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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Heipker Straße und Heipker Siedlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: Heipker Straße und Heipker Siedlung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 71/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Heipker Straße und Heipker Siedlung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 27.05.2009 Rat 25.06.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Verkehrsanlagen „Heipker Straße“ und „Heipker Siedlung“ wurden endgültig ausgebaut. Es handelt sich dabei im Einzelnen um folgende Flurstücke: a) Heipker Straße – Flurstücke 234, 35, 36, 39, 40, 74, Flur 2, Gemarkung Krentrup b) Heipker Siedlung – Flurstück 55, Flur 2, Gemarkung Krentrup. Die genaue Lage und der Straßenverlauf ergeben sich aus den beigefügten Lageplänen. Die Heipker Straße ist kartiert und die Heipker Siedlung schraffiert kenntlich gemacht. Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Anliegerstraßen und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlagen ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, die vorstehende Widmung der Straßen „Heipker Straße“ und „Heipker Siedlung“ zu beschließen. Schemmel