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Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Erstellung eines Altlastenkatasters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 18:02
Aktualisiert
24.04.17, 14:56
Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Erstellung eines Altlastenkatasters) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Erstellung eines Altlastenkatasters) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion auf Erstellung eines Altlastenkatasters)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9187/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 61.14 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: 08.11.2016 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 x CDU, 4 x SPD Gegenstimmen: 3 x FWG, 2 x Grüne, Stimmenthaltungen: 0 Betreff: Antrag der FWG-Fraktion auf Erstellung eines Altlastenkatasters Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt lehnt die Erstellung eines gesonderten Altlastenkatasters für die Stadt Bedburg ab. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 23.05.2016 beantragt die FWG-Fraktion die Erstellung eines eigenen Altlastenkatasters für die Stadt Bedburg (siehe Anlage). Hierzu führt die Verwaltung wie folgt aus: Rückstände aus der Industrie und Wirtschaft: Der Rhein-Erft-Kreis (Amt für Umweltschutz und Kreisplanung -70/31- kommunale/betriebliche Abfallwirtschaft) nimmt gem. § 13 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. In diesem Rahmen ist er u.a. auch für die Führung des Altlastenkatasters – dies auch für den Bereich der Stadt Bedburg – zuständig. Kampfmittel und archäologische Funde: Darüber hinaus werden die städtischen Flächen im Rahmen der jeweiligen Bauleitplanverfahren projektbezogen untersucht. Die jeweilig belasteten oder betroffenen Flächen sind häufig diffus und kleinräumig, sodass selbst vorliegende Hinweise von Nachbarflächen keine verlässlichen Aussagen oder Tendenzen für Flächen im jeweiligen Plangebiet geben können. Da es im Vorfeld bei der Kommune quasi keine Informationen zu Kampfmitteln und möglichen archäologischen Funden für ein erstmals bebautes Plangebiet gibt, werden diese im Rahmen der Trägerbeteiligung ermittelt. Werden bei einer Bebauung im Zuge von Untersuchungen entsprechende Funde gemacht, werden diese bei Bodendenkmälern vor Bebauung dokumentiert und damit entfernt, bzw. Kampfmittel werden geräumt. Es ist zudem gemäß § 4 BauGB vorgeschrieben, auf die fachlichen Informationen der Träger öffentlicher Belange (z.B. Kampfmittelräumdienst, LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland) zurückzugreifen und diese im Bauleitplanverfahren frühzeitig zu beteiligen. Die teils mit wissenschaftlichen Methoden ständig weiter ermittelten Erkenntnisse über Bodenfunde verschiedenster Art können nach wie vor bei den Fachbehörden aktueller und umfangreicher eingeholt werden. Somit stellt gerade die frühzeitige Trägerbeteiligung sicher, dass bereits im Frühstadium der jeweiligen Verfahren diese Erkenntnisse für das jeweilige Projekt berücksichtigt werden können. Aus diesen Gründen bedeutet das Anlegen und Pflegen eines solchen Katasters bei der Kommune personellen Aufwand, der zu einem möglichen Nutzen in keinem vertretbaren Verhältnis steht, da diese Datenbank auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit gewähren kann. Insbesondere der fehlende Anspruch auf Vollständigkeit wäre in der Praxis zudem problematisch. Werden Auskünfte aus einem solchen Kataster gegeben, z.B. dass keinerlei Restriktionen für eine Fläche bekannt sind, so könnten Bauherren oder sonstige Auskunftssuchende fälschlicherweise auf eine entsprechende Aussage vertrauen. Haftungsrechtliche Konsequenzen gegenüber der Verwaltung bei einem unvollständigen oder nachrichtlichen Kataster können in diesem Zuge nicht vollständig ausgeschlossen werden. Somit ist ein parallel geführtes Altlastenverzeichnis bei der Stadt Bedburg nicht zu empfehlen. Individuelle Anfragen mit aktuellsten Erkenntnissen für konkrete Projekte sollten weiterhin bei den zuständigen Fachbehörden eingeholt werden. Für die städtischen Planverfahren ist nach Ansicht der Verwaltung durch die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Behördenbeteiligung wie beschrieben ebenfalls eine bewährte und unerlässliche Verfahrensweise vorhanden. Beschlussvorlage WP9-187/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  - Der Aufbau eines Altlastenkatasters wäre mit zusätzlichen, bisher nicht bezifferten Kosten verbunden. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 21.10.2016 ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-187/2016 Seite 3