Daten
Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
21.02.17, 18:02
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-23/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
07.03.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, Antrag des FDP-Stadtverbandes Bedburg
hier: LKW Parkverbot auf dem Platz vor der Tennishalle Kaster
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 15.12.2009 in der zur Zeit
gültigen Fassung empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Haupt- und
Finanzausschuss, den Bürgerantrag - das LKW Parkverbot auf dem Parkplatz
Stresemannstraße betreffend - abzulehnen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 21.01.2017 wurde durch den FDP-Stadtverband Bedburg die Anordnung eines
LKW Parkverbotes auf dem Parkplatz Stresemannstraße - vor der Tennishalle Kaster - in Form
eines Bürgerantrages nach § 24 GO beantragt (siehe Anlage).
Ein LKW Verbot wird aus den nachfolgend beschriebenen Gründen verwaltungsseitig äußerst
kritisch gesehen und kann daher nicht befürwortet werden.
Verkehrspolitische Gründe:
LKW Fahrer sind verpflichtet, gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Autobahnraststätten
oder angrenzende Autohöfe bieten hierfür in der Regel lediglich eine begrenzte Anzahl an
Stellflächen.
In Ermangelung entsprechender Ruheplätze besteht auch außerhalb der Autobahn ein erhöhter
Bedarf und entsprechender Parkdruck für LKW’s.
Der Parkplatz an der Stresemannstraße bietet diesbezüglich eine ausreichend große, alternative
Parkfläche die geeignet ist, zu einer Entschärfung der Parkraumnot maßgeblich beizutragen, ohne
dabei überwiegende öffentliche Interessen (hier: andere Verkehrsteilnehmer oder Anwohner)
wesentlich zu beeinträchtigen.
Ferner ist für die in Bedburg wohnhaften Berufskraftfahrer ein wohnortnaher Start, auch im
Hinblick auf Effizienz und Ökonomie, zumindest wünschenswert.
Ein LKW-Parkverbot auf dem Parkplatz Stresemannstraße würde nach Einschätzung der
Verwaltung zu einer Verdrängung von parkenden LKW’s in den Straßenbereich, auf private
Parkplätze (z.B. REWE), auf Parkplätze mit angrenzender Wohnbebauung sowie insbesondere in
den Bereich des - diesbezüglich ohnehin bereits konfliktbehafteten - Industriegebietes Mühlenerft
führen.
Dies würde den bestehenden Parkdruck noch um ein Vielfaches intensivieren und darüber hinaus
die Tendenz zum verkehrswidrigen Parken fördern.
Letztendlich wäre auch der Linienbusverkehr von einem LKW-Verbot betroffen, da lt. Mitteilung
der RVK u.a. die Ruhe- und Überlagezeit auf dem betreffenden Parkplatz abgewartet werde.
Umweltpolitische Gründe (z.B. Abgase, Müllentsorgung etc.):
Hinweise über eine vermehrte Müllentsorgung im Bereich des Parkplatzes oder Beschwerden über
Geruchs- oder Lärmbelästigung (z.B. unnötige Belastungen durch Standheizungen, Laufenlassen
der Motoren beim Startvorgang) liegen nach hiesigen Erkenntnissen derzeit nicht vor.
Der ADAC teilt zur Problematik des Dieselmotors mit, dass aktuelle Dieselaggregate allesamt mit
Direkteinspritzung arbeiten, manche Selbstzünder sogar einen Elektromotor zur Unterstützung
verbaut hätten und Verzögerungen beim Startvorgang heutzutage weitgehend unbekannt seien.
Wirtschaftliche Gründe:
Das bisherige Parkverhalten auf der Fläche des Parkplatzes sowie vergleichbare Belastungen des
Untergrundes durch regelmäßig stattfindende Veranstaltungen (z.B. Kirmes, Zirkus,
Schützenfeste, motorsportliche Veranstaltungen, Übungen der Feuerwehr mit Großfahrzeugen
etc.) haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht zu einer Schadensbildung am Untergrund
geführt, sodass eine zukünftige Beeinträchtigung durch dort parkende LKW’s - auch nach
Einschätzung des städtischen Tiefbauingenieurs - nicht zu erwarten ist.
Bei einer Ortsbegehung konnten keine nennenswerten Schäden an der Pflasterung festgestellt
werden, insbesondere keine solchen, die konkret dem LKW Verkehr hätten zugeordnet werden
können.
Zuletzt wird zu Bedenken gegeben, dass ein Parkverbot unmittelbare Auswirkungen auf die
Schadstoffentsorgung im Ortsteil Kaster hätte, da für das Schadstoffmobil ein neuer Standort
gefunden werden müsste.
Beschlussvorlage WP9-23/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Perspektivische Entlastung:
Durch Überbelegung im LKW-Bereich kommt es auf den Raststätten Bedburger Land regelmäßig
zu verbotswidrigem Parken in Fahrgassen, auf Nebenflächen und in den Raststätten Zu- und
Ausfahrten. Um eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Lenkzeiten zu
vermeiden sind LKW-Fahrer oft gezwungen, auch eine bereits überfüllte Rastanlage anzufahren
und hier dann mangels Platz verbotswidrig zu parken. Dieses stellt eine erhebliche
Verkehrsgefährdung für alle Rastplatznutzer dar. Unfälle und Beschädigungen auf Rastanlagen
sind oft auf diesen Sachverhalt zurück zu führen. Eine entsprechende Erhöhung der Anzahl der
Stellplatzflächen soll nunmehr diesen Missstand beseitigen. Diesbezügliche Planungen wurden im
Stadtentwicklungsausschuss bereits vorgestellt (WP9-185/2015).
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW
eine Erweiterung der Parkplatzflächen der Tank- und Rastanlage Bedburger Land sowohl für die
Ostseite der A 61 in Fahrtrichtung Mönchengladbach als auch für die Westseite in Fahrtrichtung
Koblenz vorzunehmen.
Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme wurde bei der Bezirksregierung Köln
(Anhörungsbehörde) bereits die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
beantragt.
Es wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass durch die geplante Erweiterungsmaßnahme zumindest perspektivisch - eine maßgebliche Entlastung bezüglich des LKW-Parkens im
Stadtgebiet erzielt werden kann.
Die Verwaltung schlägt aus den beschriebenen Gründen dem Stadtentwicklungsausschuss vor,
dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, dem Bürgerantrag nicht stattzugeben.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 16.02.2017
----------------------------------(Guido Heinrichs)
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Sascha Solbach)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
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