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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Kurzkonzept "Umsetzungsstrategie IKSK")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
10.09.13, 12:04
Aktualisiert
04.10.13, 11:29
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 8/2013 06.09.2013 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 16.09.2013 Kreisausschuss 02.10.2013 Kreistag 09.10.2013 Kurzkonzept "Umsetzungsstrategie IKSK" Sachbearbeiter/in: Frau Weber x Tel.: (02251) 15 904 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 571 04, Zeilen: 11 u. 13 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a.) die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Dazu wird, im Falle der Bewilligung des Förderantrages, ein/e Klimamanager/in zur Organisation und Koordination des Gesamtprojektes sowie der Maßnahmenumsetzung eingestellt. Des Weiteren werden Themenpaten benannt, die die Verantwortung für das Voranbringen eines Handlungsfeldes sichern werden. Das Kurzkonzept "Umsetzungsstrategie IKSK" bildet die Grundlage für die Umsetzung und die weiteren Schritte. -2- b.) den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zur regelmäßigen Erfassung und Erfolgsbilanzierung der Klimaschutzmaßnahmen. Begründung: Zur Strukturierung des Umsetzungsprozesses und Zuteilung von Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen, legt die Verwaltung in Ergänzung der bisherigen Vorlagen (V 337/2012 und V 47/2013) ein Kurzkonzept als Umsetzungsstrategie für das Integrierte Klimaschutzkonzept vor. Das Kurzkonzept "Umsetzungsstrategie IKSK" ist der Vorlage als Anlage zu D 8/2013 beigefügt. Ausgehend von der gutachterlichen Ermittlung der sektorspezifischen Energieverbräuche und CO2Minderungspotentiale und der Erarbeitung eines Klimaschutz-Maßnahmenplans wurden sechs zentrale Handlungsfelder für die Umsetzung des IKSK identifiziert und mit personellen Zuständigkeiten verknüpft. Nachfolgende Tabelle zeigt die Handlungsfelder mit den verantwortlichen Themenpaten in der Übersicht: Handlungsfeld 1. Netzwerkbildung/Öffentlichkeitsarbeit 2. Privathaushalte 3. Unternehmen 4. Mobilität 5. Erneuerbare Energien 6. Liegenschaften Themenpaten N.N. Klimamanagement Iris Poth, Stab 80 (vorerst) Iris Poth, Stab 80 N.N. (Abstimmung mit GB IV läuft) N.N. (Abstimmung mit GB IV läuft) N.N. (Abstimmung mit GB I läuft) Durch die Querschnittsbetrachtung des Themenfeldes Klimaschutz, sind verwaltungsseitig verschiedene Abteilungen betroffen. Durch das Benennen der Themenpaten für die jeweiligen Handlungsfelder, werden vorhandene Kompetenzen sowie laufende, klimaschutzrelevante Projekte in die Umsetzung einbezogen und Verantwortlichkeiten gebildet. Eine wesentliche Aufgabe des Klimamanagements wird es in diesem Zusammenhang sein, die internen wie externen Klimaschutzaktivitäten zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. Der Klimaschutzmanagerin/dem Klimaschutzmanager obliegt neben der Öffentlichkeitsarbeit, die Gesamtkoordination des Prozesses (inkl. Budgetverwaltung) und die Vernetzung der Themenpaten untereinander sowie mit weiteren Akteuren. Neben der Definition von Handlungsfeldern und der Bildung von Zuständigkeiten umfasst die Umsetzungsstrategie zudem die Einführung eines Klimaschutz-Controllings. Um aktuelle Entwicklungen und daraus folgende Handlungsoptionen abschätzen zu können, bedarf es als langfristige Aufgabe im kommunalen Klimaschutz einer regelmäßigen Positionsbestimmung. Die Evaluation der Klimaschutzaktivitäten dient demnach als zentrales Element des Projektmanagements, der Maßnahmenoptimierung sowie der Anpassung des gesamten Klimaschutzprozesses. Dadurch kann gesichert werden, dass die bereitgestellten personellen und finanziellen Mittel auch effizient und effektiv für das gemeinsame Ziel Klimaschutz genutzt werden. Aus diesem Grund ist die Einführung eines Controllingsystems wesentlicher Bestandteil der Umsetzungsstrategie und im Rahmen der Förderung eines Klimamanagements verpflichtend. Mit Hilfe des zu entwickelnden Controlling-Systems erfolgt die systematische und regelmäßige Erfassung bzw. Erfolgsbilanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sowie der Gesamtsituation- und Entwicklung. -3Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Für das Antragsverfahren zur Förderung eines Klimamanagements ist ein Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie zur Einführung eines Klimaschutzcontrollings durch das oberste Entscheidungsgremium Voraussetzung. Die bisher gefassten Beschlüsse, über die Einrichtung eines Klimamanagements mit entsprechenden Sach- und Personalkosten, sind in diesem Falle nicht ausreichend. In dem einstufigen Antragsverfahren wurde dem Kreis Euskirchen eine Frist zur Nachreichung des notwendigen Beschlusses bis zum 20.09.2013 eingeräumt. Daher ist dieser Beschluss per Dringlichkeit zu fassen. gez. Reidt gez. Häger gez. Kalnins gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift)