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Beschlussvorlage (Straßenreinigung hier: Antrag des Ortsbürgermeisters Helmut Breuer vom 29.08.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
131 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
17.02.17, 13:12
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Beschlussvorlage (Straßenreinigung
hier: Antrag des Ortsbürgermeisters Helmut Breuer vom 29.08.2016) Beschlussvorlage (Straßenreinigung
hier: Antrag des Ortsbürgermeisters Helmut Breuer vom 29.08.2016) Beschlussvorlage (Straßenreinigung
hier: Antrag des Ortsbürgermeisters Helmut Breuer vom 29.08.2016)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-9/2017 1. Ergänzung Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 14.02.2017 Rat der Stadt Bedburg 21.02.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Straßenreinigung hier: Antrag des Ortsbürgermeisters Helmut Breuer vom 29.08.2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Bauausschusses die Fahrbahnreinigung des St.-Ursula-Weges zwischen der K 37 und der Millendorfer Straße zukünftig auf die Stadt zu übertragen. Des Weiteren soll zukünftig die Fahrbahnreinigung auf die Stadt Bedburg nur dann übertragen werden, wenn die Straße in der Klassifizierung nach dem Masterplan Mobilität und Verkehr der Stadt Bedburg mindestens die Anforderungen einer Hauptsammelstraße erfüllt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit dem beigefügten Schreiben des Ortsbürgermeisters Breuer vom 29.08.2016 beantragt dieser, die Straßenreinigung eines Teilabschnittes des St.-Ursula-Weges (siehe Auszug aus dem Liegenschafskataster, schraffierte Fläche) zukünftig durch die Stadt Bedburg durchführen zu lassen. Begründet wird der Antrag mit dem hohen Verkehrsaufkommen. Durch den Fachdienst 5 wurde in der Zeit vom 06. Oktober 2016, 08.00 Uhr bis 13.10.2016, 13:59 Uhr eine Verkehrszählung/-messung vorgenommen. Die Messungen vom 06. und 07.10. haben den Schülerverkehr mit erfasst, ab dem 10.10. begannen die Herbstferien. Wie dem beigefügten Datenblatt entnommen werden kann, wurden in dem o.a. Zeitraum aus beiden Richtungen insgesamt 19.377 408 81 PKWs, LKWs und Lastzüge erfasst. Die Verteilung auf die einzelnen Tage kann den Tagesaufzeichnungen entnommen werden. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) liegt somit bei ca. 2.800 Fahrzeugen. Unabhängig von der Frage der Fahrbahnreinigung ist die o. a. Verkehrsbelastung unproblematisch in Bezug auf den Ausbauzustand der Straße. Gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung i. V. m. d. Straßenverzeichnis dient die Straße der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr, so dass die Fahrbahnreinigung auf die Anlieger und die Winterwartung auf die Stadt übertragen wurde. Es ist darüber zu entscheiden, ob die Fahrbahnreinigung zukünftig auf die Stadt übertragen werden soll. Durch den Schülerverkehr und die vorhandene Verbindung nach Kaster bzw. zur A 61 ist ein entsprechendes Verkehrsaufkommen vorhanden. Auch in der Zielkonzeption zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bedburg kommt dem St.-Ursula-Weg in diesem Bereich eine besondere Bedeutung zu, da diese Straße die Funktion einer Hauptsammelstraße besitzt. Sofern dem Antrag zugestimmt wird, sollte zur Vermeidung von Präzedenzfällen dies bei zukünftigen Anträgen auf Änderung der Straßenreinigungssatzung auch als Mindestvoraussetzung angesehen werden. Bauausschuss vom 14.02.2017: Der Bauausschuss hat einstimmig eine Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg beschlossen, wonach die Fahrbahnreinigung des St.-Ursula-Weges zwischen der K 37 und der Millendorfer Straße zukünftig auf die Stadt übertragen werden soll. Beschlussvorlage WP9-9/2017 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Des Weiteren soll zukünftig die Fahrbahnreinigung auf die Stadt Bedburg nur dann übertragen werden, wenn die Straße in der Klassifizierung nach dem Masterplan Mobilität und Verkehr der Stadt Bedburg mindestens die Anforderungen einer Hauptsammelstraße erfüllt. Die Verwaltung wurde beauftragtet eine Übersicht über die geplante Klassifizierung der Straßen in Bedburg der Sitzungsvorlage beizufügen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-9/2017 1. Ergänzung Seite 3