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Beschlussvorlage (Anlage 1: Bericht des Familienpräventionszentrums)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
795 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:01
Aktualisiert
24.01.17, 18:01

Inhalt der Datei

Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg niedrigschwellige, leicht zugängliche - Hilfen aus einer Hand Stand 09.01.2017 Inhaltsverzeichnis Vorwort ....................................................................................................................... 3 Erziehungs- und Familienberatungsstelle ................................................................... 4 Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................................................................... 4 Problemreagierende Leistungen (Einzelfallarbeit) .............................................................................................. 4 Präventive Leistungen ......................................................................................................................................... 5 Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit .............................................................................................................. 5 Angebote und Aufgaben ..................................................................................................................................... 5 Qualitätssicherung ............................................................................................................................................... 6 Anmeldezahlen.................................................................................................................................................... 6 Fallzahlen in der Betreuung ................................................................................................................................ 7 Anzahl der Gespräche ......................................................................................................................................... 8 Beratungen nach FamFG..................................................................................................................................... 8 Frühe Hilfen / Prävention ............................................................................................ 9 Gesetzlichen Grundlagen .................................................................................................................................... 9 Zielgruppe ......................................................................................................................................................... 10 Angebote und Aufgaben: .................................................................................................................................. 10 Babybegrüßungsbesuch..................................................................................................................................... 11 Netzwerk Frühe Hilfen Rhein-Erft-Kreis .......................................................................................................... 11 Aufbau und Weiterentwicklung des kommunalen Netzwerks Frühe Hilfen ..................................................... 11 Ausbau der Frühen Hilfen ................................................................................................................................. 12 Das Familienberatungs- und Präventionszentrum .................................................... 13 Zielerreichung im FPZ ...................................................................................................................................... 13 Kooperation....................................................................................................................................................... 13 Das Team des FPZ .................................................................................................. 14 Fazit .......................................................................................................................... 14 Seite 2 Vorwort Nachdem die Erziehungsberatungsstelle (EB) seit ihrer Gründung in den 70iger Jahren beim Rhein-Erft-Kreis als Jugendhilfeträger auch für Bedburg und Elsdorf mit Standort Bergheim bestand, übernahm die Stadt Bedburg nach Änderung der Gemeindeordnung 2011 die Aufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers. Das Prinzip der Niedrigschwelligkeit setzt eine gute Erreichbarkeit und Nähe zur ÖPNVAnbindung voraus. So entschied man sich die Erziehungsberatungsstelle in der Nebenstelle, Adolf-Silverberg-Str. einzurichten. Wie die gute Vernetzung und Annahme durch die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger zeigt, war die Standortwahl der Stadt Bedburg exzellent: getrennt von Jugendamt, ASD und anderen Verwaltungseinrichtungen; in der Nähe zum Schulzentrum: SchülerInnen können das Angebot z.B. direkt nach der Schule und in Freistunden nutzen, es gibt gute Parkmöglichkeiten und eine gute ÖPNV Anbindung. Mit der Übernahme der Aufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers 2011 wurden auch die `Frühen Hilfen´, damals noch im Rathaus Bedburg aufgebaut und dann 2012 mit der Erziehungsberatungsstelle verbunden. Aus Sicht der Verwaltung ist das FPZ Familienberatungsund Präventionszentrum mit den Frühen Hilfen und der Erziehungs- und Familienberatung unter einem Dach ein wegweisendes Konstrukt. Das niedrigschwellige Angebot vor Ort hat sich bewährt. Seite 3 Erziehungs- und Familienberatungsstelle Gesetzliche Grundlagen Erziehungs- und Familienberatung ist entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII § 28 (KJHG) eine Pflichtaufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers. Sie wird erbracht als niedrigschwelliges, leicht zugängliches Angebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene bis 26 Jahre, aber auch für Pflege- und Adoptivfamilien und pädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten, OGS, Schule und Jugendarbeit. Erziehungs- und Familienberatung stellt diesem Personenkreis ihre Leistungen sowohl bei aktuellen Problemen und Schwierigkeiten durch Einzelfallarbeit („problemreagierend“) als auch über den Einzelfall hinaus vorbeugend („präventiv“) zur Verfügung. Die Niedrigschwelligkeit wird z. B. erreicht durch        freien Zugang ohne förmliche Leistungsgewährung Kostenfreiheit Schweigepflicht der MitarbeiterInnen Termine auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten leichte Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln räumliche Trennung von Behörden und großen Institutionen möglichst kurze Wartezeiten, d.h. innerhalb von 14 bis 21 Tagen, bei Jugendlichen und Krisenanfragen innerhalb von 3 Werktagen Problemreagierende Leistungen (Einzelfallarbeit) Eltern, Jugendlichen und junge Erwachsene, ebenso aber auch Menschen, die mit deren Problemen konfrontiert sind, wenden sich aus vielfältigen Anlässen an die Erziehungs- und Familienberatung: auffallendes Verhalten, psychosomatische Beschwerden, Aggressionen, Kontaktprobleme, Selbstverletzungen, Ladendiebstähle, nächtliches Wegbleiben, Schulprobleme, Eltern-Konflikte, Gewalt in der Familie, Trennung und Scheidung, neue Partnerschaft der Eltern u.v.m. Hintergrund dieser Anlässe können seelische Probleme sein, Beziehungskonflikte innerhalb und außerhalb der Familie, Entwicklungsbeeinträchtigungen, familiäre Krisen durch Krankheit oder Verlust, äußere Umbrüche oder materielle Probleme usw. Die Bedingungen, die den individuellen oder familiären Problemen, Krisen und Konflikten zugrunde liegen, sollen erkannt und angemessene Lösungen erarbeitet werden. Dies geschieht als Einzelfallarbeit in Kooperation mit den angemeldeten Eltern, Kindern, Jugendlichen usw. durch  Diagnostik und Indikationsstellung, die auch die Ressourcen des Einzelnen und seines Umfeldes einbezieht  Beratungs- und Therapiesitzungen mit einzelnen oder mehreren Personen  Beratungen nach FamFG  Unterstützung bei Kontaktanbahnung zwischen getrenntlebenden Eltern und Kind bei drohender Entfremdung  Kooperation mit anderen Fachkräften aus Jugendhilfe, Schule, Klinik, Gesundheitswesen allgemein usw.  Gruppenarbeit mit einzelnen Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende, Eltern von Jugendlichen, Trennungs- und Scheidungs-Kinder und –Eltern. Diese Leistungen sind den §§ 17, 18, 23, 27, 28, 35a, 41 des KJHG zugeordnet. Seite 4 Präventive Leistungen Zur allgemeinen Förderung und Unterstützung sowohl der elterlichen Kompetenz und familiären Beziehungen als auch der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen werden über die Einzelfallarbeit hinaus bei Bedarf angeboten.  Elternabende in Kindertagesstätten und Schulen  Offene Sprechstunden in den Familienzentren  Gruppenangebote zu spezifischen Themen wie z. B. Trennung/Scheidung, Stieffamilien, Pubertät  Mitarbeit in pädagogischen Konferenzen von Schulen, bei Tagungen der Jugendhilfe usw.  themenzentrierte Angebote für Schulen, Jugendzentren usw.  Supervision und Beratung für MitarbeiterInnen anderer Einrichtungen von Jugend- und Familienhilfe, Schule usw. Diese Leistungen sind im Wesentlichen den §§ 14, 16, 72(3) des KJHG zugeordnet. Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit Sowohl bei der individuellen problemreagierenden als auch bei der präventiven Arbeit ist oft der Einbezug anderer Institutionen oder Dienste sinnvoll und notwendig. Daher bedarf es eines Netzes fachlicher Kooperationsbeziehungen, deren Pflege und Ausbau sich förderlich auf Erfolg und Effektivität von Erziehungs- und Familienberatung auswirken und umgekehrt. Die MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatung bringen ihre professionell ausgewerteten Erfahrungen aus der problemreagierenden und präventiven Arbeit ein in die Weiterentwicklung des regionalen Jugendhilfeangebotes und in die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Diese Leistungen sind den §§ 73, 78, 80, 99 - 103 des KJHG zugeordnet. Angebote und Aufgaben Alle Angebote der Erziehungs- und Familienberatungsstelle sind pflichtige Leistungen laut SGB VIII, KJHG § 28; d.h. dem Grunde nach vorgeschrieben.               Beratung auf Grundlage KJHG § 28, innerhalb von 3 – 6 Wochen, Jugendliche innerhalb von 3 Tagen; Beratung nach FamFG, hochstrittige Eltern werden zu zweit beraten Kollegiale Fallberatung für Kita-, FZ-MitarbeiterInnen und OGS-Mitarbeiterinnen 1x im Quartal Trennungs- und Scheidungskindergruppe 1 x im Jahr Dienstbesprechungen, interne Fallbesprechung wöchentlich, zudem kurzfristig bei Bedarf SGB VIII, § 8a und § 8b – Beratung auf Anfrage Weiterleitung der Klienten z.B. an Kliniken, Mutter-und Kind-Kur, niedergelassene Psychotherapeuten, andere Beratungsstellen, Schuldner-, Sucht-, Frauenberatungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst etc. Sprechstunden in den beiden Bedburger Familienzentren (FZ), in 2017 zusätzlich ein drittes FZ Qualitätszirkel mit ASD, ca. 2x pro Jahr Vernetzung mit Schule und Schulsozialarbeitern Öffentlichkeitsarbeit Gremienarbeit Weiterbildung Supervision Seite 5 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung und als Maßgabe fachlicher Standards legt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalens die „Regeln fachlichen Könnens“ zugrunde: http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/beratungsstellenundfamilienbildu ng/famillienberatungsstellen/famillienberatungsstellen_1.jsp Anmeldezahlen Seit Bestehen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Bedburg haben sich die Anmeldezahlen deutlich erhöht. Ab dem Jahr 2014 hat man möglicherweise, wenn man nur die Anmeldezahlen betrachtet, einen Höhepunkt erreicht. Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anmeldezahlen insgesamt 208 163 203 184 209 126 147 191 185 143 138 davon aus Bedburg 68 62 74 65 97 98 136 165 172 136 128 Veränderung in Bedburg Bemerkung 1) 2) 16,7 % 29,9 % 4,2 % -22,7 % -5,8 % 1) EB noch bei REK in BM, Umzug aus Fußgängerzone BM ins Kreishaus 2) EB in Bedburg eröffnet Anmeldezahlen Erziehungsberatungsstelle extern 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Seite 6 Fallzahlen in der Betreuung Die Anmeldezahlen sind nicht (immer) deckungsgleich mit den tatsächlich aufgenommenen neuen Fällen und zeigen nicht, wie viele Fälle über einen Jahreswechsel fortlaufen. Anmeldungen 2011 126 2012 147 2013 191 2014 185 2015 143 beratene Fälle lfd. Fälle am 01.01. + neue Fälle = Fälle gesamt - abgeschlossene Fälle = lfd. Fälle am 31.12. 33 96 129 83 46 46 136 185 128 54 54 175 239 160 69 69 185 269 174 80 80 148 228 139 89 2016 138 2017 Anmeldungen 2015 143 beratene Fälle lfd. Fälle am 01.01. + neue Fälle = Fälle gesamt - abgeschlossene Fälle = lfd. Fälle am 31.12. 80 148 228 139 89 89 163 252 162 90 90 300 Fälle im Jahr neue Fälle 250 Fälle am 01.01. 200 150 100 50 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Seite 7 Anzahl der Gespräche Es wird in Gruppen erfasst, wie viele Gespräche in den abgeschlossenen Fällen notwendig waren bzw. durchgeführt wurden. Rechnet man diese Gruppen entsprechend hoch, ergibt sich folgende Bild in den Jahr 2011 bis 2016 1200 über 30 Gespräche Gespräche insgesamt 16 - 30 Gespräche 1000 6 - 15 Gespräche 2 - 5 Gespräche 800 1 Gespräch 600 400 200 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 In dieser Darstellung wurde die Anzahl der Gespräche durchschnittlich hochgerechnet (beispielshaft ergeben 40 Fälle mit 6-15 Gesprächen bei durchschn. 10,2 Gesprächen insgesamt einen Wert von 420). Das Angebot der insoweit erfahrenen Fachkraft, die Beratung nach SGB VIII, KJHG § 8a und § 8b zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung im FPZ als neue Aufgabe wird genutzt. Die Kompetenz wurde 2012 erworben, seit dem Bedburger Kinderschutztag am 19.6.2013 wurde das Angebot einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Hier ist seitens der Jugendhilfe eine Ausweitung erwünscht. Die Folge: die Beratung ist aufwendig; erfordert z.T. Hausbesuche bzw. Beratung vor Ort. Die regelmäßigen Sprechstunden in den beiden Familienzentren werden weiterhin vorgehalten. Aus den neuen Aufgaben ergeben sich zusätzliche Klienten, d.h. noch mehr Anmeldungen. Beratungen nach FamFG Beratungen nach FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) sind in der Praxis vom Familiengericht vor Gericht vereinbarte Beratungen von i.d.R. mittel- bis hochstrittigen Ex-Partnern, die gemeinsame Kinder haben. Diese Beratungen sind sehr zeitaufwändig und arbeitsintensiv. So stellt sich hier für die MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle oft die Aufgabe, in Vorgesprächen die Bereitschaft zu gemeinsamen Terminen und Beratungsthemen erst einmal zu erarbeiten. Seite 8 Die Überweisung durch das Amtsgericht wird von den Klienten häufig als Zwangskontext angesehen. Die RichterInnen versuchen die Einvernehmlichkeit der beiden Ex-Partner vor Gericht zu erzielen. Dennoch stellt sich in der Beratung oft eine Scheinzustimmung heraus, die entweder anwaltlich geraten wurde, und/oder erfolgte, um bei richterlichen Entscheidungen eine bessere Position zu haben: Jemand, der sich einer Beratung und damit möglichen gemeinsamen Lösungen verschließt, wirkt eher nicht kooperativ und muss daher eher mit richterlichen Entscheidungen rechnen. Den richterlichen Aufträgen, beispielsweise - Erarbeiten von Kompromissen bei der Umgangsgestaltung - oder - Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern - steht in der Regel das unversöhnliche Gegeneinander der Eltern entgegen. Dieser Widerspruch muss in mühevoller, kleinschrittiger Beratung bearbeitet werden. Die Beratung nach FamFG wird grundsätzlich zu zweit durchgeführt: diesen Fällen liegen oft sehr komplexe Wirkmuster zugrunde, so dass eine Beratung im Team sehr viel effektiver, schneller, kompetenter erfolgen kann. Diese Sitzungen sind oft sehr konflikthaft, die Gefahr der Eskalation ist hoch, zu zweit kann hier effektiver begrenzt und gerahmt werden. Auch um Loyalitätskonflikten vorzubeugen, erhalten die strittigen Ex-Partner eine BezugstherapeutIn. Die Beratung als Beraterduo ermöglicht darüber hinaus besonders geeignete Interventionstechniken wie z.B.- Reflecting Team. Bei diesen Beratungen zeichnet sich zunehmend eine weitere Aufgabenstellung ab: der Bedarf nach Besuchsanbahnungen. Wenn ein Kind längere Zeit keinen Umgang zu einem Elternteil hatte, würden dann - mit der Zielrichtung, die Besuchsregelung in Eigenregie zu organisieren – maximal 3 Termine zur Besuchsanbahnung angeboten. Frühe Hilfen / Prävention Die Schwangerschaft und die frühe Kindheit unterliegt Dynamiken mit rasch ablaufenden Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. Viele grundlegende Veränderungen müssen gemeistert werden. Diese stellen hohe Anforderungen an die elterliche Kompetenz, Geduld und Sensibilität. Gleichzeitig ist sie die prägendste Zeit in der Entwicklung des Menschen und für die weitere Entwicklung von größter Bedeutung. Eine sichere Bindung und eine gute Entwicklung in der Schwangerschaft ist die Grundvoraussetzung oder auch der Präventionsfaktor Nr. 1 für psychische und physische Gesundheit im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Die Frühen Hilfen sind ein niedrigschwelliges Angebot für alle Eltern in Bedburg mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Hier bekommen sie frühzeitig Hilfe und Unterstützung im Umgang mit ihren Kindern und ihrer gesamten Familiensituation, auch schon in der Schwangerschaft. Die Hilfemaßnahme unterliegt der Schweigepflicht, basiert auf Freiwilligkeit und ist für die BürgerInnen kostenfrei. Gesetzlichen Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen der FH werden nachfolgend benannt, jedoch nur in Auszügen aufgeführt. Die „Frühen Hilfen“ sind im Bundeskinderschutzgesetz SGB VIII unter den § 1, § 16, § 18 und § 28 verankert. Die Landesförderung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in NordrheinWestfalen, die seit 1.Juli 2012 gilt durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)  Artikel 1 - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz  Artikel 2 - Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch  Artikel 3 - Änderung anderer Gesetze  Artikel 4 - Evaluation Seite 9 Die Bundesregierung hat die Wirkungen dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu berichten.     Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG Zielgruppe              Familien mit mindestens einem Kind unter drei Jahren Schwangere Frauen und werdende Väter Junge Mütter bzw. junge Familien Mütter mit Erkrankungen oder Behinderungen Eltern behinderter Kinder Eltern von Frühgeborenen Mütter bzw. Eltern mit Drogenproblemen Mütter oder Eltern, die sich in allgemein schwierigen Lebenssituationen befinden Familien mit Integrationsproblemen Familien mit chronisch kranken Kindern bis zu 3 Jahren Familien mit Mehrlingsgeburten Familien mit Migrationshintergrund Familien mit Flüchtlingsthematik Angebote und Aufgaben:          Betreuung und Beratung in der Schwangerschaft und nach der Geburt insbesondere zu Babyausstattung, Ausstattung von Kinderzimmern, sichere Schlafumgebung, Ernährung in der Schwangerschaft oder der Stillzeit, Babyernährung, weitergehende Unterstützung durchs Jugendamt, psychischer Belastung, Pflege und Handling des Babys, Sicherheitstipps im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern, Wichtigkeit des Kinderarztes und der U-Untersuchungen vermitteln Betreuung und Beratung zu finanziellen Problemen und deren Lösungsmöglichkeiten Erklärung und Hinweise auf Jobcenter, Beihilfen Kindergeld, Wohngeld, Schuldnerberatung, etc. pp. Kontakte herstellen zu Hebammen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärzten, Krankenhäusern, Geburtsvorbereitungskursen oder Mutter-Kind-Einrichtungen, Selbsthilfegruppen, Frühförderzentren, Kindertagesstätten, Babymassage-, Pekip-, oder Krabbelgruppen und Einrichtungen der Jugendhilfe BBB Babybegrüßungsbesuch Gruppenangebote: für junge schwangere Frauen, Elterncafé, Down-Gruppe, Vorbereitungskurs für Geschwisterkinder, interkulturelles Eltern-Kind-Café „Come in“ Gremienarbeit Netzwerk-Koordination im REK Öffentlichkeitsarbeit Prävention von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung Seite 10 Babybegrüßungsbesuch Einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich stellt der Babybegrüßungsbesuch (seit Mai 2012) dar. Dieser Besuch wird den Eltern von Neugeborenen in Bedburg schriftlich angekündigt. Vor Ort (wenn gewünscht) erhalten alle Eltern mit neugeborenen Kindern, neben einigen kleinen Präsenten, einen Ordner mit wichtigen Tipps, Informationen und Adressen, und ein freundliches Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters. Das FPZ mit den Frühen Hilfen und das Jugendamt können sich vorstellen und positiv präsentieren. Durch persönlichen Kontakt und ein ungezwungenes Gespräch werden Hemmschwellen herabgesetzt und bei Bedarf kann frühzeitig Hilfe angeboten werden. Babybegrüßungen nicht angetroffen 250 angetroffen abgesagt 200 150 100 50 0 2012 2013 2014 2015 2016 Netzwerk Frühe Hilfen Rhein-Erft-Kreis Ein wichtiger Arbeitsbereich der Frühen Hilfen und deren Qualitätssicherung ist der Austausch mit anderen Städten im Arbeitskreis Frühe Hilfen im Rhein-Erft-Kreis. Zudem ist es einer von 4 Förderschwerpunkten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Teilnahme an überregionalen Austauschveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wird regelmäßig sichergestellt. Supervision und Intervision finden zur Qualitätssicherung regelmäßig statt. Aufbau und Weiterentwicklung des kommunalen Netzwerks Frühe Hilfen Grundlegend ist hier die Vorstellung des Konzepts der Frühen Hilfen der Stadt Bedburg durch persönliche Austauschtreffen der Netzwerkpartner. Innerhalb dieser Kontakte wird geklärt, wie Kooperation gelingen kann und wie weitere Kooperationen geschlossen werden Seite 11 können. Wichtig ist hierbei, die regelmäßigen Kontakte zu den MitarbeiterInnen der sozialen Einrichtungen der Region zu halten und zu pflegen.                 Hebammen Schwangerschaftsberatungsstellen Niedergelassene Kinder- und JugendlichentherapeutInnen -löschen Krankenhäuser Kinderärzte Gynäkologen Familienzentren Frühförderzentren Pekip-, Emmi-Pickler- oder Spielgruppen Kindertagesstätten Tagesmütter und -väter Selbsthilfegruppen Erziehungs- und Familienberatungsstelle ASD Schuldnerberatung Jobcenter/ Integration Point Das erste Netzwerktreffen mit dem Schwerpunkt medizinischer Fachkräfte fand im Dezember 2014 statt. Ausbau der Frühen Hilfen Die Frühen Hilfen in Bedburg bieten gleichermaßen den beraterischen und den medizinischen Schwerpunkt an. Dies hat sich als sehr sinnvolle Ausstattung erwiesen. Die Nähe zur Erziehungsberatungsstelle ist ein weiterer struktureller Vorteil in Bedburg. Hoch belastete Familien sind häufig nur schwer zu erreichen. Dies erfordert eine aufsuchende, zugehende Arbeit. Angebote werden am Bedarf und unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten entwickelt: So wurde die Down-Gruppe 2013 etabliert, da es mehrere Down-Kinder in Bedburg gibt und sie auch von den FH betreut wurden. Es stellte sich heraus, dass diese Kinder und ihre Eltern nur ein Austausch-Angebot in Köln, Bergisch-Gladbach etc. haben. Die Down-Gruppe bietet den Eltern eine Austausch- und Informationsplattform im Sozialraum. Sie fungiert als Nischenangebot, um präventiv die vielfältigen Belastungen aufgrund der multiplen Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen bzw. Förderbedarfe eines Down-Kindes zu mindern und Entlastung für die Familie zu erreichen. Die Gruppe für junge Schwangere wurde im Februar 2013 eingerichtet, da sich zur gleichen Zeit mehrere minderjährige Schwangere an die Frühen Hilfen gewandt hatten. Dieses Angebot wird zurzeit nicht benötigt, bei Bedarf wird es jederzeit neu eingerichtet. Im Februar 2016 wurde das interkulturelle Eltern-Kind-Café „Come in“ für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund als niedrigschwelliges Angebot im Integrationszentrum der Stadt Bedburg eröffnet. Ende Oktober wurde das Angebot mangels ausreichender Beteiligung wieder eingestellt. Seite 12 Das Familienberatungs- und Präventionszentrum Zielerreichung im FPZ Das Ziel der Etablierung als Familienberatungs- und präventionszentrum wurde ausweislich des Beratungsbedarfes deutlich erreicht. Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass der Standort der Beratungsstelle getrennt von größeren Verwaltungseinheiten und zum ASD sein muss, um ein wichtiges Kriterium für einen einfachen leichten Zugang (Niedrigschwelligkeit) zu einer qualitativ anspruchsvollen Hilfeform zu erfüllen. Der Zugang für Ratsuchende muss auch anonym erfolgen können. Auch MitarbeiterInnen der Stadt Bedburg nutzen die Beratungsstelle, obwohl Anonymität nicht gewährleistet ist. Dies kann als ein Zeichen hoher Wertschätzung gesehen werden. Das Ziel, dass alle Bedburger Familien ab April 2012 einen BBB (Babybegrüßungsbesuch) in den ersten 6 – 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erhalten, wurde und wird erreicht. Wenn eine zeitnahe Betreuung erwünscht oder erforderlich wird, erfolgt auch dieses Angebot zeitnah und in der Regel aufsuchend als Hausbesuch. In manchen Fällen erfolgt die Überweisung durch den ASD, die Frühen Hilfen werden auch flankierend zu anderen HZE-Maßnahmen eingesetzt. Zusätzliche Leistungen, die eine gute Außenwirkung darstellen:  Etablierung des Angebotes Beratung nach SGB VIII, KJHG §8a und §8b  Initiierung und Organisation einer Mädchengruppe für Mädchen von 14 – 18 Jahren, die durch Gewalterfahrungen jeglicher Art belastet sind. Durchgeführt wird sie seit Anfang Juni 2014 von 2 Kunsttherapeutinnen des freien Trägers Freio e.V., der auch die Kosten übernommen hat, im Juze Point in Kaster.  Angebot eines Schulpraktikums für eine Realschülerin aus Bedburg im August/September 2014  Vätergruppe für alleinerziehende Väter in 2013  2013 und 2014 Trennungs- und Scheidungskindergruppe  Regelmäßige offene Sprechstunden in den Familienzentren Kooperation Das FPZ kooperiert mit nachfolgenden Kooperationspartnern in Bedburg und den Nachbargemeinden:                  ASD/Jugendamt Kinderschutzbund AWO Familienzentren Kindertagesstätten Ärzte Frauenhaus Gesundheitsamt Caritas Kurberatung JUZEn Schulen Frühförderzentrum Freio e.V. IBZ Bergheim Caritasrat Familieninstitut Sinneswelten Hebammen                 Anton-Heinen-Haus Offene Ganztagsschulen Familienbildungsstätten Kirchengemeinden Amtsgericht/Familiengericht Bergheim Schulzentrum mit SchulsozialarbeiterInnen Regionale Schulberatung Bergheim Frauenberatungsstelle Tageskliniken Erziehungsbeistandschaften Niedergelassene Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutInnen Polizei/Kripo/ Kriminalprävention/Opferschutz FachkollegInnen anderer Erziehungs- und Familienberatungsstellen Jobcenter Seite 13 Das Team des FPZ Alle beratenden MitarbeiterInnen des FPZ haben eine therapeutische bzw. beraterische Zusatzausbildung absolviert. Diese Zusatzausbildung ist zwingend erforderlich, um die fachliche Qualität zu gewährleisten, die sich aus den vielfältigen Anforderungen und Fragestellungen ergibt.  Herr Spahr Dipl. Sozialpädagoge, systemischer Familienberater, Schwerpunkte: Paarberatung, Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, Trennungs- und Scheidungskindergruppe, Beratung männlicher Jugendlicher, alleinerziehender Väter, Leitung Familienpräventionszentrum  Frau Klein Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen, kollegiale Fallsupervision für KITAMitarbeiterInnen, Suchtkrankentherapie  Frau Severin Dipl. Psychologin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: Tiefenpsychologische Diagnostik und therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Cybermobbing, Mobbing, selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen, Paarberatung, Konzeptentwicklung und Durchführung TuSch-Gruppe, kollegiale Fallsupervision für KITAMitarbeiterInnen  Frau Banerjee Dipl. Sozialpädagogin, Systemische Familientherapeutin, Entwicklungspsychologische Beraterin; Schwerpunkte: Videogestützte Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern, psychisch kranke Eltern, Netzwerkkoordination der Frühen Hilfen, Angebote für minderjährige Schwangere und junge Eltern)  Frau Hamacher Fach-Kinderkrankenschwester für Pädiatrie und Intensivmedizin, Zusatzausbildung als Familiengesundheitskinderkrankenpflegerin, Schwerpunkte: Betreuung von Familien mit kranken und chronisch kranken Säuglingen; chronisch kranken Eltern, behinderten Säuglingen und Kleinkindern; kindersichere Wohnung zur Unfallvermeidung; Vorbereitung von Geschwisterkindern auf das Neugeborene  Frau Lindner Verwaltungsfachkraft und Teamassistentin im Sekretariat Fazit Es wird ein sozialräumliche Angebot zuzüglich einer Vielfalt weitere Aufgaben vorgehalten: Beratung nach FamFG, und Beratung nach SGB VIII, KJHG § 8a und § 8b Bundeskinderschutzgesetz, zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung. Dies sind laut SGB IIIV, § 28 KJHG und laut BKSchG pflichtige und förderrelevante Aufgaben. Wie in allen kleineren Städten kommen insbesondere die MitarbeiterInnen der Frühen Hilfen an die Grenzen der leistbaren Unterstützung bei ratsuchenden Familien mit Sprachproblemen und/oder mit Migrationshintergrund, oder bei asylsuchenden Klienten mit Neugeborenen oder Kleinkindern, da es hier in der Regel an der Unterstützung anderer Dienste oder Stellen (Integrationsdienste, -lotsen, Dolmetscher etc.) mangelt, welche in großen Städten eher zur Verfügung stehen. Seite 14