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Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion hier: Prüfung der Einrichtung eines Bürgerbusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
210 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion
hier: Prüfung der Einrichtung eines Bürgerbusses) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion
hier: Prüfung der Einrichtung eines Bürgerbusses) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9197/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 03.11.2016 Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Betreff: Antrag der FWG-Fraktion hier: Prüfung der Einrichtung eines Bürgerbusses Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, vor einer Grundsatzentscheidung über eine Unterstützung zur Einführung eines Bürgerbusses eine Ermittlung durchzuführen, in welchen Bereichen aus Sicht der Bürger konkrete Defizite im ÖPNVAngebot im Stadtgebiet bestehen, und an welcher Stelle ein Bürgerbus zur Verbesserung dieses Angebotes einen entsprechenden Beitrag leisten kann. Hierzu soll zudem durch den Dachverband Pro Bürgerbus NRW e.V. im Stadtentwicklungsausschuss ausgeführt werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 02.02.2016 hat die FWG-Fraktion die Stadt Bedburg gebeten, die Einführung eines Bürgerbusses in Bedburg zu prüfen (siehe Anlage). Als Begründung wird angegeben, dass gerade in den Außenbereichen Kirch-/Grottenherten, Pütz, Kirch-/Kleintroisdorf und Rath die ÖPNV-Anbindung ausbaufähig sei. Insbesondere für Menschen ohne eigene Fahrmöglichkeiten oder jene, die nicht jederzeit über ein eigenes Fahrzeug verfügen, würde mithilfe eines sog. Bürgerbusses eine deutliche gesteigerte Mobilität ermöglicht. Daraufhin wurde der FWG mit Schreiben vom 21.04.2016 mitgeteilt, dass die Einführung eines Bürgerbusses nicht ohne weiteres durch die Stadt Bedburg umgesetzt werden kann. Mit Mail vom 15.06.2016 hat die FWG darum gebeten, den Antrag auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen. Rahmenbedingungen für die Einführung des Bürgerbusses Die Einrichtung eines Bürgerbusses setzt grundsätzlich die Gründung eines Bürgerbusvereins voraus. Daher ist zunächst einmal eine Bedarfsermittlung durchzuführen. Hierbei sollte ermittelt werden, zu welchen Zeiten und Verbindungen der Bürgerbus fahren sollte und ob der Bedarf aus der Bevölkerung besteht. Der Bürgerbus soll jedoch keinen Parallelverkehr als Konkurrenz zum bestehenden ÖPNV-Busangebot darstellen. Er stellt vielmehr nur eine Ergänzung dar. Erst danach würde dann die Vereinsgründung erfolgen, mit der anschließenden Eintragung im Vereinsregister und der Erstellung einer Satzung. Aus dem Bürgerbusverein heraus müssten bereits zu Beginn die erforderliche Anzahl an Fahrern zur Verfügung stehen, damit auch der Betrieb des Bürgerbusses sichergestellt werden kann. Die Mitglieder des Bürgerbusvereins sind alle ehrenamtlich tätig. Die weiteren Aufgaben des Bürgerbusvereins stellen sich wie folgt dar: 1. Beschaffung von Sponsoren 2. Befreiung beim Finanzamt beantragen, sowie evtl. Spendenbescheinigungen ausstellen 3. Fahrplanausdruck/Aushangfahrpläne 4. Fahrer/innen-Anwerbung 5. Fahrzeugpflege und -wartung durchführen 6. Unterstellung der Fahrzeuge außerhalb der Betriebszeiten 7. Dienstplanerstellung 8. Durchführung des Betriebes Die Stadt Bedburg kann hier bei den Koordinierungsaufgaben behilflich sein. Die Aufzählung der Aufgaben des Bürgerbusvereins ist eine grobe Zusammenfassung, die sich im Detail sicherlich noch umfassender darstellt. Gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen, welches für das Gebiet der Stadt Bedburg die REVG mbH ist, wird eine Betriebskostenaufstellung vorgenommen. Hier werden auch gemeinsam der Vertrag über die Abwicklung und den Betrieb vorbereitet, sowie die Einholung von Angeboten zur Fahrzeugbeschaffung, die Festlegung des Angebotes hinsichtlich der Fahrtenzahlen, der Bedienzeiten und der Linienwege, die Absprachen zur Schulung und ärztlichen Untersuchung der Fahrer/innen getroffen, die Festlegung des Fahrpreises, die Einnahmenabwicklung und die Statistik zu den Fahrgastdaten erfasst. Für den Bürgerbus ist eine ÖPNV-Linienkonzession erforderlich. Diese ist in Zusammenarbeit mit der REVG mbH und dem Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV über die Stadt Bedburg zu beantragen. Beschlussvorlage WP9-197/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Das Verkehrsunternehmen kümmert sich weiterhin um die Fahrzeugbeschaffung, Fahrzeugversicherung, Unfallregulierung, die Fahrplanerstellung und nimmt das Fördermanagement für das Fahrzeug/die Fahrzeuge (Antrag und Schlussverwendung) wahr. Gemeinsam mit der Stadt Bedburg nimmt das Verkehrsunternehmen die verkehrsrechtliche Festlegung der Haltestellen vor und nimmt auch die bauliche Einrichtung der Haltestellen mit Schildern und Mülleimern vor. Hier kann auch an die vorhandenen Bushaltestellen angeknüpft werden. Der Stadtentwicklungsausschuss oder der Rat der Stadt Bedburg haben, nachdem sich ein Bürgerbusverein gegründet hat, die verbindliche Entscheidung zur Einführung des Bürgerbusses zu beschließen. Im Vorfeld kann lediglich die Gründung eines Bürgerbusvereins unterstützt werden. Hierbei kann auch eine Entscheidung über die Bezuschussung der Organisationskosten getroffen werden. Weiterhin hat der Rat der Stadt Bedburg eine Entscheidung über die Höhe einer Ausfallbürgschaft zu beschließen, sofern der Bürgerbusverein nicht kostendeckend arbeitet. Ohne die Festsetzung eines solchen Verlustausgleiches werden keine Landeszuschüsse für die Durchführung der Verkehre mit einem Bürgerbus gezahlt. Laut Herrn Franz Heckens, Vorsitzender des Dachverbandes Pro Bürgerbus NRW e.V., überschreiten die Defizite in der Regel einen Betrag von 5.000,00 € nicht. Die Stadt Jülich z.B. sieht als jährlichen Verlustausgleich einen Betrag in Höhe von 6.000,00 € haushalterisch vor. Einzelne Bürgerbusvereine arbeiten kostendeckend; in Einzelfällen liegt das Defizit je nach Busnutzung auch bei 10.000,00 € bis 20.000,00 € jährlich. Dieser haushalterische Verlustausgleich kann jährlich anfallen und belastet den Haushalt der Stadt Bedburg. Als freiwillige Maßnahme ist dies im Rahmen der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und entsprechend durch die Kommunalaufsicht mit zu genehmigen. Durch die Stadt Bedburg werden weiterhin die Koordinierungsaufgaben zwischen dem Bürgerbusverein und dem Verkehrsunternehmen wahrgenommen. Der Bürgerbusverein finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sponsorengelder und Zuschüsse. Im Antrag der FWG-Fraktion wird auch angegeben, dass die Stadt Erkelenz einen Bürgerbus eingeführt habe. Auf Nachfrage der Verwaltung bei der Stadt Erkelenz wurde mitgeteilt, dass die Stadt Erkelenz keinen Bürgerbus eingeführt hat. Hier ist gemeinsam mit dem dort zuständigen Verkehrsunternehmen ein Stadtbus (Erka-Bus) eingeführt worden, der wie eine reguläre Linienbuslinie anzusehen ist. Dieser Stadtbus wäre vergleichbar mit der hiesigen Linie 927, die ohne durch die Innenstadt Bedburg zu fahren, die Anbindung an den Industriepark Mühlenerft sicherstellt. Es wurden jedoch in anderen Kommunen bereits ein Bürgerbus eingerichtet – so z. B. in Jülich. Bisheriges Busangebot der ländlichen Ortsteile Bisher werden alle Stadtteile über die Linien 905, 924 und 975 angefahren. Die Linie 975 kommt von Bergheim und fährt über die Innenstadt bis nach Kaster. Die Linie 924 bindet den Stadtteil Rath an, die Linie 927 den Industriepark Mühlenerft und die Linie 905 führt von Bedburg nach Kaster über die Stadtteile Kirchtroisdorf, Grottenherten, Kirchherten und Pütz. Selbst wenn hier teilweise nur eine Zweistundentaktung vorhanden ist, ist die Auslastung der Linien außerhalb des Schülerverkehrs gering. Ergänzend hierzu gibt es zurzeit den AST-Verkehr. Hierüber werden fehlende Anbindungen innerhalb der Stadt Bedburg, die sowohl nach der letzten Fahrt an Wochentagen als auch an Samstagen oder an Sonntagen liegen, mit abgedeckt. Der AST-Verkehr ist eine freiwillige Beschlussvorlage WP9-197/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Leistung der Stadt Bedburg. Hier hat es seinerzeit einige Mühen gekostet, einen Unternehmer zu finden, der bereit war, den AST-Verkehr für die Stadt Bedburg sicher zu stellen. Eine Veränderung des AST-Angebotes sollte ggfls. vorab mit dem beauftragten Taxiunternehmen besprochen werden. Auch könnte ein Bürgerbus innerhalb des Stadtgebietes zu Tagesrandzeiten die Wirtschaftlichkeit des AST-Verkehrs für das Taxiunternehmen gefährden. Es liegen der Stadt Bedburg auch Daten zum AST-Verkehr für das Jahr 2015 vor. Hiernach wurde der AST-Verkehr insgesamt 1520 mal in Anspruch genommen, davon waren ca. ein Drittel der Fahrten zum oder vom Bedburger Bahnhof. Der weit größte Teil der Fahrten wurde in den Tagesrandzeiten zwischen 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr und jeweils nur mit einem Fahrgast durchgeführt. Für die Errichtung eines Bürgerbusses sollte daher zunächst einmal ermittelt werden, in welchen Bereichen und zu welchen Zeiten die vorhandenen Angebote nicht ausreichend sind und Defizite bestehen. Hierzu tragen sicher auch die von der REVG mbH aktuell vorgesehenen Fahrgastzählungen bei. So hatte der Vorsitzende des Dachverbandes pro Bürgerbus NRW e.V. bei einem Gedankenaustausch am 19.10.2016 insbesondere noch einmal darauf hingewiesen, dass der Bürgerbus nur dann eingeführt werden solle, wenn er aus der tatsächlichen Bedarfs- und Nachfragesituation vor Ort Sinn mache. Der Bürgerbus dürfe nur ergänzend, nicht ersetzend für den ÖPNV (Arbeitsplätze/Linienerhalt) verstanden werden. Die mangelnde Mobilität müsse zudem ein existierendes Problem sein, das die Bürgerschaft so auch erkenne. Die Verwaltung sieht vorrangig solche Verbindungen als sinnvoll an, in denen bisher keinerlei Busangebot besteht. Eine mögliche Verbindung könnte von Bedburg über Kirchherten nach Erkelenz denkbar sein, da dort einige Fachärzte aufgesucht werden, jedoch keinerlei adäquate Verbindung mit dem Bus oder Zug besteht. Möglich wären auch Verbindungen zwischen BedburgRath und Rommerskirchen zur Anbindung an die Bahnstrecke Mönchengladbach-Köln oder direkte Verbindungen zwischen Kaster und Grevenbroich ohne den Umweg über den Bahnhof Bedburg. In der Beteiligung der Stadt Bedburg im Rahmen des Nahverkehrsplans Rhein-Erft 2015-2020 wurden seitens der Politik und Verwaltung jedoch keine Maßnahmen gegenüber dem Rhein-ErftKreis als notwendig definiert, die eine Einrichtung eines Bürgerbusses für sinnvoll erachtete. Da in dem Antrag der FWG-Fraktion auf eine Verbesserung des innerstädtischen ÖPNV-Angebotes abgezielt wird, schlägt die Verwaltung vor, zunächst durch eine Befragung der Bürger konkrete Bedarfe zur Verbesserung des Angebotes (z.B. hinsichtlich Verbindungen oder Taktungen) zu ermitteln und abzufragen, ob grundsätzlich die Bereitschaft bestünde, sich auch in einem Bürgerbusverein zu engagieren. Diese Befragung könnte z.B. online auf der Homepage der Stadt und begleitend in sozialen Medien durchgeführt werden. Aus diesen Ergebnissen ließe sich konkret feststellen, ob und in welchen Bereichen Defizite im Busangebot in Bedburg bestehen und welche Produkte zur Verbesserung den besten Beitrag leisten können. Dies könnten neben einem Bürgerbus alternativ auch die Verdichtung des Bustaktes, die Ergänzung eines Taktes oder einer Linie durch einen Taxi-Bus oder eine Attraktivierung des bestehenden AST-Angebotes sein. Auf die ergänzende Beratung zur Thematik „Mitfahrbänke“ (WP9-106/2016 1. Ergänzung) als weiterer Beitrag, wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt daher, zunächst eine Ermittlung der Defizite im ÖPNV-Angebot der Stadt vorzunehmen und darauf aufbauend zu entscheiden, ob die Gründung eines Bürgerbusvereins unterstützt und begleitet wird. Gerne ist auch der Dachverband Pro Bürgerbus NRW e.V. bereit, auf Basis der Bedarfsabfrage in einer der nächsten Sitzungen zur Thematik vorzutragen. Beschlussvorlage WP9-197/2016 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Eine Anbindung der ländlichen Ortsteile an die Bedburger Zentren und überörtlichen Versorgungseinrichtungen in Nachbarkommunen trägt zur Stabilisierung der jeweiligen Wohnstandorte bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 21.10.2016 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-197/2016 Seite 5