Daten
Kommune
Bedburg
Größe
221 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9163/2016 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2016
Stadtentwicklungsausschuss
03.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Abgesetzt
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kitaneubau in Kirdorf-Blerichen
hier:
Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 55 / Bedburg – Kitaneubau in Kirdorf-Blerichen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Verwaltung plant aufgrund des konstant steigenden Bedarfs an neuen Kitaplätzen
einen neuen Standort in Kirdorf-Blerichen für die Errichtung eines Kindergartens. Die
derzeit verfügbaren Kindergärten sind nahezu vollständig belegt, so dass zeitnah eine
neue Einrichtung benötigt wird, um die soziale Infrastruktur zu stärken und somit den
Stadtteil weiterhin attraktiv für junge Familien mit Kindern zu gestalten.
Dazu wurden fachdienstübergreifend mögliche Standorte identifiziert und diskutiert. Für
eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Planung wurden Potenziale und Restriktionen der
Standorte ermittelt, um eine engere Auswahl zu erhalten. Zwei Standorte stehen zur
Diskussion, die finale Standortentscheidung soll am 25.10.2016 im Rat der Stadt Bedburg
fallen (siehe hierzu WP9-157/2016). Der Kitaneubau soll entweder
auf der als Bolzplatz genutzten Rasenfläche südlich des Sportplatzes in Kirdorf
oder
im rückwärtigen Bereich des Schulgeländes der Anton-Heinen Gemeinschaftsgrundschule errichtet werden.
Unabhängig von dieser Entscheidung soll aufgrund der Dringlichkeit bereits im Vorgriff der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg gefasst werden. Nach der
Standortentscheidung durch den Rat werden die benötigten Planunterlagen nachgereicht.
Durch die avisierte Bauleitplanung könnten mindergenutzte Flächen revitalisiert und
dadurch dem dringend benötigten Bedarf an neuen Kitaplätzen Rechnung getragen
werden. Der Flächennutzungsplan kann im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
geändert werden, da dieser aktuell die in Betracht kommenden Flächen einerseits als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz und andererseits als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule darstellt.
Zusammenfassend betrachtet könnten nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses
und der Standortentscheidung im Rat die benötigten Unterlagen durch die Verwaltung
erarbeitet und danach mit der frühzeitigen Beteiligung begonnen werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Beschlussvorlage WP9-163/2016 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja Für die Erstellung externer Gutachten (z.B. Umweltbericht) fallen Planungskosten an.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 11.10.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-163/2016 1. Ergänzung
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