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Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
04.09.13, 16:45
Aktualisiert
04.09.13, 16:45
Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“) Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“) Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“) Beschlussvorlage GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 61/2013 19.08.2013 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 16.09.2013 Kreisausschuss 02.10.2013 Kreistag 09.10.2013 Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) hier: Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ (PEE GmbH) unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 8.500 € (1/3) gemeinsam mit der RWE Deutschland AG (1/3) und Manfred Mundt (1/3) zu. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien des ene-Konzerns sowie die Vertreter der KEV Energie GmbH in der Gesellschafterversammlung der KEVER PBB gemäß dem v. g. Beschluss abzustimmen. -2- Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Begründung: 1. Ausgangslage Seit dem Jahr 2006 arbeitet die ene gemäß ihrer entwickelten Unternehmensstrategie daran, in alle Wertschöpfungsstufen des Stromgeschäftes Eingang zu finden und Chancen und Risiken nachhaltig zu diversifizieren. Für die Erzeugung ist dieser Weg in eigene Assets, vornehmlich in Erneuerbare Energien und CO2arme Erzeugungsarten, sowie der Zugriff für eine Direktvermarktung von Grünstrom bereits im Jahr 2008 begonnen worden. Ziel ist es, im Verbund mit einem intelligenten Verteilnetz und einer virtuellen Kraftwerkssteuerung eine flächendeckende Grünstrom-Fahrplanversorgung aufzubauen. In 2011 wurde gemeinsam mit der RWE AG das KEVER-Modell entwickelt. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Entwicklung, die Planung, der Bau und/oder der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung sowie Entwicklung, Planung, Bau und Dienstleistung / Andienung von Effizienz-Themen. Für Erzeugeraktivitäten zur Belieferung der Kunden mit Naturstrom aus der Eifel sind umfangreiche Projektentwicklungen bis zur Genehmigung erforderlich. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz wird die Bedeutung des Bürgers und der Kommunen an einer dezentralen Energiewende und dem landesweiten Ausbau der Erneuerbaren Energieversorgung ausdrücklich gewünscht. Erklärtes Ziel der Regierung ist hierbei die bilanzielle Deckung des landesweiten Stromverbrauchs durch Erneuerbare Energien bis 2030. Der Windatlas Rheinland-Pfalz erklärt rund 4 % der Landesfläche als unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten gut geeignete Standorte für Windenergie. Die in der Eifel an der Grenze zu Belgien und Nordrhein-Westfalen liegende Schneifel-Region stellt mit einer Fläche von 2.600 ha das größte zusammenhängende Staatswaldgebiet in Rheinland-Pfalz dar, welches gleichzeitig über beste Windgeschwindigkeiten um 8,0 m/s in 100 m über Grund aufweist. Höchster Punkt des Schneifel-Höhenkamms ist der Schwarze Mann mit rund 700 m Höhe. Aufgrund der guten Voraussetzungen für Windenergie in der Schneifel-Region ist die zeitnahe Aufnahme eines Ausschreibungsverfahrens durch das Land Rheinland-Pfalz zur Projektierung des Schneifel-Höhenkamms absehbar. 2. Beteiligungs- und Betreibermodell Für die Entwicklung des Bürgerwindparks Schneifel haben sich regionale Akteure verschiedenster Fachbereiche zusammengefunden, um ein zukunftsfähiges wirtschaftliches Energieprojekt mit Leuchtturmcharakter zu entwickeln und umzusetzen. Das nachstehend dargestellte Betreibermodell verknüpft die Projektpartner in effizienter Weise miteinander. Durch die Absicht der Projektierung und langfristigen Betriebsführung des Bürgerwindparks Schneifel durch die regionalen Projektpartner wird ein ganzheitlich schlüssiges Konzept etabliert, welches höchsten Wert auf die Erhaltung der Gesamtwirtschaftlichkeit legt und durch zielorientierte, partnerschaftliche Zusammenarbeit umgesetzt werden kann. -3- Quelle: Projektbeschreibung des Bürgerwindparks Schneifelwind der KEVER PBB Das Betreibermodell sieht zunächst die Gründung einer Projektierungsgesellschaft, hier der Projektentwicklung Eifel Energien GmbH, kurz PEE GmbH, in Form einer GmbH vor, die alle zur Realisierung eines Windparks notwendigen Planungs- und Projektierungsschritte unternimmt und das Projekt Schneifelwind nach erfolgreicher Projektierung in schlüsselfertiger Form an die Windparkbetreibergesellschaft „Bürgerwindpark Schneifel GmbH & Co. KG“ übergibt. Über die konkrete Gründung der Komplementär Verwaltungs-GmbH und der Kommanditgesellschaft „Bürgerwindpark Schneifel GmbH & Co. KG“ wird bei Zuschlag im Ausschreibungsverfahren gesondert beschlossen. Das Stammkapital der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ wird durch die Gesellschafter wie folgt getragen: KEVER PBB RWE AG Manfred Mundt (Windprojektierer) 8.500 € (1/3) 8.500 € (1/3) 8.500 € (1/3) 25.500 € Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes im Oktober 2013 sollte die Projektierungs-GmbH voll geschäftsfähig sein. Die im Beteiligungsmodell ausgewiesene Windparkbetreibergesellschaft soll in Form einer GmbH & Co. KG unter Beteiligung der KEV Energie GmbH gegründet werden. Zur besseren Identifikation der örtlichen Bevölkerung mit dem zu etablierenden Windpark soll die Betreibergesellschaft voraussichtlich den Namen „Bürgerwindpark Schneifel GmbH & Co. KG“ tragen und ihren Sitz in Prüm haben. Als Komplementärin der Betreibergesellschaft soll eine Verwaltungs-GmbH unter Beteiligung der KEVER PBB gegründet werden, die die kaufmännische und technische Betriebsführung der Betreibergesellschaft übernehmen soll. Nähere Einzelheiten sind dem Bericht zur Unterrichtung des Kreistages (Anlage 2) zu entnehmen. 3. Kommunalrechtliches Verfahren -4Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 2 zusammengefasst. Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Erbringung verbundener Dienstleistungen, welche den Zuständigkeitsbereich der v. g. Selbstverwaltungsorganisationen berühren, erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt, so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt. 4. Sonstiges Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)