Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
10.09.13, 12:04
Aktualisiert
04.10.13, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 8/2013
06.09.2013
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
16.09.2013
Kreisausschuss
02.10.2013
Kreistag
09.10.2013
Kurzkonzept "Umsetzungsstrategie IKSK"
Sachbearbeiter/in: Frau Weber
x
Tel.: (02251) 15 904
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 571 04, Zeilen: 11 u. 13
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a.) die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Dazu wird, im Falle der Bewilligung des
Förderantrages, ein/e Klimamanager/in zur Organisation und Koordination des Gesamtprojektes sowie der Maßnahmenumsetzung eingestellt. Des Weiteren werden Themenpaten benannt, die die
Verantwortung für das Voranbringen eines Handlungsfeldes sichern werden. Das Kurzkonzept "Umsetzungsstrategie IKSK" bildet die Grundlage für die Umsetzung und die weiteren Schritte.
-2-
b.) den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zur regelmäßigen Erfassung und Erfolgsbilanzierung
der Klimaschutzmaßnahmen.
Begründung:
Zur Strukturierung des Umsetzungsprozesses und Zuteilung von Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen, legt die Verwaltung in Ergänzung der bisherigen Vorlagen (V 337/2012 und
V
47/2013) ein Kurzkonzept als Umsetzungsstrategie für das Integrierte Klimaschutzkonzept vor. Das
Kurzkonzept "Umsetzungsstrategie IKSK" ist der Vorlage als Anlage zu D 8/2013 beigefügt.
Ausgehend von der gutachterlichen Ermittlung der sektorspezifischen Energieverbräuche und CO2Minderungspotentiale und der Erarbeitung eines Klimaschutz-Maßnahmenplans wurden sechs zentrale Handlungsfelder für die Umsetzung des IKSK identifiziert und mit personellen Zuständigkeiten
verknüpft. Nachfolgende Tabelle zeigt die Handlungsfelder mit den verantwortlichen Themenpaten in
der Übersicht:
Handlungsfeld
1. Netzwerkbildung/Öffentlichkeitsarbeit
2. Privathaushalte
3. Unternehmen
4. Mobilität
5. Erneuerbare Energien
6. Liegenschaften
Themenpaten
N.N. Klimamanagement
Iris Poth, Stab 80 (vorerst)
Iris Poth, Stab 80
N.N. (Abstimmung mit GB IV läuft)
N.N. (Abstimmung mit GB IV läuft)
N.N. (Abstimmung mit GB I läuft)
Durch die Querschnittsbetrachtung des Themenfeldes Klimaschutz, sind verwaltungsseitig verschiedene Abteilungen betroffen. Durch das Benennen der Themenpaten für die jeweiligen Handlungsfelder, werden vorhandene Kompetenzen sowie laufende, klimaschutzrelevante Projekte in die Umsetzung einbezogen und Verantwortlichkeiten gebildet.
Eine wesentliche Aufgabe des Klimamanagements wird es in diesem Zusammenhang sein, die internen wie externen Klimaschutzaktivitäten zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. Der Klimaschutzmanagerin/dem Klimaschutzmanager obliegt neben der Öffentlichkeitsarbeit, die Gesamtkoordination des Prozesses (inkl. Budgetverwaltung) und die Vernetzung der Themenpaten untereinander
sowie mit weiteren Akteuren.
Neben der Definition von Handlungsfeldern und der Bildung von Zuständigkeiten umfasst die Umsetzungsstrategie zudem die Einführung eines Klimaschutz-Controllings.
Um aktuelle Entwicklungen und daraus folgende Handlungsoptionen abschätzen zu können, bedarf
es als langfristige Aufgabe im kommunalen Klimaschutz einer regelmäßigen Positionsbestimmung.
Die Evaluation der Klimaschutzaktivitäten dient demnach als zentrales Element des Projektmanagements, der Maßnahmenoptimierung sowie der Anpassung des gesamten Klimaschutzprozesses. Dadurch kann gesichert werden, dass die bereitgestellten personellen und finanziellen Mittel auch effizient und effektiv für das gemeinsame Ziel Klimaschutz genutzt werden. Aus diesem Grund ist die
Einführung eines Controllingsystems wesentlicher Bestandteil der Umsetzungsstrategie und im Rahmen der Förderung eines Klimamanagements verpflichtend.
Mit Hilfe des zu entwickelnden Controlling-Systems erfolgt die systematische und regelmäßige Erfassung bzw. Erfolgsbilanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sowie der Gesamtsituation- und Entwicklung.
-3Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Für das Antragsverfahren zur Förderung eines Klimamanagements ist ein Beschluss zur Umsetzung
des Klimaschutzkonzeptes sowie zur Einführung eines Klimaschutzcontrollings durch das oberste
Entscheidungsgremium Voraussetzung. Die bisher gefassten Beschlüsse, über die Einrichtung eines
Klimamanagements mit entsprechenden Sach- und Personalkosten, sind in diesem Falle nicht ausreichend. In dem einstufigen Antragsverfahren wurde dem Kreis Euskirchen eine Frist zur Nachreichung des notwendigen Beschlusses bis zum 20.09.2013 eingeräumt. Daher ist dieser Beschluss per
Dringlichkeit zu fassen.
gez. Reidt
gez. Häger
gez. Kalnins
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
Kreistagsbüro:
______________________
(Unterschrift)