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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
18.01.17, 18:02
Aktualisiert
01.03.17, 18:01
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9213/2016 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Bürgerantrag hinsichtlich der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Heinsberger Straße/Elsdorfer Straße, insbesondere im Bereich des Spielplatzes, abzulehnen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 03.11.20126: Mit Schreiben vom 08.07.2016 wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtteil Kirchtroisdorf in Form eines Bürgerantrages nach § 24 GO beantragt (siehe Anlage 1). Dieser Antrag beinhaltet zwei Antragsgegenstände: 1. Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich Heinsberger Straße (Höhe Begegnungsstätte) bis zur Elsdorfer Straße (Einmündung Oberweg) von bisher 50 km/h auf 30 km/h. 2. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der St.-Matthias-Straße von einer bisher geschwindigkeitsreduzierten Zone 30 km/h auf Höchstgeschwindigkeit 10 km/h. Zu 1. Heinsberger Straße: Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass die Straße häufig als „private Rennstrecke“ zweckentfremdet werde. Weiterhin sollen landwirtschaftliche Gespanne oftmals mit zwei schwer beladenen Anhängern diesen Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Da an dieser Straße die Begegnungsstätte, ein Fußgängerüberweg, ein Kinderspielplatz und ein Supermarkt lägen bestehe ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Fußgänger, Radfahrer und Kinder. Weiterhin werde auf der Elsdorfer Straße durch das Parken am Fahrbahnrand - aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite - eine „erhöhte Gefahrenlage“ geschaffen. Bei dem Bereich der Heinsberger Straße sowie Elsdorfer Straße (L 277) handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt, die sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet. Auf Nachfrage der Verwaltung wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Schreiben vom 09.09.2016 (siehe Anlage 2) mitgeteilt, dass es sich bei der L 277 um eine Straße des klassifizierten Straßennetzes handele, welches für die Abwicklung des innerörtlichen Ziel- und Quellverkehrs, des überörtlichen Verkehrs sowie des Durchgangsverkehrs und Schwerlastverkehrs diene. Die tägliche durchschnittliche Verkehrsbelastung liege bei ca. 1.600 Fahrzeugen. Die Straßenbreite betrage 7 m. Somit verbleibt nach Auffassung der Verwaltung selbst für den Fall, dass Fahrzeuge im Straßenraum abgestellt werden, eine ausreichende Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall PKW/PKW. Zusätzlich trägt dieser Umstand zu einer Geschwindigkeitsreduzierung bei. Weiterhin wird durch den Landesbetrieb mitgeteilt, dass die L 277 im Ortseingangsbereich aus Niederembt kommend mit geschwindigkeitsdämpfenden Einbauten versehen sei, aus der anderen Richtung kommend werde, bedingt durch den Kreisverkehrsplatz, die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit für einfahrende Kraftfahrzeuge wirksam erzielt. Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung gelte innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Kommune könne darüber hinaus festlegen, welche Anliegerstraßen als Tempo-30-Zonen oder als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden. Auf klassifizierten Straßen - insbesondere mit Verbindungsfunktion oder Hauptverkehrscharakter - sei die Ausweisung einer linienhaft geschwindigkeitsreduzierten Strecke jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen. Denkbar wäre daher allenfalls eine auf wenige Meter begrenzte, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung - speziell vor sozialen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, und Seniorenheimen - sofern diese eine unmittelbare Erschließung von der klassifizierten Straße aus haben würden. Beschlussvorlage WP9-213/2016 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Derartige Einrichtungen sind weder auf der Elsdorfer Straße noch auf der Heinsberger Straße vorhanden. Nach Einschätzung des Landesbetriebes erfülle der Zugangsbereich einer Begegnungsstätte diese Bedingung nicht. Weiterhin weise der Bereich der L 277 zwischen Kreisverkehrsplatz und Ortsausgang keine gesteigerte Unfalllage aus, es bestehe dort nach Aktenlage keine Unfallhäufungsstelle, womit insgesamt aus den beschriebenen Gründen eine Zustimmung des Landesbetriebes zu der beantragten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme nicht erteilt werden könne. Durch Herrn Ortsbürgermeister Verse wird eine punktuelle Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich des Spielplatzes für dringend notwendig erachtet, da aufgrund der geltenden Verkehrsregelung eine besondere Gefahrenlage für spielende Kinder, sowie grundsätzlich beim Überqueren der Straße bestehe. Es wird daher angeregt, die rechtliche und praktische Umsetzbarkeit einer begrenzten, streckenbezogenen Tempo 30-Regelung zumindest im Bereich des Spielplatzes erneut mit dem Straßenbaulastträger zu erörtern. Aktueller Stand zur Sitzung am 31.01.2017: Der Bürgerantrag hinsichtlich der Geschwindigkeitsreduzierung in der St.-Matthias-Straße wurde mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2016 abgelehnt. Mit Schreiben vom 30.11.2016 (Anlage 1) wurde beim Landesbetrieb Straßenbau NRW erneut angefragt, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Heinsberger Straße/Elsdorfer Straße möglich sein. Hierbei wurde insbesondere auf die Durchführung einer Baumaßnahme an der Grünfläche mit dem Spielplatz hingewiesen. Auch wurde mitgeteilt, dass dann zukünftig der Zugang zum Spielplatz nur noch von der Elsdorfer Straße aus bestehen wird. Mit Schreiben vom 08.12.2016 (Anlage 2) teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit, dass einer Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Spielplatzes in Kirchtroisdorf an der L 277 nicht zugestimmt wird. Ebenfalls hat die Kreispolizeibehörde, Direktion Verkehr, eine ablehnende Stellungnahme hierzu abgegeben. Selbst nach Durchführung der Baumaßnahme sollte der Zugang zum Spielplatz dann durch die Aufstellung eines Drängelgitter als technische Sicherung des Ausgang gesichert werden. Das Unfallgeschehen in diesem Bereich ist als unauffällig zu bezeichnen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten werden durch den vorhandenen Fußgängerüberweg in unmittelbarer Nähe des Spielplatzes ebenfalls reduziert. Einer Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann auch von Seiten der Verkehrsanordnungsbehörde nicht zugestimmt werden, da die Voraussetzungen zur Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung nach der novellierten Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Beschlussvorlage WP9-213/2016 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 05.01.2017 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-213/2016 1. Ergänzung Seite 4