Daten
Kommune
Bedburg
Größe
359 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
21.02.17, 18:02
Aktualisiert
21.02.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg
Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Regelverfahren
Vorentwurf
Textliche Festsetzungen
Stand: 02. Februar 2017
ISU
Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung
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STADT BEDBURG
Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
VORENTWURF
INHALTSVERZEICHNIS
1
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß BauGB ........................................... 4
Art der baulichen Nutzung .................................................................................... 4
Maß der baulichen Nutzung ................................................................................. 4
Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................................ 4
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen .................................. 4
Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung................. 4
2
Örtliche Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW ............................................. 6
Sachlicher Geltungsbereich ................................................................................. 6
Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen .......................................... 6
3
Hinweise auf sonstige zu beachtende Vorschriften und Richtlinien ................ 7
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Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
1
VORENTWURF
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß BauGB
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1. i.V.m. Nr. 5 BauGB)
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß Eintrag in die Planzeichnung folgende
Art der baulichen Nutzung festgesetzt:
Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte
I.
Allgemein zulässig sind:
1.
Anlagen und Einrichtungen zur Kinderbetreuung.
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 20 BauNVO)
Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend Eintrag in die Nutzungsschablone über die
Größe der zulässigen Grundfläche gemäß §19 BauNVO und die Zahl der Vollgeschosse gemäß
§ 20 Abs. 1 BauNVO festgesetzt.
1.2.1
Zulässige Grundfläche
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die zulässige Größe der Grundfläche der baulichen
Anlagen als Höchstmaß gemäß Eintrag in die Nutzungsschablone festgesetzt.
1.2.2
Zahl der Vollgeschosse
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Zahl der Vollgeschosse gemäß Eintrag in die
Nutzungsschablone festgesetzt.
Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden entsprechend der Planzeichnung durch Baugrenzen
gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO bestimmt.
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 und § 14 Abs. 2 BauNVO)
Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür ausgewiesenen Flächen zulässig.
Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen i.S. des § 14 Abs. 1 BauNVO, die dem Nutzungszweck der Kindertagesstätte selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, sind im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern gestalterische Festsetzungen nicht entgegenstehen.
Nebenanlagen i.S. des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität,
Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, sind im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise zulässig.
Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Die Verkehrsflächen sind per Eintrag in die Planzeichnung festgesetzt.
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Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“
VORENTWURF
Die in der Planzeichnung dargestellte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird als Parkplatz und Festplatz festgesetzt.
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2
VORENTWURF
Örtliche Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW
Sachlicher Geltungsbereich
Die Vorschriften sind anzuwenden bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten für bauliche Anlagen, Einfriedungen, Kfz-Stellplätze und Grundstücksflächen.
Den Vorschriften unterliegen neben den genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach § 63 BauO NRW
auch sämtliche genehmigungsfreie Vorhaben nach § 65 BauO NRW und genehmigungsfreie
Anlagen nach § 66 BauO NRW.
Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind landschaftsgärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu
pflegen, sofern sie nicht als Betriebsfläche oder Stellplatz sowie als Platz- oder Wegefläche benötigt
werden und keine anderen Festsetzungen entgegenstehen.
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VORENTWURF
3
Hinweise auf sonstige zu beachtende Vorschriften und Richtlinien
1.
Der Beginn und Ablauf der Erschließungs- und Baumaßnahmen im Bebauungsplangebiet
ist den Versorgungsträgern so früh wie möglich, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, anzuzeigen.
2.
Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorgehen enthält die
DIN 18 915 bezüglich des Bodenabtrags und der Oberbodenlagerung.
3.
Die DIN 18 300 ‚Erdarbeiten‘ ist zu berücksichtigen.
4.
Die Anforderungen an den Baugrund gemäß DIN 1054 ‚Zulässige Belastung des Baugrunds‘ sind zu beachten.
Diese Textfestsetzungen und Hinweise sind Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 55/
Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Bedburg, den___________________
(Siegel)
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Bürgermeister
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