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Beschlussvorlage (Begründung zur FNP-Änderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,5 MB
Datum
07.03.2017
Erstellt
21.02.17, 18:02
Aktualisiert
21.02.17, 18:02

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg 50. Flächennutzungsplanänderung Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB Vorentwurf Begründung Stand: 15. Februar 2017 ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon Telefax 06561/9449-01 06561/9449-02 E-Mail Internet info-bit@i-s-u.de www.i-s-u.de STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf VORENTWURF INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Ziele der Planung .............................................................................. 3 2 Rechtliche Ausgangssituation............................................................................. 3 2.1 3 Das Plangebiet / Planungskonzeption ................................................................ 4 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 4 Verfahrensverlauf ................................................................................................. 3 Lage und Geltungsbereich ................................................................................... 4 Derzeitige Nutzung und Umgebungsnutzungen ................................................... 5 Topographie ......................................................................................................... 6 Verkehrliche Erschließung ................................................................................... 6 Ver- und Entsorgung ............................................................................................ 6 Besitz- und Eigentumsverhältnisse ...................................................................... 7 Planungsalternativen............................................................................................ 7 Ziele und Darstellungen übergeordneter Planungen ......................................... 7 4.1 4.2 4.3 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 14.12.2016 ....... 7 Regionalplan ........................................................................................................ 8 Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) ..................................................... 8 5 Berücksichtigung der Umweltbelange ................................................................ 9 6 Ergebnis der Abwägung ....................................................................................... 9 Seite 2 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017 STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf 1 VORENTWURF Anlass und Ziele der Planung Die Stadt Bedburg hat die Aufstellung des Bebauungsplans 'Nr. 55/ Bedburg- Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf' beschlossen, um dem konstant steigenden Bedarf nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren zu begegnen und einen neuen Kindergarten im Ortsteil Kirdorf zu errichten. Die derzeit verfügbaren Kindergärten sind nahezu vollständig belegt, so dass zeitnah eine neue Einrichtung benötigt wird, um die soziale Infrastruktur zu stärken und den Stadtteil weiterhin attraktiv für junge Familien zu gestalten. Für das Gebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Durch die avisierte Bauleitplanung könnten mindergenutzte Flächen revitalisiert und dadurch dem dringend benötigten Bedarf an neuen Kitaplätzen Rechnung getragen werden. Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als öffentliche Grünfläche dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht Rechnung getragen. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Teilbereich „Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“ ist seitens der Stadt Bedburg ein Bebauungsplanverfahren mit parallel laufender Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. 2 Rechtliche Ausgangssituation Für den Geltungsbereich besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg aus dem Jahr 2014 1 stellt für das Plangebiet derzeit öffentliche Grünflächen dar. Infolge der Änderung der Art der baulichen Nutzung als Gemeinbedarfsfläche entspricht der Bebauungsplan nicht mehr den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, welches vorsieht, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht mehr gefolgt. Es wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt. Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen. Der Umweltbericht bildet hierbei einen gesonderten Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Umweltprüfung ist ein formales Verfahren, in dem das umweltbezogene Abwägungsmaterial systematisch ermittelt, beschrieben und bewertet wird. Ihre Ergebnisse haben von sich aus keinen Vorrang vor anderen Belangen, sondern unterliegen wie diese der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB. Die Umweltprüfung - mit der zugehörigen Erstellung des Umweltberichtes - ist damit ein integraler Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die Umweltprüfung zur Bauleitplanung ist im vorliegenden Umweltbericht bereits integriert. Die erforderlichen Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung ergeben sich v. a. aus § 13 Abs. 1 und § 14 BNatSchG. „Die Landschaftspläne werden als Beitrag für die Bauleitplanung erstellt und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bauleitplanung aufgenommen.“ 2.1 Verfahrensverlauf Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 03.11.2016 die Flächennutzungsplan-Teiländerung für den Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf gefasst. 1 Stadt Bedburg. Flächennutzungsplan, 5. Ausfertigung vom 18.12.2014 Seite 3 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017 STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf 3 Das Plangebiet / Planungskonzeption 3.1 Lage und Geltungsbereich VORENTWURF Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Innenstadt von Bedburg im Nordwesten des Stadtteils Kirdorf in Ortsrandlage. Nördlich des Planbereichs befindet sich der Sportplatz von Kirdorf. Östlich und südlich grenzen Wohngebäude an. Im Westen des Planbereichs befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Der Planbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4270 m² auf den folgenden Flurstücken der Gemarkung Bedburg: Flur 2: 487 und 488 tlw. Die exakte Abgrenzung des Gebietes ist der Plandarstellung der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen. Abb. 1: Luftbild mit Abgrenzung des Plangebietes (Quelle: Luftbild©Land NRW (2017) ),dl-de/by-2-0,www.geoportal.nrw (DOP20); eigene Darstellung, ohne Maßstab) Seite 4 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017 STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf VORENTWURF Abb. 2: Topografische Karte mit Lage des Plangebietes (Quelle: Topografische Karte ©Land NRW (2017) ),dl-de/by-2-0,www.geoportal.nrw (DTK25); eigene Darstellung, ohne Maßstab) 3.2 Derzeitige Nutzung und Umgebungsnutzungen Das Plangebiet selbst wird derzeit im östlichen Teilbereich als Parkplatz (für den angrenzenden Sportplatz) und im westlichen Abschnitt als Bolzplatz (Wiese) genutzt. Im Süden und Osten des Plangebietes befinden sich Einfamilienhäuser, nördlich grenzt der Sportplatz an das Gebiet an. Westlich schließen landwirtschaftliche Flächen an. Seite 5 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017 STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf VORENTWURF Abb. 3 und Abb. 4: Plangebiet und Zufahrtsbereich (Quelle: Fotos der Stadt Bedburg (Januar 2017)) 3.3 Topographie Das Gelände des Plangebietes befindet sich auf einer mittleren Höhe von ca. 68,00 m über Normal Null und weist keine erkennbaren Höhenunterschiede auf. 3.4 Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet ist über einen Nebenzweig der Theodor-Heuß-Straße an die L 213 angebunden und damit für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) aus allen Richtungen hervorragend erreichbar. Die Verkehrsfläche ist mit einer Breite von 5,5 m ausreichend für den künftig zu erwartenden Verkehr dimensioniert. Ein Halten und Wenden ist auf dem Parkplatz möglich. Fußwegenetz Die fußläufige Anbindung der geplanten Kindertagesstätte ist von Norden über eine gut ausgebaute Wegeverbindung an die umliegenden Wohngebiete sowie durch einen zusätzlichen Fuß- und Radweg in Richtung Theodor-Heuß-Straße gegeben. Öffentlicher Personennahverkehr Die Anbindung des Standorts an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird durch die in fußläufiger Nähe befindliche Bushaltestelle Alte Kirche erfüllt. 3.5 Ver- und Entsorgung 3.5.1 Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung Sowohl die Belange der Versorgung mit Wasser gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8e BauGB, als auch der sachgerechte Umgang mit Abwässern gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB werden in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Die Ver- und Entsorgung innerhalb des Plangebietes wird durch den Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz der Stadt Bedburg sichergestellt. 3.5.2 Energieversorgung, Telekommunikation Die Belange der Versorgung mit Energie gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8e BauGB werden berücksichtigt. Das Plangebiet ist über die vorhandene Straße an das örtliche Energie- und Telekommunikationsnetz angeschlossen. Ergänzend kann bei Bedarf das Energie- und Telekommunikationsnetz über die innerhalb des Plangebietes liegende Straße noch ausgebaut werden. 3.5.3 Abfallentsorgung Entsprechend dem sachgerechten Umgang mit Abfällen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist das Plangebiet an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen. Seite 6 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017 STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf 3.6 VORENTWURF Besitz- und Eigentumsverhältnisse Die Flächen innerhalb des Plangebietes befinden sich fast ausschließlich im Eigentum der Stadt Bedburg. Somit ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme sichergestellt. 3.7 Planungsalternativen Im Vorfeld der Standortentscheidung wurden mehrere Standorte im Stadtgebiet untersucht und fachdienstübergreifend diskutiert. Im Jugendhilfeausschuss (JHA) der Stadt Bedburg wurde am 07.06.16 die Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten (Kindergartenbedarfsplanung) thematisiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, potenzielle Flächen zu prüfen. Die Bewertung aller Flächen wurde im Rahmen einer Ortsbegehung am 24.08.16 vorgestellt und den teilnehmenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung erörtert. In einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.09.2016 wurden weitere identifizierte/ geprüfte Flächen vorgestellt und für den Rat der Stadt Bedburg vorbereitet. Zudem wurde eine Bürgerversammlung vor den Herbstferien beschlossen, um die Bürger im Entscheidungsfindungsprozess mit einzubeziehen. Die verbliebenen drei Planungsalternativen wurden im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 07.10.2016 öffentlich vorgestellt und diskutiert. Nach Würdigung aller Vor-und Nachteile der gegebenen Standortoptionen hat sich der Rat der Stadt Bedburg schließlich in seiner Sitzung am 25.10.16 für die Fläche südlich des Sportplatzes entschieden. Die Gründe hierfür werden unter Kapitel 1 erläutert. 4 Ziele und Darstellungen übergeordneter Planungen 4.1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 14.12.2016 Im Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird der Stadt Bedburg die Funktion eines Mittelzentrums zugewiesen. Somit hat die Stadt Versorgungsfunktionen für die Gemeinde selbst und für das Umland wahrzunehmen, indem sie entsprechende zentrale Einrichtungen und Angebote bereitstellt. Der geltende Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) formuliert folgende Grundsätze und Ziele:  6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung Die Siedlungsentwicklung ist flächendeckend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten.  6.1-2 Grundsatz Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“ Die Regional- und Bauleitplanung soll die flächensparende Siedlungsentwicklung im Sinne des Leitbildes, in Nordrhein-Westfalen das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf „Netto-Null“ zu reduzieren, umsetzen.  6.1-3 Grundsatz Leitbild "dezentrale Konzentration" Die Siedlungsstruktur soll dem Leitbild der "dezentralen Konzentration" entsprechend weiterentwickelt werden. Dabei ist die zentralörtliche Gliederung zugrunde zu legen.  6.1-4 Ziel Keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen Eine bandartige Siedlungsentwicklung entlang von Verkehrswegen ist zu vermeiden. Die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung von Splittersiedlungen ist zu verhindern.  6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt" Seite 7 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017 STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf VORENTWURF Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen Stadt" kompakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitplanung sollen durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. Große Siedlungsbereiche sollen siedlungsstrukturell und durch ein gestuftes städtisches Freiflächensystem gegliedert und aufgelockert werden. Dies soll auch Erfordernisse zur Anpassung an den Klimawandel erfüllen. Orts- und Siedlungsränder sollen eine klar erkennbare und funktional wirksame Grenze zum Freiraum bilden.  6.1-6 Ziel Vorrang der Innenentwicklung Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Die gezielte Erhaltung und Neuschaffung von Freiflächen im Innenbereich aus städtebaulichen Gründen ist hiervon unbenommen. Die Grundsätze und Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes werden mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes beachtet. 4.2 Regionalplan Gemäß dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, liegt das Plangebiet innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). In diesen Bereichen sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in einer Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand, untereinander erreichbar sind. Innerhalb der ASB sollen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf in der Bauleitplanung dargestellt bzw. festgesetzt werden:  Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbundenen Folgeeinrichtungen,  Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen,  Flächen für die sonstigen privaten und öffentlichen Einrichtungen der Bildung und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung,  gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe,  wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen. Allgemein dürfen Siedlungsbereiche nur soweit in Anspruch genommen werden, wie es einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung entspricht. Neue Bauflächen sind, soweit keine anderen Belange entgegenstehen, an die vorhandene Bebauung anzuschließen. Im Sinne des Grundsatzes 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' hat darüber hinaus die erneute Nutzung ehemals bebauter Bereiche und die Schließung von Baulücken Vorrang vor der Inanspruchnahme des Freiraums. 4.3 Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) Die Flächen, die im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 55/ Bedburg- Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf als Gemeinbedarfsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB bzw. als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz und Festplatz festgesetzt werden, sollen im Flächennutzungsplan künftig auch als Gemeinbedarfsflächen festgesetzt werden. Seite 8 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017 STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf VORENTWURF Abb. 5: Gegenüberstellung der Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg- Bestand und Planung (Quelle: aktueller Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, eigene Darstellung, ohne Maßstab) 5 Berücksichtigung der Umweltbelange Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen. Der Umweltbericht bildet hierbei einen gesonderten Bestandteil der Begründung zum Flächennutzungsplan. Die Umweltprüfung ist ein formales Verfahren, in dem das umweltbezogene Abwägungsmaterial systematisch ermittelt, beschrieben und bewertet wird. Ihre Ergebnisse haben von sich aus keinen Vorrang vor anderen Belangen, sondern unterliegen wie diese der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB. Die Umweltprüfung - mit der zugehörigen Erstellung des Umweltberichtes - ist damit ein integraler Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die Umweltprüfung zur Bauleitplanung ist im vorliegenden Umweltbericht bereits integriert. Die erforderlichen Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung ergeben sich v. a. aus § 13 Abs. 1 und § 14 BNatSchG. „Die Landschaftspläne werden als Beitrag für die Bauleitplanung erstellt und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in die Bauleitplanung aufgenommen.“ 6 Ergebnis der Abwägung Für jede städtebauliche Planung ist das Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB von besonderer Bedeutung. Danach muss die Stadt Bedburg als Planungsträger bei Änderung des Flächennutzungsplans die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abwägen. Die Abwägung ist die eigentliche Planungsentscheidung. Hier setzt die Stadt ihr städtebauliches Konzept um und entscheidet sich für die Berücksichtigung bestimmter Interessen und die Zurückstellung der dieser Lösung entgegenstehenden Belange. Seite 9 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017 STADT BEDBURG Begründung 50. Flächennutzungsplanänderung–Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf VORENTWURF Bei der Ausarbeitung der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet, um den Plan möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Seite 10 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: 15. Februar 2017