Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Entgeltordnung
für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden
öffentlichen Räumlichkeiten vom __________
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (SGV NW 2023) in der zur Zeit
geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am
__________ folgende Entgeltordnung für die Nutzung der zu vermietenden
öffentlichen gemeindeeigenen Räumlichkeiten beschlossen:
1.
Allgemeines
Die Aula / Mensa im Schulzentrum, das Forum der Grundschule Süd, die
Festhalle Asemissen, der Veranstaltungsraum im BIB – Leo, der Kulturtreff am
Heimathof, das Jugendcafe des Grease und das Jugendcafe, der Saal, die
Disco und das Kellercafe des Leos können auf Antrag gegen Entgelt zur
Verfügung gestellt werden. Für die Überlassung der Räume, Einrichtungen
und des sonstigen Zubehörs sowie aller damit zusammenhängenden
Angelegenheiten sind
-
für die Räume des GREASE und des LEOS, das Forum der
Grundschule Süd und die Aula / Mensa des Schulzentrums
das Familien-Servicebüro und
-
für die Festhalle Asemissen, den Veranstaltungsraum im BIB – Leo und
den Kulturtreff am Heimathof der
Fachbereich II (Ordnung / Soziales)
der Gemeinde Leopoldshöhe zuständig. Mit dem Entgelt sollen die Kosten für
den Verwaltungs- und Unterhaltungsaufwand anteilig abgedeckt werden.
2.
Entgeltsätze
Die Entgelthöhe beträgt pro Veranstaltung und Tag:
für die Aula/ Mensa im
Schulzentrum
für das Forum der
Grundschule Süd
für die Festhalle
Asemissen
ohne Getränkeausschank
mit Getränkeausschank
100,00 €
150,00 €
50,00 €
Saal ohne Getränkeausschank
100,00 €
Saal mit Getränkeausschank
Saal mit Getränkeausschank und
Küchennutzung
150,00 €
200,00 €
Sektbar
für den Veranstaltungsraum im BIB – Leo
für einen Raum im
Kulturtreff am Heimathof
für das Grease
für das Leos
50,00 €
50,00 €
30,00 €
Jugendcafe
Jugendcafe
Saal
Disco
Kellercafe
60,00 €
60,00 €
60,00 €
60,00 €
60,00 €
Sofern es sich um kommerzielle Veranstaltungen handelt, werden die
vorgenannten Entgeltsätze verdoppelt.
Bei Anmietung der Mensa / Aula und der Festhalle sind die Reinigungskosten
nach Aufwand zu erstatten.
3.
Nutzung, Technik und Ausstattung
Soweit technische Anlagen aus gemeindeeigenem Besitz genutzt werden
sollen, hat dies ausschließlich durch sachkundiges Personal und nach
vorheriger Absprache zu erfolgen. Bei Personalstellung durch die Gemeinde
erfolgt eine Berechnung nach Aufwand. Dies gilt auch bei Inanspruchnahme
des Personals des Mensavereins.
Die jeweils unter Ziffer 1 genannte Stelle entscheidet, ob Fachpersonal
erforderlich ist und die jeweilige Person über die notwendigen Fachkenntnisse
verfügt.
4.
Entgeltbefreiung
Für wöchentlich oder monatlich wiederkehrende Veranstaltungen von
örtlichen Vereinen / Verbänden werden die Räume entgeltfrei zur Verfügung
gestellt.
Die Befreiung gilt auch für ein Dauernutzungsverhältnis.
Darüber hinaus kann im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen aus
Gründen der Billigkeit, insbesondere aus Gründen des öffentlichen Interesses,
Entgeltermäßigung oder – befreiung gewährt werden.
Über eine Nutzung, Ermäßigung und Befreiung entscheidet die jeweils
unter Ziffer 1 genannte zuständige Stelle.
5.
Fälligkeit
Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der verbindlichen
Nutzungsunterlagen, spätestens jedoch eine Woche vor Nutzung an die
Gemeindekasse der Gemeinde Leopoldshöhe zu zahlen.
6.
Weisungsrecht, Haftung, Zuwiderhandlung
Die von der Gemeinde Leopoldshöhe beauftragten Dienstkräfte üben
gegenüber den Nutzern das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist
unverzüglich Folge zu leisten. Weitere Regelungen zur Nutzung und Haftung
sind dem Nutzungsvertrag bzw. der Hausordnung zu entnehmen.
7.
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung über die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe
zu vermietenden Räumlichkeiten tritt am Tage nach der Beschlussfassung in
Kraft.