Daten
Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9190/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
03.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Nutzung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes als Solarpark
hier: Sachstand
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur möglichen Nutzung des
ehemaligen Zuckerfabrikgeländes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weitere
Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zum Thema „Gewerbeflächenentwicklung“ und
„möglicher Flächentausch“ im Zusammenhang mit einer denkbaren Errichtung einer
Photovoltaikanlage zu führen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Auf dem brachliegenden Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik (Pfeiffer und Langen GmbH) war
bisher die Entwicklung der „Bedburger Höfe“ geplant, deren Umsetzung jedoch aufgrund
problematischer Bodenverhältnisse und des fehlenden Interesses potenzieller Investoren nicht in
Aussicht steht.
Diese für alle Beteiligten unbefriedigende Situation sollte durch neue Nutzungsmöglichkeiten in
absehbarer Zukunft geändert werden, trotz der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2011
zwischen der Zuckerfabrik und der Stadt Bedburg, die eine wohnbauliche Nutzung (Bedburger
Höfe) auf dem Gelände vorsieht.
Vor diesem Hintergrund ist die Pfeiffer und Langen GmbH gemeinsam mit einem Interessenten für
eine neue Nutzungsidee an die Stadt Bedburg herangetreten. Dieser hat Pläne zur Errichtung
eines Solarparks mit einer Größe von 10 Megawatt vorgelegt. Diese sehen vor, die Fläche zu ca.
50-60 % mit Solarmodulen auszustatten und die vorhandenen Vegetationsstrukturen nahezu
unberührt zu lassen. Im übrigen Bereich sollen aufgrund der Nähe zum Siedlungsbereich
Funktionen der Naherholung durch den Bau von Rundwegen und Ruhezonen mit
Informationstafeln zum Thema Solarenergie übernommen werden.
Aus planungsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass eine Genehmigungsfähigkeit nach § 35
BauGB (Bauen im Außenbereich) nicht gegeben ist und daher die Notwendigkeit für ein
Bauleitplanverfahren besteht. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als „gewerbliche
Baufläche“ und zum Teil als „Sonderbaufläche Zuckerfabrik“ dar. Insbesondere die Gewerbefläche
stellt eine wichtige Bauflächenreserve dar, die wegen der genannten Restriktionen als
Tauschfläche auf Regionalplanungsebene dienen kann. So könnten im Zuge des Flächentauschs
an anderer Stelle bedarfsgerechte Gewerbeflächen entwickelt werden. Aus diesem Grund besteht
für diese Fläche ein hoher Abstimmungsbedarf mit der Bezirksregierung Köln. Zudem ist bei einer
Größenordnung eines Solarparks von ca. 12 Hektar im besonderen Maße die Raumverträglichkeit
zu untersuchen, was zur städtebaulichen Erforderlichkeit eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 1
Abs. 3 BauGB führt und ebenfalls mit der Bezirksregierung Köln erörtert werden sollte.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die brachliegende Fläche für die Stadt kostenneutral einer
neuen Nutzung zugeführt werden kann, sofern vom Anlagenentwickler die Planungskosten
übernommen werden. Auf der anderen Seite bestehen bisher alternative strategische Leitlinien
und stadtplanerische Erwägungen, worüber in absehbarer Zeit ein abschließendes Meinungsbild
gefunden werden sollte. In der Sitzung wird ein Vertreter des Nutzungsinteressenten das Konzept
zum Solarpark vorstellen. Auf die korrespondierende Sitzungsvorlage WP9-190/2016 1.
Ergänzung wird verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Das ehemalige Zuckerfabrikgelände könnte als gemischt genutzte Fläche mit Solarpark und Naherholungsmöglichkeiten einen Beitrag zu einem lebenswerten Umfeld für Jung und Alt im Stadtgebiet leisten. Zugleich wird ein
wertvoller ökologischer Beitrag durch Erzeugung regenerativer Energien in Zeiten der Energiewende geleistet.
Beschlussvorlage WP9-190/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Die Planungskosten werden vom Antragssteller übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 11.10.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-190/2016
Seite 3