Daten
Kommune
Bedburg
Größe
131 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
17.02.17, 13:12
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-9/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
14.02.2017
Rat der Stadt Bedburg
21.02.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Straßenreinigung
hier: Antrag des Ortsbürgermeisters Helmut Breuer vom 29.08.2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Bauausschusses
die Fahrbahnreinigung des St.-Ursula-Weges zwischen der K 37 und der Millendorfer
Straße zukünftig auf die Stadt zu übertragen.
Des Weiteren soll zukünftig die Fahrbahnreinigung auf die Stadt Bedburg nur dann
übertragen werden, wenn die Straße in der Klassifizierung nach dem Masterplan Mobilität
und Verkehr der Stadt Bedburg mindestens die Anforderungen einer Hauptsammelstraße
erfüllt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit dem beigefügten Schreiben des Ortsbürgermeisters Breuer vom 29.08.2016 beantragt
dieser, die Straßenreinigung eines Teilabschnittes des St.-Ursula-Weges (siehe Auszug
aus dem Liegenschafskataster, schraffierte Fläche) zukünftig durch die Stadt Bedburg
durchführen zu lassen.
Begründet wird der Antrag mit dem hohen Verkehrsaufkommen.
Durch den Fachdienst 5 wurde in der Zeit vom 06. Oktober 2016, 08.00 Uhr bis
13.10.2016, 13:59 Uhr eine Verkehrszählung/-messung vorgenommen.
Die Messungen vom 06. und 07.10. haben den Schülerverkehr mit erfasst, ab dem 10.10.
begannen die Herbstferien.
Wie dem beigefügten Datenblatt entnommen werden kann, wurden in dem o.a. Zeitraum
aus beiden Richtungen insgesamt
19.377
408
81
PKWs,
LKWs und
Lastzüge
erfasst.
Die Verteilung auf die einzelnen Tage kann den Tagesaufzeichnungen entnommen
werden. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) liegt somit bei ca. 2.800
Fahrzeugen.
Unabhängig von der Frage der Fahrbahnreinigung ist die o. a. Verkehrsbelastung
unproblematisch in Bezug auf den Ausbauzustand der Straße.
Gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung i. V. m. d. Straßenverzeichnis dient die Straße
der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr, so dass die Fahrbahnreinigung auf die
Anlieger und die Winterwartung auf die Stadt übertragen wurde.
Es ist darüber zu entscheiden, ob die Fahrbahnreinigung zukünftig auf die Stadt übertragen werden soll. Durch den Schülerverkehr und die vorhandene Verbindung nach
Kaster bzw. zur A 61 ist ein entsprechendes Verkehrsaufkommen vorhanden.
Auch in der Zielkonzeption zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bedburg kommt dem
St.-Ursula-Weg in diesem Bereich eine besondere Bedeutung zu, da diese Straße die
Funktion einer Hauptsammelstraße besitzt.
Sofern dem Antrag zugestimmt wird, sollte zur Vermeidung von Präzedenzfällen dies bei
zukünftigen Anträgen auf Änderung der Straßenreinigungssatzung auch als Mindestvoraussetzung angesehen werden.
Bauausschuss vom 14.02.2017:
Der Bauausschuss hat einstimmig eine Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg
beschlossen, wonach die Fahrbahnreinigung des St.-Ursula-Weges zwischen der K 37
und der Millendorfer Straße zukünftig auf die Stadt übertragen werden soll.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Des Weiteren soll zukünftig die Fahrbahnreinigung auf die Stadt Bedburg nur dann
übertragen werden, wenn die Straße in der Klassifizierung nach dem Masterplan Mobilität
und Verkehr der Stadt Bedburg mindestens die Anforderungen einer Hauptsammelstraße
erfüllt.
Die Verwaltung wurde beauftragtet eine Übersicht über die geplante Klassifizierung der Straßen in
Bedburg der Sitzungsvorlage beizufügen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------------
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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