Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Dorfstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: Dorfstraße)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 49/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Dorfstraße Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 27.05.2009 Rat 25.06.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Infolge der Verfügung der Bezirksregierung Detmold vom 07. Mai 2004 (Az.53.32-23/LIP) wurde die ehemalige Kreisstraße K 20 / Dorfstraße zur Gemeindestraße in die Baulast der Gemeinde Leopoldshöhe mit Wirkung vom 1. Januar 2005 abgestuft. Im Einzelnen umfasst die Dorfstraße folgende Flurstücke: -Flurstück 100, Flur 4, Gemarkung Greste -Flurstück 296, Flur 3, Gemarkung Greste. Die genaue Lage und der Straßenverlauf ergeben sich aus den Lageplänen. Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, die vorstehende Widmung der Straße „Dorfstraße“ zu beschließen. Schemmel