Daten
Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-11/2017
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
14.02.2017
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimme(n), 1
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Betreff:
Prüfauftrag zur Erneuerung eines Wirtschaftsweges
hier: Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.12.2016
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung,
a)
die Kosten für die Sanierung des Wirtschaftsweges entlang der Belmener Höfe zu
ermitteln
und
b)
im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zu prüfen, ob dieser
Wirtschaftsweg zu einer uneingeschränkt zugänglichen Straße ausgebaut und
aufgewertet werden kann und welche Kosten dies verursachen würde.
Begründung:
Mit dem beigefügten Schreiben der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom
18.12.2016 wird beantragt, die Kosten für die Sanierung des Wirtschaftsweges entlang
der Belmener Höfe zu ermitteln und zu prüfen, ob dieser Wirtschaftsweg zu einer
uneingeschränkt zugänglichen Straße ausgebaut und aufgewertet werden kann und
welche Kosten dies verursachen würde.
Der Zustand des Wirtschaftsweges entlang der Belmener Höfe ist in keinem guten
Zustand, so dass immer wieder punktuell Sanierungsarbeiten durchgeführt werden
müssen. Eine dauerhafte Verbesserung des Straßenzustandes kann damit allerdings
nicht erreicht werden.
Eine umfangreichere Sanierungsmaßnahme wird, auch vor dem Hintergrund, dass auf
diesem Weg, der seinerzeit als Wirtschaftsweg gebaut wurde, seit Jahren zulässiger
Anliegerverkehr, aber auch u. a. mit Ausnahmegenehmigungen erlaubter
Schwerlastverkehr stattfindet, erforderlich werden.
Da zurzeit durch den Fachdienst 5 die Erarbeitung eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes im Gange ist, ist es sinnvoll, die Frage nach der Sinnhaftigkeit zum Ausbau einer
uneingeschränkt zugänglichen Straße im Rahmen dieser Konzeption zu prüfen. Sofern
beabsichtigt wird, einen Ausbau vorzunehmen, wäre zumindest im Rahmen einer
Planfeststellung oder Plangenehmigung das Baurecht nach § 38 Straßen- und
Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu schaffen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------------
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister