Daten
Kommune
Bedburg
Größe
69 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:02
Aktualisiert
28.10.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau hat in seinen Sitzungen am 16.05.2013 und 05.12.2013
für die künftige Vermarktung städtischer Baugrundstücke an Einzelbewerber unter anderem die
folgenden Kriterien festgelegt:
Der Beginn und das Ende des Vermarktungsverfahrens (Bewerbungsfrist) werden vorab bekannt
gegebenen. Die Bekanntgabe erfolgt sowohl gezielt gegenüber den bis dahin bekannten
Interessenten, die sich in die Interessentenliste haben eintragen lassen, sowie öffentlich auf der
Internetseite der Stadt, dem Portal „Immobilienscout24“ und im Rahmen einer Pressemitteilung.
Bewerbungen können nur innerhalb der Bewerbungsfrist, in einem vorgefertigten verschlossenen
Umschlag, auf einem vorgefertigten Bewerbungsvordruck abgegeben werden. Sowohl Umschlag als
auch Vordruck werden mit dem Exposé zu Beginn des Verfahrens zeitgleich an die Interessenten per
Post versendet. Während der Bewerbungsfrist neu hinzukommende Interessenten können die
Unterlagen ebenfalls noch erhalten, die Bewerbungsfrist verlängert sich hierdurch jedoch nicht.
Die Bewerbungen werden bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ungeöffnet gesammelt.
Grundsätzlich können sich die Bewerber nur auf ein bestimmtes Grundstück bewerben. Die Abgabe
von Bewerbungen eines Bewerbers für mehrere Grundstücke ist nicht zulässig, auch nicht für
nebeneinander liegende Grundstücke.
Neben dem Erstwunsch können zwei Alternativgrundstücke in der Bewerbung benannt werden, wobei
der Bewerber sich auf eine eindeutige Reihenfolge festlegen muss.
Bei im Exposé gekennzeichneten zusammenhängenden Grundstückspaaren (i.d.R.
Doppelhausgrundstücke) ist eine gemeinsame Bewerbung von zwei Kaufinteressenten möglich.
Diese gemeinsame Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie gleichzeitig eine
Verpflichtungserklärung zum Abschluss von zeitgleichen Kaufverträgen mit der Stadt Pulheim und
einer zeitgleichen Doppelhausbebauung mit entsprechend vorher abgestimmter Gestaltung enthält.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung wird das Exposé ebenfalls als Vordruck enthalten. Für
diese Erklärung wird nur der entsprechende Vordruck anerkannt. Auch in diesen gemeinsamen
Bewerbungen von zwei Interessenten können zwei Alternativen mit konkreter Reihenfolge für jeweils
ein weiteres Grundstückspaar bzw. Grundstück genannt werden.
Die Umschläge mit den Bewerbungen werden zum Eröffnungstermin geöffnet. Es wird eine Liste der
Bewerber mit den Grundstückswünschen erstellt. Die Bewerbungen werden auf formale Richtigkeit
geprüft und ausgewertet. Formal unzulässige Bewerbungen (z.B. für mehr als ein Grundstück) werden
zurückgewiesen.
Grundstücke, für die nur eine Bewerbung (Erstwunsch) abgegeben wurde, werden unmittelbar dem
Einzelbewerber zugeschlagen.
Liegen mehrere Bewerbungen für ein Grundstück vor, erfolgt der Zuschlag vorrangig an Familien, in
denen das Sorgerecht für mindestens ein Kind unter 14 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt
ausgeübt wird. Zum Nachweis ist der Bewerbung eine aktuelle Meldebescheinigung des
Bewerbers/der Bewerberin und des Kindes beizufügen.
Im Exposé gekennzeichnete Grundstückspaare, für die eine gemeinsame Bewerbung von zwei
Grundstücksinteressenten abgegeben wird, werden den gemeinsamen Bewerbern vorrangig vor
Einzelbewerbern zugeschlagen.
Bei im Exposé gekennzeichneten Grundstückspaaren gilt somit folgende Rangfolge:
1. Rang:
beide Bewerber der gemeinsamen Bewerbung üben jeweils das Sorgerecht für
mindestens ein Kind unter 14 Jahren im eigenen Haushalt aus.
2. Rang:
nur einer der Bewerber der gemeinsamen Bewerbung übt das Sorgerecht für mindestens
ein Kind unter 14 Jahren im eigenen Haushalt aus.
3. Rang:
keiner der beiden Bewerber der gemeinsamen Bewerbung übt das Sorgerecht für
mindestens ein Kind unter 14 Jahren im eigenen Haushalt aus.
4. Rang:
Einzelbewerbung für eines der beiden Grundstücke des Grundstückspaars von einem
Bewerber, der das Sorgerecht für mindestens ein Kind unter 14 Jahren im eigenen
Haushalt ausübt.
5. Rang:
Einzelbewerbung für eines der beiden Grundstücke des Grundstückspaars von einem
Bewerber, der nicht das Sorgerecht für mindestens ein Kind unter 14 Jahren im eigenen
Haushalt ausübt.
Der Zuschlag für Grundstücke, für die mehrere gleichrangige Bewerbungen abgegeben wurden, wird
unter notarieller Aufsicht ausgelost.
Die Auslosung erfolgt vollständig bis zum letzten Los, um die Reihenfolge der Bewerber festzuhalten.
Für Grundstücke, die nach diesem Verfahrensschritt noch nicht vergeben sind, wird das vorstehende
Losverfahren in gleicher Weise unter Berücksichtigung der alternativ als Zweitwunsch angegebenen
Grundstücksnummer durchgeführt.
Sollten dann nach dieser zweiten Auslosungsrunde noch Grundstücke nicht vergeben sein, erfolgt das
vorstehende Verfahren unter Berücksichtigung der alternativ als Drittwunsch angegebenen
Grundstücksnummern.
In den Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen. Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von
sechs Monaten ab Besitzübergang (in der Regel der Tag der Kaufpreiszahlung) die
genehmigungsfähigen Bauantragsunterlagen beim Bauordnungsamt der Stadt einzureichen und
innerhalb von weiteren sechs Monaten nach Genehmigung bzw. Freistellung des Bauvorhabens die
Bauarbeiten zu beginnen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, das zu errichtende Wohngebäude
innerhalb von drei Jahren nach Eigentumsumschreibung bezugsfertig fertig zu stellen.
Das zu errichtende Wohngebäude ist in den ersten 5 Jahren ab dem Einzug selbst zu nutzen. Eine
Veräußerung ist in dieser Zeit nur mit Zustimmung der Stadt Pulheim möglich.
Ausschließlich der im Bewerbungsvordruck genannte Bewerber ist der spätere Vertragspartner und
damit verpflichtet, die Bauverpflichtung sowie die Verpflichtung zur Eigennutzung zu erfüllen.
Hinweis: Für Interessenten, die auf der Suche nach einem Partner für eine gemeinsame Bewerbung für ein
Grundstückspaar sind, bietet die Stadt Pulheim den Service, sich gegen Erklärung der Datenfreigabe auf eine
entsprechende Partner-Such-Liste setzen zu lassen. Diese Liste wird diesen Interessenten gesondert zur
Verfügung gestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schafgan gerne zur Verfügung.
Telefon
02238 / 808-487
Fax
02238 / 808-210
e-mail
heike.schafgan@pulheim.de