Daten
Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
21.02.17, 18:02
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9224/2016 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Stadtentwicklungsausschuss
07.03.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen
Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den
Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. §
13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S.
1722).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 29.11.2016:
Die Planungen zur Errichtung eines Spielplatzes auf dem Grünstreifen zwischen der Oberschlager
Straße und der Bedburger Schweiz sind durch den FD 4 vorangeschritten und werden am
15.11.2016 im Jugendhilfeausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Umsetzung
Spielplatzkonzept – Aktueller Sachstand“ präsentiert (vgl. WP9-202/2016). Vorbehaltlich der
inhaltlichen Diskussion soll parallel aus Gründen der Rechtssicherheit der aktuelle Bebauungsplan
Nr. 12 / Bedburg für diesen Bereich angepasst werden. Dieser trifft für den relevanten Bereich
lediglich die Festsetzung Grünfläche ohne gesonderte Zweckbestimmung. Baurechtlich spezifiziert
werden sollte aber zudem die Zweckbestimmung Spielplatz, die in einer vereinfachten Änderung
nach § 13 BauGB festgesetzt werden soll. Hierzu soll der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung
gefasst werden, um zeitlich analog mit der Planung des FD 4 gegen Ende März die Offenlage
abgeschlossen zu haben und den Satzungsbeschluss fassen zu können. Für die vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans entstehen keine Kosten, da diese durch die Verwaltung erarbeitet
wird.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 07.03.2017:
In der Sitzung am 29.11.2016 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss der
Aufstellungsbeschluss zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 / Bedburg
gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensunterlagen durch die Verwaltung erarbeitet und
insbesondere das Hinzufügen der Zweckbestimmung Spielplatz zur festgesetzten Grünfläche
begründet. Damit das Bauleitplanverfahren weiterhin zeitlich analog mit der Planung des FD 4
fortschreiten kann, soll als nächster Verfahrensschritt die Offenlage der Planung beschlossen und
durchgeführt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung und Instandhaltung von Spielplätzen trägt zu einem lebenswerten Umfeld bei und
kommt insbesondere jungen Familien mit Kindern zu Gute.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 01.02.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-224/2016 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP9-224/2016 1. Ergänzung
Seite: 3
Seite 3