Daten
Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9192/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
03.11.2016
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimme(n), 0
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 6 / Bedburg, 2. Änderung
hier: Beratung und Beschließung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Antrag auf Bebauungsplanänderung zu
und fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 / Bedburg, 2. Änderung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722).
Oder
b) Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt aus städtebaulichen Gründen - Vermeidung von
Nutzungskonflikten durch Beibehaltung des Gebietscharakters - den Antrag auf die 2.
Änderung für den Bebauungsplan Nr. 6 / Bedburg ab und fasst keinen Aufstellungsbeschluss.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag vom 07.06.2016 auf Bebauungsplanänderung für das
„Nachtigallengelände“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 / Bedburg vor, in
dem eine Änderung der Baugebietsart von „Gewerbegebiet“ in „Mischgebiet“ angeregt
wird (vgl. Anlage ‚Antragsschreiben‘). Konkret wird die Änderung für ein Grundstück im
Fasanenweg beantragt, jedoch müsste eine Änderung der Baugebietsart im vorliegenden
Fall aus baurechtlichen Erfordernissen auf ein größeres Gebiet bezogen werden (vgl.
Anlage ‚Plangeltungsbereich‘). In dieser Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung am
05.05.2015 diskutiert und im Ergebnis kein Aufstellungsbeschluss gefasst (vgl. WP92/2015).
Das Gebiet soll aus Sicht der Verwaltung weiterhin dem Gewerbe vorbehalten und
lediglich durch Betriebswohnungen ergänzt werden. Zahlreiche Gewerbetreibende haben
in der Vergangenheit im Vertrauen auf ein langfristiges Fortbestehen des
Gewerbegebietes ihre Betriebe dort aufgebaut und weiterentwickelt. Solange Betriebe
bestehen, die aufgrund ihres Emissionsverhaltens nur in Gewerbegebieten zulässig sind,
soll diese Planungssicherheit auch in Zukunft gewährleistet sein. Zugleich ist von hoher
Bedeutung, dass die wenigen zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen im Stadtgebiet
fortbestehen, den Gewerbetreibenden ein gewisser Entwicklungsspielraum ermöglicht
wird und mögliche Nachfolger sich im Gebiet etablieren können, ohne das konkurrierende
Nutzungen eine Genehmigungsfähigkeit in Frage stellen bzw. zu städtebaulichen
Konflikten führen könnten. Dies würde durch eine Änderung der Baugebietsart
geschehen, da im Falle eines Mischgebietes sowohl das Wohnen als auch das Gewerbe
gleichberichtigt nebeneinander stehen und zu vermehrter gegenseitiger Rücksichtnahme
verpflichtet. Dies würde insbesondere „nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe“
nach § 8 BauNVO einschränken, da diese häufig die zulässigen Lärmwerte in einem
Gewerbegebiet ausnutzen, jedoch in einem Mischgebiet als zu hoch und somit störend
angesehen werden müssten. Denn Mischgebiete dienen nach § 6 Abs. 1 BauNVO dem
Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich
stören.
Damit wäre jeglicher Entwicklungsspielraum im genehmigten Bestand stark eingeschränkt
und neue Betriebsansiedlungen würden aufgrund verstärkter Restriktionen deutlich
erschwert. Somit wäre der Weg zu einem faktischen Mischgebiet mit Tendenzen zu einem
Wohngebiet geebnet, das aus Sicht der Verwaltung aus besagten Gründen der
Flächenverfügbarkeit für Gewerbe nicht aktiv gefördert werden sollte.
Zusammenfassend betrachtet, wird daher seitens der Verwaltung Beschlussvorschlag „b“
empfohlen und von einem Aufstellungsbeschluss abgeraten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die gewerbliche Weiterentwicklung und Standortsicherung im Stadtgebiet sichert und schafft zahlreiche Arbeitsplätze in
Bedburg sowohl für jetzige als auch zukünftige Generationen. Somit trägt die Gewerbeflächenentwicklung zu einem
lebenswerten Umfeld bei und hat maßgeblich positiven Einfluss auf eine stabile Arbeitsmarktsituation in Bedburg.
Beschlussvorlage WP9-192/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 11.10.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeister
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