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Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
283 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:07
Aktualisiert
29.03.17, 18:03
Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7))

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9176/2016 Stabsstelle Kultur / Kulturmanagement / Kulturtourismus Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.10.2016 Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Betreff: Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bedburg beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg für das Jahr 2016 die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 3.555,00 € b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 332,50 € c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 2.000,00 € d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.500,00 € _______________________________________________________________________ Gesamtfördersumme 7.387,50 € Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und der Heimat- und Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechend der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01. Januar 2004. Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt für das Jahr 2016 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 9.000,00 € veranschlagt (letztjährig: 9.000,00 €). Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2016 insgesamt 33 Anträge (Vorjahr 31 Anträge mit einer Gesamt-Fördersumme i. H. v. 7.387,50 €) form- und fristgerecht eingegangen. Basierend auf der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergeben sich für die einzelnen Förderbereiche folgende Zuschusssummen: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 3.555,00 € 332,50 € 2.000,00 € 1.500,00 € Gesamt-Fördersumme 7.387,50 € a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 Bis zum Stichtag 31. März 2016 wurden 23 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 23 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2016 schlägt die Verwaltung vor, neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,50 Euro je Mitglied - maximal jedoch insgesamt 250,00 Euro – als Zuschuss zukommen zu lassen. Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen: Lfd.Nr. Vereinigung Mitglieder Zuschuss __________________________________________________________________ 01) 02) 03) 04) 05) 06) 07) 08) 09) 10) 11) 12) 13) 14) Bedburger Narrenzunft Familienchor St. Peter Königshoven Familienchor St. Ursula Lipp Familienchor St. Willibrord Kirdorf Jugendchor Recovered Dimension Dekanatsjugendchor San Francesco KG Ritter Em Ulk Karnevalsfreunde Bedburg-Rath Kirchenchor St. Cäcilia Kaster Kirchenchor St. Cäcilia Königshoven Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten Shanty-Chor Bedburg Tambourcorps Erftklang Bedburg Beschlussvorlage WP9-176/2016 95 35 50 22 82 71 61 43 30 26 31 35 30 28 250,00 137,50 175,00 105,00 250,00 227,50 202,50 157,50 125,00 115,00 127,50 137,50 125,00 120,00 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Lfd.Nr. Vereinigung Mitglieder Zuschuss ___________________________________________________________________ 15) Familienchor Kirchtroisdorf 19 97,50 16) Tambourcorps Kirch-Kleintroisdorf 41 152,50 17) AKAK Arbeitskreis Altstadt Kaster 164 250,00 18) Kunst Bedburg 21 102,50 19) Familienchor Kirchherten 30 125,00 20) Erftharmoniker 16 90,00 21) Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus 55 187,50 22) Kirchenchor Kirdorf St. Willibrord 37 142,50 23) Quartettverein Königshoven 41 152,50 Zusammenfassung 1.063 Mitglieder 3.555,00 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag 31. März 2016 sind zwei Anträge (Vorjahr ein Antrag) form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages in Höhe von 50,00 Euro ergibt sich zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 2,50 Euro. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlung vor. Lfd.Nr. Vereinigung Mitglieder unter 18 Jahren Zuschuss ___________________________________________________________________ 01) Schützenbruderschaft Morken-Harff 02) Schützenbruderschaft Königshoven Zusammenfassung c) 23 70 93 Mitglieder 107,50 225,00 332,50 Förderung von Büchereien - nach Ziffer 6 Bis zum Stichtag, 31. März 2016 sind vier Anträge (Vorjahr vier Anträge) form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebotes der jeweiligen Bücherei – abgeleitet aus der Büchereistatistik – schlägt die Verwaltung, wie in der Vergangenheit, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen / Medien) vor, da dieser den „Erfolg“ der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor: Medien 01) KÖB St. Georg Kaster 3.635 02) KÖB St. Lambertus Bedb. 4.185 03) KÖB St. Peter Königsh. 1.615 04) KÖB St. Willibrord Kird. 1.415 Zusammenfassung 10.850 Beschlussvorlage WP9-176/2016 Ausleihen 3.684 6.130 1.627 1.599 13.040 Faktor 1,01 (21,91%) 1,46 (31,67%) 1,01 (21,91%) 1,13 (24,51%) 4,61 (100%) Zuschuss 438,20 633,40 438,20 490,20 2.000,00 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Förderung der Karnevalsumzüge – nach Ziffer 7 d) Bis zum Stichtag 31. März 2016 sind vier Anträge (Vorjahr vier Anträge) form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der eingereichten Anträge schlägt die Verwaltung folgende Bezuschussung vor: Lfd.Nr. Vereinigung Schlüssel Zuschuss ___________________________________________________________________ 01) Festkomitee Bedburger Karneval 02) Karnevalsfreunde Blerichen 03) Karneval Aktiv Kirch-Kleintroisdorf 04) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten Zusammenfassung 22 22 26 30 330,00 330,00 390,00 450,00 100 1.500,00 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 15.09.2016 ----------------------------------Hermann Jürgen Schmitz ----------------------------------Sascha Solbach Leiter Kultur / Kulturmanagement Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-176/2016 Seite 4