Daten
Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
08.02.17, 17:37
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-13/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
14.02.2017
Rat der Stadt Bedburg
21.02.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung (bei einer Enthaltung)
des Bauausschusses der Stadt Bedburg die Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen,
nicht nur auf Bedburger Familien zu beschränken.
Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Bedburg die Einführung einer Saisonkarte für
Erwachsene und Kinder zum Preise von 120,00 € für Erwachsene und 80,00 € für
Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren etc..
Die Vierzigerkarte für Erwachsene und Kinder wird nicht mehr angeboten.
Neu eingeführt wird das Feierabendticket als Zehnerkarte. Das Feierabendticket gilt ab 2
Stunden vor Schließung des Freibades.
Die Zehnerkarte für Erwachsene kostet 25,00 €, die Zehnerkarte für Kinder 15,00 €.
Auf einstimmige Empfehlung des Bauausschusses vom 13.09.2016 zahlen Inhaber der
Ehrenamtskarte NRW den ermäßigten Tarif wie Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren etc.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg ist
geregelt, dass die Saisonkarte für Bedburger Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen,120,00 € kostet.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung (Beschluss vom 19.07.2016 -2
BvR470/08) zur einwohnerbezogenen – reduzierten – Preisgestaltung von kommunalen
Einrichtungen Stellung genommen und gleichzeitig auf Tatbestände einer zulässigen
Preisreduzierung hingewiesen, die eine „Ungleichbehandlung“ aufgrund hinreichender
Sachgründe rechtfertigen. Die Einzelheiten können der beigefügten Abhandlung „Preiskampf bei
kommunalen Einrichtungen“ entnommen werden.
Bezüglich der Anwendbarkeit des Urteils auf die Gebührensatzung für das Bedburger Freibad
wurde der Städte- und Gemeindebund NRW um Stellungnahme gebeten. Mit beigefügtem
Schreiben vom 19. Januar 2017 wird die Empfehlung ausgesprochen, die Gebührensatzung zu
ändern. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Empfehlung zu folgen, da keine ausreichenden
Gründe für eine „Ungleichbehandlung“ „Nicht-Bedburger“ vorliegen.
Mit Schreiben vom 21.12.2016 (Eingang 11. Januar 2017) wird beantragt eine Saisonkarte für
Erwachsene einzuführen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den beigefügten Antrag,
der von 10 Personen unterschrieben ist, verwiesen.
Nach der Gebührensatzung der Stadt Bedburg kann bislang eine Saisonkarte nur für (noch)
Bedburger Familien mit Kindern zum Preise von 120,00 € erworben werden.
Eintrittsvergünstigungen werden in Form von Zehner-, Zwanziger- und Vierzigerkarten eingeräumt.
Sofern der Bauausschuss dem Rat der Stadt Bedburg die Einführung einer Saisonkarte empfiehlt,
sollte diese nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder/Jugendliche etc. eingeführt
werden.
Der Preis für die Saisonkarte sollte allerdings über den der Vierzigerkarten liegen, weil ansonsten
dieser Gebührentatbestand überflüssig wird.
Die aktuelle Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt.
Sitzung Bauausschuss vom 13.09.2016:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat einstimmig eine Empfehlung an den Rat
ausgesprochen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte NRW den ermäßigten Tarif wie
Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren etc. zahlen.
Sitzung Bauausschuss vom 14.02.2017:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig (bei einer
Enthaltung) die Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben oder noch eine Sekundarschule besuchen, nicht nur auf Bedburger Familien zu
beschränken.
Des Weiteren empfiehlt der Bauausschuss die Einführung einer Saisonkarte für Erwachsene und
Kinder zum Preise von 120,00 € für Erwachsene und 80,00 € für Kinder/Jugendliche unter 18
Jahren etc..
Die Vierzigerkarte für Erwachsene und Kinder soll nicht mehr angeboten werden.
Neu eingeführt werden soll das Feierabendticket als Zehnerkarte. Das Feierabendticket soll ab 2
Stunden vor Schließung des Freibades gelten.
Die Zehnerkarte für Erwachsene soll 25,00 €, die Zehnerkarte für Kinder 15,00 € kosten.
Beschlussvorlage WP9-13/2017 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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