerfristig auch wachsen können. Wenn Motivation und Arbeitsverhalten sich verbessern, verbessern sich die Leistungen, was wiederum neues Erfolgserleben fördert, womit sich dann
ein eigendynamischer positiver Kreislauf stabilisiert. Diese Stabilisierung wiederum begünstigt eine
weitere Stabilisierung: Die Eltern werden ermutigt und darin bestätigt, günstige fördernde Erziehungsstile und Lernhilfen anzuwenden.
Noch eine weitere eigendynamische Stabilisierung kann dabei entstehen. Falls nämlich die Enttäuschungen über die Lernschwierigkeiten auch die soziale Anpassung erschwert hatte oder besser:
sich beides gegenseitig erschwert hatte, dann kann jetzt auch beides sich wechselseitig unterstützen
für eine günstige Entwicklung sowohl im Leistungs- wie auch im sozialen Bereich.
Diese Eigendynamiken für eine dauerhafte, sich dann teilweise (mit Unterstützungen) selbst tragende Stabilisierung zu stärken, ist Ziel der Förderberatung. Ergänzt wird dies durch die Vermittlung von Lernmethoden und -medien, etwa für bestimmte Teilleistungsbereiche sowie für Hausaufgabengestaltung und Klassenarbeitsvorbereitung. Die Einzelberatung zur Leistungsentwicklung vertieft und intensiviert also die Beratung für die Familien, die auch durch Lehrer/innen erfolgt, aber
nicht mit solchen Zeitaufwand erfolgen kann. Mit den Lehrer/innen wird dabei eine consiliarische
Zusammenarbeit aufgesucht, um die Förderziele und -wege vertrauensvoll miteinander abzustimmen und die gute pädagogische Arbeit zu unterstützen.
Dies gilt auch für den anderen Bereich von Beratungsanlässen, die Förderung der Sozialintegration. Ebenso für entwicklungsorientierte Anlässe, wie Begabten- und Begabungsförderung, wie auch
für alle krisenhaften Anlässe. Eine ausführliche Beschreibung der Beratungsvorgehensweisen enthalten die Konzeptpapiere der Schulberatungsstelle, die vom Team für die Projektkooperationen
und Fortbildungen selbst erstellt bzw. aus der Literatur zusammen gestellt worden sind.
-7-
B. Statistiken
Tabelle 2: Beratungsleistungen in der Einzelberatung 2012
Leistung
Einzelberatung
neubegonnen 1)
(Erstgespräche)
Standort 2)
Anzahl
Prozent
Einzelhilfen
insgesamt 1)
Gesamt der
Beratungseinheiten
(Summe der Erstgespräche, Tes(einschließlich Weiterführungen
tungen, Explorationen, Beratungsvon Beratungen aus dem Vorjahr) gespräche, Consilien mit
Lehrer/innen/anderen Fachleuten,
Schulbesuche etc.)
Anzahl
(von Standort)
Prozent
Anzahl
(von Standort)
Prozent
(von Standort)
Euskirchen
188
65,8
165
68,4
1454
64,9
Schleiden
97
34,2
122
31,6
773
34,7
Gesamt
285
100
387
100
2227
100
1) Die Anzahl der der Neuanmeldungen weicht von der Anzahl der Anzahl der Anmeldungen ab, weil Wartezeiten aufgrund eines Nachfrageüberhanges entstehen, wodurch für einen Teil erst im Folgejahr der Anmeldung die Beratung beginnt.
2) Die Leistungen nach Standorten wurden mittels Wohnort der Klienten abgeschätzt
Anteile der Einzelberatungen nach Themengebieten
Bei der Anmeldung werden die Anlässe erfasst. Im Verlauf der Beratung kommen aber oft noch
weitere Gebiete hinzu. Beispielsweise wird bei einer Anmeldung wegen einer Verhaltensauffälligkeit im sozialen Bereich innerhalb der Beratung dann häufig auch noch eine Förderberatung für
den Leistungsbereich benötigt. Deshalb werden oft mehrere Themengebiete im Verbund beraterisch versorgt. (Dies erklärt auch, warum die Summe der Prozentzahlen über 100 liegt).
-8-
Tabelle 3: Übersicht zu Bereichen der Einzelberatung 20123)
Aufgabenbe
reich
Einzelbereiche
Anzahl Anteil Auftrag/erwartet
4)
er Nutzen
1. Förderung (Vgl. Tabelle 3)
Leistungsentwicklung
173
69,8% Reduzierung von
Leistungsversagen/Klassenwiederholung, Nutzung der Potentiale, Kosteneinsparung für das
Schulsystem
2. Förderung Anpassungsschwierigkeiten von Schüler/innen
Sozialintegration
48
19,5% Verbesserung der
Sozialintegration
3. Förderbe- Bei Teilleistungsschwierigkeiten, also Lese-Rechtratung bei
schreibschwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten
drohender
seelischer
Behinderung/Wiedereingliederungshilfeantrag
21
8,3%
4. Krisenintervention
64
25,6% Abwendung von
Gefahren, psychosoziale Versorgung der
Schüler/innen
(Krisenopfer und
auch „Droher“),
Vermeidung von
Folgekosten
(vgl. Tabelle 4 auf S. 10 oben)
Abwendung der
Drohung seelischer Behinderung, Nachhaltiger Ausbau der
häuslichen Förderung durch Beratung, Reduzierung des Bedarfs
für Nachhilfe und
Wiedereingliederungshilfe
3) Basis: 248 Einzelberatungen in 2012, für die Bestandsdiagnosen vorliegen. Einige mit Rücksichtnahme auf das Anliegen der Klienten
kurze Beratungen ohne alle Bereiche umfassende Diagnostik und Bestandsaufnahme wurden nicht in die Berechnungen einbezogen,
da dies bei den Prozentsätzen irreführende Anteilsschätzungen über das Vorkommen bestimmter Aufgabenbereiche ergeben hätte. Bei
den Krisenanlässen in Tabelle 5 hingegen besteht die Basis hingegen aus allen in 2012 neu begonnenen Einzelberatungen, weil hier
immer eine umfassende Beratung erfolgt.
4) Die Anteile der 4 Aufgabenbereiche ergeben in der Summe mehr als 100 %, weil häufig mehrere Bereiche bei pro Schüler/in berate risch versorgt werden.
-9-
Tabelle 4: Beratungsbereiche zur Förderung der Leistungsentwicklung
Anzahl
In Prozent
(Basis: 248
umfassend
auswertbare
Beratungen in
2012; vgl
Fussnote 3
unter Tabelle
2)
Rechtschreibschwierigkeiten
111
44,9
Leseschwierigkeiten
61
24,6
Rechenschwierigkeiten/Dyskalkulie
50
20,3
Deutsch
18
7,2
Mathematik
21
8,5
Fremdsprachen
9
3,8
Begabungsförderung/Begabtenförderung
25
10,2
„Underachievement“ (Potentialeinschätzung höher als die aktuelle Leistung; also
ungenutzte Potentiale)
141
57
Gesamtzahl der Beratungen mit einem oder mehreren Bereichen zur Förderung
der Leistungsentwicklung
(Erläuterung: Bei einer Beratung können mehrere Förderbereiche gegeben sein;
deshalb ist diese Gesamtzahl niedriger als die Summe der einzelnen Beratungsbereiche zur Förderung der Leistungsentwicklung)
173
69,8
Schullaufbahnfrage (wird begleitend bei allen Förderberatungen mitberaten)
Anmerkung: Die Beispiele (umrandet) auf dieser Seite sowie auf der nächsten Seite waren bereits im Ar beitsbericht des Vorjahres enthalten.
Beispiel zum Bereich 1. Förderung der Leistungsentwicklung: Ein Schüler der 6. Klasse steht in der 2.
Hälfte in 2 Fächern „mangelhaft“; die Versetzung ist gefährdet. Lehrer/innen und Eltern beantragen eine
Förderberatung. Der Schüler traut sich die Versetzung nicht mehr zu und nimmt die Hilfen der Eltern nicht
mehr an, wodurch diese hilfloser werden, ihn zu motivieren. Das Arbeitsverhalten lässt nach, der Schüler ist
durch wachsende Misserfolge noch mehr entmutigt. In der Förderberatung wird nach Abstimmung mit den
Lehrer/innen den Eltern geholfen, den Schüler zu motivieren und dabei gute Lernmethoden anzuwenden.
Dadurch werden nun die beiden ungünstigen sich selbst verstärkenden Eigendynamiken 'Eltern-KindInteraktion (Druck und Vermeidung) und 'Lernmotivation' (Entmutigung-nachlassendes ArbeitsverhaltenMisserfolge-noch mehr Entmutigung) umgewendet: Der Schüler intensiviert sein Arbeitsverhalten,
beginnende Erfolge bestärken ihn dabei. Die Eltern wiederum fühlen sich dadurch bestärkt, ihre jetzt
erfolgreichen ermutigenden Hilfen zu intensivieren, dadurch wiederum nimmt der Schüler immer mehr die
Hilfen der Eltern an. Nach 8 Beratungseinheiten erreicht er die Versetzung.
Beispiel zum Bereich 3. Förderberatung bei drohender seelischer Behinderung/Wiedereingliederungshilfeantrag: Eine Schülerin der 2. Klasse hat starke Rechtschreibschwierigkeiten. Ein Antrag auf
Wiedereingliederungshilfe ist gestellt. Sie kommt auf Anraten der Schule und des Jugendamtes in die
schulpsychologische Förderberatung. Ihre Teilleistungsschwierigkeit ist auf eine Wahrnehmungstörung im
Bereich der Lautverarbeitung („phonologische Bewusstheit“) zurückzuführen. In der Förderberatung in
Kooperation mit der Lehrerin werden erreichbare kleinschrittige Ziele mit längerfristiger Perspektive für die
Rechtschreibungswicklung geplant. Den Eltern werden Motivierungsstrategien und Materialien und
Methoden für die häusliche Förderung vermittelt als Ergänzung zur schulischen Förderung. Ergänzend wird
logopädische Behandlung ins Auge gefasst. Die Schülerin verbessert sich stetig. Die Gefahr für das
Scheitern der Schullaufbahn wird ohne Wiedereingliederungshilfe abgewendet.
- 10 -
Tabelle 5: Beratungsbereiche zur Krisenintervention
Anzahl
In Prozent
(Basis: 285
neu begonnene Beratungen in 2012)
Drohungen zielgerichteter Gewalt
6
2,1
Schulabsentismus
23
8,1
Akute dysfunktionale Leistungsängste/posttraumatische Belastungsreaktionen
25
8,8
Selbstschädigendes Verhalten (teilweise mit Suizidgedanken)
7
2,5
Anzeichen für bedrohte Kindeswohlfürsorge
4
1,4
Mobbingerleben (Kommentar zur Anfrage in der vergangenen Sitzung des Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des Kreistages: Eine Differenzierung nach
Schulformen ließ sich bei der gegebenen Datenerfassung nicht kurzfristig errechnen; dies wäre nur in sehr aufwändiger Einzelauszählung möglich gewesen; zu
berücksichtigen ist dabei, dass es sich um ein Erleben handelt, das im Jugendalter schulformübergreifend anzutreffen ist. Die Intervention richtet sich auf eine Deeskalation entsprechend dem „No-blame-approach“.)
22
7,7
Gesamtzahl der Beratungen mit einem oder mehreren Krisenbereichen
(Erläuterung: Bei einer Beratung können mehrere Krisenbereiche zu versorgen
sein; deshalb ist diese Gesamtzahl weniger als die Summe der Zahlen in den einzelnen Beraeichen zur Krisenintervention)
73
25,6
Beispiele zum Bereich 4. Krisenintervention:
a) Drohung: Ein Schüler der 8. Klasse droht bei einer Auseinandersetzung Mitschülern eine Gewalttat an.
Das Krisenteam der Schule mit Schulleitung, Lehrer/innen, Polizei, Schulpsychologe/-in plant die
Krisenintervention. Die polizeiliche Durchsuchung zeigt keine Vorbereitungshandlungen des Schülers. Er
hatte die Drohung im Zorn gesagt, weil er sich durch Verspottung von Mitschüler/innen abgewertet fühlte.
Es folgen Disziplinarmaßnahmen und Wiedergutmachungshandlungen des Schülers (Gespräch mit den
Bedrohten, Entschuldigung, Lösung des vorherigen Konflikts). Die Bedrohten werden versorgt
(Opferschutz). Der Schüler lernt in einer anschließenden Förderberatung, wie er sich sozial in der Schule
zurecht kommen kann und auch leistungsmäßig. Die Lehrer/innen bearbeiten in der Klasse erneut die
Umgangsregeln unter den Schüler/innen.
b) Schulabsentismus: Eine Schülerin der 7. Klasse hat zunehmende Fehlzeiten – zeitweise war sie krank,
dann ist sie auch ohne Wissen der Eltern nicht zur Schule gegangen. Die Lernlücken werden größer, ihr
Fehlen ist ihr peinlich. (Sie war ohnehin schon empfindsam, wenn sie sich von Mitschüler/innen abgelehnt
fühlte.) Deshalb fällt es ihr noch schwerer, zur Schule zu gehen. Chronifizierung droht. In der
Förderberatung in Kooperation mit den Lehrer/innen entwickelt sie in kleinen stetigen Schritten ihr
Leistungsverhalten und gewinnt wieder guten Kontakt zu den Mitschüler/innen.
C.
Exkurs: Nähere Erläuterungen zur Krisenintervention (ähnlich schon im Bericht des Vorjahres)
Die Beratungsanlässe zur Krisenintervention werden grundsätzlich sehr zeitnah begonnen. Ansonsten sind angesichts des Nachfrageüberhanges (340 Neuanmeldungen bei einer Kapazität von
ca. 100 neu begonnenen Einzelberatungen pro Vollzeitstelle) Wartezeiten unvermeidbar.
Bei den Beratungsanlässen zur Krisenintervention geht die Initiative zur Beratung zumeist von
den Schulen aus und die Beratung erfolgt in enger Absprache mit den Lehrer/innen. Sie bezieht
sich zunächst auf den Krisenanlass und ist dabei zunächst eine Intervention zur Erstversorgung. Bei
Bedarf werden andere Soziale Einrichtungen hinzugezogen wie psychiatrische (z. B. Tages-)Kliniken und niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten/-innen, Jugendamt, gegebenenfalls zur Gefahrenabwehr auch die Polizei.
- 11 -
Häufig ist die Erstversorgung gemeinsam mit den Lehrern/-innen auch hinreichend zur Stabilisierung, um die Krise abzuwenden. Immer, also auch wenn andere Fachleute mit ihren Interventionen hinzugezogen werden (etwa Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Tagesklinik, Kliniken zur zeitweisen stationären Unterbringung, wird aber eine Förderberatung angeboten, um den Bereich von Leistungsentwicklung und Sozialintegration bei den
Schüler/innen und die Unterstützungsformen durch ihre Familien zu festigen und damit auch das
diesbezügliche Erleben der Schüler/innen. Dieses Angebot wird sehr häufig auch von den Familien
angenommen. Im Jahre 2012 konnten alle Kriseninterventionen zu einer Stabilisierung führen.
Noch ein Hinweis zum Aufgabengebiet „Schulpsychologische Krisenintervention“: Die Krisenintervention gehört nach den Vorgaben des Schulministeriums zum Aufgabengebiet der Schulpsychologen/-innen. Zuständig sind Herr Christian (als „Benannter“ des Ministeriums) und Frau
Amandi (als „Stellvertretende Benannte“). Beide haben inzwischen die Fortbildungen des Ministeriums (insgesamt ca. 10 Tage) inzwischen abgeschlossen, nehmen aber noch an den Tagungen der
„Regionalgruppe“ sowie an Erweiterungstagungen teil, wenn diese vorgehalten werden. Frau Bühl
und und Herr Recht haben die in 2010 begonnene Fortbildungsreihe auch weitgehend abgeschlossen und bereits an Kriseneinsätzen teilgenommen.
5. Beratung für das System Schule (Institutions-/Gremienzusammenarbeiten sowie Projektkooperationen, Fortbildungen, Gruppenberatungen)
Hinweis zur Struktur der Berichterstattung in diesem Abschnitt::
Die Arbeiten in diesem Bereich werden für den Berichtszeitraum, also das Jahr 2012 aufgelistet.
Ergänzend aber werden auch Maßnahmen aus den Vorjahren (mit jeweiliger Jahresangabe) benannt, weil nur so die Gesamtplanung über mehrere Jahre in den jeweiligen Projektbereichen verdeutlicht werden kann und damit auch die Sinnhaftigkeit des Projektaufbaues und der weiteren
Projektplanung beurteilt werden kann. (Die Maßnahmen der Vorjahre werden dabei selbstver ständlich nur inhaltlich aufgeführt; in den Statistiken für 2012 sind sie natürlich nicht enthalten.)
Die im Berichtszeitraum gestalteten Maßnahmen sind also jeweils am Ende der betreffenden Abschnitte zu finden.
Statistiken:
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Gesamtzahl der Stunden (bezogen auf die Durchführung ohne vorbereitende Arbeiten): 518
Anzahl der Durchführungen (einschließlich Vorbereitungsgespräche mit den Teilnehmern):
112
Teilnehmerzahl insgesamt: 1440; durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Durchführung: 12,9
Für den Bereich der Projektkooperationen und Lehrerfortbildungen („Beratung des Systems
Schule“) wird vom Team der Schulberatungsstelle angezielt, die Konzeptbereiche in einer umfassenden Bandbreite der schulpsychologischen Beratungspraxis für alle Schulformen zu gestalten.
Freilich können dabei gelegentlich – wie auch bei der Einzelberatung (siehe Abschnitt 2.) - Wartezeiten entstehen, was beim Umfang der Arbeitsgebiete vermutlich auch zukünftig der Fall sein
wird.
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Themengebiete:
Die Themengebiete werden zunächst tabellarisch als Übersicht dargestellt; für detailliertere Informationen erfolgt anschließend noch eine Beschreibung der Gebiete in Textform.
Übersicht zu 'Beratung von Schule' (ebenfalls schon im Bericht des Vorjahres enthalten)
Projektbereich
Kooperation mit
Vorgehen
Auftrag/erwarteter Nutzen
A. Kooperation mit Fach- u. a. Schulen/Schulauf- Planungsabsprachen
leuten/Gremien Institutio- sichten, Abt. Jugend und
nen
Familie, Erziehungsberatung,
Kompetenzzentrum, Bildungsbüro
Abstimmung der Kooperation, Kooperation Vermeidung
von Dopplungen mit den Aufgaben der Schulen und anderer Fachleute
B. Planung mit Abt. Ju- Abt. Jugend und Familie Konzeptentwicklung
gend und Familie zur Beratung bei drohender seelischer Behinderung
Beitrag der Schulberatung
bei Drohung seelischer Behinderung abstimmen; drohende Behinderung durch
schulpsychologische Förderberatung abwenden
C. Planungsgruppe
'Schulkultur und Krisenintervention'
Abt.
Gefahrenabwehr,
Jugend und Familie,
Kreispolizei, Opfernetzwerk, Schulleitungen
Planung und Durch- Gefahrenabwehr und Krisenführung der Tagungen intervention
mit
Schulleitungen
und der Bildung der
Krisenteams
D. Elterngruppenberatung Schulrätin, Schulärzte/- Elternschulungen zur Kompensierung von Wahr'Gute Einschulungsvorbe- innen,
Schulleitungen, häuslichen Frühförde- nehmungsentwicklungsreitung'
Bildungsbüro – für Eltern rung
schwierigkeiten,
dadurch
später bessere Schulleistungen
E. + F. Fortbildungsmodu- Schulleitungen/Kollegien Pädagogische Konfe- Unterstützung der Anwenle für Grundschulen/für
renzen/Projektplanun- dungen der Schulen
weiterführende Schulen
gen
G. Beratungslehrerkurse/ Schulleitungen/BeraArbeitskreise
tungslehrer/innen
Kurse/Arbeitskreise
Innerschulische
Beratung
durch Lehrer/innen unterstützen
H. Intervisionsgruppe mit Schulsozialpädagogen/- Kooperationsplanung Kooperationsabstimmung
Schulsozialpädagogen/-in- innen der Stadt Euskir- und Fallbesprechun- und Unterstützung der Beranen
chen
gen
tung
I.
Schulpsychologische
Unterstützung der Schulen bei Gestaltung einer
inklusiven Schule
Schulräte/-innen, Schulleitungen, Kollegien, Eltern, Förderkonferenzen
an Schulen zusammen
mit anderen Fachleuten
Förderkonferenzen
Inklusionsprozesse an Schubei Einzelberatungen, len unterstützen
Projektberatungen,
und Fortbildungsmodule für Schulen
A) Kooperation mit Fachleuten, Institutionen und Gremien (zusätzlich zu den Dienstaufsichten):
•
Konzeptgespräche u. a. mit der Abteilung Jugend und Familie, (besonders für den Bereich
der drohenden seelischen Behinderung, erfolgt fortlaufend), dem Schulamt, der Schulrätin
und den Schulräten, der Erziehungsberatungsstelle, mehreren Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen, dem Kompetenzzentrum der Stephanusschule in Zülpich, den Schulsozialarbeiter/innen der Stadt Euskirchen, im Netzwerk für Schulberatung
und Schulpsychologie der Bezirksregierung Köln, in Planungsgruppen für die Beratungslehrer/innenkurse der Bezirksregierung sowie für die Krisenintervention des Kreises, im Regionalen Bildungsnetzwerk des Kreises (AK 'Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule'),
im Psychosozialen Arbeitskreis des Kreises PSAG
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Perspektive:
Wird fortgesetzt bei anstehenden Tagungen und Themen
B) Kooperation mit der Abteilung Jugend und Familie für Familien bei drohender seelischer Behinderung aufgrund von Teilleistungsstörungen
•
Das kooperative Arbeitskonzept für diesen Beratungsbereich wurde in 2011 in Gesprächen
mit dem Teamkoordinator der Abteilung Jugend und Familie, Herrn Michael Hörter, sowie
in einer gemeinsamen Tagung mit dem Team dieser Abteilung fortgeplant unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse mit einem weiter entwickelten Kriterienkonzept. Seit
2010 wird den Antrag stellenden Familien von die mit der Abteilung Jugend und Familie
und der Schulrätin für die Grundschulen, Frau Renate Katz, vereinbarte Praxis erklärt: Das
Angebot für die Familien für eine Förderberatung an der Schulberatungsstelle (mit Wartezeitverkürzung). In 2011 erfolgte eine Gespräch gemeinsam mit Herrn Hörter und dem
Team des Sozialpädiatrischen Zentrums in Mechernich. Dabei wurde über die Kriterien
der Abteilung Jugend und Familie für Wiedereingliederungshilfe informiert, und es wurde
abgesprochen, wie die Beratungs- und Förderhilfen der Beratungsinstitutionen den Familien
bei drohender seelischer Behinderung helfen können schon vor dem Notwendig-Werden
einer Wiedereingliederungshilfe.
Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt der Kollege Ralf Recht schwerpunktmäßig an dieser Projektkooperation mit.
•
Einzelberatungen zu diesem Bereich: Aus der Abteilung 'Jugend und Familie' wurden bei 20
Antragstellungen – gegenüber 43 in2011 - für Wiedereingliederungshilfe die Schulberatungsstelle hinzugezogen und dafür schulpsychologische Stellungnahmen erstellt. Bei 3 Anfragen
wurde von der Schulberatungsstelle Wiedereingliederungshilfe gegenüber den
Kollegen/Kolleginnen von der Abteilung Jugend und Familie befürwortet. Bei allen Anfragen wurde den Familien Einzelberatung in der Schulberatungsstelle angeboten, die zumeist
dann auch von den meisten Familien aufgesucht wurde und zeitnah mit Dringlichkeitseinstufung in der Schulberatungsstelle durchgeführt wurde. Nahezu alle Familien, die
diese Beratung aufsuchten, kamen im Verlauf der Förderberatung in Entwicklungsprozesse,
nach denen sie keinen Bedarf mehr für Wiedereingliederungshilfe sahen.
Der Rückgang in 2012 gegenüber 2011 ist nach unserer Vermutung dadurch entstanden,
dass inzwischen bei den Familien und bei anderen Institutionen die Kriterien für die Wiedereingliederungshilfe bekannter sind und deshalb die anderen Möglichkeiten der Förderung und Förderberatung stärker genutzt werden.
C) Schulkultur, Gewaltprävention und Krisenintervention:
•
In den Jahren 2007 und 2008 erfolgte die Vorstellung der Notfallpläne für alle Schulleitungen der Sekundarstufe und der Grundschulen im Kreisgebiet, geplant durch die interdisziplinäre 'Planungsgruppe für Schulkultur und Krisenintervention' (Schulamt/Schulberatungsstelle/Schulräte/-in, Abteilung für Gefahrenabwehr, Polizei, Abteilung Jugend und Familie,
Opferhilfswerk e. V.)
•
Regelmäßig erfolgt die Teilnahme an den Tagungen der 'Regionalgruppe Krisenintervention'.
Durchgeführte Folgeveranstaltungen:
•
Erneute Tagungen der Planungsgruppe in 2009 und 2010 mit Planung der Zusammenarbeiten bei Krisenanlässen an Schule
•
Verschiedene Tagungen an Schulen 2008 und 2009 zu Themen wie ''Lösungsorientiertes
Fallmanagement bei schulischen Krisenanlässen“, „Einrichtung des Krisenteams an Schule“
„Belastungsanalyse und Ressourceneinsatz von Lehrer/innen“, „Umgang mit schwierigen
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•
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•
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•
•
Schülern“
In 2010 wurden Tagungen an Schulen durchgeführt zu den Themen „Weiterentwicklung
des Krisenteams (mit Beispielszenarios)“, „Förderung von Sozialintegration und präventive
Aufmerksamkeit an der Schule“, „Lösungsorientiertes Fallmanagement bei Drohungen zielgerichteter Gewalt“, „Vorgehen gegen Cybermobbing“;
2011 wurde vom Schulamt des Kreises mit der Schulberatungsstelle in Zusammenarbeit mit
dem Opfernetzwerk e. V. eine 4stündige Tagung durchgeführt zum Thema „Von der Prävention über die Notfallpläne zu den Krisenteams: Interventionen bei Drohungen zielgerichteter Gewalt“ für die Schulleitungen des Kreisgebietes (der Schulen der Sekundarstufe)
mit einer externen Referentin, Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg. Dabei erfolgte auch die
Darstellung des Beratungs- und Kooperationskonzepts der Schulberatungsstelle bei Drohungen. Zudem wurde das Fortbildungsangebot der Schulberatungsstelle zum Bereich Krisenintervention mit den verschiedenen Modulen vorgestellt. Dazu können nach Anfrage der
Schulleitungen Tagungen mit den Kollegien durchgeführt werden.
Drei Tagungen zu diesen Modulen wurden in 2011 anschließend bereits mit Kollegien gestaltet:
„Lösungsorientiertertes Fallmanagement bei zielgerichteten Drohungen an Schule“ an einer
Hauptschule
„Chat-Kompetenz und Kommunikation im Cyberspace – Anti-Mobbing-Prävention und –
Intervention“ mit dem Kollegium an einer Realschule mit nachfolgendem Elternabend
„Emotionale Unterstützung und Vorgehen bei Selbstgefährdungstendenzen“ an einer Förderschule für emotionale Unterstützung
Zudem wurden seit 2009 in den Beratungslehrer/innen-Kursen der Bezirksregierung, an denen Beratungslehrer/innen des Kreisgebiets als Teilnehmer sowie eine Schulpsychologin
und ein Schulpsychologe des Kreises als Moderatoren beteiligt waren, jeweils ein Studientag durchgeführt zum Themenbereich: „Konfliktberatung/Mediation/Peer Education/AntiMobbing“
sowie
jeweils
ein
weiterer
Studientag
zum
Themenbereich
„Krisenintervention/Gewaltprävention“.
In 2012 wurden beim Beratungslehrer/innen-Kurs ebenfalls diese Studientage gestaltet;
An einer Förderschule fand ein Informationsgespräch mit der Schulleitung über den Umgang mit Schüler/innen bei emotionalen Krisen statt,
an einer weiteren Förderschule eine Serie von Förderplanungsgesprächen für Schüler/innen
mit akutem emotionalem Unterstützungsbedarf (von den manche dann in Einzelberatungen
an der Beratungsstelle übergingen;
An einer Förderschule wurde ein Pädagogischer Tag gestaltet mit kollegialer Einzelfallberatung für Schüler in emotionalen Krisen.
Perspektive für weitere Folgeveranstaltungen:
(Diese Planungen erfolgen jeweils gemeinsam in der Planungsgruppe 'Planungsgruppe für
Schulkultur und Krisenintervention' des Kreises Euskirchen.)
2013 soll eine Tagung zum Thema: „Chat-Kompetenz und Kommunikation im Cyberspace
– Anti-Mobbing-Prävention und –Intervention“ stattfinden mit externem Fachreferentin/-referenten sowie der Vorstellung der Ansätze von Schulberatung und Polizei in diesem Bereich;
2014 wird eine neue Veranstaltung für alle Schulleitungen der Sekundarstufe angeboten
(„Update“ zur Tagung in 2007, alle Fachleute der Planungsgruppe können – soweit selbst
gewünscht - ihre Ansätze vorstellen, was wir zuvor gemeinsam planen werden), Titel etwa:
„Bewältigungsmanagement an Schulen gegenüber Krisenereignissen – Wege für Prävention,
Intervention und Nachsorge sowie Anwendung der Notfallpläne NRW“
Weitere Tagungen an Schulen auf Anfrage.
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Einzelberatungen zu diesem Bereich: Vgl. Statistiken zur Krisenintervention in Abschnitt 4.
D) Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung':
Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten der Abteilung Gesundheit, die auch die schulärztlichen Schuleingangsuntersuchungen gestalten, der Schulrätin für die Grundschulen und
dem Team der Schulberatungsstelle wurde die Planungsgruppe 'Gute Einschulungsvorbereitung' gegründet. Sie hat die Organisation und das Konzept für diese modular aufgebaute
Elterngruppenberatung geplant;
•
2010 wurde die Pilotphase durchgeführt: 3 jeweils1,5stündige Elternabende, in denen den
Eltern die Bereiche „Wahrnehmungsförderbereiche vor der Einschulung für den späteren
Schulerfolg“, „Fördermedien“ und „Motivationsförderung im Elternhaus“ vorgestellt wurden; mit der Schulrätin und den Schulärztinnen wurde aufgrund der Erfahrungen die Projektplanung fortgeführt;
•
In 2011 fanden 11 Veranstaltungen statt in 11 Kindertagesstätten im Kreisgebiet , jeweils als
„Basismodul“, bei denen die Eltern sich eintragen können für „Vertiefungsmodule“, je eines
zu den Bereichen „Fördermedien“ (empfohlen für Eltern, für deren Kind in der schulärztlichen Einschulungsuntersuchung ein Förderung empfohlen wurde) und „Motivationsförderung“ empfehlbar für alle Eltern); 6 Veranstaltungen fanden zum Vertiefungsmodul statt; an
den Basismodulen wirkten teilweise auch die Schulleiter/innen der jeweiligen Region sowie
die Schulärzte/-innen und die Kindertagesstättenleitungen mit und gestalten auch im Anschluss an die Vortragsteile den beratenden Dialog mit den Eltern mit - sehr gewinnbringend;
•
Auch in 2012 wurden 11 Tagungen zum Basismodul durchgeführt; zu den Vertiefungsmodulen entstand keine Nachfrage; stattdessen suchten einige Familien anschließend Einzelberatung auf.
Perspektive für Folgeveranstaltungen:
Wird in diesem Jahr erneut im selben Umfang durchgeführt.
•
Materialien:
Die Erstellung der Materialien wurde im Berichtszeitraum weiter entwickelt. Für den Bereich der phonologischen Bewusstheit wurde ein neu erschienenes Paket erworben und verwendet, das speziell für Eltern konzipiert und für das auch ermutigende Evaluationsbefunde
vorliegen.
Insgesamt umfassen die Materialien: Ein Konzeptpapier für Fachleute, ein Konzeptpapier
für Eltern, eine Präsentation, Übungsmaterialien für Eltern für die alltagsnahe häusliche
Förderung der auditiven und der visuellen Wahrnehmung.
Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt die Kollegin Rebecca Bühl schwerpunktmäßig an diese Projekt mit.
E) Fortbildungsmodule für die Grundschulen (in Abstimmung mit der Schulrätin):
Angebot von 6 Modulen, die initial jeweils einen Nachmittag umfassen: Lese-Rechtsschreibförderung, Rechenförderung, Motivationsförderung, Begabungs-/Begabtenförderung, Elternberatung an Schulen, Inklusionsunterstützung; das Angebot wurde den Schulleitungen
durch die Schulrätin für die Grundschulen, Frau Renate Katz, übermittelt;
•
In 2010 eine Tagung zum Thema Lese-Rechtschreibförderung
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In 2011 2 Tagungen zu den Themen „Dyskalkulie und Rechenförderung“ sowie „Elternberatung“
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In 2012 2 Tagungen an Grundschulen zum Thema „Elternberatung“
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Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Wird fortgesetzt bei Nachfragen der Schulleitungen
An diesen Tagungen wirkt das ganze Team mit.
F) Fortbildungsmodule für die weiterführenden Schulen:
Module (Neben den schon genannten Themen zur Krisenintervention liegen aus dem Beratungslehrerkurs vor): u. a. für: Lernförderung, Motivationsförderung, Förderung von Sozialintegration und Gewaltprävention, Begabungsförderung und inzwischen auch Inklusionsunterstützung; die Themenliste ist auch im Flyer enthalten; derzeit soll angesichts der hohen
Arbeitsauslastung keine gesonderte Ankündigung erfolgen, jedoch werden auf Anfrage Veranstaltungen durchgeführt.
Über Tagungen in2012 wurde im Abschnitt C) unter Krisenintervention berichtet.
G) Beratungslehrer/innen-kurse, -Arbeitskreise:
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Januar 2010 bis Januar 2011 (16 Studientage)
Arbeitskreise der Beratungslehrer/innen:
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In 2011 Moderation eines Arbeitskreises aus dem dem laufenden Kurs, dessen Studientage
vom Brühler Team moderiert wurden.
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Februar 2012 bis Februar 2013: Kurs mit 16 Studientagen und 4 Arbeitskreissitzungen sowie
einer ergänzend angebotenen Tag mit einer Referentin der Bezirksregierung zum Thema
ADS/ADHS für 19 Beratungslehrerinnen
•
Derzeit 2 Arbeitskreise (4-6 Nachmittage im Schuljahr, die Beratungslehrer/innen von Schulen aus dem Kreisgebiet sind zu einem der Arbeitskreise hinzugekommen)
•
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Weitere Kurse mit Beratungslehrern/-innen aus dem Kreis Euskirchen sind sinnvoll, damit
weitere Beratungslehrer/innen ausgebildet werden und dann tätig werden können.
Seit 2011 wird gemäß Beschluss der Planungsgruppe der Bezirksregierung die Moderation
des Kurses, an dem auch Lehrer/innen aus dem Kreis Euskirchen teilnehmen, im jährlichen
Wechsel vom Euskirchener Moderationsteam (Ingrid Amandi, Hatto Christian) und vom
Brühler Moderationsteam (jeweils gemeinsam mit der Kölner Beratungslehrerin Angelika
Lesemann) geleistet werden. 2013 ist das Brühler Team tätig.
Turnusmäßig wird das Euskirchener Team 2014 mit dem neuen Kurs beginnen.
H) Intervisionsgruppe mit Schulsozialarbeitern/-innen
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Mit einer Gruppe von Sozialpädagogen/-innen der Stadt Euskirchen und dem Team der
Schulberatungsstelle wurde 2009 eine Intervisionsgruppe zur Abstimmung der Zusammenarbeit und zur Besprechung von Einzelberatungen und Projektvorhaben gegründet. Die
Gruppe tagt seither alle 4 bis 6 Monate.
In 2012 fanden 3 Tagungen statt.
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Wird fortgesetzt; könnte für weitere Gruppen im Kreisgebiet als Arbeitsform auf Wunsch
ebenfalls durchgeführt werden.
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I) Schulpsychologische Unterstützung der Schulen bei Gestaltung einer inklusiven Schule
• In 2011 wurde dieses Thema bei den Dienstbesprechungen der Dezernentin und in verschiedenen Gremien schulberaterischer Kooperation (Netzwerk Schulberatung und Schulpsychologie im Regierungsbezirk Köln, Arbeitskreis kommunale Schulpsychologie beim
Städtetag NRW) als neuer Aufgabenbereich der Schulpsychologie umrissen.
• In 2011 begann die Schulberatungsstelle mit der Planung ihrer Beiträge. Mit der Schulrätin
für die Grundschulen und dem Schulrat für die Förderschulen wurden die Beiträge der
Schulberatungsstelle vereinbart: Bereitschaft zur Mitwirkung der Schulpsychologen/-innen
an den Förderkonferenzen, die bei Antrag der Schulleitungen auf förderpädagogische Unterstützung an den Schulen mit einer Inklusionsperspektive auch unter Einbeziehung externer Fachleute durchgeführt werden. Diese Förderkonferenzen sind vom Schulrat für die
Förderschulen im Kreis Euskirchen an die Stelle des klassischen Verfahrens zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs gesetzt worden. Zudem wurde mit dem Schulrat
und der Schulrätin sowie mit den Inklusionskoodinatorinnen die Erstellung einer Präsentation (Powerpoint) der Schulberatungsstelle für die Schulleitungen zu den schulpsychologischen Unterstützungsangeboten für den Bereich Inklusion vereinbart.
• In 2012 hat die Schulberatungsstelle an 4 Förderkonferenzen mitgewirkt.
In eine kollegiumsinternen Fortbildungen wurde das Thema 'Inklusion' integriert. Dies war
die schon oben genannte Veranstaltung für eine Grundschule zum Thema
„Elternberatung“ sowie der Pädagogische Tag mit kollegialer Einzelfallberatung für Schüler
in emotionalen Krisen.
Mit 3 Förderschulpädagogen/-innen, die inzwischen an Grund- bzw. Hauptschulen tätig
sind, wurden Informationsgespräche geführt über die Gestaltung von Elternberatung und
kollegialer Beratung sowie die Verwendung verschiedener Testverfahren an den Schulen
An der Regionalen Bildungskonferenz 2012 des Kreises zum Thema Inklusion hat der Berichterstatter mitgewirkt.
Im Beratungslehrerkurs wurde das Thema in das Curriculum von 2 Studientagen (Lernförderung, Konfliktberatung/Mediation/Peer Education/Antimobbing/emotionale Unterstützung) integriert.
Mit den beiden Inklusionskoordinatorinnen des Kreises wurden 3 Planungsgespräche zur
Zusammenarbeit bei Einzelberatungen und Förderkonferenzen sowie beim Angebot für
Pädagogische Tagungen für die Schulen durchgeführt. Für die Einzelberatung ist diese Zusammenarbeit günstig, um die jeweiligen Möglichkeiten für eine Förderung in der Kombination an den Schulen zu nutzen. Für die Beitragsformen an Pädagogischen Konferenzen
ergaben sich aus diesen Gesprächen noch zusätzliche Perspektiven für das Team der Schulberatungsstelle.
Dazu wurde eine Präsentation (PDF) erstellt, die den Schulleitungen, der Schulrätin/den
Schulräten und den Inklusionskoordinatorinnen übermittelt wurde (vgl. nächster Abschnitt).
Perspektive
• Die Unterstützungsformen der Schulberatungsstelle für den Themenbereich wurden in einer Präsentation benannt und sollen den Schulen auf Anfrage verfügbar sein; da 'Inklusion'
ein Querschnittthema ist, sind dabei auch traditionelle Arbeitsformen enthalten. Die Beitragsformen:
• Einzelberatung/Förderberatung für Familien in Absprache mit den Lehrer/innen
• Teilnahme an Förderkonferenzen (bei Wunsch der Schule/Schulaufsicht/Eltern, kombinierbar mit Einzelberatung)
• Curriculare Module (Konzepte/Materialien/Übungen) zum Thema 'Inklusion' für Projektkooperationen/Pädagogische Konferenzen an Schulen aller Formen oder für die Beratungslehrer/innen-Kurse (vgl. nächster Abschnitt)
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• Kooperation/Beratung bei Schulentwicklungsvorhaben
• Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung' (vgl. PDF 'Gute Einschulungsvorbereitung')
• Kollegiale Fall- und Projektbesprechungsgruppen, Intervision
• Studieneinheit 'Inklusion' und Querschnittthema im Kurs für Beratungslehrer/innen der
Bezirksregierung Köln (vgl. Kursliteratur)
• Ergänzend verfügbar: Module aus dem Bereich 'Krisenintervention'
•
Die currularen Module (auch im Beratungslehrer/innen-Kurs verwendet, in der Präsentation
ausgeführt):
• Übersichtsinformationen zu 'Inklusion'
• Strategische Sichtweisen: Gesellschaftliche Wertsetzung, Leitbilder/Paradigmen für Inklusion
• Diagnose- und Prognosemodelle für Lernentwicklung bzw. Ursachenmodelle für emotionale Entwicklung
• Das RTI-Modell als pädagogisches Vorgehen
• Curriculumbasierte Lernfortschrittsmessung und Testverfahren bzw. Skalen zur Einschätzung
• Förderung zur Lernentwicklung (z. B. bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit und Rechenschwierigkeit) bzw. Unterstützung zur emotionalen Entwicklung
• Motivationsförderung
• Beratung von Eltern und Schülern (in der Schule)
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