Daten
Kommune
Wesseling
Größe
194 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
03.06.13, 17:09
Aktualisiert
03.06.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
132/2013
- Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
- 14 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Erneuerung des Querwegs
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
- 14 -
28.05.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 132/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
28.05.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark
Dringlichkeitsentscheidung zur Erneuerung des Querwegs
Beschlussentwurf:
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Neuanlage des Rheinparkquerwegs
als wassergebundene Decke mit Pflasterbegleitstreifen für den nördlichen Parkabschnitt zwischen Parkeingang und Musikmuschel (nachfolgend als „Variante 2“ bezeichnet).
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen:
Sachdarstellung:
Problem
Quer durch den Rheinpark verläuft ein ca. 3-4 m breiter Asphaltweg. Der Weg weist im Bestand nur eine ca.
10 cm starke Asphaltdecke ohne qualifizierte Tragschicht auf. Die Asphaltschicht ist an einigen Stellen „geflickt“ worden (insbesondere zwischen Hauptparkeingang und Parkstraße), der Gesamtzustand ist als befriedigend einzustufen. Die Entwässerung des Weges erfolgt im nördlichen Parkabschnitt zwischen dem
Hauptparkeingang und der Parkstraße über eine einseitige oberirdische Rinne und Sinkkästen, die das
Wasser in den längs die Minigolfanlage querenden privaten städtischen Kanal und schließlich in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Parkstraße einleiten. Im südlichen Parkbereich zwischen Musikmuschel und
Mahnmal wird das Niederschlagswasser des hier lediglich 3 m breiten Weges teilweise über Sinkkästen und
private städtische Kanäle in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Parkstraße eingeleitet, z.T. erfolgt
eine Versickerung vor Ort über Sickerschächte. Anhand einer kürzlich erfolgten Kamerabefahrung konnte
festgestellt werden, dass die privaten städtischen Kanäle in Teilbereichen des Parks stark durchwurzelt und
undicht sind. Das auf dem Weg anfallende Niederschlagswasser versickert somit teilweise durch die Kanäle
ins Erdreich, bevor es den öffentlichen Mischwasserkanal in der Parkstraße erreichen könnte. Es ist zu erwarten, dass der Zustand dieser Kanäle sich in den kommenden Jahren weiter verschlechtern wird und ein
Abfließen des Niederschlagswassers vom Weg - besonders an seinem Tiefpunkt im Bereich der Minigolfanlage - dann nicht mehr möglich ist („Kanal dicht“). Auch bei dem Weg selbst ist aufgrund der unzureichenden
Tragschicht zumindest im nördlichen Parkbereich mittelfristig mit erheblichem Sanierungsbedarf zu rechnen.
Grundsätzlich bestehen drei Varianten zum Umgang mit dem bestehenden Querweg.
Lösung/Alternativen
Variante 1: Sanierung des Weges und der Kanalentwässerung
Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Querweg in seinem Bestand weitestgehend erhalten bleibt und
mit einer 4 cm starken Deckschicht neu aufgebaut wird. Rinne und Einläufe müssen neu gesetzt werden,
zudem ist eine Erneuerung der Rohrleitung (Kanal) mit Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal
erforderlich. Die Kosten für diese Sanierungsmaßnahme werden für den Abschnitt zwischen Hauptparkeingang und Musikmuschel auf ca. 41.000 € brutto geschätzt. Aufgrund des Unterhaltungscharakters der beschriebenen Sanierungsmaßnahme kann diese nicht aus den vom Land geförderten Mitteln des Rheinparkprojektes finanziert werden. Weiterhin gegen diese Lösung sprechen folgende Aspekte:
das Einleiten von sauberem Niederschlagswasser in einen Mischkanal widerspricht dem Trennungsgrundsatz des Landeswassergesetzes
für die Entwässerung des Weges über die öffentliche Kanalisation fallen Einleitungsgebühren von
jährlich ca. 400 € an,
Schädigungen am Wurzelwerk einiger hochwertiger Rheinparkbäume sind durch die erforderlichen
Tiefbauarbeiten für die Entwässerungsanlagen nicht auszuschließen,
aufgrund der nicht dem Stand der Technik entsprechenden Tragschicht des Weges wird die ausführende Baufirma keine Gewährleistung für die neue Asphaltdecke übernehmen.
Variante 2: Neubau des Weges als wassergebundene Decke mit Pflasterrandstreifen
Die zweite Variante geht von einer Neuanlage des Querweges zwischen dem Hauptparkeingang und der
Musikmuschel aus. Die Materialität der auf den Rhein ausgerichteten Wege aufnehmend, soll der Querweg
wassergebunden mit einem seitlichen Pflasterbegleitstreifen hergestellt werden. Der Pflasterstreifen soll
sicherstellen, dass der Querweg auch nach stärkeren Regengüssen uneingeschränkt von Menschen mit
Rollstühlen oder Rollatoren genutzt werden kann. Die Breite des neuen Weges soll 3 m betragen, so dass
sich dieser den neuen, auf den Rhein ausgerichteten 4 m breiten Hauptwegen gestalterisch und funktional
unterordnet. Auch die dezentere Farbgestaltung durch die Verwendung eines der wassergebundenen Decke
ähnlichen Steins für den Pflasterrandsstreifen unterstreicht diesen Planungsgedanken. Die vorgesehene
Wegbreite reicht aus, um eine Befahrbarkeit mit Pflegefahrzeugen zu gewährleisten.
Zur Umsetzung der Planungsvariante müsste der bestehende Weg mit seinen seitlichen Einfassungen vollständig abgebrochen werden. Um einen langfristig belastbaren und den heutigen Regeln der Technik entsprechenden tragfähigen Unterbau erstellen zu können, wäre zudem ein Aushub von ca. 40 cm Tiefe erforderlich. Der Verlauf des neuen Weges würde weitestgehend dem heutigen Asphaltweg entsprechen. Im
Bereich der Minigolfanlage ist ein leichter Verschwenk nach Norden geplant, um ausreichend Abstand zur
Minigolfanlage zu gewinnen. Die neu entstehenden Flächen vor der Minigolfanlage können Niederschlagswasser aufnehmen und eine funktionierende Entwässerung „über die Schulter“ sicherstellen. Ferner ergibt
sich die Chance, den Übergang zur Anlage nebst Hecke durch eine ansprechende Bepflanzung des Streifens zu verbessern. Ein weiteres Abweichen von der heutigen Wegeführung ist auf Höhe der verlegten
Boulebahn vorgesehen. Durch eine Verschwenkung des Weges in Richtung Parkeingang wird die Wegeführung des Querwegs den Nutzerbedürfnissen angepasst, so dass die Entstehung/Verfestigung von Trampelpfaden vermieden wird. Die Anbindung an den neuen auf den Rhein zulaufenden Parkeingangsweg ist zudem so gestaltet, dass ausreichend große Kurvenradien die Befahrbarkeit für Pflegefahrzeuge verbessern.
Die Kosten für die Neuanlage des Weges mit wassergebundener Decke, Pflasterbegleitstreifen und Dachprofil inklusive Entfernen und Entsorgen des Asphaltweges betragen für das Teilstück vom Parkeingang bis
zur Musikmuschel ca. 63.000 € brutto. Der südlich an die Musikmuschel anschließende Teil des Asphaltweges kann mit Ausnahme eines kleinen Teilstücks an der erweiterten Pflasterfläche der Muschel (massive
Schäden durch Wurzeln) erhalten werden.
Hervorzuheben bei der Option zur Wegerneuerung sind die sehr niedrigen Preise für die wassergebundene
Decke. Grund hierfür ist, dass die Fa. Carl Ley Landschaftsbau GmbH große Flächen wassergebundener
Decke im Rheinpark herstellt und die Stadt somit im Falle eines Nachtrags von den günstigen Preisen des
Ursprungsangebotes profitieren kann.
Die Bezirksregierung Köln hat signalisiert, dass die Neuanlage des Querwegs mit wassergebundener Decke
und Begleitstreifen nicht förderschädlich ist und somit aus dem geförderten Rheinparkbudget beglichen werden kann. Nur jetzt besteht daher die Chance, den Weg mit 80%-iger Bezuschussung durch das Land NRW
neu herzustellen. Die Wegeausführung bis zur Musikmuschel kostet die Stadt somit lediglich ca. 13.000 €
brutto.
Variante 3: Sanierung des Querwegs mit Versickerungsmulden
Die Niederschlagsentwässerung des Weges über die Kanalisation (Bestand und bei Variante 1) entspricht
nicht mehr den heutigen Anforderungen des Landeswassergesetzes, das bei neuen Bauvorhaben eine ortsnahe Niederschlagsbeseitigung z.B. in Form von Versickerung vorsieht. Erfolgt eine Sanierung des Weges,
so sollte seine Entwässerung vor Ort erfolgen, da der Weg durch die baulichen Maßnahmen voraussichtlich
seinen Bestandsschutz hinsichtlich der Kanalentwässerung verliert. Möglich ist eine ortsnahe Regenwasserbeseitigung durch die Anlage von Versickerungsmulden beidseitig des Weges. Im Bereich der Minigolfanlage erreicht der Weg seinen Tiefpunkt. Aufgrund seines hier vorhandenen einseitigen Quergefälles, erfolgt
die Niederschlagsentwässerung derzeit über Rinne und Sinkkästen entlang der Hecke zum Minigolfplatz.
Platz für die Anlage einer seitlichen Versickerungsmulde besteht hier nicht. Die Lösung dieses Problems ist
durch eine Verschmälerung des Weges im nördlichen Parkabschnitt zwischen Parkeingang und Musikmuschel möglich. Per Asphaltschneidemaschine wird die südliche Wegeseite um einen Meter reduziert, so dass
zur Minigolfanlage nebst Hecke ein etwa 1 m breiter Streifen verbleibt. Mit einer Kiesschicht im Untergrund
versehen kann dieser Streifen eine Versickerung ermöglichen. Um einen Abbruch der neuen Wegkante bei
Befahrung mit Pflegefahrzeugen zu verhindern, wird diese trapezförmig angeschrägt . Abschließend würde
eine 3-4 cm dicke neue Asphaltschicht aufgebracht.
Die Kosten für die Sanierung des Weges einschließlich Verschmälerung und der Anlage seitlicher Mulden
belaufen sich für den Abschnitt bis zur Musikmuschel auf ca. 28.000 € brutto. Wie bei der ersten Variante
beschrieben, gleicht auch diese Variante einer Unterhaltungsmaßnahme, weshalb eine Finanzierung aus
dem geförderten Projektbudget nicht möglich ist. Zudem besteht auch hier der Nachteil dass die ausführende Baufirma aufgrund des nicht den Fachnormen entsprechenden Wegeaufbaus voraussichtlich keine Gewährleistung für die neue Asphaltdecke übernehmen würde.
Fazit
Die Verwaltung schlägt vor, den Querweg im nördlichen Parkbereich bis zur Musikmuschel mit einer wassergebundenen Decke und Plasterbegleitstreifen (Variante 2) zu erneuern.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die verlässliche Kostenschätzung vom Planungsbüro Atelier Loidl im Vorfeld der Ausschreibung einerseits sowie durch das sehr gute Ausschreibungsergebnis andererseits, ist mit Restmitteln in Höhe von ca.
275.000 € beim dritten Bauabschnitt Rheinpark zu rechnen. Die Mittel stehen auf dem Investitionskonto M
551-0008-0910102 zur Verfügung. 80% hiervon sind Landesmittel, 20% wurden als städtischer Eigenanteil
in den Haushalt eingebracht. Eine Verwendung der Mittel für den Neubau des Weges ist nach Auskunft der
Bezirksregierung Köln nicht förderschädlich.
Die Varianten 1 und 2, die als Unterhaltungsmaßnahmen einzustufen sind, können nicht aus dem geförderten Projektbudget begleichen werden.
Begründung der Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund des Baufortschritts auf der Baustelle – zur Zeit wird die Höhenlage künftiger Wege und Flächen
abgesteckt - muss dringend eine Entscheidung zum Umgang mit dem Querweg getroffen werden. Nur so
kann ein Baustop im Rheinpark vermieden werden, der zu Baustimmstandskosten führen würde.
Hans-Peter Haupt
Bürgermeister
Anlagen
Variante 1: Sanierung Querweg
Variante 2: Erneuerung Querweg
Helmut Latak
Stellvertretender Ausschussvorsitzender