Daten
Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
18.01.17, 18:02
Aktualisiert
01.03.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9213/2016 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
31.01.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Bürgerantrag hinsichtlich der
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Heinsberger Straße/Elsdorfer Straße, insbesondere
im Bereich des Spielplatzes, abzulehnen.
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 03.11.20126:
Mit Schreiben vom 08.07.2016 wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtteil Kirchtroisdorf
in Form eines Bürgerantrages nach § 24 GO beantragt (siehe Anlage 1).
Dieser Antrag beinhaltet zwei Antragsgegenstände:
1. Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich Heinsberger Straße (Höhe Begegnungsstätte) bis
zur Elsdorfer Straße (Einmündung Oberweg) von bisher 50 km/h auf 30 km/h.
2. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der St.-Matthias-Straße von einer bisher
geschwindigkeitsreduzierten Zone 30 km/h auf Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.
Zu 1. Heinsberger Straße:
Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass die Straße häufig als „private Rennstrecke“
zweckentfremdet werde. Weiterhin sollen landwirtschaftliche Gespanne oftmals mit zwei schwer
beladenen Anhängern diesen Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Da an dieser
Straße die Begegnungsstätte, ein Fußgängerüberweg, ein Kinderspielplatz und ein Supermarkt
lägen bestehe ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Fußgänger, Radfahrer und Kinder. Weiterhin
werde auf der Elsdorfer Straße durch das Parken am Fahrbahnrand - aufgrund der geringen
Restfahrbahnbreite - eine „erhöhte Gefahrenlage“ geschaffen.
Bei dem Bereich der Heinsberger Straße sowie Elsdorfer Straße (L 277) handelt es sich um eine
Ortsdurchfahrt, die sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet.
Auf Nachfrage der Verwaltung wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Schreiben
vom 09.09.2016 (siehe Anlage 2) mitgeteilt, dass es sich bei der L 277 um eine Straße des
klassifizierten Straßennetzes handele, welches für die Abwicklung des innerörtlichen Ziel- und
Quellverkehrs,
des
überörtlichen
Verkehrs
sowie
des
Durchgangsverkehrs
und
Schwerlastverkehrs diene. Die tägliche durchschnittliche Verkehrsbelastung liege bei ca. 1.600
Fahrzeugen. Die Straßenbreite betrage 7 m.
Somit verbleibt nach Auffassung der Verwaltung selbst für den Fall, dass Fahrzeuge im
Straßenraum abgestellt werden, eine ausreichende Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall
PKW/PKW. Zusätzlich trägt dieser Umstand zu einer Geschwindigkeitsreduzierung bei.
Weiterhin wird durch den Landesbetrieb mitgeteilt, dass die L 277 im Ortseingangsbereich aus
Niederembt kommend mit geschwindigkeitsdämpfenden Einbauten versehen sei, aus der anderen
Richtung kommend werde, bedingt durch den Kreisverkehrsplatz, die Reduzierung der gefahrenen
Geschwindigkeit für einfahrende Kraftfahrzeuge wirksam erzielt.
Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung gelte innerhalb geschlossener Ortschaften
für alle Kraftfahrzeuge eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Kommune könne darüber
hinaus festlegen, welche Anliegerstraßen als Tempo-30-Zonen oder als verkehrsberuhigte
Bereiche ausgewiesen werden. Auf klassifizierten Straßen - insbesondere mit
Verbindungsfunktion oder Hauptverkehrscharakter - sei die Ausweisung einer linienhaft
geschwindigkeitsreduzierten Strecke jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen.
Denkbar wäre daher allenfalls eine auf wenige Meter begrenzte, streckenbezogene
Geschwindigkeitsbeschränkung - speziell vor sozialen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten,
und Seniorenheimen - sofern diese eine unmittelbare Erschließung von der klassifizierten Straße
aus haben würden.
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Derartige Einrichtungen sind weder auf der Elsdorfer Straße noch auf der Heinsberger Straße
vorhanden.
Nach Einschätzung des Landesbetriebes erfülle der Zugangsbereich einer Begegnungsstätte
diese Bedingung nicht.
Weiterhin weise der Bereich der L 277 zwischen Kreisverkehrsplatz und Ortsausgang keine
gesteigerte Unfalllage aus, es bestehe dort nach Aktenlage keine Unfallhäufungsstelle, womit
insgesamt aus den beschriebenen Gründen eine Zustimmung des Landesbetriebes zu der
beantragten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme nicht erteilt werden könne.
Durch Herrn Ortsbürgermeister Verse wird eine punktuelle Geschwindigkeitsreduzierung im
Bereich des Spielplatzes für dringend notwendig erachtet, da aufgrund der geltenden
Verkehrsregelung eine besondere Gefahrenlage für spielende Kinder, sowie grundsätzlich beim
Überqueren der Straße bestehe.
Es wird daher angeregt, die rechtliche und praktische Umsetzbarkeit einer begrenzten,
streckenbezogenen Tempo 30-Regelung zumindest im Bereich des Spielplatzes erneut mit dem
Straßenbaulastträger zu erörtern.
Aktueller Stand zur Sitzung am 31.01.2017:
Der Bürgerantrag hinsichtlich der Geschwindigkeitsreduzierung in der St.-Matthias-Straße wurde
mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2016 abgelehnt.
Mit Schreiben vom 30.11.2016 (Anlage 1) wurde beim Landesbetrieb Straßenbau NRW erneut
angefragt, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Heinsberger Straße/Elsdorfer Straße
möglich sein. Hierbei wurde insbesondere auf die Durchführung einer Baumaßnahme an der
Grünfläche mit dem Spielplatz hingewiesen. Auch wurde mitgeteilt, dass dann zukünftig der
Zugang zum Spielplatz nur noch von der Elsdorfer Straße aus bestehen wird.
Mit Schreiben vom 08.12.2016 (Anlage 2) teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit, dass einer
Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Spielplatzes in Kirchtroisdorf an
der L 277 nicht zugestimmt wird. Ebenfalls hat die Kreispolizeibehörde, Direktion Verkehr, eine
ablehnende Stellungnahme hierzu abgegeben. Selbst nach Durchführung der Baumaßnahme
sollte der Zugang zum Spielplatz dann durch die Aufstellung eines Drängelgitter als technische
Sicherung des Ausgang gesichert werden. Das Unfallgeschehen in diesem Bereich ist als
unauffällig zu bezeichnen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten werden durch den vorhandenen
Fußgängerüberweg in unmittelbarer Nähe des Spielplatzes ebenfalls reduziert.
Einer Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann auch von Seiten der
Verkehrsanordnungsbehörde nicht zugestimmt werden, da die Voraussetzungen zur Einrichtung
einer
streckenbezogenen
Geschwindigkeitsreduzierung
nach
der
novellierten
Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 05.01.2017
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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