Daten
Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 18:02
Aktualisiert
24.04.17, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9193/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 61.14 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel
Sitzungstermin:
08.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bundeswettbewerb 2018 "Gärten im Städtebau"
hier: Antrag der FWG Fraktion vom 01.07.2016
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel beauftragt die Verwaltung, die
Teilnahme der Stadt Bedburg am Bundeswettbewerb 2018 "Gärten im Städtebau"
vorzubereiten.
oder
b) Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel lehnt die Teilnahme am kommenden
Bundes- bzw. Landeswettbewerb "Gärten im Städtebau" mangels derzeit geeigneter
Projekte ab und beauftragt die Verwaltung, privates Engagement hinsichtlich der
Stadtbegrünung und örtlicher Umweltschutzmaßnahmen grundsätzlich zu unterstützen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit Schreiben vom 01.07.2016 beantragt die FWG-Fraktion die städtische Teilnahme am 24.
Bundeswettbewerb 2018 „Gärten im Städtebau“.
Dieser Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden, kleingärtnerische Organisationen, die
Fachwelt sowie die Öffentlichkeit. Durch ihn sollen Städte, Gemeinden und deren
Kleingärtnerorganisationen für nachhaltige Kleingartenpolitik ausgezeichnet werden. Zugleich soll
mit dem Wettbewerb die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens
für die Bürgergesellschaft, für Umwelt und Natur, sowie für die Lebensqualität in den Städten und
Gemeinden aufmerksam gemacht werden. Der Wettbewerb hat das Ziel, beispielhafte Lösungen
und Projekte für die Entwicklung, Gestaltung und Nutzung von Kleingärten und
Kleingartenanlagen und die ihnen zu Grunde liegenden kommunalen Konzeptionen und Ideen
hervorzuheben. Er soll helfen, die städtebauliche Bedeutung von Kleingärten zu verdeutlichen,
ihre Position zu stärken und sie so noch mehr in das Bau- und Planungsrecht zu integrieren. Er
soll darlegen, wie Kleingärtnervereine als Teil der Gesellschaft und Kleingartenanlagen als
Element urbanen Grüns dazu beitragen, unsere Gesellschaft nachhaltig zu entwickeln.
Darüber hinaus prägen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit vielfältigen Projekten auch das
soziale Klima in den angrenzenden Wohnquartieren: Umweltbildung für Kinder und Jugendliche,
Nachbarschaftstreff, Spielplatz und Naherholungsgebiet für das angrenzende Quartier – hier wird
bürgerschaftliches Engagement groß geschrieben. In Kleingärten treffen sich Menschen mit
unterschiedlichsten Biografien: Kleingärtnervereine bringen somit verschiedene gesellschaftliche
Gruppen zusammen; sie leisten daher einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in
unseren Städten und Gemeinden.
Letztendlich soll der Wettbewerb „Gärten im Städtebau“ den Dialog mit den Menschen in den
Städten und Gemeinden über ihr Verständnis von Lebensqualität anregen.
Als Kleingartenanlagen im städtischen Eigentum kommen die in der Anlage dargestellten Flächen
in Betracht. Diese sind an verschiedene private Nutzer verpachtet, welche untereinander nicht
organisiert sind.
Darüber hinaus betreibt der Obst- und Gartenbauverein auf verschiedenen Flächen im Stadtgebiet
gärtnerische Aktivitäten. (http://www.gartenbauverein-bedburg.de/)
Der städtische Imkerverein und die NABU-Ortsgruppe-Bedburg sehen sich nach Rücksprache mit
Frau Franke personell nicht in der Lage, an solch einer Veranstaltung aktiv mitzuwirken.
Eine Abstimmung mit dem Obst- und Gartenbauverein für die Teilnahme am Wettbewerb konnte
urlaubsbedingt nicht erfolgen und wird ggf. bis zur Sitzung nachgereicht.
Die Wettbewerbsleistungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
-
Städtebauliche Einordnung der Anlage und deren stadtklimatische Funktion
Umweltschutz- und naturschutzfachliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen
Soziale Projekte und bürgerschaftliches Engagement des Vereins
Planung und Gestaltung der Anlage
Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten
Qualität und Kreativität der Präsentation des Vereins und der Anlage bei der Begehung.
Der Bundeswettbewerb wird zweistufig durchgeführt. Die erste Stufe des Wettbewerbs sind
entsprechende Landeswettbewerbe oder Landesvorauswahlen. In beiden Fällen müssen die
Verfahren den Zielsetzungen dieses Bundeswettbewerbs entsprechen; das heißt, die Meldung von
Kleingartenanlagen zum Bundeswettbewerb setzt eine erfolgreiche Teilnahme des Bewerbers bei
einem Landeswettbewerb (Landeswettbewerbe 2016/2017) oder einer Landesvorauswahl nach
den vorliegenden Wettbewerbskriterien voraus. Alle vier Jahre findet der nordrhein-westfälische
Beschlussvorlage WP9-193/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Landeswettbewerb für Kleingartenanlagen statt. Die formellen Anmeldebedingungen hierfür
wurden angefragt und lagen bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vor. Diese werden ggfs.
zur Sitzung als Tischvorlage nachgereicht.
Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt mit Einreichung der Wettbewerbsunterlagen bis
spätestens 15. November 2017. Die Ortsbesichtigung durch die Bundesbewertungskommission
findet Sommer 2018 statt.
Für hervorragende Gesamtleistungen mit vorbildlichen Lösungen erhalten die Teilnehmer am Bundeswettbewerb Urkunden sowie Gold-, Silber- und Bronzepokale. In einzelnen Bereichen werden
Sonderpreise vergeben. Über die Platzierung und die Vergabe von Preisen entscheidet die
Bundesbewertungskommission unabhängig. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer
Schlussveranstaltung im letzten Quartal 2018 statt.
Derzeit hat die Verwaltung keine Kenntnis über geplante oder vorhandene Projekte, welche sich
für eine Teilnahme an den Wettbewerben anbieten würden, zieht man einen Vergleich zum letzten
Landessiegerprojekt heran.
(http://www.gartenfreunde-rheinland.de/aktuell/wettbewerbe/landeswettbewerb/)
Aufgrund der aufgelockerten Siedlungsstruktur im Stadtgebiet Bedburg mit einem hohen Anteil
freistehender Häuser mit großzügigen Privatgärten sind Kleingartenanlagen im Stadtgebiet
deutlich seltener vorhanden, als in Städten mit höherer Siedlungsdichte.
Grundsätzlich sollten Maßnahmen mit privatem Engagement auch weiterhin aufgrund ihres
Sinngehaltes an sich und nicht nur zwingend durch eine Teilnahme an den vielen sich
anbietenden Wettbewerben durch die Verwaltung unterstützt und umgesetzt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12.10.2016
----------------------------------Harad Schreier
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
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