Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Entwurf Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten vom __________ Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am __________ folgende Entgeltordnung für die Nutzung der zu vermietenden öffentlichen gemeindeeigenen Räumlichkeiten beschlossen: 1. Allgemeines Die Aula / Mensa im Schulzentrum, das Forum der Grundschule Süd, die Festhalle Asemissen, der Veranstaltungsraum im BIB – Leo, der Kulturtreff am Heimathof, das Jugendcafe des Grease und das Jugendcafe, der Saal, die Disco und das Kellercafe des Leos können auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Für die Überlassung der Räume, Einrichtungen und des sonstigen Zubehörs sowie aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten sind - für die Räume des GREASE und des LEOS, das Forum der Grundschule Süd und die Aula / Mensa des Schulzentrums das Familien-Servicebüro und - für die Festhalle Asemissen, den Veranstaltungsraum im BIB – Leo und den Kulturtreff am Heimathof der Fachbereich II (Ordnung / Soziales) der Gemeinde Leopoldshöhe zuständig. Mit dem Entgelt sollen die Kosten für den Verwaltungs- und Unterhaltungsaufwand anteilig abgedeckt werden. 2. Entgeltsätze Die Entgelthöhe beträgt pro Veranstaltung und Tag: für die Aula/ Mensa im Schulzentrum für das Forum der Grundschule Süd für die Festhalle Asemissen ohne Getränkeausschank mit Getränkeausschank 100,00 € 150,00 € 50,00 € Saal ohne Getränkeausschank 100,00 € Saal mit Getränkeausschank Saal mit Getränkeausschank und Küchennutzung 150,00 € 200,00 € Sektbar für den Veranstaltungsraum im BIB – Leo für einen Raum im Kulturtreff am Heimathof für das Grease für das Leos 50,00 € 50,00 € 30,00 € Jugendcafe Jugendcafe Saal Disco Kellercafe 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € Sofern es sich um kommerzielle Veranstaltungen handelt, werden die vorgenannten Entgeltsätze verdoppelt. Bei Anmietung der Mensa / Aula und der Festhalle sind die Reinigungskosten nach Aufwand zu erstatten. 3. Nutzung, Technik und Ausstattung Soweit technische Anlagen aus gemeindeeigenem Besitz genutzt werden sollen, hat dies ausschließlich durch sachkundiges Personal und nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Bei Personalstellung durch die Gemeinde erfolgt eine Berechnung nach Aufwand. Dies gilt auch bei Inanspruchnahme des Personals des Mensavereins. Die jeweils unter Ziffer 1 genannte Stelle entscheidet, ob Fachpersonal erforderlich ist und die jeweilige Person über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt. 4. Entgeltbefreiung Für wöchentlich oder monatlich wiederkehrende Veranstaltungen von örtlichen Vereinen / Verbänden werden die Räume entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Die Befreiung gilt auch für ein Dauernutzungsverhältnis. Darüber hinaus kann im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen aus Gründen der Billigkeit, insbesondere aus Gründen des öffentlichen Interesses, Entgeltermäßigung oder – befreiung gewährt werden. Über eine Nutzung, Ermäßigung und Befreiung entscheidet die jeweils unter Ziffer 1 genannte zuständige Stelle. 5. Fälligkeit Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der verbindlichen Nutzungsunterlagen, spätestens jedoch eine Woche vor Nutzung an die Gemeindekasse der Gemeinde Leopoldshöhe zu zahlen. 6. Weisungsrecht, Haftung, Zuwiderhandlung Die von der Gemeinde Leopoldshöhe beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber den Nutzern das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Weitere Regelungen zur Nutzung und Haftung sind dem Nutzungsvertrag bzw. der Hausordnung zu entnehmen. 7. Inkrafttreten Die Entgeltordnung über die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden Räumlichkeiten tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.