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Beschlussvorlage (Nutzung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes als Solarpark hier: Sachstand)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlussvorlage (Nutzung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes als Solarpark
hier: Sachstand) Beschlussvorlage (Nutzung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes als Solarpark
hier: Sachstand) Beschlussvorlage (Nutzung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes als Solarpark
hier: Sachstand)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9190/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 03.11.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Nutzung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes als Solarpark hier: Sachstand Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur möglichen Nutzung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weitere Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zum Thema „Gewerbeflächenentwicklung“ und „möglicher Flächentausch“ im Zusammenhang mit einer denkbaren Errichtung einer Photovoltaikanlage zu führen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Auf dem brachliegenden Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik (Pfeiffer und Langen GmbH) war bisher die Entwicklung der „Bedburger Höfe“ geplant, deren Umsetzung jedoch aufgrund problematischer Bodenverhältnisse und des fehlenden Interesses potenzieller Investoren nicht in Aussicht steht. Diese für alle Beteiligten unbefriedigende Situation sollte durch neue Nutzungsmöglichkeiten in absehbarer Zukunft geändert werden, trotz der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2011 zwischen der Zuckerfabrik und der Stadt Bedburg, die eine wohnbauliche Nutzung (Bedburger Höfe) auf dem Gelände vorsieht. Vor diesem Hintergrund ist die Pfeiffer und Langen GmbH gemeinsam mit einem Interessenten für eine neue Nutzungsidee an die Stadt Bedburg herangetreten. Dieser hat Pläne zur Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von 10 Megawatt vorgelegt. Diese sehen vor, die Fläche zu ca. 50-60 % mit Solarmodulen auszustatten und die vorhandenen Vegetationsstrukturen nahezu unberührt zu lassen. Im übrigen Bereich sollen aufgrund der Nähe zum Siedlungsbereich Funktionen der Naherholung durch den Bau von Rundwegen und Ruhezonen mit Informationstafeln zum Thema Solarenergie übernommen werden. Aus planungsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass eine Genehmigungsfähigkeit nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) nicht gegeben ist und daher die Notwendigkeit für ein Bauleitplanverfahren besteht. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als „gewerbliche Baufläche“ und zum Teil als „Sonderbaufläche Zuckerfabrik“ dar. Insbesondere die Gewerbefläche stellt eine wichtige Bauflächenreserve dar, die wegen der genannten Restriktionen als Tauschfläche auf Regionalplanungsebene dienen kann. So könnten im Zuge des Flächentauschs an anderer Stelle bedarfsgerechte Gewerbeflächen entwickelt werden. Aus diesem Grund besteht für diese Fläche ein hoher Abstimmungsbedarf mit der Bezirksregierung Köln. Zudem ist bei einer Größenordnung eines Solarparks von ca. 12 Hektar im besonderen Maße die Raumverträglichkeit zu untersuchen, was zur städtebaulichen Erforderlichkeit eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 1 Abs. 3 BauGB führt und ebenfalls mit der Bezirksregierung Köln erörtert werden sollte. Abschließend lässt sich festhalten, dass die brachliegende Fläche für die Stadt kostenneutral einer neuen Nutzung zugeführt werden kann, sofern vom Anlagenentwickler die Planungskosten übernommen werden. Auf der anderen Seite bestehen bisher alternative strategische Leitlinien und stadtplanerische Erwägungen, worüber in absehbarer Zeit ein abschließendes Meinungsbild gefunden werden sollte. In der Sitzung wird ein Vertreter des Nutzungsinteressenten das Konzept zum Solarpark vorstellen. Auf die korrespondierende Sitzungsvorlage WP9-190/2016 1. Ergänzung wird verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Das ehemalige Zuckerfabrikgelände könnte als gemischt genutzte Fläche mit Solarpark und Naherholungsmöglichkeiten einen Beitrag zu einem lebenswerten Umfeld für Jung und Alt im Stadtgebiet leisten. Zugleich wird ein wertvoller ökologischer Beitrag durch Erzeugung regenerativer Energien in Zeiten der Energiewende geleistet. Beschlussvorlage WP9-190/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Die Planungskosten werden vom Antragssteller übernommen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 11.10.2016 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-190/2016 Seite 3