Daten
Kommune
Bedburg
Größe
215 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9196/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 80.20 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
03.11.2016
Betreff:
Nachhaltiger Breitbandausbau:
a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg
b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum
von drei Jahren
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, – vorbehaltlich einer Fördermittelzusage – einen
externen Berater mit dem Ziel zu beauftragen, Informationen über die vorhandene Infrastruktur
sowie die konkrete Lage zur Breitbandversorgung im Stadtgebiet Bedburg zu ermitteln. Als
Ergebnis soll eine GIS-Datenbank in Verbindung mit einem Übersichtsplan erstellt werden, welche
die exakte Breitbandversorgungslage im Stadtgebiet darstellt. Weiterhin soll von diesem Berater
ein Konzept erstellt werden, wie die verbleibenden niedrigversorgten Anschlussteilnehmer (=
weniger als 30 Mbit/s.) zeitnah besser versorgt werden sollen. Die technischen Lösungen, die
Kosten sowie die Fördermöglichkeiten des Breitbandausbaus sollen ebenfalls dargestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, für diese externe Dienstleistung gemäß der Richtlinie zur
Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 einen
Förderantrag für „Beraterleistungen“ über die Bezirksregierung Köln zu stellen.
Zu b)
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen,
von dort aus beim Land NRW einen Antrag auf entsprechende Fördermittel zur (zunächst)
befristeten Einstellung eines Breitbandbeauftragten zu stellen. Prüfauftrag für diese
Fördermaßnahme soll die Realisierbarkeit eines kreisweiten NGA-Breitbandausbaus sein. Dieses
konkrete Prüfungsergebnis soll spätestens nach Abschluss des Förderzeitraums von drei Jahren
als Serviceleistung für die Kommunen vorliegen, damit diese anschließend selbst entscheiden
können, inwieweit sie sich kreisweit an einer Breitbandentwicklung beteiligen oder selbst regional
einen entsprechend nachhaltigen Breitbandausbau betreiben.
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-196/2016
Sitzungsvorlage
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Zu a)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Entwicklungsstand im Breitbandausbau in der gesamten Stadt
Bedburg im Hinblick auf die ländliche Struktur durchaus als zufriedenstellend zu beurteilen.
Weitestgehend wurde eine FTTC-Lösung über Glasfaserkabel oder über Richtfunk (Rath + KirchKleintroisdorf) hergestellt. Die meisten der von der Netcologne GmbH ausgebauten Bereiche
wurden mit Vectoring-Technik ausgebaut, die übrigen Gebiete mit mindestens 16 Mbit/s. und
teilweise mit bis zu 50 Mbit/s. (Download). Der Industriepark Mühlenerft wurde von der Netcologne
mit bis zu 50 Mbit/s. (FTTC-Technik) ausgebaut. Sobald die Ortschaft Pütz und der Weiler
Hohenholz ebenfalls mit FTTC-Technik versorgt sind, bleiben lediglich die Bereiche der Gutshöfe
Kaiskorb und Hahnerhof als unterversorgte Anschlussteilnehmer im Stadtgebiet übrig. Für diese
könnte jedoch kurzfristig (Ende 2016 / Anfang 2017) durch die von der T-Mobile geplante LTEVersorgung eine Übergangslösung hergestellt werden. Das Verfahren bei der Telekom ist in
Bearbeitung.
Wie von Bund und Land politisch gewünscht und gefördert wird, soll langfristig und nachhaltig ein
NGA-Ausbau in Form einer FTTB/H-Technik durch Verlegung von Glasfaserkabel bis in alle
Gebäude erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob hier auf Ebene des Rhein-Erft-Kreises in naher
Zukunft diesbezüglich eine Lösung erarbeitet werden kann. (siehe Punkt „b“ dieser Vorlage)
Die Verwaltung empfiehlt, bei entsprechender Förderung einen Berater mit dem Ziel zu
beauftragen, Informationen über die vorhandene Infrastruktur sowie die konkrete Versorgungslage
(abgestimmt auf jeden einzelnen Anschlussteilnehmer einschließlich der tatsächlichen
Dämpfungswerte) zu ermitteln. Das Ziel wäre eine GIS-Datenbank in Verbindung mit einem
Übersichtsplan, welche die exakte Breitbandversorgungslage im Stadtgebiet darstellt. Hieraus
können sich spätere – auch kleinteilige – Ausbaupolygone zusammensetzen. Anschließend soll
vom Berater ein Konzept erstellt werden, wie die verbleibenden niedrigversorgten
Anschlussteilnehmer (= weniger als 30 Mbit/s.) zeitnah versorgt werden sollen. Die technischen
Lösungen, die Kosten sowie die Fördermöglichkeiten des Breitbandausbaus sollen ebenfalls
dargestellt werden.
Für diese externe Dienstleistung kann gemäß der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus
in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 ein Förderantrag für „Beraterleistungen“
über die Bezirksregierung Köln gestellt werden. Es wird ein max. Betrag i.H.v. 50.000.- €
gefördert. Die Städte Erftstadt und Kerpen haben dies für Teile ihres Stadtgebietes bereits
beantragt. Die Anträge für Beratungsförderung sind nur noch bis zum 31.12.2016 möglich.
Zu b)
Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum
von drei Jahren:
In den vergangenen Jahren wurden über die WfG (Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH) und in
gemeinsamer Weise zwischen den Kommunen auf Ebene des Rhein-Erft-Kreises keine greifbaren
Ergebnisse hinsichtlich des nachhaltigen Breitbandausbaus (NGA) erzielt.
Die Kommunen benötigen jedoch mehr detaillierte Fakten, um die erforderlichen Entscheidungen
für den zukunftstauglichen und nachhaltigen Breitbandausbau im Rahmen der Daseinsvorsorge
vor Ort überhaupt treffen zu können. Hier ist es wichtig zu erfahren, ob ggfs. strategisch stärkere
und kostengünstigere Lösungen in einem größeren Verbund (REK oder Teile des REK) erreicht
werden können oder ob sich die jeweiligen Kommunen bereits kurzfristig alleine dieser absehbar
langwierigen bzw. längerfristigen Aufgabe stellen müssen.
Beschlussvorlage WP9-196/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordinatoren und für die
Erstellung von „Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ Fördermittel für einen
Zeitraum von drei Jahren i.H.v. max. 150.000.- € Personalkosten.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Der mittelfristige Ausbau des gesamten Stadtgebietes mit einer zukunftsfähigen Internetanbindung ist ein wichtiger
Faktor zur langfristigen Stärkung der Stadt Bedburg als Wohn- und Gewerbestandort. Hierbei wird der direkte Zugang
der einzelnen Haushalte zu Glasfaseranschlüssen ein entscheidender Baustein sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
zu a) Vorleistung der förderfähigen Beratungsleistungen
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 13.10.2016
gez. Schreier
----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Udo Schmitz
Sachbearbeiter
stellv. Fachdienstleiter
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
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