Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
326 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
10.09.13, 12:04
Aktualisiert
10.09.13, 12:04
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Klimaschutz-Initiative Kreis Euskirchen
Kurzkonzept
Umsetzungsstrategie Integriertes Klimaschutzkonzept
Inhaltsverzeichnis
Präambel ...................................................................................................................3
1. Einführung ............................................................................................................4
2. Umsetzungsstrategie ...........................................................................................5
2.1 Klimaschutzmanagement..................................................................................5
2.2 Handlungsfelder................................................................................................5
2.3 Themenpaten....................................................................................................6
2.4 Maßnahmenumsetzung und Dokumentation ....................................................6
2.5 Klimaschutz-Controlling ....................................................................................8
3. Handlungsfelder, Maßnahmenplan & Zuständigkeiten .....................................9
3.1 Handlungsfeld Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit ................................9
3.2 Handlungsfeld Privathaushalte .........................................................................9
3.3 Handlungsfeld Unternehmen ..........................................................................10
3.4 Handlungsfeld Mobilität...................................................................................11
3.5 Handlungsfeld Erneuerbare Energien .............................................................12
3.6 Handlungsfeld Liegenschaften........................................................................12
4. Einbindung von Dritten ......................................................................................13
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Präambel
Mit dem Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg bis zum Jahr 2022
steuert Deutschland einem post-atomaren Zeitalter entgegen, das neue
Anforderungen insbesondere an die Energieerzeugung, -versorgung und -nutzung in
jeder Kommune mit sich bringt.
Neben den Rahmenbedingungen auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland (z.B.
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und der
Europäischen Union (z.B. Energiedienstleistungsrichtlinie, EU-Gebäuderichtlinie),
werden durch die Landesregierung in NRW ebenfalls Impulse für den Klimaschutz
gesetzt. Hier wurde vom Landeskabinett NRW am 01. Oktober 2011 das "Gesetz zur
Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen" beschlossen.
Der Kreis Euskirchen unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die politische
Zielsetzung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, bis zum Jahr 2020 die
bundesweiten Treibhausgasemissionen um 25% und bis zum Jahr 2050 um 80% in
Bezug auf das Jahr 1990 zu reduzieren.
Mit unterschiedlichen Wirkungstiefen engagiert sich der Kreis Euskirchen bereits seit
längerer Zeit im Bereich Klimaschutz. Dabei handelt es sich sowohl um "nach
Außen" gerichtete Maßnahmen wie die Aktivitäten zur Auszeichnung als
"Fahrradfreundlicher Kreis", als auch um "nach innen" gerichtete Maßnahmen wie
die Einrichtung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21, die sich
um die Optimierung der Energieverbräuche in den Kreisliegenschaften kümmert.
Das im Jahr 2012 erstellte Integrierte Klimaschutzkonzept (kurz: IKSK) des Kreises
Euskirchen greift die politischen Emissionsminderungsziele des Landes NRW auf
und stellt das bestehende Engagement inhaltlich auf eine aktuelle Grundlage. Die
Initiierung dauerhaft getragener Prozesse mit Beteiligung von weiteren Akteuren,
Multiplikatoren und konkreten Einzelvorhaben stehen bei der Umsetzung des
Konzeptes im Vordergrund.
Vorrangige Ziele für die lokal- und regionalspezifischen Klimaschutzaktivitäten sind
die Reduktion des Energieverbrauchs,
die Steigerung der Energieeffizienz und
die Förderung von regenerativen Energien.
Mit der sukzessiven Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes gibt der
Kreis Euskirchen Antworten auf die ökonomischen und ökologischen Folgen des
Klimawandels und sieht im Klimaschutz eine Chance für eine nachhaltige, innovative
und wirtschaftliche Regionalentwicklung.
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1. Einführung
Das Klimaschutzkonzept des Kreises Euskirchen dient als strategische
Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzmaßnahmen.
Ziel ist die Entwicklung von praxisorientierten Strategien und umsetzbaren
Projektansätzen.
Auf der Basis einer CO2-Bilanz für den Kreis Euskirchen wurde ein
Maßnahmenprogramm für die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung entwickelt.
Der Kreis Euskirchen fokussiert sich bei seinen zukünftigen Klimaschutzaktivitäten
auf die Sektoren, in denen die größten CO2-Minderungspotentiale zu erwarten sind.
Der Gesamtenergieverbrauch im Kreis Euskirchen lag im Jahr 20091 bei 5.452 GWh.
Der größte Energieverbrauchssektor ist der Verkehrsbereich. Auf diesen Sektor
entfallen im Jahr 2009 etwa 2.271 GWh (42 % des kreisweiten Verbrauchs). Der
zweitgrößte Energieverbrauchssektor sind die privaten Haushalte mit rund 1.801
GWh und einem Verbrauchsanteil von 33 %. Auf den primären und sekundären
Wirtschaftssektor entfallen 1.096 GWh, der tertiäre Wirtschaftssektor schlägt mit 268
GWh zu Buche. Der gesamte Wirtschaftssektor macht damit einen Anteil von 25 %
am Gesamtenergieverbrauch aus. Der Verbrauchssektor der kreiseigenen
Liegenschaften machte im Jahr 2009 etwa 13 GWh aus. Dies sind etwa 2 % des
kreisweiten Gesamtverbrauchs.
Abbildung 1: Gesamtenergieverbrauch nach Sektoren 2009
Quelle: Gertec
Um die bestmöglichen Voraussetzungen für die Auseinandersetzung mit dem
Themenfeld Energie- und Klimaschutz im Kreis Euskirchen zu schaffen, wurde die
Umsetzung des IKSK durch einen politischen Beschluss bereits mit den benötigten
Mitteln versehen.
Zum Zeitpunkt der Bilanzierung lagen letztmalig alle benötigten Berechnungsdaten aus dem Jahr
2009 vor. Bilanziert wurde mit dem Energie- und CO2-Bilanzierungstool für Kommunen "ECORegion
smart DE" der europaweit agierenden Firma Ecospeed, die vom Klima-Bündnis europäischer Städte
für die Entwicklung beauftragt wurde.
1
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2. Umsetzungsstrategie
2.1 Klimaschutzmanagement
Die erfolgreiche Umsetzung kommunalen Klimaschutzes erfordert eine transparente,
übergeordnete und unabhängige Koordination, durch welche die kreisweiten Ziele
verfolgt, Strategien und Schwerpunkte formuliert und in Zusammenarbeit mit lokalen
Akteuren Projekte angestoßen und begleitet werden.
Das Klimaschutzmanagement begleitet die Umsetzung und Fortschreibung des
IKSK bzw. der enthaltenen Klimaschutzaktivitäten vor Ort. Als Informationszentrale
informiert das Klimaschutzmanagement sowohl verwaltungsintern als auch extern
über die Klimaschutz-Initiative des Kreises Euskirchen und initiiert Prozesse für die
übergreifende Zusammenarbeit. Durch Information, Moderation und Management
wird die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen
unterstützt. Der Aufgabenbereich des Klimamanagers (m/w) umfasst u.a. die
Akteursvernetzung, ein zentrales Informations- und Beratungsmanagement, die
Unterstützung bei der Vorbereitung und Konkretisierung von politischen Beschlüssen,
die Aktualisierung des Internetangebotes, die Koordination von Förderanträgen, die
Kampagnenplanung sowie die Fortschreibung der Energie-/CO2- Bilanzierung.
Die Koordinierungsstelle soll den „roten Faden“ der Klimaschutzaktivitäten
sicherstellen und kommunizieren, indem sie Prioritätensetzungen bei
Maßnahmenumsetzungen transparent darstellt und die Aktivitäten des Kreises und
der kreisangehörigen Kommunen (mit eigenem Klimamanager) koordiniert bzw.
aufeinander abstimmt. Sie übernimmt zudem die Umsetzung der Teilkonzepte des
Klimaschutzkonzeptes (Öffentlichkeitsarbeit und zentrales Netzwerkmanagement).
Übersicht der Aufgaben des Klimaschutzmanagements:
•
•
•
•
•
•
•
•
Aufbau eines Klimaschutz-Controllings,
Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz,
Koordination der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sowie des
Gesamtprojektes,
Abstimmung der Aktivitäten des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen,
Informations- und Vernetzungstätigkeiten sowie der Austausch mit potenziellen
Projektpartnern und Akteuren
Unterstützung bei der Vorbereitung und Konkretisierung von politischen
Beschlüssen
Projektdokumentation
Kampagnenplanung und Öffentlichkeitsarbeit
2.2 Handlungsfelder
Zur Erreichung der Klimaschutzziele hat der Kreis Euskirchen, basierend auf der
eingangs beschriebenen Analyse der Energieverbräuche und den zu erwartenden
Energieminderungspotentialen nach Sektoren, sechs zentrale Handlungsfelder für
seine Klimaschutzaktivitäten identifiziert.
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Die Klimaschutz-Handlungsfelder:
Netzwerkbildung/Öffentlichkeitsarbeit
Privathaushalte
Unternehmen
Mobilität
Erneuerbare Energien
Liegenschaften
Um die Klimaschutzaktivitäten zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen, ist es eine
wesentliche Aufgabe des Klimaschutzmanagements des Kreises Euskirchen,
Netzwerke bzw. Thementeams gezielt zu fokussieren und deren Austausch zu
fördern.
2.3 Themenpaten
Über die Benennung von "Themenpaten" wird die Verantwortung für das
Voranbringen eines Handlungsfeldes gesichert. Im Sinne der Dezentralisierung der
Verantwortung für den kommunalen Klimaschutz werden die Themenpaten in
Verbindung
mit
dem
Klimaschutzmanagement
die
Umsetzung
von
Klimaschutzmaßnahmen in ihren individuellen Themenfeldern übernehmen bzw.
auch fortlaufend neue Maßnahmen entwickeln. Regelmäßige Treffen der
Themenpaten ermöglichen die Abstimmung und den Erfahrungsaustausch. Die
Themenpaten unterrichten das Klimamanagement über den Fortlauf der Projekte
und den Budgeteinsatz.
2.4 Maßnahmenumsetzung und Dokumentation
Auf der Basis der bisherigen Aktivitäten im Kreis Euskirchen, den Ergebnissen aus
den Interviews, den Fachgesprächen, Arbeitstreffen zwischen dem Kreis und den
Kommunen, des Klima-Cafés sowie der CO2-Bilanz wurde durch die beauftragten
Gutachter ein Maßnahmenprogramm für den Klimaschutz vorgeschlagen.
Die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen in den Handlungsfeldern wird analog
zur Konzepterstellung gemeinsam mit weiteren Akteuren sowie bestehender
Akteursgruppen erfolgen. Für jede geplante Umsetzungsmaßnahme wird eine
ausführliche Projektbeschreibung durch die jeweiligen Themenpaten angefertigt.
Das Klimamanagement prüft den Projektansatz sowie den Ressourceneinsatz und
stellt nach Vorstellung und Beratung des Projektansatzes in der interfraktionellen AG
IKSK ggf. das beantragte Budget zur Maßnahmenumsetzung aus dem Sachkonto
IKSK zur Verfügung. Mögliche Fördermittelstränge sind dabei immer zu
berücksichtigen. Für Maßnahmen aus dem Themenbereich Klimaschutz, die neu
entwickelt werden und daher nicht im Maßnahmenprogramm des IKSK verankert
sind, ist ebenso zu verfahren. Das entwickelte Maßnahmenprogramm versteht sich
als Handlungsempfehlung. Abwandlungen, Anpassungen und Ergänzungen, die der
Optimierung der Klimaschutzaktivitäten dienen, sind im Prozessverlauf zu
berücksichtigen.
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Abbildung 2: Projektbogen
Projekttitel
Handlungsfeld
Themenpate/-patin
Kurzbeschreibung des
Projektes
Projektbeschreibung
Ziele und Inhalte der Maßnahme. Beitrag der Maßnahme zum
Klimaschutz.
Umsetzungsschritte &
Zeitplan
Hier werden Beginn der Maßnahme, die nächsten anzugehenden
Schritte und der Zeitplan erläutert.
Federführung/inhaltlicher
Ansprechpartner
Wer ist für die Umsetzung der Maßnahme hauptverantwortlicher
Akteur?
Kooperationspartner
Wer ist noch beteiligt?
Ressourcen
Benötigte finanzielle
Ressourcen
Benötigte Mittel (finanziell und personell)
Benötigte personelle
Ressourcen
Fördermittel
Aktueller Stand
Angaben zum Projektfortschritt
CO2-Reduktion
Meilensteine
Evaluation
Erwartete CO2-Reduktion falls messbar
Meilensteine für die Kontrolle des Projektfortschritts (ca. 2-3 pro
Jahr)
Erfolgsindikator
Indikator mit dem sich der Erfolg der Maßnahme bestimmen oder
messen lässt.
Überprüfungsinstrument
Instrument, welches zur Überprüfung herangezogen werden soll.
Letzte Änderung
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2.5 Klimaschutz-Controlling
Eine Evaluation der Klimaschutzaktivitäten dient als zentrales Element des
Projektmanagements, der Maßnahmenoptimierung sowie der Anpassung des
gesamten Klimaschutzprozesses.
Zu Beginn des Umsetzungsprozesses und der kreisweiten Klimaschutzaktivitäten ist
die Zuteilung von Verantwortlichkeiten ein erster wichtiger Schritt im Controlling.
Grundsätzlich sollte die Person, welche für die Umsetzung einer Maßnahme
verantwortlich ist, von Beginn an entsprechende Daten sammeln, auswerten und die
Ergebnisse an das Klimaschutzmanagement weiterleiten (Maßnahmencontrolling).
Für das Maßnahmencontrolling wurde im Rahmen des IKSK bereits ein
Indikatorenmodell entwickelt, welches die spezifischen Maßnahmenempfehlungen
berücksichtigt. Das Klimaschutzmanagement ist seinerseits verantwortlich für die
Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz, über die eine regelmäßige
Positionsbestimmung erfolgen kann. Darüber hinaus sollten durch das
Klimaschutzmanagement weitere Indikatoren überprüft werden, z.B.:
•
•
•
Anteil erneuerbarer Energien im Strom und Wärmebereich
Anteil Kraft-Wärme-Kopplung an Strom und Wärme
Endenergieverbräuche für einzelne Sektoren
Mit der Endenergie- und CO2-Bilanz sowie weiteren Indikatoren kann die
Gesamtsituation und -entwicklung der Erfolge von Klimaschutzaktivitäten dargestellt
werden. Nur so kann gesichert werden, dass die bereitgestellten personellen und
finanziellen Mittel auch effizient und effektiv für das gemeinsame Ziel Klimaschutz
genutzt werden. Die Einführung eines Controllingsystems ist daher wesentlicher
Bestandteil der Umsetzungsstrategie und im Rahmen der Förderung eines
Klimamanagements verpflichtend.
Abbildung 2: Controlling und Klimaschutzmanagement - Kreislauf
Quelle: ifeu
Die Nutzung von umfangreichen Monitoring- und Controllinginstrumenten (z.B. das
Benchmark Kommunaler Klimaschutz oder der European Energy Award) ist in einer
späteren Umsetzungsphase denkbar.
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3. Handlungsfelder, Maßnahmenplan & Zuständigkeiten
3.1 Handlungsfeld Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Themenpate: N.N. Klimamanager/in
Das Handlungsfeld umfasst zentrale Voraussetzungen zur Initiierung und
Umsetzung eines langfristigen Klimaschutzprozesses und hat damit eine
themenübergreifende Bedeutung. Das IKSK umfasst ein Konzept zur
systematischen Netzwerkarbeit und Partizipation wichtiger Akteure sowie einer
begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, welches durch das Klimamanagement umgesetzt
werden soll.
Umsetzungsmaßnahmen Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahme IKSK
A1
A2
A3
A4
Projekttitel
Koordination des Gesamtprojektes
Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für
Klimaschutz/Kampagne für Klimaschutz
Netzwerkbildung
Einrichtung einer Internetplattform
Initialmaßnahme: Gesamtkonzept für Klimaschutzkommunikation
Mit der Umsetzung einer Kampagne für den Klimaschutz wird eine positive
Grundstimmung für das Thema geschaffen, die sich förderlich auf die Umsetzung
von
Klimaschutzprojekten
auswirken
wird.
Instrumente
sind
Kommunikationsaktionen mit Angeboten zu individuellen Handlungsmöglichkeiten
sowie verstärkte Kommunikation kreisweiter Aktivitäten. Dazu soll ein
Gesamtkonzept entwickelt werden mit einem gemeinsamen Dach oder Logo für die
Maßnahmen oder Aktivitäten im Kreis. Neben einer gemeinsamen Dachmarke
können eigenständige Identifikationsmerkmale für die Kommunen und Partner
eingebunden und somit der Wiedererkennungswert für Kreis und Kommunen
gesteigert werden.
3.2 Handlungsfeld Privathaushalte
Themenpaten: vorläufig Iris Poth, Sarah Weber - Kreis Euskirchen, Stab 80
Die Maßnahmen dieses Handlungsbereiches beziehen sich insbesondere auf die
Information und Beratung der privaten Haushalte, um die Energieeinsparpotentiale
dieser Zielgruppe zu erschließen.
Laut Gutachten liegt ein wesentliches Hemmnis bei der Umsetzung von
wirtschaftlichen
Effizienzmaßnahmen
in
fehlenden
Informationen
bei
Gebäudeeigentümern, welche Maßnahmen für deren individuellen Situationen und
Prioritäten die bestmögliche Lösung darstellen. Insofern bedarf es zur Erschließung
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der
erheblichen
wirtschaftlichen
Potentiale,
die
im
Rahmen
des
Klimaschutzkonzeptes
ermittelt
wurden,
eines
neutralen
und
zielgruppenspezifischen Informations- und Beratungsangebotes für private
Gebäudeeigentümer.
Umsetzungsmaßnahmen Privathaushalte
Maßnahme IKSK
A5
A6
A7
B3
B4
B5
B6
Projekttitel
Kreisweites Energieberatungsangebot - Gründung der
"EnergieAgentur.Eifel"
Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung sowie weitere
Bildungs- u. Seminarangebote
Hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung
Qualitätssicherungssystem für Handwerker
"Haus-zu-Haus"- Beratungen
Stromsparinitiative für private Haushalte
Klima-Card
Initialmaßnahme: Gründung einer EnergieAgentur.Eifel
Die Schwerpunktmaßnahme des Handlungsfeldes Privathaushalte ist die Schaffung
eines kreisweiten Energieberatungsangebotes in Form einer "EnergieAgentur.Eifel",
die in Kooperation mit der Gemeinde Nettersheim am Standort Holzkompetenzzentrum in Nettersheim gegründet werden soll. Weitere Maßnahmen für die
Zielgruppe Privathaushalte werden durch Angebote der EnergieAgentur.Eifel
entwickelt und umgesetzt.
3.3 Handlungsfeld Unternehmen
Themenpaten: Iris Poth, Sarah Weber - Kreis Euskirchen, Stab 80
Ebenso wie die Maßnahmen für die Privathaushalte zielen die die Maßnahmen
dieses
Handlungsbereiches
insbesondere
auf
Informationsund
Beratungsaktivitäten, um die Energieeinsparpotentiale des Wirtschaftssektors zu
erschließen.
Umsetzungsmaßnahmen Unternehmen
Maßnahme IKSK
A8
A9
A 10
A 17
A 20
B2
Projekttitel
Klimapartnerschaften zwischen dem Kreis und
regionalen Unternehmen
Regionale Initialberatung und Umsetzungsbegleitung
durch "Energielotsen" für KMU
Durchführung ÖKOPROFIT
Arbeitgeberaktion zur Förderung des Fahrradverkehrs
(Schnittstelle GB IV)
Förderung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements
(Schnittstelle GB IV und GB I)
Ausbildung für den Klimaschutz
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Initialmaßnahme: Energielotsen für KMU
Trotz steigender Energiekosten ist gerade in kleineren und mittleren Unternehmen
das Wissen über die Möglichkeiten zur Senkung des eigenen Energieverbrauchs oft
nicht vorhanden bzw. sind die Instrumente des Energiecontrollings nicht hinreichend
auf eigene Bedarfe abgestimmt. Gemeinsam mit der Energienordeifel GmbH (Ene)
wird der Kreis Euskirchen ein Beratungspaket von der kostenlosen telefonischen
Erstberatung über eine unverbindliche Vor-Ort-Prüfung bis hin zur begleitenden
Einführung eines Energiemanagementsystems anbieten.
3.4 Handlungsfeld Mobilität
Themenpaten: N.N. (Abstimmung mit GB IV läuft)
Das Handlungsfeld Mobilität beinhaltet Maßnahmen, die auf eine Minderung oder
Vermeidung verkehrlich verursachter CO2-Emissionen abzielen. Als Ergebnis der
Prozesse mit externer Akteursbeteiligung wurden Maßnahmen für die
Verkehrsbereiche
Fußgängerverkehr,
Fahrradverkehr,
öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisierter Individualverkehr (MIV) entwickelt.
Umsetzungsmaßnahmen Mobilität
Maßnahme IKSK
A 16
A 18
A 19
B 12
B 13
B 14
B 15
B 16
Projekttitel
Förderung der Fahrradnutzung im Alltagsverkehr
Punktuelle Optimierung der Bus-Schiene-Verknüpfung
Verkehrs- und Mobilitätserziehung an Schulen und
seniorenspezifisches Mobilitätsmanagement
Potentialprüfung und Modellprojekt zur Einführung von
CarSharing
Anbindung der Gewerbegebiete durch
umweltfreundliche Mobilitätsangebote verbessern
Reaktivierung der Bahnstrecke Euskirchen - Düren
Prüfung einer Neukonzeption der flexiblen
Bedienelemente
Öffentlichkeitsarbeit für umweltfreundliche Mobilität
Initialmaßnahme: Modellprojekt CarSharing
Diverse Studien haben gezeigt, dass ein CarSharing-Auto zwischen vier und acht
privat angeschaffte PKW ersetzen kann (vgl. Gertec 2012). In zahlreichen Städten
bieten CarSharing-Angebote bereits heute eine kostengünstige Alternative zum
eigenen PKW. Ein Modellversuch soll zeigen, ob CarSharing-Ansätze auch im
ländlichen Raum eingeführt und wirtschaftlich betrieben werden können. Neben der
Bewusstseinsbildung
für
CarSharing
soll
auch
die
Elektromobilität
öffentlichkeitswirksam gefördert werden, um die Emissionsminderungen zu
verstärken. Umsetzung im Rahmen des Leader-Projektes "E-ifel mobil".
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3.5 Handlungsfeld Erneuerbare Energien
Themenpate: N.N. (Abstimmung mit GB IV läuft)
Die CO2-Emissionen der Energieversorgung können zu einem bedeutenden Anteil
durch Strukturveränderungen der Energieversorgung und den Ausbau der
erneuerbaren Energien reduziert werden. In dem Handlungsfeld werden daher
entsprechende Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien durch die
Gutachter vorgeschlagen.
Umsetzungsmaßnahmen Erneuerbare Energien
Maßnahme IKSK
A 14
A 15
B 11
Projekttitel
Potentialanalyse für erneuerbare Energien
Ausbau BHKW-Anwendung
Förderung des Ökostrombezugs
Initialmaßnahme: Potentialanalyse
Die Potentialanalyse ist als strategisches Konzept zum Ausbau der erneuerbaren
Energien im Kreis Euskirchen zu verstehen. Durch die Potentialanalyse für den
Einsatz unterschiedlicher Energieformen wie Windkraft, Wasserkraft, Solarenergie
und Biomasse sollen konkrete Aussagen zu den theoretischen, technischen und
wirtschaftlichen Energiesparpotentialen gegeben werden. Darauf aufbauend sollen
entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
3.6 Handlungsfeld Liegenschaften
Themenpaten: N.N. (Abstimmung mit GB I läuft)
Die in diesem Handlungsfeld geplanten Aktivitäten dienen vor allem der weiteren
Optimierung des CO2-Einsparpotentials der kreiseigenen Liegenschaften und dem
Ausbau des Vorbildcharakters der Kreisverwaltung.
Umsetzungsmaßnahmen Liegenschaften
Maßnahme IKSK
A 11
A 12
B7
B8
B9
B 10
Projekttitel
Interkommunaler Erfahrungsaustausch
Förderung einer energieeffizienten
Objektbeleuchtung
Strategiekonzept zur Senkung der Energieverbräuche
Intracting / Klimaschutzfonds
Nutzerprojekte in Schulen
Teilnahme am European Energie Award
Initialmaßnahme: ist noch durch GB I zu benennen
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4. Einbindung von Dritten
Ein Großteil von kommunalen sowie privaten und unternehmerischen
Klimaschutzaktivitäten liegt außerhalb des direkten Einflussbereiches der
Kreisverwaltung. Die Umsetzung der entwickelten Klimaschutzmaßnahmen für den
Kreis Euskirchen, wird daher nur unter der Beteiligung und engagierten Mitwirkung
von weiteren Akteuren sowie bestehender Akteursgruppen erfolgen können.
Zur strategischen Einbindung externer Kompetenzen hat die Kreisverwaltung seit
Beginn der Konzepterstellung verschiedene Akteure, wie z.B. die regionalen
Energieversorger, die Verbraucherzentrale oder den Verein Wald und Holz, in den
Prozess eingebunden. Diese Netzwerke gilt es weiter auszubauen und zu festigen.
Eine Bereitstellung von Mitteln aus dem Sachkostenbudget IKSK ist grundsätzlich
auch für Maßnahmenumsetzungen durch Dritte möglich. Voraussetzung hierfür ist
eine Befürwortung durch die interfraktionelle AG IKSK und ein politischer Beschluss.
Für die Mittelbeantragung muss ein ausgefüllter Projektbogen (nach standardisierter
Vorlage) eingereicht sowie die Verpflichtung zur Dokumentation und zum
Maßnahmencontrolling übernommen werden.
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