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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
201 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
12.06.17, 16:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9224/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.11.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Planungen zur Errichtung eines Spielplatzes auf dem Grünstreifen zwischen der Oberschlager Straße und der Bedburger Schweiz sind durch den FD 4 vorangeschritten und werden am 15.11.2016 im Jugendhilfeausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Umsetzung Spielplatzkonzept – Aktueller Sachstand“ präsentiert (vgl. WP9-202/2016). Vorbehaltlich der inhaltlichen Diskussion soll parallel aus Gründen der Rechtssicherheit der aktuelle Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg für diesen Bereich angepasst werden. Dieser trifft für den relevanten Bereich lediglich die Festsetzung Grünfläche ohne gesonderte Zweckbestimmung. Baurechtlich spezifiziert werden sollte aber zudem die Zweckbestimmung Spielplatz, die in einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB festgesetzt werden soll. Hierzu soll der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung gefasst werden, um zeitlich analog mit der Planung des FD 4 gegen Ende März die Offenlage abgeschlossen zu haben und den Satzungsbeschluss fassen zu können. Für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans entstehen keine Kosten, da diese durch die Verwaltung erarbeitet wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung und Instandhaltung von Spielplätzen trägt zu einem lebenswerten Umfeld bei und kommt insbesondere jungen Familien mit Kindern zu Gute. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-224/2016 Seite 2