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Beschlussvorlage (Widmung von Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
08.02.17, 17:37
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Beschlussvorlage (Widmung von Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Widmung von Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-21/2017 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 21.02.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Widmung von Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NRW) in der Fassung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, S. 141), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), werden die in der Anlage aufgeführten Straßen im Bereich der Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. In der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört und Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten festzulegen (Widmungsinhalt). Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße – auch wenn sie durch die Öffentlichkeit genutzt wird – eine Privatstraße. In der als Anlage aufgeführten Auflistung der zu widmenden Straßen sind neben neuen Straßen auch zahlreiche bereits vorhandene Straßen enthalten, bei denen im Lauf der Jahre Stichwege, Wendehämmer, Neubaugebiete etc. hinzu gekommen sind. Zudem wurden bislang einige verkehrsberuhigte Bereiche nicht erfasst oder fälschlicherweise als solche aufgeführt, was nunmehr korrigiert wird. Ferner galt die Widmung nach bisheriger Liste bei zahlreichen Straßen nur für bestimmte Flurstücke, deren Bezeichnung sich mittlerweile geändert hat bzw. im Laufe der Jahre nicht mehr nachzuvollziehen ist. Da in diesen Fällen unklar ist, ob die jeweilige Straße komplett gewidmet ist, wird dies nunmehr aus Gründen der Rechtssicherheit nachgeholt, um mittels einer neuen Widmung den aktuellen Ausbaustand der betreffenden Straße zu berücksichtigen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine demografispezifischen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Stroben ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-21/2017 Seite 2