Daten
Kommune
Bedburg
Größe
278 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
08.02.17, 17:37
Aktualisiert
08.02.17, 17:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
zur Drucksache WP9-21/2017 „Widmung von Gemeindestraßen“
Aufgrund des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
(Str WG NW) in der Fassung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S.
81, S. 141), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016
(GV. NRW. S. 934), werden die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der
Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
Lfd. Name der Straße
Nr.
1. Stadtteil Bedburg
Beschränkung
der Widmung
Hinweise
Begründung
für die Widmung
Adolf-SilverbergStraße
---
---
Gewerbegebiet fehlte
Am Tripskreuz
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Arnold-FreundStraße
---
Bereich ab Wendehammer verkehrsberuhigt entsprechend
§ 42 StVO
Neubaugebiet ab Wendehammer fehlte inkl.
verkehrsberuhigter
Bereich (VB)
Augustinerallee
Von Klosterstraße bis
Pappelallee/Weiherstraße
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Bergheimer Straße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Eichendorffstraße
---
---
gem. Flurstücksbezeichnungen war die
Hälfte der Straße nicht
gewidmet
Goethestraße
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Herderstraße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO (von Ludwig-Uhland-Straße bis
Leitweg)
VB bezog sich bislang
auf die ganze Straße
bis Ausbauende
---
alte Flurstücksbezeichnung
Johanneslust
---
---
2008 fälschlicherweise
als VB gewidmet
Leitweg
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
(ab Haus-Nr. 80 bis
Herderstraße)
VB fehlte
Humboldtstraße
Seite 1
Lfd. Name der Straße
Nr.
Otto-Hahn-Straße
Beschränkung
der Widmung
bis Ausbauende
Hinweise
Schloßallee
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
bis Ausbauende
---
Brucknerstraße
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Echternacher Weg
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
HubertHachenbergStraße
---
---
bisherige Widmung war
fraglich, da die Nachbarstraßen gewidmet
sind, die HubertHachenberg-Straße
aber nicht
Kolpingstraße
---
inkl. westlicher Stichweg
alte Flurstücksbezeichnung
Pfarrer-BoddenStraße
---
2.
Stadtteil
chen
VB fehlte
Bleri-
Bruchstraße
3.
---
Begründung
für die Widmung
alte Flurstücksbezeichnung
alte Flurstücksbezeichnung
inkl. südlicher Stichweg alte Flurstücksbezeichnung und Stichweg
wurde 2010 fälschlicherweise als VB gewidmet
Stadtteil Broich
Augustinerallee
von Pappelallee/Weiherstraße bis Agathastraße
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
(von Pappelallee/ Weiherstraße bis Gerhardv.-Brugh-Straße)
war nur bis Gerhardvom-Brugh-Straße gewidmet.
VB fehlte
Am Schirkerhof
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
An der Biverschnell
---
---
2008 fälschlicherweise
als VB gewidmet
Buschacker
---
---
2008 fälschlicherweise
als VB gewidmet
Gerhard-vomBrugh-Straße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
Seite 2
VB fehlte
Lfd. Name der Straße
Nr.
In der Aue
Pappelallee
Pastor-BuschStraße
4.
---
---
Hinweise
Begründung
für die Widmung
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Stadtteil Grottenherten
An den Gärten
5.
Beschränkung
der Widmung
---
alte Flurstücksbezeichnung
---
---
Albert-SchlangenStraße
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Am Zelenberg
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
August-MackeStraße
---
---
2008 fälschlicherweise
als VB gewidmet
Carl-LeyhausenAllee
---
---
bislang nur bis
Marie-Nauen-Straße
gewidmet
Franz-VosenStraße
---
---
2008 fälschlicherweise
als VB gewidmet
von St.-Rochus-Straße bis
Einmündung Brunnenstraße
---
alte Flurstücksbezeichnung
Hans-BöcklerStraße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
bislang nur bis
Stresemannstraße gewidmet
Harffer Schloßallee
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
(betrifft nur abzweigende Stichstraßen zwischen Steifensandstraße und Erkelenzer
Straße)
bislang nur zwischen
St.-Rochus-Straße und
Friedrich-Ebert-Straße
gewidmet
---
neue Widmung nach
Fertigstellung
Stadtteil Kaster
GustavHeinemann-Straße
Heinrich-HertzStraße
Seite 3
---
VBe fehlten
Lfd. Name der Straße
Nr.
Heinrich-LübkeStraße
6.
Beschränkung
der Widmung
---
Hinweise
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
Begründung
für die Widmung
alte Flurstücksbezeichnung
VB fehlte
Kardinal-FringsStraße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Karl-Arnold-Straße
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Königsberger
Straße
---
---
1985 fälschlicherweise
als VB gewidmet
Marien-NauenStraße
---
---
neue Widmung nach
Fertigstellung
Max-BeckmannStraße
---
---
neue Widmung nach
Fertigstellung
Monte-Mare-Weg
---
Zufahrt und Parkplatz
neue Widmung nach
Fertigstellung
Morkener Straße
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Robert-BoschStraße
bis Ausbauende
---
bislang nur bis
Werner-von-SiemensStraße gewidmet
Schubertstraße
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Schützendelle
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Steifensandstraße
---
Teilstück
Harffer Schloßallee bis
Marie-Nauen-Straße
fehlte in der Widmung
neue Widmung nach
Fertigstellung
Von-HochstadenStraße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
(betrifft nur abzweigende Stichstraßen zwischen AlbertSchweitzer-Straße und
Harffer Schloßallee)
---
Werner-vonSiemens-Straße
---
---
bis Ausbauende
---
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
Stadtteil
herten
alte Flurstücksbezeichnung
Kirch-
Am Harffer Kreuz
Am Ulmenhof
Seite 4
VBe fehlten
alte Flurstücksbezeichnung
VB fehlte
Lfd. Name der Straße
Nr.
Brauereistraße
7.
8.
Beschränkung
der Widmung
bis Ausbauende Stand
1/2017 (inkl. Flurstück
391)
Hinweise
Begründung
für die Widmung
bisherige Widmung
noch ohne
2. Bauabschnitt
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
Dr.-Hubert-LesaarStraße
---
---
2008 fälschlicherweise
als VB gewidmet
Kleinfeld
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Meftlergasse
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Mühlenstraße
bis Ausbauende
---
alte Flurstücksbezeichnung
Prümer Straße
---
---
neue Widmung nach
Fertigstellung
Am Bildstock
---
---
Am Vogsberg
bis Ausbauende
---
bisherige Widmung
noch ohne
Stichweg
An der Wildhecke
---
---
alte Flurstücksbezeichnung/
bisherige Widmung
noch ohne
2. Bauabschnitt
Brunostraße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Godefriedstraße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Wynrichstraße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
VB fehlte
Amelner Weg
---
---
Anton-HeinenStraße
---
---
alte Flurstücksbezeichnung
Pfarrer-MüllejansStraße
---
---
bislang war nur ein
Teilbereich der Straße
gewidmet
Stadtteil
Kirchtroisdorf
alte Flurstücksbezeichnung
Stadtteil Kirdorf
Seite 5
in bisheriger Widmung
fehlte das Neubaugebiet
Lfd. Name der Straße
Nr.
9. Stadtteil Königshoven
Am Mühlenkreuz
GustavHeinemann-Straße
Beschränkung
der Widmung
Hinweise
Begründung
für die Widmung
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO (westliche
Verlängerung ab HausNr. 36 a bzw. hinter
Haus-Nr. 64)
---
2. Bauabschnitt
und VB fehlten
von Brunnenstraße bis
Einmündung
Am Mühlenkreuz
alte Flurstücksbezeichnung
Jahnstraße
---
inkl. südlicher Stichweg
Stichweg ist zu ursprüngl. Widmung hinzu gekommen
Neue Bergstraße
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO (nordöstliche Verlängerung ab
Haus-Nr. 16)
2. Bauabschnitt
und VB fehlten
bis Ausbauende
---
bislang nur von K 36
bis Hohenholzer Straße
gewidmet
---
---
bislang nicht gewidmet
---
inkl. nordöstlich abzweigender Stichweg
Stichweg ist zu ursprüngl. Widmung hinzu gekommen
Stichstraße wird erstmals inkl. VB gewidmet
Pannengasse
Weiler Hohenholz
10. Stadtteil Lipp
Am Pützbach
Burgstraße
nur südlich abzweigende
Stichstraße
Lipper Berg
---
Ziegeleistraße
---
Seite 6
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
(nur südöstlich abzweigende Stichstraße)
inkl. südöstlich abzwei- die Widmung erstreckte
gender Querspange
sich bislang fälschlizur Lindenstraße
cherweise bis zum St.Ursula-Weg
Verkehrsberuhigter
Neubaugebiet inkl.
Bereich entsprechend
VB fehlte bislang
§ 42 StVO (außer
Flurstücke Gem. Lipp,
Flur 8, Nrn. 287 und
465)
Lfd. Name der Straße
Nr.
11. Stadtteil Oppendorf
Beschränkung
der Widmung
Hinweise
Begründung
für die Widmung
Zur Gaulshütte
---
Verkehrsberuhigter
Bereich entsprechend
§ 42 StVO
(nur Flurstück Gem.
Lipp, Flur 5, Nr. 44)
VB fehlte
Alte
Frauweilerstraße
---
---
neue Widmung
Holtroper Straße
---
---
in bisheriger Widmung
fehlte der neue Wendehammer
bis Ausbauende
---
alte Flurstücksbezeichnung
---
---
in bisheriger Widmung
fehlte das Neubaugebiet
12. Stadtteil Rath
Mohnweg
Frauweilerring
Seite 7