Daten
Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
08.02.17, 17:37
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-21/2017
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
21.02.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Widmung von Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NRW) in
der Fassung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, S. 141), zuletzt geändert
durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), werden die in der
Anlage aufgeführten Straßen im Bereich der Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraßen gewidmet.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die
Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen.
In der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört und Beschränkungen der
Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige
sonstige Besonderheiten festzulegen (Widmungsinhalt).
Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße – auch wenn sie durch die Öffentlichkeit
genutzt wird – eine Privatstraße.
In der als Anlage aufgeführten Auflistung der zu widmenden Straßen sind neben neuen Straßen
auch zahlreiche bereits vorhandene Straßen enthalten, bei denen im Lauf der Jahre Stichwege,
Wendehämmer, Neubaugebiete etc. hinzu gekommen sind. Zudem wurden bislang einige
verkehrsberuhigte Bereiche nicht erfasst oder fälschlicherweise als solche aufgeführt, was
nunmehr korrigiert wird. Ferner galt die Widmung nach bisheriger Liste bei zahlreichen Straßen
nur für bestimmte Flurstücke, deren Bezeichnung sich mittlerweile geändert hat bzw. im Laufe der
Jahre nicht mehr nachzuvollziehen ist.
Da in diesen Fällen unklar ist, ob die jeweilige Straße komplett gewidmet ist, wird dies nunmehr
aus Gründen der Rechtssicherheit nachgeholt, um mittels einer neuen Widmung den aktuellen
Ausbaustand der betreffenden Straße zu berücksichtigen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine demografispezifischen Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Stroben
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-21/2017
Seite 2