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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kitaneubau in Kirdorf-Blerichen hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
221 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kitaneubau in Kirdorf-Blerichen
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Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kitaneubau in Kirdorf-Blerichen
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9163/2016 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 20.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss 03.11.2016 Abstimmungsergebnis: Abgesetzt Betreff: Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kitaneubau in Kirdorf-Blerichen hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kitaneubau in Kirdorf-Blerichen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung plant aufgrund des konstant steigenden Bedarfs an neuen Kitaplätzen einen neuen Standort in Kirdorf-Blerichen für die Errichtung eines Kindergartens. Die derzeit verfügbaren Kindergärten sind nahezu vollständig belegt, so dass zeitnah eine neue Einrichtung benötigt wird, um die soziale Infrastruktur zu stärken und somit den Stadtteil weiterhin attraktiv für junge Familien mit Kindern zu gestalten. Dazu wurden fachdienstübergreifend mögliche Standorte identifiziert und diskutiert. Für eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Planung wurden Potenziale und Restriktionen der Standorte ermittelt, um eine engere Auswahl zu erhalten. Zwei Standorte stehen zur Diskussion, die finale Standortentscheidung soll am 25.10.2016 im Rat der Stadt Bedburg fallen (siehe hierzu WP9-157/2016). Der Kitaneubau soll entweder  auf der als Bolzplatz genutzten Rasenfläche südlich des Sportplatzes in Kirdorf oder  im rückwärtigen Bereich des Schulgeländes der Anton-Heinen Gemeinschaftsgrundschule errichtet werden. Unabhängig von dieser Entscheidung soll aufgrund der Dringlichkeit bereits im Vorgriff der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg gefasst werden. Nach der Standortentscheidung durch den Rat werden die benötigten Planunterlagen nachgereicht. Durch die avisierte Bauleitplanung könnten mindergenutzte Flächen revitalisiert und dadurch dem dringend benötigten Bedarf an neuen Kitaplätzen Rechnung getragen werden. Der Flächennutzungsplan kann im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden, da dieser aktuell die in Betracht kommenden Flächen einerseits als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz und andererseits als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule darstellt. Zusammenfassend betrachtet könnten nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses und der Standortentscheidung im Rat die benötigten Unterlagen durch die Verwaltung erarbeitet und danach mit der frühzeitigen Beteiligung begonnen werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Beschlussvorlage WP9-163/2016 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Für die Erstellung externer Gutachten (z.B. Umweltbericht) fallen Planungskosten an. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 11.10.2016 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-163/2016 1. Ergänzung Seite 3