Daten
Kommune
Bedburg
Größe
201 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
12.06.17, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9224/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.11.2016
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen
Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und
Bedburger Schweiz – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Planungen zur Errichtung eines Spielplatzes auf dem Grünstreifen zwischen der Oberschlager
Straße und der Bedburger Schweiz sind durch den FD 4 vorangeschritten und werden am
15.11.2016 im Jugendhilfeausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Umsetzung
Spielplatzkonzept – Aktueller Sachstand“ präsentiert (vgl. WP9-202/2016). Vorbehaltlich der
inhaltlichen Diskussion soll parallel aus Gründen der Rechtssicherheit der aktuelle Bebauungsplan
Nr. 12 / Bedburg für diesen Bereich angepasst werden. Dieser trifft für den relevanten Bereich
lediglich die Festsetzung Grünfläche ohne gesonderte Zweckbestimmung. Baurechtlich spezifiziert
werden sollte aber zudem die Zweckbestimmung Spielplatz, die in einer vereinfachten Änderung
nach § 13 BauGB festgesetzt werden soll. Hierzu soll der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung
gefasst werden, um zeitlich analog mit der Planung des FD 4 gegen Ende März die Offenlage
abgeschlossen zu haben und den Satzungsbeschluss fassen zu können. Für die vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans entstehen keine Kosten, da diese durch die Verwaltung erarbeitet
wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung und Instandhaltung von Spielplätzen trägt zu einem lebenswerten Umfeld bei und
kommt insbesondere jungen Familien mit Kindern zu Gute.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-224/2016
Seite 2