Daten
Kommune
Bedburg
Größe
96 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
21.02.17, 18:02
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-35/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Stadtentwicklungsausschuss
07.03.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg
hier: Masterplan Radverkehr in Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Sachstand zum 01.12.2015:
Mit Schreiben vom 03.11.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erstellung eines
Masterplanes Radverkehr in Bedburg. Grund hierfür ist, dass es kein schlüssiges Gesamtkonzept
für einen gefährdungsfreien Radverkehr gibt.
Wie bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2015 unter TOP 9
mitgeteilt wurde, ist die Stadt verpflichtet, bis zum 31.12.2016 sämtliche benutzungspflichtigen
Radwege zu überprüfen, ob die Benutzungspflicht aufrecht erhalten bleiben kann. Hierzu sind
insbesondere der Anfang und das Ende solcher Radverkehrsanlagen zu überprüfen, der Zustand
und die erforderlichen Breiten. Diese Überprüfung kann jedoch dazu führen, dass
benutzungspflichtige Radwege, die zur Zeit als solche ausgeschildert sind, in der Art und Weise
nicht mehr erhalten werden können.
Diese Überprüfung wird im Bedarfsfall in Absprache mit der Polizei und Vertretern des ADFC
durchgeführt.
Weiterhin wird zur Zeit durch das Büro Stadtverkehr der Masterplan Mobilität und Verkehr erstellt.
Bei diesem Masterplan wird ebenfalls der Radverkehr betrachtet und bewertet, insbesondere
hinsichtlich Lücken im örtlichen und überörtlichen Radwegenetz. Es wird allerdings kein
eigenständiges Konzept zum Radverkehr in Bedburg erstellt, welches verschiedene Aspekte
vertieft darstellen würde.
Um hier zunächst die Kosten für ein weiteres Konzept zu sparen wird vorgeschlagen, die
Überprüfung der Radwege und den Masterplan Mobilität und Verkehr abzuwarten.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass Radverkehrsanlagen in Zone-30-Bereichen nicht
auf der Fahrbahn gemäß § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung angelegt werden dürfen.
Aktueller Sachstand:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 beschlossen, dass ein
Masterplan-Radverkehr für Bedburg erstellt werden soll.
Hinsichtlich der eingeholten Vergleichsangebote haben kurzfristig noch Klärungsgespräche mit
den angefragten Büros stattgefunden. Das letzte Angebot wurde schließlich im Februar 2017
eingereicht bzw. konkretisiert.
Nach Auswertung der Angebote ist am 07.02.2017 der Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes
„Masterplan Radverkehr“ erteilt worden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Die Verbesserung des Fahrradverkehrsangebotes kann den Modal Split günstig beeinflussen.
Mitteilungsvorlage WP9-35/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 17.02.2017
----------------------------------(Guido Heinrichs)
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Sascha Solbach)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-35/2017
Seite 3