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Beschlussvorlage (Prüfauftrag zur Erneuerung eines Wirtschaftsweges hier: Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Beschlussvorlage (Prüfauftrag zur Erneuerung eines Wirtschaftsweges
hier: Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016) Beschlussvorlage (Prüfauftrag zur Erneuerung eines Wirtschaftsweges
hier: Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-11/2017 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: 14.02.2017 Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Betreff: Prüfauftrag zur Erneuerung eines Wirtschaftsweges hier: Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, a) die Kosten für die Sanierung des Wirtschaftsweges entlang der Belmener Höfe zu ermitteln und b) im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zu prüfen, ob dieser Wirtschaftsweg zu einer uneingeschränkt zugänglichen Straße ausgebaut und aufgewertet werden kann und welche Kosten dies verursachen würde. Begründung: Mit dem beigefügten Schreiben der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016 wird beantragt, die Kosten für die Sanierung des Wirtschaftsweges entlang der Belmener Höfe zu ermitteln und zu prüfen, ob dieser Wirtschaftsweg zu einer uneingeschränkt zugänglichen Straße ausgebaut und aufgewertet werden kann und welche Kosten dies verursachen würde. Der Zustand des Wirtschaftsweges entlang der Belmener Höfe ist in keinem guten Zustand, so dass immer wieder punktuell Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Eine dauerhafte Verbesserung des Straßenzustandes kann damit allerdings nicht erreicht werden. Eine umfangreichere Sanierungsmaßnahme wird, auch vor dem Hintergrund, dass auf diesem Weg, der seinerzeit als Wirtschaftsweg gebaut wurde, seit Jahren zulässiger Anliegerverkehr, aber auch u. a. mit Ausnahmegenehmigungen erlaubter Schwerlastverkehr stattfindet, erforderlich werden. Da zurzeit durch den Fachdienst 5 die Erarbeitung eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes im Gange ist, ist es sinnvoll, die Frage nach der Sinnhaftigkeit zum Ausbau einer uneingeschränkt zugänglichen Straße im Rahmen dieser Konzeption zu prüfen. Sofern beabsichtigt wird, einen Ausbau vorzunehmen, wäre zumindest im Rahmen einer Planfeststellung oder Plangenehmigung das Baurecht nach § 38 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu schaffen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister