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Beschlussvorlage (Anl. 2 der Niederschrift - Straßenwidmungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
278 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
08.02.17, 17:37
Aktualisiert
08.02.17, 17:37

Inhalt der Datei

Anlage zur Drucksache WP9-21/2017 „Widmung von Gemeindestraßen“ Aufgrund des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NW) in der Fassung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, S. 141), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), werden die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet. Lfd. Name der Straße Nr. 1. Stadtteil Bedburg Beschränkung der Widmung Hinweise Begründung für die Widmung Adolf-SilverbergStraße --- --- Gewerbegebiet fehlte Am Tripskreuz --- --- alte Flurstücksbezeichnung Arnold-FreundStraße --- Bereich ab Wendehammer verkehrsberuhigt entsprechend § 42 StVO Neubaugebiet ab Wendehammer fehlte inkl. verkehrsberuhigter Bereich (VB) Augustinerallee Von Klosterstraße bis Pappelallee/Weiherstraße Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Bergheimer Straße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Eichendorffstraße --- --- gem. Flurstücksbezeichnungen war die Hälfte der Straße nicht gewidmet Goethestraße --- --- alte Flurstücksbezeichnung Herderstraße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (von Ludwig-Uhland-Straße bis Leitweg) VB bezog sich bislang auf die ganze Straße bis Ausbauende --- alte Flurstücksbezeichnung Johanneslust --- --- 2008 fälschlicherweise als VB gewidmet Leitweg --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (ab Haus-Nr. 80 bis Herderstraße) VB fehlte Humboldtstraße Seite 1 Lfd. Name der Straße Nr. Otto-Hahn-Straße Beschränkung der Widmung bis Ausbauende Hinweise Schloßallee --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO bis Ausbauende --- Brucknerstraße --- --- alte Flurstücksbezeichnung Echternacher Weg --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte HubertHachenbergStraße --- --- bisherige Widmung war fraglich, da die Nachbarstraßen gewidmet sind, die HubertHachenberg-Straße aber nicht Kolpingstraße --- inkl. westlicher Stichweg alte Flurstücksbezeichnung Pfarrer-BoddenStraße --- 2. Stadtteil chen VB fehlte Bleri- Bruchstraße 3. --- Begründung für die Widmung alte Flurstücksbezeichnung alte Flurstücksbezeichnung inkl. südlicher Stichweg alte Flurstücksbezeichnung und Stichweg wurde 2010 fälschlicherweise als VB gewidmet Stadtteil Broich Augustinerallee von Pappelallee/Weiherstraße bis Agathastraße Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (von Pappelallee/ Weiherstraße bis Gerhardv.-Brugh-Straße) war nur bis Gerhardvom-Brugh-Straße gewidmet. VB fehlte Am Schirkerhof --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte An der Biverschnell --- --- 2008 fälschlicherweise als VB gewidmet Buschacker --- --- 2008 fälschlicherweise als VB gewidmet Gerhard-vomBrugh-Straße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO Seite 2 VB fehlte Lfd. Name der Straße Nr. In der Aue Pappelallee Pastor-BuschStraße 4. --- --- Hinweise Begründung für die Widmung Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Stadtteil Grottenherten An den Gärten 5. Beschränkung der Widmung --- alte Flurstücksbezeichnung --- --- Albert-SchlangenStraße --- --- alte Flurstücksbezeichnung Am Zelenberg --- --- alte Flurstücksbezeichnung August-MackeStraße --- --- 2008 fälschlicherweise als VB gewidmet Carl-LeyhausenAllee --- --- bislang nur bis Marie-Nauen-Straße gewidmet Franz-VosenStraße --- --- 2008 fälschlicherweise als VB gewidmet von St.-Rochus-Straße bis Einmündung Brunnenstraße --- alte Flurstücksbezeichnung Hans-BöcklerStraße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO bislang nur bis Stresemannstraße gewidmet Harffer Schloßallee --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (betrifft nur abzweigende Stichstraßen zwischen Steifensandstraße und Erkelenzer Straße) bislang nur zwischen St.-Rochus-Straße und Friedrich-Ebert-Straße gewidmet --- neue Widmung nach Fertigstellung Stadtteil Kaster GustavHeinemann-Straße Heinrich-HertzStraße Seite 3 --- VBe fehlten Lfd. Name der Straße Nr. Heinrich-LübkeStraße 6. Beschränkung der Widmung --- Hinweise Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO Begründung für die Widmung alte Flurstücksbezeichnung VB fehlte Kardinal-FringsStraße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Karl-Arnold-Straße --- --- alte Flurstücksbezeichnung Königsberger Straße --- --- 1985 fälschlicherweise als VB gewidmet Marien-NauenStraße --- --- neue Widmung nach Fertigstellung Max-BeckmannStraße --- --- neue Widmung nach Fertigstellung Monte-Mare-Weg --- Zufahrt und Parkplatz neue Widmung nach Fertigstellung Morkener Straße --- --- alte Flurstücksbezeichnung Robert-BoschStraße bis Ausbauende --- bislang nur bis Werner-von-SiemensStraße gewidmet Schubertstraße --- --- alte Flurstücksbezeichnung Schützendelle --- --- alte Flurstücksbezeichnung Steifensandstraße --- Teilstück Harffer Schloßallee bis Marie-Nauen-Straße fehlte in der Widmung neue Widmung nach Fertigstellung Von-HochstadenStraße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (betrifft nur abzweigende Stichstraßen zwischen AlbertSchweitzer-Straße und Harffer Schloßallee) --- Werner-vonSiemens-Straße --- --- bis Ausbauende --- --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO Stadtteil herten alte Flurstücksbezeichnung Kirch- Am Harffer Kreuz Am Ulmenhof Seite 4 VBe fehlten alte Flurstücksbezeichnung VB fehlte Lfd. Name der Straße Nr. Brauereistraße 7. 8. Beschränkung der Widmung bis Ausbauende Stand 1/2017 (inkl. Flurstück 391) Hinweise Begründung für die Widmung bisherige Widmung noch ohne 2. Bauabschnitt Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO Dr.-Hubert-LesaarStraße --- --- 2008 fälschlicherweise als VB gewidmet Kleinfeld --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Meftlergasse --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Mühlenstraße bis Ausbauende --- alte Flurstücksbezeichnung Prümer Straße --- --- neue Widmung nach Fertigstellung Am Bildstock --- --- Am Vogsberg bis Ausbauende --- bisherige Widmung noch ohne Stichweg An der Wildhecke --- --- alte Flurstücksbezeichnung/ bisherige Widmung noch ohne 2. Bauabschnitt Brunostraße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Godefriedstraße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Wynrichstraße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO VB fehlte Amelner Weg --- --- Anton-HeinenStraße --- --- alte Flurstücksbezeichnung Pfarrer-MüllejansStraße --- --- bislang war nur ein Teilbereich der Straße gewidmet Stadtteil Kirchtroisdorf alte Flurstücksbezeichnung Stadtteil Kirdorf Seite 5 in bisheriger Widmung fehlte das Neubaugebiet Lfd. Name der Straße Nr. 9. Stadtteil Königshoven Am Mühlenkreuz GustavHeinemann-Straße Beschränkung der Widmung Hinweise Begründung für die Widmung --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (westliche Verlängerung ab HausNr. 36 a bzw. hinter Haus-Nr. 64) --- 2. Bauabschnitt und VB fehlten von Brunnenstraße bis Einmündung Am Mühlenkreuz alte Flurstücksbezeichnung Jahnstraße --- inkl. südlicher Stichweg Stichweg ist zu ursprüngl. Widmung hinzu gekommen Neue Bergstraße --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (nordöstliche Verlängerung ab Haus-Nr. 16) 2. Bauabschnitt und VB fehlten bis Ausbauende --- bislang nur von K 36 bis Hohenholzer Straße gewidmet --- --- bislang nicht gewidmet --- inkl. nordöstlich abzweigender Stichweg Stichweg ist zu ursprüngl. Widmung hinzu gekommen Stichstraße wird erstmals inkl. VB gewidmet Pannengasse Weiler Hohenholz 10. Stadtteil Lipp Am Pützbach Burgstraße nur südlich abzweigende Stichstraße Lipper Berg --- Ziegeleistraße --- Seite 6 Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (nur südöstlich abzweigende Stichstraße) inkl. südöstlich abzwei- die Widmung erstreckte gender Querspange sich bislang fälschlizur Lindenstraße cherweise bis zum St.Ursula-Weg Verkehrsberuhigter Neubaugebiet inkl. Bereich entsprechend VB fehlte bislang § 42 StVO (außer Flurstücke Gem. Lipp, Flur 8, Nrn. 287 und 465) Lfd. Name der Straße Nr. 11. Stadtteil Oppendorf Beschränkung der Widmung Hinweise Begründung für die Widmung Zur Gaulshütte --- Verkehrsberuhigter Bereich entsprechend § 42 StVO (nur Flurstück Gem. Lipp, Flur 5, Nr. 44) VB fehlte Alte Frauweilerstraße --- --- neue Widmung Holtroper Straße --- --- in bisheriger Widmung fehlte der neue Wendehammer bis Ausbauende --- alte Flurstücksbezeichnung --- --- in bisheriger Widmung fehlte das Neubaugebiet 12. Stadtteil Rath Mohnweg Frauweilerring Seite 7