Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
71/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. November 2009
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: Heipker Straße und Heipker Siedlung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
27.05.2009
Rat
25.06.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Verkehrsanlagen „Heipker Straße“ und „Heipker Siedlung“ wurden endgültig ausgebaut.
Es handelt sich dabei im Einzelnen um folgende Flurstücke:
a) Heipker Straße – Flurstücke 234, 35, 36, 39, 40, 74, Flur 2, Gemarkung Krentrup
b) Heipker Siedlung – Flurstück 55, Flur 2, Gemarkung Krentrup.
Die genaue Lage und der Straßenverlauf ergeben sich aus den beigefügten Lageplänen. Die Heipker Straße
ist kartiert und die Heipker Siedlung schraffiert kenntlich gemacht. Die Straßen erhalten die Eigenschaft von
Anliegerstraßen und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet.
Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlagen ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, die vorstehende Widmung der Straßen „Heipker Straße“ und „Heipker Siedlung“
zu beschließen.
Schemmel