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Beschlussvorlage (Bundeswettbewerb 2018 "Gärten im Städtebau" hier: Antrag der FWG Fraktion vom 01.07.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 18:02
Aktualisiert
24.04.17, 14:56
Beschlussvorlage (Bundeswettbewerb 2018 "Gärten im Städtebau"
hier: Antrag der FWG Fraktion vom 01.07.2016) Beschlussvorlage (Bundeswettbewerb 2018 "Gärten im Städtebau"
hier: Antrag der FWG Fraktion vom 01.07.2016) Beschlussvorlage (Bundeswettbewerb 2018 "Gärten im Städtebau"
hier: Antrag der FWG Fraktion vom 01.07.2016)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9193/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 61.14 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: 08.11.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bundeswettbewerb 2018 "Gärten im Städtebau" hier: Antrag der FWG Fraktion vom 01.07.2016 Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel beauftragt die Verwaltung, die Teilnahme der Stadt Bedburg am Bundeswettbewerb 2018 "Gärten im Städtebau" vorzubereiten. oder b) Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel lehnt die Teilnahme am kommenden Bundes- bzw. Landeswettbewerb "Gärten im Städtebau" mangels derzeit geeigneter Projekte ab und beauftragt die Verwaltung, privates Engagement hinsichtlich der Stadtbegrünung und örtlicher Umweltschutzmaßnahmen grundsätzlich zu unterstützen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 01.07.2016 beantragt die FWG-Fraktion die städtische Teilnahme am 24. Bundeswettbewerb 2018 „Gärten im Städtebau“. Dieser Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden, kleingärtnerische Organisationen, die Fachwelt sowie die Öffentlichkeit. Durch ihn sollen Städte, Gemeinden und deren Kleingärtnerorganisationen für nachhaltige Kleingartenpolitik ausgezeichnet werden. Zugleich soll mit dem Wettbewerb die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Bürgergesellschaft, für Umwelt und Natur, sowie für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden aufmerksam gemacht werden. Der Wettbewerb hat das Ziel, beispielhafte Lösungen und Projekte für die Entwicklung, Gestaltung und Nutzung von Kleingärten und Kleingartenanlagen und die ihnen zu Grunde liegenden kommunalen Konzeptionen und Ideen hervorzuheben. Er soll helfen, die städtebauliche Bedeutung von Kleingärten zu verdeutlichen, ihre Position zu stärken und sie so noch mehr in das Bau- und Planungsrecht zu integrieren. Er soll darlegen, wie Kleingärtnervereine als Teil der Gesellschaft und Kleingartenanlagen als Element urbanen Grüns dazu beitragen, unsere Gesellschaft nachhaltig zu entwickeln. Darüber hinaus prägen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit vielfältigen Projekten auch das soziale Klima in den angrenzenden Wohnquartieren: Umweltbildung für Kinder und Jugendliche, Nachbarschaftstreff, Spielplatz und Naherholungsgebiet für das angrenzende Quartier – hier wird bürgerschaftliches Engagement groß geschrieben. In Kleingärten treffen sich Menschen mit unterschiedlichsten Biografien: Kleingärtnervereine bringen somit verschiedene gesellschaftliche Gruppen zusammen; sie leisten daher einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden. Letztendlich soll der Wettbewerb „Gärten im Städtebau“ den Dialog mit den Menschen in den Städten und Gemeinden über ihr Verständnis von Lebensqualität anregen. Als Kleingartenanlagen im städtischen Eigentum kommen die in der Anlage dargestellten Flächen in Betracht. Diese sind an verschiedene private Nutzer verpachtet, welche untereinander nicht organisiert sind. Darüber hinaus betreibt der Obst- und Gartenbauverein auf verschiedenen Flächen im Stadtgebiet gärtnerische Aktivitäten. (http://www.gartenbauverein-bedburg.de/) Der städtische Imkerverein und die NABU-Ortsgruppe-Bedburg sehen sich nach Rücksprache mit Frau Franke personell nicht in der Lage, an solch einer Veranstaltung aktiv mitzuwirken. Eine Abstimmung mit dem Obst- und Gartenbauverein für die Teilnahme am Wettbewerb konnte urlaubsbedingt nicht erfolgen und wird ggf. bis zur Sitzung nachgereicht. Die Wettbewerbsleistungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt: - Städtebauliche Einordnung der Anlage und deren stadtklimatische Funktion Umweltschutz- und naturschutzfachliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen Soziale Projekte und bürgerschaftliches Engagement des Vereins Planung und Gestaltung der Anlage Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten Qualität und Kreativität der Präsentation des Vereins und der Anlage bei der Begehung. Der Bundeswettbewerb wird zweistufig durchgeführt. Die erste Stufe des Wettbewerbs sind entsprechende Landeswettbewerbe oder Landesvorauswahlen. In beiden Fällen müssen die Verfahren den Zielsetzungen dieses Bundeswettbewerbs entsprechen; das heißt, die Meldung von Kleingartenanlagen zum Bundeswettbewerb setzt eine erfolgreiche Teilnahme des Bewerbers bei einem Landeswettbewerb (Landeswettbewerbe 2016/2017) oder einer Landesvorauswahl nach den vorliegenden Wettbewerbskriterien voraus. Alle vier Jahre findet der nordrhein-westfälische Beschlussvorlage WP9-193/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Landeswettbewerb für Kleingartenanlagen statt. Die formellen Anmeldebedingungen hierfür wurden angefragt und lagen bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vor. Diese werden ggfs. zur Sitzung als Tischvorlage nachgereicht. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt mit Einreichung der Wettbewerbsunterlagen bis spätestens 15. November 2017. Die Ortsbesichtigung durch die Bundesbewertungskommission findet Sommer 2018 statt. Für hervorragende Gesamtleistungen mit vorbildlichen Lösungen erhalten die Teilnehmer am Bundeswettbewerb Urkunden sowie Gold-, Silber- und Bronzepokale. In einzelnen Bereichen werden Sonderpreise vergeben. Über die Platzierung und die Vergabe von Preisen entscheidet die Bundesbewertungskommission unabhängig. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Schlussveranstaltung im letzten Quartal 2018 statt. Derzeit hat die Verwaltung keine Kenntnis über geplante oder vorhandene Projekte, welche sich für eine Teilnahme an den Wettbewerben anbieten würden, zieht man einen Vergleich zum letzten Landessiegerprojekt heran. (http://www.gartenfreunde-rheinland.de/aktuell/wettbewerbe/landeswettbewerb/) Aufgrund der aufgelockerten Siedlungsstruktur im Stadtgebiet Bedburg mit einem hohen Anteil freistehender Häuser mit großzügigen Privatgärten sind Kleingartenanlagen im Stadtgebiet deutlich seltener vorhanden, als in Städten mit höherer Siedlungsdichte. Grundsätzlich sollten Maßnahmen mit privatem Engagement auch weiterhin aufgrund ihres Sinngehaltes an sich und nicht nur zwingend durch eine Teilnahme an den vielen sich anbietenden Wettbewerben durch die Verwaltung unterstützt und umgesetzt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 12.10.2016 ----------------------------------Harad Schreier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-193/2016 Seite 3