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Beschlussvorlage (Nachhaltiger Breitbandausbau: a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
215 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlussvorlage (Nachhaltiger Breitbandausbau:
a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg
b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren) Beschlussvorlage (Nachhaltiger Breitbandausbau:
a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg
b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren) Beschlussvorlage (Nachhaltiger Breitbandausbau:
a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg
b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren) Beschlussvorlage (Nachhaltiger Breitbandausbau:
a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg
b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9196/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 80.20 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.11.2016 Betreff: Nachhaltiger Breitbandausbau: a) Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen für die Stadt Bedburg b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren Beschlussvorschlag: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, – vorbehaltlich einer Fördermittelzusage – einen externen Berater mit dem Ziel zu beauftragen, Informationen über die vorhandene Infrastruktur sowie die konkrete Lage zur Breitbandversorgung im Stadtgebiet Bedburg zu ermitteln. Als Ergebnis soll eine GIS-Datenbank in Verbindung mit einem Übersichtsplan erstellt werden, welche die exakte Breitbandversorgungslage im Stadtgebiet darstellt. Weiterhin soll von diesem Berater ein Konzept erstellt werden, wie die verbleibenden niedrigversorgten Anschlussteilnehmer (= weniger als 30 Mbit/s.) zeitnah besser versorgt werden sollen. Die technischen Lösungen, die Kosten sowie die Fördermöglichkeiten des Breitbandausbaus sollen ebenfalls dargestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese externe Dienstleistung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 einen Förderantrag für „Beraterleistungen“ über die Bezirksregierung Köln zu stellen. Zu b) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen, von dort aus beim Land NRW einen Antrag auf entsprechende Fördermittel zur (zunächst) befristeten Einstellung eines Breitbandbeauftragten zu stellen. Prüfauftrag für diese Fördermaßnahme soll die Realisierbarkeit eines kreisweiten NGA-Breitbandausbaus sein. Dieses konkrete Prüfungsergebnis soll spätestens nach Abschluss des Förderzeitraums von drei Jahren als Serviceleistung für die Kommunen vorliegen, damit diese anschließend selbst entscheiden können, inwieweit sie sich kreisweit an einer Breitbandentwicklung beteiligen oder selbst regional einen entsprechend nachhaltigen Breitbandausbau betreiben. STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-196/2016 Sitzungsvorlage Seite: 2 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Zu a) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Entwicklungsstand im Breitbandausbau in der gesamten Stadt Bedburg im Hinblick auf die ländliche Struktur durchaus als zufriedenstellend zu beurteilen. Weitestgehend wurde eine FTTC-Lösung über Glasfaserkabel oder über Richtfunk (Rath + KirchKleintroisdorf) hergestellt. Die meisten der von der Netcologne GmbH ausgebauten Bereiche wurden mit Vectoring-Technik ausgebaut, die übrigen Gebiete mit mindestens 16 Mbit/s. und teilweise mit bis zu 50 Mbit/s. (Download). Der Industriepark Mühlenerft wurde von der Netcologne mit bis zu 50 Mbit/s. (FTTC-Technik) ausgebaut. Sobald die Ortschaft Pütz und der Weiler Hohenholz ebenfalls mit FTTC-Technik versorgt sind, bleiben lediglich die Bereiche der Gutshöfe Kaiskorb und Hahnerhof als unterversorgte Anschlussteilnehmer im Stadtgebiet übrig. Für diese könnte jedoch kurzfristig (Ende 2016 / Anfang 2017) durch die von der T-Mobile geplante LTEVersorgung eine Übergangslösung hergestellt werden. Das Verfahren bei der Telekom ist in Bearbeitung. Wie von Bund und Land politisch gewünscht und gefördert wird, soll langfristig und nachhaltig ein NGA-Ausbau in Form einer FTTB/H-Technik durch Verlegung von Glasfaserkabel bis in alle Gebäude erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob hier auf Ebene des Rhein-Erft-Kreises in naher Zukunft diesbezüglich eine Lösung erarbeitet werden kann. (siehe Punkt „b“ dieser Vorlage) Die Verwaltung empfiehlt, bei entsprechender Förderung einen Berater mit dem Ziel zu beauftragen, Informationen über die vorhandene Infrastruktur sowie die konkrete Versorgungslage (abgestimmt auf jeden einzelnen Anschlussteilnehmer einschließlich der tatsächlichen Dämpfungswerte) zu ermitteln. Das Ziel wäre eine GIS-Datenbank in Verbindung mit einem Übersichtsplan, welche die exakte Breitbandversorgungslage im Stadtgebiet darstellt. Hieraus können sich spätere – auch kleinteilige – Ausbaupolygone zusammensetzen. Anschließend soll vom Berater ein Konzept erstellt werden, wie die verbleibenden niedrigversorgten Anschlussteilnehmer (= weniger als 30 Mbit/s.) zeitnah versorgt werden sollen. Die technischen Lösungen, die Kosten sowie die Fördermöglichkeiten des Breitbandausbaus sollen ebenfalls dargestellt werden. Für diese externe Dienstleistung kann gemäß der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 ein Förderantrag für „Beraterleistungen“ über die Bezirksregierung Köln gestellt werden. Es wird ein max. Betrag i.H.v. 50.000.- € gefördert. Die Städte Erftstadt und Kerpen haben dies für Teile ihres Stadtgebietes bereits beantragt. Die Anträge für Beratungsförderung sind nur noch bis zum 31.12.2016 möglich. Zu b) Forderung eines Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis für den Förderzeitraum von drei Jahren: In den vergangenen Jahren wurden über die WfG (Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH) und in gemeinsamer Weise zwischen den Kommunen auf Ebene des Rhein-Erft-Kreises keine greifbaren Ergebnisse hinsichtlich des nachhaltigen Breitbandausbaus (NGA) erzielt. Die Kommunen benötigen jedoch mehr detaillierte Fakten, um die erforderlichen Entscheidungen für den zukunftstauglichen und nachhaltigen Breitbandausbau im Rahmen der Daseinsvorsorge vor Ort überhaupt treffen zu können. Hier ist es wichtig zu erfahren, ob ggfs. strategisch stärkere und kostengünstigere Lösungen in einem größeren Verbund (REK oder Teile des REK) erreicht werden können oder ob sich die jeweiligen Kommunen bereits kurzfristig alleine dieser absehbar langwierigen bzw. längerfristigen Aufgabe stellen müssen. Beschlussvorlage WP9-196/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordinatoren und für die Erstellung von „Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ Fördermittel für einen Zeitraum von drei Jahren i.H.v. max. 150.000.- € Personalkosten. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Der mittelfristige Ausbau des gesamten Stadtgebietes mit einer zukunftsfähigen Internetanbindung ist ein wichtiger Faktor zur langfristigen Stärkung der Stadt Bedburg als Wohn- und Gewerbestandort. Hierbei wird der direkte Zugang der einzelnen Haushalte zu Glasfaseranschlüssen ein entscheidender Baustein sein. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  zu a) Vorleistung der förderfähigen Beratungsleistungen Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 13.10.2016 gez. Schreier ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Udo Schmitz Sachbearbeiter stellv. Fachdienstleiter ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-196/2016 Seite 4